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Français – Parutions dans les médias en ordre chronologique
(Communiqués de Presse voir ACTIONS)
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Deutsch – Publikationen in den Medien in chronologischer Reihenfolge
(Pressemitteilungen siehe AKTIONEN)
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English – Publications in the media in chronological order
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Italiano – Pubblicazione della stampa in ordine cronologico
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03.09.10
La Côte Gland: L'accès aux rives suscite une polémique
26.08.10
WOZ Die Wochenzeitung Befreit die Sträde
12.08.10
Le Courrier Libérez les rives de nos lacs!
10.07.10
Blick Politiker fordern freien Zugang an alle Seeufer
06.07.10
March Anzeiger Der `Schilfröhrliklub`
hat den falschen Namen
25.06.10
La Liberté + Le Courrier La reconquête des rives du Léman commencera-t-elle à La Tour-de-Peilz?
21.06.10
Zürichsee Zeitung Obersee Nuolen: Intensive Debatte an der Generalversammlung des Zürichsee Landschaftsschutzes
09.06.10
24 Heures La Tour-de-Peilz: Un coût largement surévalué
10.04.10
Tages-Anzeiger, Zürich und Rechtes Seeufer Die Regierung zum Handeln zwingen
08.04.10
Obersee
Nachrichten Was haben die Gemeinde Wangen und die Kibag da zu verbergen?
26.03.10
Zürichsee
Zeitung Nach EVP will auch SP Uferweg
06.02.10
Tages-Anzeiger
Überbauung im Giessen stösst auf Widerstand
06.02.10
Zürichsee
Zeitung Giessen-Halb-insel: Flut von Rekursen zu erwarten
04.02.10
24 Heures
Paudex: L'embellissement des rives du lac est différé aux callandes grecques
23.12.09
24 Heures Brabeck à Grandvaux les pieds dans l'eau
18.12.09
Tribune de Genève Périmètre sécurisé pour la future ambassadrice
18.12.09
24 Heures Périmètre sécurisé pour la future ambassadrice
18.12.09
20 minutes Madame l'ambassadeur bloque les rives du lac
17.12.09
24 Heures Les roses pour un lac plus accessible
17.12.09
Zürichsee
Zeitung 4.
Teil Serie S. Sattler - Andere See-Anrainer sind mutiger
16.12.09
20 minutes Madame l'ambassadeur bloque les rives du lac
16.12.09
Le Courrier Rives du lac - A Mies, les USA font barrage
16.12.09
La Liberté Rives du lac - A Mies, les USA font barrage
14.12.09
March-Anzeiger Vorhaben widerspricht den gesetzlichen Vorschriften und ist rechtlich nicht
nachvollziehbar
09.12.09
Tages-Anzeiger Bucht soll Wohnhäusern weichen
07.12.09
Zürichsee
Zeitung 3.
Teil Serie S. Sattler - Warum man dem See Land abrang
25.11.09
Tages-Anzeiger Interview:
"Rechtsgrundlage für den Seeuferweg ist der Verkehrsrichtplan, und der ist noch in Kraft"
13.11.09
Zürichsee
Zeitung 2.
Teil Serie S. Sattler - Den Seezugang verbessern - aber wie?
11.11.09
Zürichsee
Zeitung 1. Teil
Serie S. Sattler - Umsetzung des Uferwegs kommt nur schleppend voran
05.11.09
Radio Suisse Romande Une
initiative pour l'acces aux rives des lacs et cours d'eau (RADIO) link to RSR-webpage
27.10.09
Tages-Anzeiger Privates Glueck fuer Reiche
08.10.09
Zürichsee
Zeitung Lieber Schilf als
reiche Leute
und mehr Boote
08.10.09
Schwyzer
Zeitung Gestaltungsplan Nuolen
See wird
kritisiert
08.10.09 Obersee Nachrichten Nuolen:
Mangelhafter Umweltbericht und Gesetzesverstösse
08.10.09 Obersee Nachrichten Uferüberbauung
Nuolen: Auf Schilf gebaut!
08.10.09 Obersee Nachrichten Nuolen:
Nun ist die Regierung am Zug
07.10.09
Zürichsee Zeitung Aktion der Juso für freien Seezugang
07.10.09
Zürichsee Zeitung Ein Rekurs gegen Bau auf dem Giessen -Areal
18.09.09
Tages Anzeiger Hauseigentümer bodigen den Seeuferweg
09.09.09 24
heures La grogne monte contre
les ascenseurs à bateaux
14.08.09 Le Temps Rives publiques
s'oppose au port de Michael Schumacher
13.08.09
Basler Zeitung Michael Schuhmacher hat Probleme mit seinem
Privathafen
13.08.09
Le matin Schumi privé de son port
13.08.09
Newsnetz SDA Michael Schumacher hat auch Probleme mit seinem
Privathafen
13.08.09 20 minutes Schumi devra
attendre pour construire son port
03.07.09 Gauchebdo
La rive n'est pas un long chemin
tranquille
02.07.09
Tages Anzeiger Uetiker Seezugang-Aktivisten bleiben dran
02.07.09
Zürichsee Zeitung Neuer Verein pocht auf Seezugang
15.06.09
Zürichsee Zeitung Zündstoff an der GV des «Schilfröhrliclubs»
11.06.09
Radio DRS «Rendez-Vous am Mittag» Seeaufschüttung Nuolen
(RADIO)
23.05.09
Tages Anzeiger «Rives Publiques» protestiert gegen
Rotholz-Landverkauf
23.05.09 Zürichsee Zeitung Einwendungen
zu «Rotholz II»
14.04.09
Tages Anzeiger Grundstücke am Seeufer: Bürger wollen Parks, nicht
Wohnungen
11.04.09
Tages Anzeiger Der Kanton gibt das Giessen-Gesuch frei
11.04.09
Zürichsee Zeitung «Giessen-Ufer gehört dem Volk»
07.04.09
Zürichsee Zeitung Zürcher Seebecken – Behörden präsentieren
Grundsatzpapier
06.04.09
Rives Publiques Stadt Zürich «im Sinne von Rives Publiques»
(Kommentar)
04.04.09
Tages Anzeiger Er will nicht verhindern, sondern den See
respektieren
03.04.09
Tages Anzeiger Pläne fürs Rotholz als illegal gebrandmarkt
28.03.09
Tages Anzeiger Kanton steht beim «Giessen» auf die Bremse
28.03.09
Rives Publiques Ergänzende Erläuterung zum Projekt «Giessen»
28.03.09
Zürichsee Zeitung «Rives Publiques» sucht Rekurrenten gegen Pläne
der CU
20.03.09
Tages Anzeiger Villen sollen Altlastensanierung finanzieren
20.03.09
Neue Zürcher Zeitung Ein vorsichtiger Neuanlauf
13.03.09
Zürichsee Zeitung CU präsentiert Pläne für das Rotholz Areal
10.03.09
Zürichsee Zeitung Protest gegen Giessen-Überbauung
09.03.09
Radio Zürisee Das
Volk sagt Nein zur Überbauung Ziegelhof-Areal (RADIO)
09.03.09
Tages Anzeiger «Rives Publiques» will Giessen verhindern
08.03.09
Linth24 online Zonenplanänderung Ziegelhof abgelehnt
06.03.09
Der Landbote Baustopp am See gefordert
06.03.09
Die Südostschweiz «Rives Publiques» will Ziegelhof verhindern
06.03.09
Tages Anzeiger Einsatz für Schönau
06.03.09
Zürichsee Zeitung «Rives Publiques» will Bauprojekte stoppen (1)
06.03.09
Zürichsee Zeitung «Rives Publiques» will Bauprojekte stoppen (2)
06.03.09
Linth Zeitung «Ziegelhof»-Projekt: weiterer Widerstand
05.03.09
Radio Zürisee «Rives
Publiques ruft Bundesbehörden für Baustopp an»
(RADIO)
05.03.09 Obersee Nachrichten Leserbrief:
«Ziegelhof verletzt Recht, Gesetze und Richtplan»
03.03.09
Zürichsee Zeitung Volk sollte nicht über Ziegelhof abstimmen
03.03.09
Die Südostschweiz «Rives Publiques» mit Ziegelhof-Eingabe
19.02.09
Obersee Nachrichten Schlagabtausch
um Ziegelhof in den letzten Runden
12.02.09
Obersee Nachrichten «Zukunft
Schmerikon» legt den Behörden Fakten vor
05.02.09
Neue Zürcher Zeitung Die Seen-Sucht– Neue Facetten im Kampf um die
Seeufer
28.01.09 Tages
Anzeiger Gesamtes
Land am See für Uetiker
26.01.09 Tages
Anzeiger «Hervorragend
an der Idee ist der Hochwasserschutz»
26.01.09
Zürichsee Zeitung Konzessionsland
muss zurück ans Volk
23.12.08
Le Temps
Musée des beaux-arts: pas d'avenir à
Bellerive
04.12.08 Obersee
Nachrichten Das
St. Galler Baudepartement nimmt Stellung zum Ziegelhof
30.11.08
Pas au bord du
lac! «…très grande
satisfaction du résultat du scrutin…»
30.11.08
Télévision
Suisse Romande Les
Vaudois se prononcent contre le NMBA (VIDEO)
30.11.08
Etat de Vaud «…avec regret au vu de l'enjeu
culturel, touristique et économique…»
30.11.08
Télévision
Suisse Romande Les réactions d'Anne-Catherine Lyon (VIDEO)
28.11.08
Zürichsee Zeitung Alle
Ufer-Konzessionen befristen
27.11.08 Obersee Nachrichten Berufsfischerverband
gegen Ziegelhofprojekt Schmerikon
20.11.08 Obersee
Nachrichten Antwort
der St. Galler Regierung widerspricht den Tatsachen
20.11.08
Radio Rouge FM Les
Nouvelles de 7:30– (Musée des Beaux Arts)
(RADIO)
20.11.08 Radio Rouge FM Les Nouvelles de 18:00 – (Musée des Beaux Arts)
(RADIO)
15.11.08 Radio
Suisse
Romande «La
chronique de Jacques Poget» (Musée des Beaux Arts) (RADIO)
14.11.08 La
Côte Forum Des lecteurs
se prononcent contre le Musée des Beaux Arts
22.10.08 Tages Anzeiger Gläserne
Staumauer wäre die Lösung
21.10.08 Tages
Anzeiger Seespiegel
lässt sich absenken
04.11.08 Zürichsee
Zeitung Die
Sicht auf den See zulassen
30.10.08 Zürichsee Zeitung «Seepark»-Petition
eingereicht
29.10.08 Tages Anzeiger Der Kanton
soll sich den Uetikern erklären
22.10.08
Le
Régional Carton plein pour
l’accès public aux rives du lac
18.10.08 Tages
Anzeiger Keine
Diskussion um Uetikon West
16.10.08 Tages
Anzeiger Transparenz
gibt es nur gegen Bezahlung
16.10.08 Obersee
Nachrichten So
sollte der Ziegelhof durch die Instanzen gegondelt werden
16.10.08 Obersee
Nachrichten Ziegelhof
Schmerikon: Welche Rolle spielt das Baudepartement nun genau?
09.10.08 Obersee
Nachrichten Architekturforum
lehnt Überbauung Seepark in Schmerikon klar ab
07.10.08 Tages
Anzeiger Anwohner
sind gegen Wohnungen mit Seeblick
07.10.08 Die
Südostschweiz Ziegelhof-Referendum
mit 507 Unterschriften eingereicht
07.10.08 St. Galler Tagblatt Überbauung
Ziegelhof– Das Referendum steht
07.10.08 Zürichsee Zeitung 509
Unterschriften und dicke Luft
06.10.08 Obersee
Nachrichten Kuriose Eile bei
Kiesabbauvertrag
06.10.08 Obersee
Nachrichten Verdächtige Eile bei
Kiesabbauvertrag zwischen Gemeinden und der Kibag
03.10.08 Zürichsee Zeitung Das
Architekturforum Obersee lehnt das Ziegelhof-Projekt ab
26.09.08 Zürichsee
Zeitung
Kanton
zahlt nicht für Altlasten
25.09.08 Zürichsee Zeitung «Wir
erwarten, endlich Klarheit zu erhalten»
25.09.08 Tages Anzeiger «Rives
Publiques» verlangt Transparenz
23.09.08 St.
Galler Tagblatt Aufruf an
den Kantonsrat des Kantons St. Gallen (Zeitungsinserat 1/1-Seite)
18.09.08 Obersee
Nachrichten Alte
Verträge sind klar – Es wird Seeland aufgefüllt
18.09.08 Obersee
Nachrichten Der
Vertrag von 1953 als PDF zum Download
11.09.08 Obersee
Nachrichten Gross-Überbauung
bedroht das Landschaftsbild am Obersee
11.09.08 Obersee
Nachrichten Überbauung
in direkter Uferzone überschreitet alle Grenzen
11.09.08 Zürichsee
Zeitung Kampf
gegen Luxuswohnungen
11.09.08 Zürichsee
Zeitung «Seepark»-Projekt wirft Wellen
11.09.08 St. Galler Tagblatt Alte
Verträge zum Ziegelhof gefunden
11.09.08 St.
Galler Tagblatt Gegner
und Befürworter sehen sich im Recht
11.09.08 Südostschweiz
Ein
umstrittenes Bauprojekt am See
03.09.08
Le
Régional Des citoyens
militent pour l'ouverture des rives du lac au public
30.08.08
24 heures
Le combat continue pour
donner accès à tous aux rives du Léman
30.08.08
La Liberté
Une bataille s'engage à La
Tour-de-Peilz
29.08.08
Radio
Chablais Les citoyens de la
Tour-de-Peilz signent une initiative
22.08.08 Tages
Anzeiger Gibt es im
Rotholz einen Seezugang?
22.08.08 Tages
Anzeiger Altlasten
separat sanieren
16.06.08 St.
Galler Tagblatt Kampf
um Seeanstoss in Schmerikon
14.06.08
24 heures
Yvette Jaggi revient aux
affaires et elle n’est pas du tout contente
12.06.08 Die
Südostschweiz Schmerikoner
Projekt steht unter Beschuss
12.06.08 Die
Südostschweiz «Was
sie wollen, ist eine Frechheit»
03.06.08 Tages
Anzeiger CU-Bauprojekt
stösst auf Skepsis
02.06.08 La Côte
Des habitants de Tannay s'opposent
23.05.08
Le Temps
Le non au musée à Bellerive se dévoile
à Lausanne
20.05.08
24 heures
Un peu du lac de Morat rendu
aux promeneurs
30.04.08
Le Temps
Un écueil de moins pour le futur musée
de Bellerive
27.03.08
La Broye
Cheminer le long des berges du lac
n’est toujours pas possible
22.03.08
24 heures
«La réserve naturelle
n’ouvrira pas ses rives aux marcheurs»
20.03.08 Obersee
Nachrichten Erfolg
für «Rives Publiques»
18.03.08
24 heures
La conseillère d’Etat
Jacqueline de Quattro défend l’accès aux rives
17.03.08 Tages
Anzeiger SP Horgen
macht sich für einen durchgehenden Seeuferweg stark
17.03.08
Télévision
Suisse Romande Un
portail qui empêche l'accès aux rives doit être détruit (VIDEO)
12.03.08
24 heures
La bisbille se prolonge
autour du lac de Morat
11.03.08
24 heures
Le sentier pédestre autour du
lac de Morat patauge toujours
05.03.08 Tages
Anzeiger Wie der
Kanton die Zürcher Seeufer aufwerten will
23.02.08
Le Temps
Le Léman, une Beauté intouchable
23.02.08
Zeitlupe Gehören die Schweizer See- und Flussufer nicht
uns allen?
22.02.08
Zürichsee-Zeitung Kampf um Ufer soll weiter gehen
22.02.08
Télévision
Suisse Romande «Rives
Publiques» réclame l'accès à tous des rives du lac (VIDEO)
20.02.08
Télévision
Suisse Romande «Rives
Publiques» continue à se battre pour les rives accessibles (VIDEO)
16.02.08 Tages
Anzeiger Vor der
Ermitage gibt es Seezugang für alle
15.02.08 Tages
Anzeiger Kein
Anspruch auf freien Seezugang
15.02.08 Neue Zürcher Zeitung
Kein Anspruch auf Zugang zu See- und Flussufern
15.02.08 Aargauer Zeitung
Raumplanungsamt verneint Anspruch auf freien
Ufer-Zugang
15.02.08 Der
Landbote Kein Recht
auf freien Seezugang
15.02.08
Tribune de
Genève / 24 heures Berne ne se mouille
pas pour l'accès au lac
15.02.08
Zürichsee-Zeitung Kein Anrecht auf Zugang
14.02.08
Télévision
Suisse Romande "Droit d'accès aux
rives ne peut pas être déduit de la législation" (VIDEO)
14.02.08
Télévision
Suisse Romande Précisions
d'Antonio Hodgers, Conseiller National Les Verts (VIDEO)
29.01.08
Bloomberg, New
York Swiss
Boaters, Hikers Fight Billionaires for Waterfront Access
11.01.08 La Côte
Leuenberger soutient les démarches de
««Rives Publiques»»
10.01.08
24 heures
Les doléances de «Rives
Publiques» à l’étude
09.01.08
Zürichsee-Zeitung Leuenberger will Uferzugang prüfen
22.12.07
Ticino 7 Le sponde proibite
22.12.07 Tages
Anzeiger «Wir planen gezielte
Aktionen am Seeufer»
20.12.07
Neue Zürcher Zeitung «Rives publiques» abgeblitzt
19.12.07
Aargauer Zeitung ««Rives Publiques»» blitzt ab
19.12.07
Zürichsee-Zeitung «Strassburg» soll Besitz klären
19.12.07
Zürichsee-Zeitung ««Rives Publiques»» blitzt mit
Stimmrechtsbeschwerde ab
19.12.07 20
Minuten ««Rives
Publiques»» blitzt vor Bundesgericht ab
11.12.07
Zürichsee-Zeitung Nur ein seeufernaher oder ein Seeufer-Weg?
10.12.07 La Côte
Le Tribunal fédéral déboute «Rives
Publiques»
08.12.07 24 heures
Le TF déboute «Rives Publiques»
01.12.07
Zürichsee-Zeitung Seeuferweg: Klare Gesetze bestehen
30.11.07 La Liberté
Le ton monte pour l'accès public
30.11.07 Le Courrier
Le ton monte pour l'accès public
29.11.07 24 heures
Actions de «Rives Publiques» légitimées
29.11.07 La Côte «Rives Publiques» lance un appel à la
Confédération
21.11.07 20
Minuten Beizen-Sterben am
Zürichseeufer
20.11.07
24 heures
Le sentier du lac épargnera les propriétés de
Lavaux
14.11.07 SF
1 «10vor10» «Rives
Publiques» kämpft für freie Ufer (VIDEO)
15.11.07
GHI - Genève
Home Information La Société nautique
prend le large
12.11.07 Neue
Luzerner Zeitung Angst vor
Wegzug gut Betuchter
11.11.07 SonntagsZeitung
Chef-Raumplaner Rumley will ein
verbindlicheres Gesetz
08.11.07 Obersee
Nachrichten «Die Gesetze sind
klipp und klar!»
07.11.07
Worldradio.ch «Lake
pathway» Interview (RADIO)
07.11.07 Tages
Anzeiger Kein Seezugang: Badis
bleiben im Winter zu
03.11.07
24 heures
Recours contre le Musée de Bellerive
01.11.07
Swiss Info
Campaigners want public access to all waterways
01.11.07
Glocal Privé-public:
match nul au bord du Léman
31.10.07
Radio Rouge FM Le Flash
de 7 heures (RADIO)
31.10.07 Zürcher
Landzeitung «Ufer sind immer
öffentlich»
31.10.07 punkt.ch
Ultimatum Seezugang für alle
bis in zwei Jahren
31.10.07 Die
Südostschweiz Verein macht
Druck für freie Seeufer
31.10.07 St.
Galler Tagblatt Freier Zugang
zu Seeufern
31.10.07 Tages
Anzeiger Ultimatum für das
öffentliche Seeufer
31.10.07 Zürichsee-Zeitung
«Rives
Publiques» stellt Ultimatum
31.10.07
La Côte Ultimatum
aux autorités et aux riverains
31.10.07
24
heures/Tribune de Genève «Rives
Publiques» lance un ultimatum aux autorités
30.10.07
Radio Rouge FM Le
Flash de 18 heures (RADIO)
30.10.07
Radio Suisse
Romande «Journal
14h» Les rives au public (RADIO)
30.10.07 Zürichsee-Zeitung
Der
Kampf für freien Uferzugang
30.10.07 20 Minuten Seezugang für
alle
30.10.07
20 minutes
(online) Un accès aux rives pour tous
30.10.07
RIVES PUBLIQUES
COMMUNIQUÉ DE PRESSE / DECLARATION AU PEUPLE
30.10.07 RIVES
PUBLIQUES MEDIENMITTEILUNG
/ DEKLARATION AN DAS VOLK
25.10.07
Lausanne-Cités
Dans le collimateur de «Rives Publiques»
25.10.07 Sempacher
Woche «Rives Publiques» nun
auch in der Deutschschweiz aktiv
25.10.07 Sempacher
Woche «Rives Publiques»
fordert begehbare Ufer für alle
24.10.07 Tages
Anzeiger Seezugang erwünscht
24.10.07 Zürichsee-Zeitung
«Die
Menschen brauchen die Seen»
23.10.07 Coop
Zeitung Sollen alle Seeufer
frei zugänglich sein?
20.10.07
24 heures
Ernesto Bertarelli dans la mire de «Rives
Publiques»
20.10.07
Tribune de Genève
Ernesto Bertarelli dans la mire de «Rives
Publiques»
13.10.07 Schweizer
Familie Auf
zu neuen Ufern
15.10.07 Migros-Magazin
Freier
Seezugang für alle
14.10.07 Tele Züri
Sonntags-Interview
«SonnTalk» (VIDEO)
13.10.07 Zürichsee-Zeitung
Druck
auf Seeanstösser wächst
13.10.07 Zürichsee-Zeitung
Wie
stehen die Chancen, dass Seeufer öffentlich wird?
13.10.07 Zürichsee-Zeitung
«Drei
Meter Naturweg für die Bevölkerung»
13.10.07 Zürichsee-Zeitung «Dort ist Privatbesitz illegal»
13.10.07 Tages
Anzeiger Weniger
See, mehr Seeuferweg
10.10.07 Blick
Seeufer-Wege
- eine Frage des Menschenrechts
10.10.07 Tages
Anzeiger «Das
Schweizervolk soll seine Seeufer zurückerhalten»
10.10.07 Tages
Anzeiger Streit
um Seezugang für alle
10.10.07 Tages
Anzeiger Verein
will Seeuferzugang in Strassburg erkämpfen
09.10.07 20
Minuten Frei
zugängliche Seeufer für alle
03.10.07 20
Minuten Verein will
freien Zugang zum Zürichseeufer
03.10.07 Radio
Pilatus Auch
in der Zentralschweiz sind Uferwege ein Thema (RADIO)
03.10.07 Blick
Neuer
Richtplan verlangt: Seezugang für alle!
02.10.07
24 heures
L’Etat tente de déblayer la voie pour le
Musée de Bellerive
02.10.07
La Liberté
Oppositions au projet de musée rejetées
01.10.07
La Côte Gland:
Chemins piétonniers près du lac
diversement commentés
29.09.07
24 heures
Le cheminement le long du Léman pose problème
à Gland
08.09.07 Zürichsee-Zeitung
Beschwerde
beim Bundesgericht eingereicht
10.09.07 Tages
Anzeiger CU West
vor Bundesgericht
03.08.07 Beobachter
Victor gegen
Goliath
27.07.07 Zürichsee-Zeitung
Ringen
um den richtigen Gewässerabstand
27.07.07
Radio Suisse
Romande «Virus» Les
bords des lacs, un bien public? (RADIO)
26.07.07
GHI - Genève
Home Information Domaine Schumacher –
en toute transparence
25.07.07 Tages
Anzeiger Beschwerde
gegen Silos am Ufer
25.07.07 Tages
Anzeiger Chemie
Uetikon baut aus – zu nah am Ufer?
25.07.07 Zürichsee-Zeitung Erneute
Beschwerde an den Kanton
25.07.07
Zürichsee-Zeitung CU-Bauprojekt
stösst auf Widerstand
25.07.07 Der
Landbote Beschwerde
gegen Chemiefabrik
25.07.07 Aargauer
Zeitung Klärung
von Altlastenfrage gefordert
25.07.07 Neue
Luzerner Zeitung Beschwerde
gegen Bauprojekt
24.07.07
La Côte Des
cailloux qui gênent des habitués
21.07.07 Bild.de
online Schumi
nervt seine neuen Nachbarn
20.07.07
Le matin bleu
La moitié des rives ne sont pas accessibles
au public
20.07.07 Tages
Anzeiger Antworten
auf die Altlastenfrage
20.07.07 20
minuten Schumi
macht sich im Waadtland unbeliebt
19.07.07
GHI - Genève
Home Information Acces au lac -
Genève cadenasse ses rives
19.07.07
GHI /
Lausanne-Cités Schumi dans
l'illégalité / Nouveau derapage
19.07.07
20 minutes
Les barrières de Schumi exaspèrent les
Glandois
19.07.07
24 heures
Les barrières ne sont pas illégal
18.07.07
Télévision
Suisse Romande Un
conseiller d'Etat réagit à la polémique (VIDEO)
05.07.07 Neue
Zürcher Zeitung Uetiker
Chemie-Areal wird Bundegerichtsfall
05.07.07 Tages
Anzeiger Rekurs
abgelehnt: CU-West vor Bundesgericht
05.07.07 Zürichsee-Zeitung
Seeuferstreit
geht in die letzte Runde
05.07.07 Der
Landbote Gang vors
Bundesgericht
05.07.07 Limmattaler
Zeitung Stimmrechtsrekurs
von Uetikon vor Bundesgericht
30.06.07 Zürichsee-Zeitung
Alle
Altlasten sollen raus
30.06.07 Zürichsee-Zeitung
Wie
gefährlich sind CU-Altlasten?
15.06.07 Tages
Anzeiger Rekurs
ans Bundesgericht
15.06.07 Zürichsee-Zeitung
«Rives
Publiques» lässt nicht locker
11.06.07
La Côte Recours
de «Rives Publiques» au Tribunal
fédéral
11.06.07
20 minutes
Bataille pour un chemin pédestre
08.06.07
24 heures «Rives
Publiques» dépose un recours au Tribunal
fédéral
07.06.07 Zürichsee-Zeitung
Bezirksrat
tritt nicht auf den Stimmrechtsrekurs ein
06.06.07 Tages
Anzeiger «Ich
bin ein Steinbock, kämpfe und lasse nicht nach»
01.06.07 Zürichsee-Zeitung
Warnung
an den Regierungsrat
01.06.07 Tages
Anzeiger Regierungsrat
muss antworten
23.05.07 Gemeinde
Uetikon Medienmitteilung
zum «Runden Tisch»
24.05.07 Neue
Zürcher Zeitung Ernüchterung
nach Abstimmung über Industrieland
24.05.07 Tages
Anzeiger Seeuferweg
im Gespräch
24.05.07 Zürichsee-Zeitung
Seeuferweg
als langfristige Option
14.05.07 Tages
Anzeiger Verein
«Rives Publiques» kritisiert vorgehen der CU
12.05.07 Tages
Anzeiger Uetikon
West polarisiert weiter
12.05.07 Tages
Anzeiger Gut
will Seeuferzugang verbessern
12.05.07 Tages
Anzeiger «Rives
Publiques» will Stellungnahme
12.05.07 Zürichsee-Zeitung
Kritik
am Vorhaben der CU
28.04.07
24 heures «Rives
Publiques» encore déboutée
19.04.07
La Liberté
Huit oppositions au plan cantonal
19.04.07
24 heures Huit
oppositions contre le Musée des beaux-arts
17.04.07
Télévision
Suisse Romande «Rives
Publiques» réclame un droit d'accès aux rives (VIDEO)
03.04.07 Neue
Zürcher Zeitung «Rives
Publiques» insistiert
03.04.07 Zürichsee-Zeitung
«Rives
Publiques» akzeptiert Entscheid nicht
03.04.07 Tages
Anzeiger Neuer
Rekurs von «Rives Publiques»
02.04.07
24 heures Intérêts
publics et privés font des vagues sur
les rives de Mies
28.03.07 Tages
Anzeiger Mehr
See für Kindeskinder
28.03.07
24 heures Oppositions
aux Beaux Arts
27.03.07 Tages
Anzeiger Chemie
Uetikon muss zurück an den Start
26.03.07
24 heures Les
rives du lac seront-elles publiques?
26.03.07
24 heures
«Un passage contre une concession de grève»
26.03.07
24 heures Intérêts
publics et privés font des vagues
26.03.07 Tages
AnzeigerUetikon
entscheidet zum Seeufer
26.03.07 Zürichsee-Zeitung
Uetikon West, Seepark oder gar nichts?
22.03.07 Tages
Anzeiger Abstimmung
kann stattfinden
22.03.07 Zürichsee-Zeitung
Stimmrechtsrekurs
abgewiesen
17.03.07 Tages
Anzeiger Dieser
Fall gehört vors Gericht
17.03.07 Zürichsee-Zeitung
Uetikon
West verhindern
17.03.07 Zürichsee-Zeitung
Ich
bin doch kein Verhinderer
17.03.07 Zürichsee-Zeitung
Uetikon
West – so stehts
12.03.07 Tages
Anzeiger Rekurs
nach Behörden-Odysee
10.03.07 Neue
Zürcher Zeitung Juristisches
Geschütz gegen «Uetikon West»
10.03.07 Tages Anzeiger Massive Kritik an Überbauung
10.03.07 Tages Anzeiger Volksentscheid: Exemplarischer Fall
10.03.07 Tages Anzeiger Zweifelhafter Privatbesitz
10.03.07 Tages Anzeiger Interview: Gegner argumentieren polemisch
10.03.07 Zürichsee-Zeitung
Stolperstein
für «Uetikon West»
09.03.07 Gemeinde
Uetikon Medienmitteilung:
Stimmrechtsrekurs vs. Uetikon West
02.02.07 Tages Anzeiger Verschenkt der Staat das Seeufer?
02.02.07 Tages
Anzeiger Geheimnis um
Konzessionen
02.02.07 Tages Anzeiger Privater Anspruch nicht auf ewig
05.02.07
La Côte Forum – Vos
réponses par SMS
31.01.07 La
Côte Forum – Courrier des lecteurs – A propos des rives
du lac
30.01.07
La
Côte Forum – Courrier des lecteurs – A propos de l’accès
aux rives du lac
29.01.07
La
Côte Forum – Courrier des lecteurs Rives du lac – Petit
tour à Prangins
29.01.07
La
Côte Forum – Vos réponses à propos de l’accès aux rives
du lac
26.01.07
Le Temps Rendre
les rives de La Côte accessibles au
public
25.01.07
La
Côte Faut-il que les
autorités accélèrent l’ouverture des rives du lac au public
25.01.07 La Côte Région
de la Côte: 70% des rives du lac inaccessibles!
25.01.07
La Côte Le
principe d’un cheminement piétonnier est prévu dans le Plan directeur
19.01.07 La
Côte Sentiers du Léman
- Leur progression piétine
08.12.06
24 heures
Petite victoire pour «Rives Publiques»
08.12.06 La
Côte Terre Sainte - Un
recours de l'Association «Rives Publiques»
13.11.06 La
Côte Mies - Un recours
est lancé afin d’offrir au public un accès aux rives du lac
01.11.06 24 heures L’association «Rives Publiques» tient à son os
et contre-attaque
28.01.06 Tribune de Genève Les promeneurs du lac sur les plates-bandes des
riverains
19.01.06
Genève Home
Information Accès aux rives
lémaniques
28.12.05
24 heures Une
autre bataille pour une promenade
16.12.05
La Côte «Rives Publiques» s'oppose au plan
d'affectation du bord du lac
03.12.05
24 heures Comment lever les
obstacles du marchepied
26.07.05
24 heures L’accès public aux rives
est un droit difficile à appliquer
27.05.05
La Côte «Rives Publiques» souhaite la réhabilitation du
port intérieur
21.05.05
24 heures La bataille continue à
propos du port du Torry
04.03.05
24 heures Le non de Mies saborde le
projet du port de Torry
21.01.05
La Côte Le public découvre le port de Torry
19.01.05
24 heures Les rives du lac
suscitent la convoitise
01.11.04
La Côte Une association se bat pour ouvrir les rives du
lac au public
14.08.04
Tribune de Genève Barbey accuse: «Les bords du Léman ont été
privatisés
14.08.04
Tribune de Genève Moutinot ne fera pas de vague
27.02.04
La Côte «Rives Publiques» exige le libre accès aux
rives du Léman
23.02.04
La Côte Prangins: Des blocs pierreux obstruent le
sentier des Douaniers
17.02.04
Construire Barrières privées
empêchent les promeneurs
14.11.03
Tribune de Genève Les rives du Léman restent inaccessibles.
Malgré la loi
26.09.03
La Côte Mies - Chemin riverain
11.09.03 Facts Mauern
am Wasser
16.08.03
Le Temps Un permis, une canne à
pêche, et toutes les rives sont accessibles
17.07.03
24 heures Le lac appartient à tous
17.07.03
Le Temps Mobilisation pour un
accès public tout autour du Léman
27.08.02
Télévision Suisse Romande Rives de
lacs: les berges des lacs sous la loupe...
28.09.01
Tribune de Genève Rives du lac:
Mies reste sur sa réserve
27.09.01
La Côte Mies - Le cheminement piétonnier ne passera pas
au bord du lac
12.10.01
Tribune de Genève Mies astique ses rives du lac
02.08.01
Tribune de Genève «On veut marcher au bord du lac»
02.08.01
24 heures «On
veut marcher au bord du lac»
Tribune de Genève
18 décembre 2009
Périmètre sécurisé pour la future ambassadrice
MIES: Les Etats-Unis n’ont pas encore confirmé la nomination de Betty
King que la résidence de la future ambassadrice provoque des remous.
L’enjeu? Un accès public au lac… qui n’a jamais existé!
L’Oncle Sam a-t-ilencore frappé la tranquillité du district de Nyon?
Pour mémoire, en 2006, les militaires assignés à la garde du domicile
de l’ambassadeur américain – le diplomate résidait alors à la Villa
Tatiana, sise à Crans-près- Céligny – avaient dû se repositionner
derrière le portail. Leur présence sur le domaine public semblait
incongrue. Entre-temps, la mission diplomatique américaine a déniché
une nouvelle propriété à Mies. Seul hic, le dispositif sécuritaire, en
train d’être déployé, ne plaît pas à tout le monde.
Barrières et guérites avec soldats
Concrètement, le tiers oriental de la route des Châtillons reste
accessible aux piétons mais il a vu des barrières s’ériger mercredi et
des guérites abriteront des soldats. Le Parti socialiste voit là une
«contradiction avec l’application des bases légales sur l’aménagement
des rives du lac», qui prévoient que les berges soient publiques.
Les rives ne sont toujours pas aménagées
Pourtant, le cheminement en question ne donne pas sur le lac.
«C’est vrai, admet Jean- Michel Favez, député socialiste, qui a
interpellé mardi le Grand Conseil sur cet objet. Mais il s’agissait de
rappeler le cadre général: les rives ne sont pas aménagées. Même
l’argent mis à disposition des communes n’est pas utilisé. »
Or, pour réaliser un pourtour du lac, la route des Châtillons
représente l’alternative à un cheminement lacustre. Et l’installation
de la future ambassadrice ne devrait rien changer. «On n’a demandé
aucune modification des règles», assure Mikael Parmly, conseiller aux
affaires publiques de la délégation.
Et Bruno Hug, propriétaire des lieux, s’en porte garant: «Il y aura
quatre bornes rétractables, deux cabanes de jardin en guise de guérite
et surtout aucun contrôle d’identité; la voie reste publique. »
24 Heures
17 décembre 2009
Les roses pour un lac plus accessible
RIVES PUBLIQUES - Les socialistes vaudois ont fait savoir hier qu’ils entendaient combattre tous azimuts pour assurer un chemin piétonnier le long du Léman.
Le député Jean-Michel Favez a déposé une interpellation pour dénoncer ce qu’il considère comme des exceptions qui enfreindraient la loi.
A Gland, le parti a lancé une résolution pour assurer ce chemin le long des rives. A La Tour-de-Peilz, les socialistes ont lancé avec d’autres une
initiative populaire communale.
Tages-Anzeiger
25 novembre 2009
Interview: «Rechtsgrundlage für den
Seeuferweg ist der Verkehrsrichtplan, und der ist noch in Kraft»
Victor von Wartburg kämpft für öffentliche Seeuferwege. Der Kantonsrat
entschied Anfang Woche, diese aus dem kantonalen Landschafts- Richtplan
zu streichen.
Mit seinem Verein Rives Publiques verlangt Victor von Wartburg die
Schaffung eines – je nach Auslegung – (bundes)gesetzlich
vorgeschriebenen, ununterbrochenen Weges entlang der Schweizer Seeufer
und Wasserläufe für die Öffentlichkeit. 2007 durchkreuzte von Wartburg
mit seinem Engagement die Uetiker Pläne einer privaten überbauung auf
dem Areal der Chemie Uetikon.
Herr von Wartburg, wie fühlen Sie sich nach dem Entscheid des
Kantonsrats? Einerseits enttäuscht, dass eine betuchte Minderheit immer
noch nicht bereit ist, das von ihr illegal privatisierte Uferland ans
Volk zurückzugeben. Andererseits freut es mich, dass fast die Hälfte
des Kantonsrats Widerstand gegen den «Filz» gezeigt hat.
War Ihr jahrelanger Kampf umsonst?
Nein, im Gegenteil. Noch vor fünf Jahren sprach niemand über
privatisierte Gewässerufer und Konzessionsland, heute spricht die ganze
Schweiz davon. Dieser Entscheid des Kantonsrats bereichert unsere
Sammlung
von Missständen und Ungereimtheiten. Eine von uns geplante
Volksinitiative, die wir 2011 lancieren, soll da endgültig Abhilfe
schaffen.
Bleibt der Seeuferweg im Richtplan «Verkehr» eingezeichnet? Ja. Der
Zürichseeweg bleibt im Verkehrsrichtplan verankert. Dieser ist am
Montag nicht revidiert worden. Dass besagter Passus aus dem Richtplan
«Landschaft» wegfällt, ist zwar schade, aber nicht weiter schlimm. Denn
für den Seeuferweg ist der Verkehrsrichtplan die Rechtsgrundlage, und
der ist nach wie vor in Kraft. Dass die beiden Richtpläne jetzt
verschieden formuliert sind, hilft uns natürlich nicht.
Das Reizwort heisst «Privateigentum». In diesem Zusammenhang sprach der
Rat von Enteignungen . . . Die Angst vor Enteignungen spielt bei den
bürgerlichen Nein-Sagern eine wichtige Rolle. Der Verein Rives
Publiques sagt: Der geforderte Uferstreifen für einen kostengünstigen
Trampelpfad benötigt keine Enteignungen und kann deshalb schnell
realisiert werden. Das Uferland, inklusive des Konzessionslands um den
Zürichsee mit einem Marktwert von etwa 10 Milliarden Franken, hat schon
immer dem Volk gehört. Enteignet wurde hier das Volk, nicht umgekehrt.
Wurde das noch nie von einem Gericht festgestellt?
Ende April dieses Jahres reichten wir bei der Zürcher Baudirektion
einen Rekurs ein. Unter anderem wollten wir darin wissen, wem
Konzessionsland nun eigentlich gehört. Seit sieben Monaten warten wir –
trotz mehrmaligem Nachfragen – auf eine Antwort.
Hätte dieser Entscheid Einfluss auf den Kantonsratsbeschluss? Das
wissen wir nicht. Aber: Alle Aufklärungen über noch ungenügend bekannte
Rechte helfen den Volksvertretern, in Zukunft im Sinne der betrogenen
Mehrheit zu entscheiden. Interview: Marcus May
Die geplante Uferüberbauung «Nuolen See» wird bei genauerem Hinsehen immer mysteriöser
Uferüberbauung Nuolen: Mangelhafter Umweltbericht und Gesetzesverstösse
Die Gruppe «Nuolen natürlich!» und die Uferschutzorganisation «Rives Publiques» belegen, wie der Umweltbericht zur drastischen Uferüberbauung Nuolen lückenhaft ist. Geschützte Ufervegetation wird negiert, und die gesetzlichen Verbote von Seeschüttungen und das Bauverbot für den neuen Yachthafenbau werden ausgelassen.

Victor von Wartburg (kleines Bild) von «Rives
Public»: «Vorhaben in den Nuoler Buchten ist rechtlich unhaltbar».
Die naturbelassene Steinfabrik-Bucht würde mit Yachthafen und Häusern
überbaut.
Foto: Niklaus Wächter Reportair
Die Gruppe «Nuolen natürlich!» und «Rives Publiques» haben an einer Medieninformation darüber informiert, wie der Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) zur Überbauung «Nuolen See» mit schweren Mängeln behaftet ist. In den Planunterlagen zum Bericht werden von zehn vorhandenen Schilfbeständen, die direkt oder indirekt vom anstehenden Projekt betroffen sind, nur deren drei aufgeführt. Und diese drei sind erst noch viel zu klein dargestellt.
Auch in der Umschreibung werden die geschützten Schilf- und Ufervegetationen heruntergespielt oder ganz negiert, wie die Nuoler belegen. Bezogen auf die Kibag-Bucht steht im Bericht nur gerade, dass «am Ufer auf kurzen Abschnitten schmale Röhrichtgürtel wachsen». Und für die gänzlich naturbelassene Steinfabrik-Bucht wird die geschützte Schilf- und Ufervegetation noch mehr negiert. Im Bericht steht, dort stünden «einige schmale, meist kurze Röhrichtsäume». Wie falsch solche Angaben sind, konnten sich die Journalisten vor Ort überzeugen: Der grösste Schilfgürtel in der Steinfabrik-Bucht ist fast zusammenhängend rund 150 Meter lang - und wohl auch für Bauherren nicht zu übersehen. Ein zweiter Gürtel ist etwa 80 Meter lang.

Links: Im Umweltverträglichkeitsbericht zur
Überbauung «Nuolen See» sind nur gerade die drei kleinen Schilfgürtel
Nr. 2, 3 und 8 aufgeführt.
Rechts: «Nuolen natürlich!» hat die tatsächlichen Bestände aufgenommen.
In den Buchten wachsen zehn ausgedehnte Schilfgürtel, die geschützt
sind.
«Nuolen natürlich» belegte anhand von Plänen, dass durch die geplante intensive Ufernutzung mit 65 Wohneinheiten und dem neuen Yachthafen ein bedeutender Teil der geschützten Natur vernichtet oder schwer in Mitleidenschaft gezogen werden würde.
Gesetzlich verboten
Laut dem Schweizerischen Bundesgesetz über den Natur- und
Heimatschutz darf Ufervegetation nicht vernichtet werden. In Artikel 21
heisst es: «Die Ufervegetation (Schilf- und Binsenbestände,
Auenvegetationen sowie andere natürliche Pflanzengesellschaften im
Uferbereich) darf weder gerodet, noch überschüttet, noch auf andere
Weise zum Absterben gebracht werden.» Die Strafen sind drastisch. Das
Gesetz schreibt vor: «Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder
Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich Ufervegetation
rodet, überschüttet oder zum Absterben bringt.»
Victor von Wartburg von der Uferschutzorganisation «Rives Publiques» sagte gegenüber der Presse, dass es in Nuolen unter keinem Titel ein Recht gibt, Schilf- und Pflanzengesellschaften am Ufer zu vernichten. «Das Gesetz ist gerade in diesem Bereich sehr eindeutig», wie von Wartburg erklärt. Im Umweltbericht kaum Thema Auch die rechtliche Seite der geplanten Seeauffüllung von rund 25 000 Quadratmetern wird im Umweltbericht der Überbauung nicht thematisiert. Wohl, weil sie gesetzlich nicht erlau bt ist, wie «Rives Public» belegt. Die Buchten von Nuolen sind seit 1933 Seegebiet und in allen Karten dementsprechend eingetragen. Sie unterstehen damit dem öffentlichen Recht. Dazu «Rives Public»: Das Schweizer Gewässerschutzgesetz lege in Artikel 39 klar fest, dass es untersagt sei, «feste Stoffe in Seen einzubringen». Ausnahmen sind nur möglich, wenn dank der Auffüllung «Flachwasserzonen verbessert werden». Victor von Wartburg erklärt dazu, dass auch in diesem Falle das Gesetz eindeutig sei. Denn es würden durch die geplanten See-Auffüllungen keine Flachwasserzonen verbessert werden, sondern es würden darauf Häuser gebaut. «Die Realisation des Vorhabens wäre ein krasser Gesetzesverstoss», führt die Uferschutzorganisation aus.
Ungesetzlicher Deal für Yachten
Auch bezüglich des geplanten neuen Yachthafens mit 40 Bootsplätzen und
dem Ausbau des bestehenden Kibag-Hafens um 30 Plätze ist der
Umweltbericht mehr als fraglich. Der Zürcher Obersee hat die grösste
Bootsdichte der Schweiz. Deshalb besteht hier ein vom Bund und den
Kantonen Schwyz, St. Gallen und Zürich festgelegtes Verbot, neue
Bootsplätze zu erstellen. Die 70 geplanten Bootsplätze sollten gemäss
dem fraglichen Bericht möglich werden, weil die Kibag zum Ausgleich
Ledischiffe stilllegt. Doch
dazu gibt es keine gesetzliche Grundlage.
Der Kanton schweigt noch
Zurzeit liegt der Gestaltungsplan zur Überbauung «NuoIen See» beim
Kanton Schwyz. Für die Bewilligung ist die Gesamtregierung und
insbesondere das Departement des Lachner Regierungsrates Kurt Zibung
zuständig. Die Beurteilung des Gestaltungsplanes hätte nun auf den
Angaben im Umweltbericht zu geschehen, die, wie belegt wurde,
mangelhaft sind und offensichtlich geltende Gesetze umgehen. Ausserdem
wurde die Schwyzer Regierung in einer Beschwerde darauf aufmerksam
gemacht, dass für den Umweltbericht von Seiten Gemeinde Wangen ein
ehemaliger Mitarbeiter der Eigentümerschaft der Steinfabrik-Bucht
verantwortlich war. Wessen Interessen er vertrat, dürfte wohl klar
sein. Da die Prüfung des Gestaltungsplanes durch den Kanton Schwyz
wegen einer Verwaltungsbeschwerde aufgeschoben wurde, wollte
Regierungsrat Zibung auf Anfrage zu den mangelhaften Grundlagen im
Umweltverträglichkeitsbericht keine
Stellung nehmen.
Appell an Regierung
«Nuolen natürlich!» appelliert an die Schwyzer Regierung, auch in
Nuolen die geltenden Gesetze anzuwenden. Zugleich riefen die Nuoler an
der Pressekonferenz die Bevölkerung auf, sie bei diesem wichtigen
Anliegen für Natur und Umwelt zu unterstützen. «Rives Publiques» führte
aus, dass im ganzen Land kein derartiger Ufereingriff mit
Seeschüttungen denkbar sei. Man darf gespannt sein, was die Schwyzer
Regierung zu diesem Fall
sagen wird.
Lieber Schilf als reiche Leute und mehr Boote
Nuolen Natürlich und Rives Publiques wehren sich
gegen
Projekt für Ufer-Überbauung.
Bis zum Entscheid der Schwyzer Regierung über
den Gestaltungsplan Nuolen See setzen Gegner alle Hebel in Bewegung.
Der Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) für den Gestaltungsplan Nuolen See habe schwere Mängel und Veränderungen am Seeufer seien ungesetzlich. Das führten gestern an einer Pressekonferenz Ursula Rothlin und Sivilla Kreis von Nuolen Natürlich sowie Victor von Wartburg vom Verein Rives Publiques aus. Mit ihren Argumenten möchten sie die Bevölkerung sensibilisieren und einen Appell an die Regierung richten, «die nationalen Gesetze zu beachten». Die Schwyzer Regierung hat als nächste Instanz nach dem Mitwirkungsverfahren und der Volksabstimmung in der Gemeinde Wangen über den Gestaltungsplan Nuolen See zu entscheiden.
Schützenhilfe bekommen Nuolen Natürlich und Rives Publiques zudem von Irene Herzog-Feusi aus Pfäffikon und von Ripa Inculta, einer von Gregor Ruoss aus Siebnen und weiteren Personen ins Leben gerufenen Facebook-Gruppe mit derzeit rund 630 Mitgliedern. Vor allem wollen die verschie- denen Interessengruppen, dass die geplante, rund 600 Meter lange Seeuferüberbauung nicht erstellt werden kann. «Solche Pläne sprengen jeden Rahmen», sagte gestern Sivilla Kreis. Die seit einigen Monaten laut gewordene Kritik richtet sich vor allem gegen den Umweltverträglichkeitsbericht zum Gestaltungsplan Nuolen See. Zudem werden Passagen aus dem Schweizerischen Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz zitiert, welche nicht eingehalten würden. «Gesetze werden nicht angewandt, weil das Geld bestimmt. Man will reiche Leute anziehen und gibt der Gemeinde das Zückerchen mit der Badi», sagte Victor von Wartburg.
Schilfbestände sind grösser
Die Kritiker an Nuolen See führen ins Feld, dass im UVB (erstellt im
Oktober 1999 und 2006 revidiert) nur drei von zehn direkt oder indirekt
betroffene Schilfbestände aufgeführt sind. «Und diese drei sind erst
noch viel zu klein dargestellt», sagt Ursula Rothlin. Weiter: «Ein
guter Teil der geschützten Natur in den Nuoler Buchten würde durch die
Seeaufschüttungen vernichtet oder durch die intensive Ufernutzung mit
den 65 Wohneinheiten und dem neuen Yachthafen schwer in Mitleidenschaft
gezogen». Als Kompensation für stillgelegte Ledischiffe sollen nämlich
im Yachthafen Kiebitz 30 und in einem neuen Hafen in der Hunzikerbucht
40 weitere Bootsplätze entstehen. «Damit wird das Verbot, am Obersee
neue Bootsplätze zu erstellen, nicht beachtet», sagt Ursula Rothlin.
Victor von Wartburg führte ins Feld, dass Seeauffüllungen und das
Vernichten von Schilf ungesetzlich seien. «Nuolen wäre der einzige
bekannte Fall in der ganzen Schweiz, wo Seeufer aufgeschüttet werden
dürfte», betont
er.
Einiges erreicht
Dass der WWF und Pro Natura als gewichtige Umweltschutzorganisationen
im Projekt Nuolen See einige Anliegen realisieren konnten, wird
bestätigt. Dass die Buobenbadi bereits Naturschutzgebiet ist und dass
auf den Seeuferweg zur Bätzimatt verzichtet wird, reicht für Nuolen
Natürlich und Rives Publiques aber nicht aus.
Sie wollen, dass der Regierungsrat den Gestaltungsplan Nuolen See nicht
bewilligt. Würde dies doch geschehen – man rechnet mit dem Entscheid
noch in diesem Jahr –, würde man sich den Gang durch die gerichtlichen
Instanzen überlegen,
wurde gestern betont. (Frieda Suter)
Gestaltungsplan Nuolen See wird kritisiert
Der Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) für den Gestaltungsplan Nuolen
See habe schwere Mängel und Veränderungen am Seeufer seien
ungesetzlich. Das führten gestern an einer Pressekonferenz Ursula
Rothlin und Sivilla Kreis von « Nuolen Natürlich» sowie Victor von
Wartburg vom Verein Rives Publiques aus. Mit ihren Argumenten möchten
sie einen Appell an die Regierung richten, «die nationalen Gesetze zu
beachten». Die Schwyzer Regierung hat als nächste Instanz nach dem
Mitwirkungsverfahren und der Volksabstimmung in der Gemeinde Wangen
über den Gestaltungsplan
Nuolen See zu entscheiden.
Buchten werden vernichtet
Die verschiedenen Interessengruppen wollen, dass die geplante, rund 600
Meter lange Seeuferüberbauung nicht erstellt werden kann. «Solche Pläne
sprengen jeden Rahmen», sagte gestern Sivilla Kreis. Die Kritiker
führen ins Feld, dass im UVB nur drei von zehn direkt oder indirekt
betroffene Schilfbestände aufgeführt sind. «Und diese drei sind erst
noch viel zu klein dargestellt», sagt Ursula Rothlin. Weiter: «Ein
guter Teil der geschützten Natur in den Nuoler Buchten würde durch die
Seeaufschüttungen vernichtet oder durch die intensive Ufernutzung mit
den 65 Wohneinheiten und dem neuen Yachthafen schwer in Mitleidenschaft
gezogen.» (fs.)
Uferüberbauung Nuolen: Auf Schilf gebaut!
Umweltverträglichkeitsbericht brilliert mit Auslassungen
Der Umweltbericht zur landschaftsverändernden Uferüberbauung in Nuolen weist grosse Mängel auf. Man wundert sich, wie das Projekt so weit kommen konnte.
Die Uferschutzorganisation «Rives Public» und die Gruppe «Nuolen
natürlich!» haben an einer Pressekonferenz die schweren Mängel des
Umweltberichts zur geplanten Uferüberbauung «Nuolen See» offen gelegt.
In den Planunterlagen werden von zehn vorhandenen Schilfgürteln in den
Nuoler Buchten nur deren drei aufgeführt - und werden erst noch viel zu
klein dargestellt. Das wohl deshalb, weil die Strafen zur Vernichtung
von Ufervegetation drastisch sind. Der Bericht brilliert noch mit
weiteren grossen Auslassungen: Das Hafenbauverbot am Obersee soll
umschifft werden. Auch zum Schüttungsverbot von über 25 000
Quadratmeter See schweigt der Bericht.
Obersee Nachrichten
8. Oktober 2009
Nuolen: Nun ist die Regierung am Zug
Die ON haben schon mehrmals über die geplante Überbauung «Nuolen See» berichtet: Zuerst schlossen Gemeinde und Kibag den dafür nötigen Kiesabbauvertrag in verdächtiger Eile ab. Dann stellte sich heraus, wie es zum Husch-husch-Vertrag gekommen war. Der Anwalt einsprechender Nuoler hatte seine Klienten übergangen und liess sich von der Gegenpartei mit 10 000 Franken für seine Aufwendungen entschädigen.
Nun hat die Bürgerinitiative «Nuolen natürlich!» dokumentiert, wie lückenhaft der Umweltverträglichkeitsbericht aufbereitet ist (siehe Seite 7). Aus zehn Schilfgürteln machen die «Gutachter» drei. Die Gesetze, die Seeschüttungen verbieten, sind nicht berücksichtigt – oder werden falsch interpretiert. Und das Verbot, weitere Bootsplätze zu bauen, wird mit undurchsichtigen Händeln umschifft.
Die Kantonsregierung schweigt, weil Einsprachen hängig sind. Wie
auch immer das Einspracheverfahren ausgeht: Die Regierung ist den
Bürgern Antworten schuldig. Falls sie den Gestaltungsplan für das
Verbauen von 600 Metern Ufer genehmigt, verstösst sie gegen mehrere
Gesetze. Und würde wohl neben dem Volkeswillen liegen. Die Menschen am
Zürichsee wollen nämlich ihr Ufer schützen. Das hat sich in Schmerikon,
Pfäffikon und Uetikon gezeigt. Dort gelang es Bürgern, ähnlich
verwegene Projekte zu bodigen.
Die Schwyzer Regierung hat sich wohl schon viel zu weit aus dem Fenster
gelehnt, indem sie bis jetztdas Spiel mit der mit höchster
Wahrscheinlichkeit ungesetzlichen Einzonung von See mitgemacht hat. Nun
hat sich die Regierung zu überlegen, wie sie aus diesem Schlamassel
wieder herauskommt. Eine Bewilligung des auf den Ämtern liegenden
Gestaltungsplanes «Nuolen See» würde ihr bestimmt nur noch weitere
Probleme bescheren. Denn was hier angeleiert
ist, hat vor höheren Gerichten kaum eine Chance. (Martin Mühlegg)
Aktion der Juso für freien Seezugang
Wädenswil. In der Nacht auf Mittwoch haben die Jungsozialisten
(Juso) Linker Zürichsee gemäss einer Mitteilung an diversen privaten
Grundstücken entlang des Seeufers Schilder mit Forderungen für ein
öffentlich zugängliches Seeufer angebracht. Die Partei fordert den
Wädenswiler Stadtrat auf, sich in Zukunft vermehrt um frei zugängliche
Seeufer zu kümmern, auch im Giessen. (zsz)
Zürichsee-Zeitung
7. Oktober 2009
Ein Rekurs gegen Bau auf dem Giessen -Areal
Mit der diese Tage abgelaufenen Rekursfrist ist gegen die vom Immobilienunternehmen Peach Property Group AG geplante Luxusüberbauung auf dem Giessen -Areal ein Rekurs eingegangen, teilte Karl Bachmann, Stadtingenieur von Wädenswil, gestern auf Anfrage mit. Der Bau der beiden im südwestlichen Ende der Halbinsel geplanten Gebäude, die im Erdgeschoss durch einen Wellnesbereich verbunden werden sollen, wird sich damit auf unbestimmte Zeit verzögern. Die Peach Property Group AG wollte die Überbauung bis 2011 fertigstellen. (e)
Tages
Anzeiger
18. September 2009
Hauseigentümer bodigen den Seeuferweg
Von einem durchgehenden Seeuferweg bleibt im
kantonalen Richtplan nicht viel übrig.
Die Bürgerlichen wollen ihn ganz streichen, die Linke gibt sich mit
einem
Kompromiss zufrieden.
Es ist der kühne Traum jener, die keine Villa direkt am Zürichsee besitzen: ein öffentlicher Uferweg von Rapperswil bis Zürich. Genährt wurde die Hoffnung darauf durch den Regierungsrat, der im kantonalen Richtplan ursprünglich ein zusammenhängendes Wegnetz «direkt am See» als Ziel festschreiben lassen wollte. Doch jetzt scheint sich der Traum in Luft aufzulösen. Wenn der Kantonsrat Ende November über die Teilrevision des Richtplans befindet, wird von einem Weg direkt am See keine Rede mehr sein. In der Vorlage, welche die vorberatende Kommission gestern vorgestellt hat, heisst es nur noch «möglichst nahe am See». Und doch müssen die Befürworter eines Seeuferwegs selbst diese Formulierung noch als Teilerfolg werten. Denn wegen empörter Reaktionen von FDP und Hauseigentümern hatte der Regierungsrat den Passus komplett gestrichen, und die bürgerlichen Kommissionsmitglieder wollten, dass es dabei bleibt.
«Die neue Formulierung ist zugegebenermassen etwas schwammig», sagt SPKantonsrätin Monika Spring. Nur dank dieses Kompromisses sei es aber möglich gewesen, in der Kommission eine knappe Mehrheit zu gewinnen. Sie glaubt, dass ein echter Seeuferweg so immerhin ein Thema bleibe und man den Druck aufrecht erhalten könne.
Es stellt sich aber die Frage: Wie nahe ist «möglichst nahe»? Die Antwort, die eine erläuternder Bericht zum Richtplan gibt, kann den Befürwortern nicht gefallen. Dort heisst es, dass die Möglichkeiten, zugunsten eines Weges Ufermauern abzubrechen, privates Land zu beanspruchen oder einen Steg im See zu bauen «relativ klein» seien. Dabei wird man nicht zuletzt an drohende Entschädigungsforderungen gedacht haben. Dort, wo das Ufer in Privatbesitz ist, dürfte der Weg für die Fussgänger also auch weiterhin hinter den Häusern und Hecken durch geführt werden. So, wie das an der Goldküste abgesehen von wenigen Ausnahmen heute schon der Fall ist – Richtplan hin oder her.
Das Privateigentum schützen
Den bürgerlichen Kommissionsmitgliedern, darunter auch dem
Meilemer SVPKantonsrat Adrian Bergmann, ist aber selbst die schwammige
Kompromiss-Formulierung noch zu stark. Sie wollen auf Nummer sicher
gehen und mit einem Minderheitsantrag dafür sorgen, dass der Kantonsrat
den Seeuferweg vollständig aus dem Richtplan kippt. «Wir sind nicht
grundsätzlich gegen Wege am Seeufer», sagt die federführende
FDP-Nationalrätin Carmen Walker Späh. Am Privateigentum dürfe aber
nicht gerüttelt werden. Zudem sei ein durchgehender Weg am Seeufer auch
aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes fragwürdig. Sinnvoll sei
es dagegen, die öffentlich zugänglichen
Flächen am Ufer des Zürichsees punktuell auszudehnen.
Die Chancen, dass sich die Lobby der Hauseigentümer mit dieser Haltung im Kantonsrat durchsetzt, sind angesichts der knappen Mehrheitsverhältnisse durchaus intakt. Dies, zumal die Grünen vor dem Dilemma stehen, dass sie dem Seeuferweg zwar nicht abgeneigt sind, dass sich ein durchgehender Weg aber nicht leicht mit umweltschützerischen Interessen vereinbaren lässt.
Für einen Mann spielt der Ausgang der Abstimmung schon heute keine Rolle mehr: Victor von Wartburg, der mit dem Verein Rives Publiques seit Jahren schweizweit für öffentlich zugängliche Seeufer kämpft, findet die neuste Entwicklung so oder so «unglaublich und niederschmetternd». Die Gewässer seien gemäss übergeordnetem eidgenössischem Recht ein öffentliches Gut. Wenn die Volksvertreter dieses «dem Geld zuliebe» verschenken, stehe es schlimm um sie. Nur noch eine eidgenössische Volksinitiative könne nun weiterhelfen. (Marius Huber)
La grogne monte contre les ascenseurs à bateaux
La députée de Nyon Fabienne Freymond Cantone
interpelle le canton sur les lifts qui permettent de hisser les
embarcations.
Un cas nyonnais a fait des remous jusque sous les fenêtres de
Jacqueline de Quattro.
Les heureux propriétaires d'un terrain au bord du Léman ont le choix pour mettre au sec leur yacht. Construire un hangar avec rail de mise à l'eau, ou un lift, fixé au ponton et permettant de hisser le bateau au-dessus de la surface du lac. Cette seconde solution est de plus en plus souvent adoptée ces dernières années. Au grand dam d'associations telles que Rives publiques, qui veille au grain sur les berges lémaniques. Municipale de Nyon et députée, Fabienne Freymond Cantone a interpellé le Conseil d'Etat mardi à ce sujet. Selon elle, autoriser ces lifts va à l'encontre «de la volonté affirmée du canton de protéger nos rives». Et la socialiste de demander au gouvernement s'il ne contribue pas à «banaliser le paysage lacustre» en agissant ainsi.

Ce ponton muni d’un lift a été bâti sans
autorisation.
C’est la conseillère d’Etat
Jacqueline de Quattro qui l’a régularisé après
coup. Photo Philippe Maeder.
Le ponton de la discorde
Ce qui reste en travers de la gorge de l'exécutif nyonnais,
c'est la mansuétude du Conseil d'Etat. Cet été, Jacqueline de Quattro
en personne a régularisé un ponton avec lift qui avait été bâti avant
de recevoir le permis de construire. «Et qui avait soulevé 17
oppositions lors de sa mise à l'enquête», souligne Fabienne Freymond
Cantone. La conseillère d'Etat a jugé «qu'un lift à bateaux ne cause
pas plus de nuisances visuelles qu'un hangar avec rail». Elle
a simplement sommé le propriétaire de raccourcir son ponton.
L'ascenseur à bateaux présenterait un double avantage pour les propriétaires: «C'est moins cher qu'un hangar et ça empiète sur le lac - domaine public -, et non sur leur parcelle», poursuit Fabienne Freymond Cantone. «Une nouvelle astuce que tout le monde a comprise», renchérit le président de Rives publiques, Victor von Wartburg. Ce dernier constate une augmentation ces dernières années de ces lifts, «dépôts très laids à ciel ouvert», déjà répandus aux Etats-Unis. «En les considérant comme des constructions légères, l'Etat favorise cette prolifération.» Des ouvrages légers? Assurément, selon le Service des eaux, sols et assainissement (SESA). «Le critère, c'est la facilité de démonter et évacuer la construction sans recourir à des travaux de génie civil par exemple», explique Michel Cosendai, du SESA. Ainsi, les pontons munis d'un lift ne nécessitent qu'une autorisation d'usage du domaine public, et non une concession. Quant à la question esthétique, elle a été abordée il y a quelques années par la Commission cantonale des rives. Verdict: «Vu du large, le lift a nettement moins d'impact sur le paysage qu'un hangar. A 50 mètres de la rive, on ne le voit pour ainsi dire plus», avance Michel Cosendai. (Vincent Maendly)
Michael Schumacher hat Probleme mit seinem Privathafen
Die Pläne für einen Privathafen vor Michael Schumachers Villa am Genfersee stossen auf Widerstand.

Hier wurde mit der grossen Kelle angerichtet: Das
Anwesen
der Schumachers bei Gland am Genfersee. Bild: Keystone
Gegen das Hafen-Projekt auf dem Gebiet der Waadtländer Gemeinde Gland sind rund ein Dutzend Einsprachen eingegangen, wie eine Gemeindeangestellte auf Anfrage sagte. Eine davon stammt vom Verein «Rives Publiques», der sich für den freien Zugang zu den See- und Flussufern in der Schweiz einsetzt. Laut einer «Rives Publiques»-Medienmitteilung vom Donnerstag möchte der frühere Formel-1-Fahrer vor seinem Anwesen einen Hafendamm von mindestens 49 Metern bauen. Das Hafenbecken würde ungefähr 600 Quadratmeter messen. Bei der Gemeinde wollte man diese und weitere Grössenangaben von «Rives Publiques»-Präsident Victor von Wartburg nicht bestätigen. Die Gemeindeangestellte verwies lediglich auf die öffentliche Auflage des Dossiers.
«Überdimensioniert»
Laut «Rives Publiques» ist ein Hafenbecken von 600 m2 zumindest völlig
überdimensioniert und überflüssig. Schumachers Anwesen
verfüge bereits über einen 14,5 Meter langen Bootssteg. Vor kurzem
sei in Nyon – dank Einsprachen – das Projekt einer privaten
Bootsanlegestelle deutlich redimensioniert worden. Es wäre deshalb
unverständlich, wenn im Falle Schumachers anders verfahren würde. Zudem
bestehe auf Schumachers Parzelle ein Wegrecht, das nicht durchgesetzt
werde. Eingesprochen hat auch die Umweltorganisation Pro Natura. Da der
Abschnitt gemäss Richtplan in einem Schutzgebiet für Wasser- und
Zugvögel von nationaler und internationaler Bedeutung liegt, fordert
Pro Natura deutlich mehr ökologische Ausgleichsmassnahmen, wie ein
Sprecher von Pro Natura
Waadt erklärte.
Güterabwägung zugunsten der Eigentümer
Der Widerstand von «Rives Publiques» ist viel grundsätzlicher. Von
Wartburg und seine Mitstreiter sind der Ansicht, dass die Ufer der
Gewässer der Öffentlichkeit gehören. Sie berufen sich dabei auf Artikel
des Zivilgesetzbuches und des Raumplanungsgesetzes. Das Bundesamt für
Raumplanung (ARE) teilt diese Auffassung nicht. Zwar gebe es den
Grundsatz, dass See- und Flussufer freigehalten und der öffentliche
Zugang erleichtert werden sollte. Dieses Prinzip müsse aber gegen
andere Grundsätze abgewogen werden. Einen direkten Anspruch auf
Uferzugang gebe
es deshalb nicht, so das Are.
60 Meter auf 4 Kilometer öffentlich zugänglich
Die Raumplaner fordern indes die Kantone auf, den Uferzugang zu
verbessern. Sie teilen dabei die Ansicht von Wartburgs, dass der Zugang
zu oft zu stark eingeschränkt ist. Laut von Wartburg sind in Gland von
den 4090 Meter Seeufer nur 60 Meter offiziell frei zugänglich. Auf den
anderen Abschnitten ist der Zugang, wegen Anwesen wie denen von Michael
Schumacher oder Alinghi-Besitzer
Ernesto Bertarelli, erschwert oder unmöglich. (sam/sda)
Schumi privé de son port
Michael Schumacher, ancien champion de formule 1, rencontre de fortes oppositions à la construction de son port privé.

Image © Michel
Perret
Michael Schumacher devra encore attendre pour construire un port privé devant sa propriété de Gland (VD). Bien que le projet actuel d'agrandissement du ponton ait déjà été deux fois revu à la baisse, il a suscité une douzaine d'oppositions. Ce projet prévoit une première digue avancée dans le lac d'une longueur de 27 mètres, se poursuivant sur 22 mètres après un coude, détaille l'association Rives publiques dans son opposition. L'emprise sur le lac serait alors de 600m2. «Une telle construction est complètement exagérée pour deux canots à moteur», estime Victor von Wartburg, président de l'association. Un projet pourtant bien plus modeste dans la commune voisine de Nyon a d'ailleurs récemment été encore réduit par les services du canton. Selon Rives publiques, il y a là un problème d'égalité de traitement.
Passage public refusé
Le président de l'association s'oppose surtout à la
«privatisation» de la rive. La propriété de l'ancien pilote de formule
1 est pourtant grevée d'une servitude de passage sur toute sa rive.
«Cette servitude n'est pas appliquée, sous prétexte qu'il n'y a pas
d'accès direct», regrette Victor von Wartburg, fustigeant au passage
«le manque total de volonté politique des autorités». La rive de Gland
mesure 4090 mètres et seuls 60 mètres sont accessibles au public de
manière officielle, s'insurge l'association. Rives publiques demande
que les lois en vigueur soient respectées et que les promeneurs
puissent passer librement sur la rive. La richesse et la notoriété des
propriétaires ne justifient pas de bafouer les règles.
Pro Natura a, pour sa part, déposé une opposition sur la forme, a indiqué Michel Bongard, secrétaire de la section vaudoise. L'association de défense de la nature ne s'oppose pas à la construction de ce port, mais elle réclame des compensations écologiques supplémentaires, le site constituant une réserve d'oiseaux d'importance.
Rives publiques s'oppose au port de Michael Schumacher
L’association Rives publiques a profité du dernier jour de la mise à l'enquête pour faire opposition au port privé de Michael Schumacher, sur la propriété du pilote de FI à Gland (VD). A l'étude depuis 2005, le projet a été revu fortement à la baisse par les services de l'Etat. Le projet a suscité onze autres oppositions. Rives publiques, qui milite pour l'accès de tous à toute la rive lémanique, veut éviter «la privatisation» .de celle-ci par des constructions, selon son président, Victor von Wartburg. (LI)
Newsnetz sda / sam
13. August 2009
Michael Schumacher hat auch Probleme mit seinem Privathafen
Die Pläne für einen Privathafen vor Michael
Schumachers Villa am Genfersee stossen auf Widerstand.
Gegen das Hafen-Projekt auf dem Gebiet der Waadtländer Gemeinde Gland
sind rund ein Dutzend Einsprachen eingegangen, wie eine
Gemeindeangestellte auf Anfrage sagte.
Eine davon stammt vom Verein «Rives Publiques», der sich für den freien
Zugang zu den See- und Flussufern in der Schweiz einsetzt. Laut einer
«Rives Publiques»-Medienmitteilung vom Donnerstag möchte der frühere
Formel-1-Fahrer vor seinem Anwesen einen Hafendamm von mindestens 49
Meter bauen. Das Hafenbecken würde ungefähr 600 Quadratmeter messen.
Bei der Gemeinde wollte man diese und weitere Grössenangaben von «Rives
Publiques»-Präsident Victor von Wartburg nicht bestätigen. Die
Gemeindeangestellte verwies lediglich auf die öffentliche Auflage des
Dossiers.
«Überdimensioniert»
Laut «Rives Publiques» ist ein Hafenbecken von 600 m2 zumindest völlig
überdimensioniert und überflüssig. Schumachers Anwesen verfüge bereits
über einen 14,5 Meter langen Bootssteg.
Vor kurzem sei in Nyon - dank Einsprachen - das Projekt einer privaten
Bootsanlegestelle deutlich redimensioniert worden. Es wäre deshalb
unverständlich, wenn im Falle Schumachers anders verfahren würde. Zudem
bestehe auf Schumachers Parzelle ein Wegrecht, das nicht durchgesetzt
werde. Eingesprochen hat auch die Umweltorganisation Pro Natura. Da der
Abschnitt gemäss Richtplan in einem Schutzgebiet für Wasser- und
Zugvögel von nationaler und internationaler Bedeutung liegt, fordert
Pro Natura deutlich mehr ökologische Ausgleichsmassnahmen, wie ein
Sprecher von Pro Natura Waadt erklärte.
Güterabwägung zugunsten der Eigentümer
Der Widerstand von «Rives Publiques» ist viel grundsätzlicher. Von
Wartburg und seine Mitstreiter sind der Ansicht, dass die Ufer der
Gewässer der Öffentlichkeit gehören. Sie berufen sich dabei auf Artikel
des Zivilgesetzbuches und des Raumplanungsgesetzes. Das Bundesamt für
Raumplanung (ARE) teilt diese Auffassung nicht. Zwar gebe es den
Grundsatz, dass See- und Flussufer freigehalten und der öffentliche
Zugang erleichtert werden sollte. Dieses Prinzip müsse aber gegen
andere Grundsätze abgewogen werden. Einen direkten Anspruch auf
Uferzugang gebe es deshalb nicht, so das Are. Die Raumplaner fordern
indes die Kantone auf, den Uferzugang zu verbessern. Sie teilen dabei
die Ansicht von Wartburgs, dass der Zugang zu oft zu stark
eingeschränkt ist.
Nur 60 Meter von 4 Kilometern Ufer frei zugänglich
Laut von Wartburg sind in Gland von den 4090 Meter Seeufer nur 60 Meter
offiziell frei zugänglich. Auf den anderen Abschnitten ist der Zugang,
wegen Anwesen wie denen von Michael Schumacher oder Alinghi- Besitzer
Ernesto Bertarelli,
erschwert oder unmöglich.
Schumi devra attendre pour construire son port
Le projet de construction d’un port dans la propriété de l’ex-pilote se heurte aux oppositions.
Mauvaise semaine pour Michael Schumacher. Mardi, il annonçait, la
mort dans l’âme, qu’il ne reprendrait pas le volant d’une F1 en raison
de douleurs au cou. Jeudi, c’était au tour de son envie de port de
prendre un coup dans l’aile. «Il est inacceptable que le Canton laisse
mettre à l’enquête un tel projet qui privatise le domaine public»,
fustige Victor von Wartburg, le président de Rives publiques. Son
association a fait opposition. La mise à l’enquête courait jusqu’à
jeudi. En tout, le projet a récolté une douzaine d’oppositions.
Pourtant, l’ancien pilote de F1 avait déjà dû revoir ses ambitions
portuaires à la baisse, le Canton ayant mis le holà à deux projets plus
importants, que Michael Schumacher voulait réaliser dans sa propriété
en bord de lac. «La rive de sa parcelle devrait être accessible au
public, mais il l’a totalement privatisée, s’énerve Victor von
Wartburg. Alors, ce n’est pas normal que l’on donne encore 600 m2 du
lac à une personne aussi égoïste»,
s’emporte-t-il.
«Son port privé restera sur le domaine public, rectifie d’entrée Michel Cosendai, responsable au Service des eaux de l’Etat. Il aura simplement une concession de 30 ans.» Mais, comme pour son hypothétique retour en formule 1, l’Allemand devra attendre pour avoir son port à lui. «Maintenant, il va y avoir une pesée d’intérêts de la part du Canton qui prendra encore plusieurs semaines», prévient-il. (Renaud Bournoud)
La rive n'est pas un long chemin tranquille
L'association Rives publiques se bat pour libérer des chemins piétonniers le long du Léman.
Envie de piquer une tête dans le lac en cette période estivale? Pour y arriver, tout dépend d'où vous résidez. Pour profiter d'une baignade rafraîchissante, mieux vaut habiter le canton de Neuchâtel où les 4/5 du pourtour du lac sont publics que dans les cantons de Vaud ou de Genève. «Dans le premier canton cité, 50% des rives sont privatisées surtout à partir de Morges jusqu'à Versoix», précise Victor von Wartburg, président fondateur de l'association Rives publiques, association nationale basée à Mies et fondée en 2003. «Le plan de quartier Fleur d'Eau à Rolle prévoit le "chemin riverain du lac" audessus de la route suisse, c'est ridicule et viole la jurisprudence fédérale», donne-t-il comme exemple.

Difficile d’accéder partout aux rives du lac
Léman en
l’absence de chemins pédestres (DR)
Une loi pourtant claire
A Genève, la situation est encore pire. Au-delà des quais de la
rade, l'espace des berges a été quasiment privatisé par les
propriétaires de villas entre Cologny et Hermance. Seul un tiers des
32,6 kilomètres des rives genevoises est accessible. Et pourtant, la
Loi fédérale sur l'aménagement du territoire de 1979 (LAT) prévoit le
libre accès des rives pour la population. «Un des principes régissant
l'aménagement du territoire consiste à tenir libres les bords du lac et
des cours d'eau et à faciliter au public l'accès aux rives et le
passage le long de celles-ci», stipule même l'article 3 de la loi.
C'est ce qu'a obtenu l'association sur le lac de Morat. La
jurisprudence du Tribunal fédéral explique aussi que les eaux publiques
et leur lit (avec rives naturelles ou transformées) forment un tout
indissociable et font partie du domaine public, insiste Victor von
Wartburg. Plus encore: en vertu du Code civil suisse, la délivrance à
un particulier d'une concession pour utilisation du domaine public lors
de l'aménagement d'un mur anti-érosion, d'une jetée, d'un port privé,
d'une installation de rails à bateau et de toute autre construction
empiétant sur le lac entraîne obligatoirement la création d'une
servitude de passage public, rappelle aussi Victor Ruffy,
vice-président fondateur de l'association. Mais dans bien des cas,
cette compensation n'existe que sur le papier. L'association souhaite
donc la démolition immédiate de tous ces ouvrages qui contreviennent à
la loi. Bref, force est de constater que les textes ne sont ni
respectés, ni appliqués par la plupart des cantons et les communes qui
sont en charge de leurs applications. Le pouvoir que détiennent les
autorités compétentes plie
devant les coups de force d'influents riverains et il est vrai souvent
aisés.
C'est certainement pour ces raisons précises qu'on ne peut pas dire que le dossier avance vraiment dans le canton de Genève. Sans retracer toutes les tentatives vaines de récupération de l'espace public, rappelons qu'en 1992, une pétition avait été déposée demandant la «réalisation d'un itinéraire pédestre le long des rives du lac». En 2001, Christian Grobet, Rémy pagani et Jean Spielmann proposaient une modification de la loi sur les eaux, «garantissant le libre passage des piétons le long des berges». En 2004, les Communistes avaient organisé une action médiatique en débarquant sur les propriétés privées de Pictet, Maus et consorts avant de déposer une pétition pour dénoncer cet état de fait, en réclamant une loi cantonale d'application de la LAT. Celle-ci n'avait pas vu le jour du fait d'une alliance entre la droite, les propriétaires de villas et certains Verts, qui considèrent que l'environnement est mieux préservé s'il est laissé à la diligence de propriétaires privés. «Au vu du rapport de force actuel au parlement, une loi allant dans ce sens n'a aucune chance de passer», nous explique l'écologiste Robert Cramer, conseiller d'Etat en charge du dossier. Le «seul petit frémissement» qu'il entrevoit se trouve du côté des communes. «Versoix a établi un plan de chemin pédestre au bord du lac, avalisé par le Conseil d'Etat, incluant des passerelles au-dessus de l'eau pour répondre aux objections des propriétaires», précise le magistrat. Quant à la «plage Cramer», soit un avant-projet d'aménagement des rives du lac entre Baby-Plage et le Port-Noir, il est contesté par une initiative municipale de l'association Action Patrimoine vivant qui veut préserver la rade. Il faut dire que la plage qui sera construite dans le prolongement des parcs de La Grange et des Eaux-Vives implique l'agrandissement de la Nautique - ce qui à de quoi pleinement satisfaire les propriétaires de yachts - et la création d'un port public «pour désencombrer la rade».
Prête à se jeter à l'eau
Quid dans le canton de Vaud? L'association Rives publiques vient
d'écrire à la radicale Jacqueline de Quattro, cheffe du Département de
la sécurité et de l'environnement pour qu'elle mette en application les
prescriptions des différentes lois et leur jurisprudence, par exemple
la loi sur le marchepied (un texte datant de 1926) afin qu'un passage
sur les rives de 2 à 5 mètres soit libéré de toute obstruction. En
précisant que l'association avait rédigé un appel national pour
rappeler son combat et que son ultimatum arrive à terme le 1er novembre
2009. Elle a demandé à la conseillère d'Etat «quelle solution
restera-t-il au public pour faire exécuter ces lois dormantes?» En
expliquant que cette interrogation n'est pas une menace déguisée, mais
un questionnement très sérieux de la part d'une association
spécialisée, menée certes par des personnes civilisées, mais très
déterminées. «Si rien ne se passe, nous sommes prêts à entreprendre
quelques interventions "publiques" bien médiatisées et à lancer une
initiative fédérale sur le sujet», précise Victor von Wartburg. Pas de
doute qu'elle sera plébiscitée par les marcheurs et les baigneurs.
(JOËL
DEPOMMIER)
Uetiker Seezugang-Aktivisten bleiben dran
Ein neu gegründeter Verein will sich für den
öffentlichen und fairen Seezugang am Uetiker Seeufer einsetzen.
Doch der Dialog mit Behörden und Eignern ist bereits ins Stocken
geraten.
Der Uetiker Andreas Natsch ist Chemiker. Auf amerikanischen Websites wird er gar als Erfmder bezeichnet. Doch auch er kann die Welt nicht grundsätzlich neu erfinden. Mit seinen Aktivitäten rund um das Areal der Chemie Uetikon (CU) versucht er immerhin, in seiner unmittelbaren Umgebung etwas zu verändern (siehe Kasten).
Natsch, zusammen mit dem Uetiker Rolf Käppeli Kopräsident des neu gegründeten Vereins «Uetikon an den See», stellt klar: «Wir kämpfen nicht gegen die Chemie Uetikon. Wenn sie bleibt, bleibt sie.» Der Verein kiimmere sich vielmehr um die Frage, was passiert, wenn die Chemische eines Tages weg sein sollte. Der erste Versuch eines Dialogs habe bereits stattgefunden: In einem Brief hat der Verein den Gemeinderat und die Führung der Chemischen zu einem Gespräch aufgefordert.
Die Antworten seien zurückhaltend ausgefallen, sagt Rolf Käppeli. «Der Gemeinderat sieht zu diesem Zeitpunkt keinen Bedarf für ein Gespr'äch.» Der U etiker Gemeindepräsident Kurt Hänggi begründet diese Haltung damit, dass «der Verein bereits über die gleichen Informationen verfügt wie wir». Der Verwaltungsrat der Chemischen habe die Gemeinde dahingehend informiert, dass im Moment keine weiteren Investitionen auf dem Fabrikareal geplant seien. Im Übrigen sei es eine private Angelegenheit des Unternehmens. Es bleibe vorläufig alles beim Alten.
Die gleichen Informationen habe der Verein vom Unternehmen erhalten. «Warum sollen wir über etwas informieren, das bereits bekannt ist?», fragt Hänggi. Er hat grundsätzlich nichts gegen einen Verein. Unglücklich findet er hingegen, dass die gleichen Leute, die das frühere Projekt zu Fall gebracht haben, jetzt von der Chemischen offene Dialogbereitschaft erwarten. «Für die CU stellt dieser Verein sicher nicht den Traumpartner für einen Dialog dar.» Natsch zeigt sich unbeeindruckt. «Die Frage nach einem besseren Seezugang für die Bevölkerung ist die Gleiche geblieben, daran hat sich im Lauf der Jahre nichts geändert.»
«Richtplan ignoriert das Seeareal»
Ein weiteres Thema, das den Vereinsaktivisten unter den Nägeln brennt; ist der kommunale Richtplan. In diesem wird das gesamte Areal nach wie vor als «Arbeitsgebiet» bezeichnet. «Wir erachten es als falsch, dass sich die Gemeinde im Richtplan über ein so wichtiges Thema ausschweigt», sagt Käppeli.
Zwei Argumente führt Hänggi hierzu ins Feld. Zum einen habe die Verwaltungsratssitzung der CU über die Zukunft der Liegenschaft erst nach der öffentlichen lnformationsveranstaltung zum kommunalen Richtplan stattgefunden. Man habe damals noch nicht gewusst, was die CU auf dem Areal plane. Andererseits habe der Richtplan einen Planungshorizont von 15 bis 20 Jahren. «Da die CU nicht vorhat, in den nächsten Jahren irgendetwas zu ändern, besteht kein Bedarf nach einem konkreten Eintrag im Richtplan», ist Kurt Hänggi überzeugt.
Andreas Natsch wirft dem Gemeinderat geschicktes Taktieren vor. Bei allen Powerpoint-Präsentationen während der Infoveranstaltung zum Richtplan sei das Uetiker Seeufer ausgeblendet gewesen. «Der See war einfach nicht drauf.» Für Natsch unverständlich. Die Gemeinde heisse schliesslich Uetikon am See. Und: An der Zukunftskonferenz 2007 habe sich eine grosse Mehrheit von links bis rechts für eine Parkanlage am See eingesetzt. Dafür kämpfe er unermüdlich weiter. (Marcus May)
Neuer Verein pocht auf Seezugang
Der Verein «Uetikon an den See»will politische Diskussion um den Seezugang wach halten
Der neue Verein «Uetikon an den See» will das Areal
der «Chemischen» in die aktuelle Richtplan-Diskussion einbeziehen.
Der Gemeinderat sieht dazu im
Moment keinen Anlass.
Uetikon heisst zwar «am See», hat aber kaum öffentlichen Zugang zum Wasser. Das will ein neu gegründeter Verein mit dem sinnigen Namen «Uetikon an den See» ändern. «Die Gemeinde soll ihrem Beinamen endlich gerecht werden», sagt Andreas Natsch, Co-Präsident des Vereins. Heute seien gerade mal 40 Meter des Uetiker Seeufers für die Bevölkerung zugänglich. Ziel der neuen Gruppierung ist es zunächst, das Thema «öffentlicher Seezugang» überhaupt wieder auf die politische Agenda zu setzen und wach zu halten. Im Visier des Vereins steht einmal mehr die CU Chemie Uetikon AG, die einen Grossteil des Seeufers besetzt.
Konkret stören sich Natsch und seine Mitstreiter – es sollen derzeit etwa 15 sein – an der Tatsache, dass das Areal der«Chemischen» in der aktuellen Richtplandiskussion der Gemeinde stiefmütterlich behandelt wird. Da die Chemie ihr Areal zumindest im westlichen Teil früher oder später umnutzen wolle, müsse die künftige Nutzung jedoch ein integraler Teil der Richtplanung sein. «Eine konkrete Vision, wie die künftige Nutzung aussehen soll, haben wir nicht», sagt Andreas, Natsch. Wichtig sei aber, dass über allfällige Optionen überhaupt diskutiert werde, zum Beispiel, ob die Gemeinde im Falle einer Umnutzung einen Teil des Landes kaufen wolle.
Keinen Zentimeter gewonnen
Der neue Verein, der Uetikon «an den See» bringen will, beklagt, dass
die Diskussion um das Seeufer seit dem Nein der Gemeindeversammlung zum
Projekt «Uetikon West» im März 2007 «tabuisiert» werde. An dieser
verfahrenen Situation sind einige Mitglieder jedoch nicht ganz
unschuldig: Die Gruppe ist nämlich aus der «Offenen Arbeitsgruppe
Uetikon» (Ofag) hervorgegangen, die das Projekt «Uetikon West» vehement
bekämpft hatte. Dieses sah eine Wohn- und Gewerbeüberbauung auf dem
Westteil des Areals vor und hätte den öffentlichen Seezugang zumindest
teilweise vergrössert, was der Ofag jedoch nicht reichte. Die Folgen
des historischen Neins vom März 2007 sind bekannt: Die CU schaltete auf
stur – und führte die industrielle Produktion auf dem fraglichen
Grundstück weiter. Womit die Bevölkerung bis heute keinen Zentimeter
Seezugang gewonnen
hat.
Zurückhaltende Reaktionen
Trotz den alten Wunden, die der gehässige Kampf um «Uetikon West» hinterlassen hat, wollen Natsch und seine Gruppe neue Gespräche aufnehmen mit allen Beteiligten – sprich der Gemeinde und der CU. Doch die Angesprochenen haben offenbar zurückhaltend reagiert, wie der Verein selbst einräumt. Erstaunlich ist das nicht: Die «Chemische» hat in der Vergangenlieit bereits mehrmals deutlich kundgetan, dass man eine «Einmischung» der Bevölkerung wenn immer möglich verhindern werde. Gemeindepräsident Kurt Hänggi hat die Forderungen des Vereins zur Kenntnis genommen, kann ihnen jedoch nicht viel abgewinnen: «Natürlich können wir das Areal im Richtplan in allen erdenklichen Farben anmalen», sagt er, «aber der Richtplan bleibt ein Papiertiger, wenn die Chemie als Grundeigentümerin nicht mitspielt.» . Die «Chemische» hat der Gemeinde laut Hänggi schriftlich mitgeteilt, dass man in den nächsten 15 bis 20 Jahren das Areal weiterhin industriell nutzen wolle und keine Investitionen vorgesehen seien. Vor diesem Hintergrund entspreche die heutige Indsutriezone bereits der vorgesehenen Nutzung für die nächsten Jahre.
Der Verein «Uetikon an den See» nimmt die Ankündigung der Chemie, während 15 Jahren weiterzumachen, im Gegensatz zu Hänggi nicht für bare Münze: «Es hat auch schon geheissen, dass bereits in sechs Jahren Schluss sei», sagt Andreas Natsch. Mit dem Szenario «15 Jahre» wolle man bloss die Diskussion abklemmen und seine Gruppe in die «Spinnerecke» drängen.
Ein Steg als Trostpflaster
Wie dem auch sei: Trotz allem könnte Uetikon den Beinamen «am See» in absehbarer Zeit ein bisschen mehr verdienen. Denn der Kanton hat der Gemeinde laut Kurt Hänggi versprochen, noch in diesem Jahr ein. Projekt für einen Seeuferweg auszuarbeiten. Allerdings wird es sich dabei um eine «Billiglösung» handeln: einen Steg im See, der vor dem Fabrikareal der «Chemischen» hindurchführen wird. Ein Weg entlang des Ufers ist nämlich vorläufig vom Tisch: Eine solche Luxusvariante wäre nur zustande gekommen, wenn die CU auf ihrem Uetiker Areal neue Gebäude erstellt hätte – dann wäre sie rechtlich verpflichtet gewesen, einen Gewässerabstand von 18 Metern einzuhalten. (Lucien Scherrer)
Zündstoff an der GV des «Schilfröhrliclubs»
Engagierte Generalversammlung zur Ausrichtung des
Zürichsee Landschaftsschutzes.
Bruno Hug und der Verein «Rives Publiques» sorgten an der GV des
Zürichsee Landschaftsschutzes für brisanten Gesprächsstoff.
Intensiv diskutierte die Generalversammlung des Zürichsee Landschaftsschutzes (ZSL) am Samstagnachmittag im Zürcher Lakeside die überraschende Vorstandskandidatur von Bruno Hug. Einstimmig plädierte der Vorstand für die Ablehnung.
Der Verleger Hug ist laut eigener Angabe seit wenigen Wochen Mitglied im «Schilfröhrli-Club» und wurde von der St. Galler Kantonsrätin Silvia Kündig als Vorstandsmitglied portiert. In einer Erklärung gab Kündig bekannt, dass sie vom anwesenden Präsidenten des Vereins Rives Publiques, Victor von Wartburg, darauf aufmerksam gemacht worden sei, dass Hug zur Verfügung stehe. Sie selber sei erst vor vier oder fünf Tagen dem ZSL beigetreten. Zu einer Abstimmung über die Wahl Hugs in den Vorstand kam es indessen nicht, da Kündig nach zahlreichen Wortmeldungen den Vorschlag zurückzog. Zuvor hatte sich ZSL-Präsident Thomas Isler bereit gezeigt, der Vorstand könne mit Hug Gespräche führen. «Herr Hug wird zu einer der nächsten Vorstandssitzungen eingeladen», kommentierte Isler. Hug selber will die weitere Entwicklung abwarten. Er zeigte Verständnis für die Kritik bezüglich des kurzfristig eingereichten Antrags. «Vielleicht kann ich helfen, vielleicht aber auch nicht.»
«Kuckucksei Hug»
Kündig begründete ihren Vorschlag damit, dass zum Schutz der
unverbauten Gebiete am Obersee ein breites Beziehungsnetz, welches auch
die Presse einbeziehe, nötig sei. Hug - als Verleger der
«Obersee-Nachrichten» - vertrete die vierte Macht am Obersee. «Er ist
für uns eine unschätzbare Kraft», war sie sich sicher. Isler
bezeichnete diese Begründung als schwierig, da der Vorstand die
Kandidaten jeweils im persönlichen Gespräch an Vorstandssitzungen
kennenzulernen pflege. Zudem wisse man von Differenzen Hugs mit
kommunalen Behörden und dem WWF. «Uns würde ein Kuckucksei in den
Vorstand gewählt», sagte er. Aktuar Kuno Jäggi betonte zudem, dass der
ZSL gemeinsam mit Natur-, Umweltschutzverbänden und WWF sehr viel am
Obersee bewirkt habe: «Nicht dank Herrn Hug, sondern
dank dieser Zusammenarbeit!»
Auch Hug selber ergriff das Wort: «Ich will mich nicht irgendwo reinzwängen, wo ich nicht willkommen bin.» Er wies darauf hin, dass er als Publizist am Obersee mit den Projekten am See vertraut sei. Isler replizierte, dass genau diese persönliche Ausgangslage diskutiert werden müsse und keine Instrumentalisierung hinnehmbar sei. Als Verleger könne Hug Druck ausüben und die Unabhängigkeit des Vorstandes gefährden. Das Renommee des ZSL werde in Frage gestellt.
Einige Votanten waren unsicher, ob dem Vorstand geschlossen zu folgen sei. Dass der Vorschlag erst am 9. Juni, drei Tage nach Ablauf der Frist, eingereicht worden ist, wurde grundsätzlich bemängelt. Otto Kümin betonte, bei drei Rücktritten und einer Kandidatur (Dominik Bachmann wurde gewählt; «ZSZ» vom Samstag) müssten Anwärter geprüft werden. Er kenne aber die vielen Facetten von Hug und bezeichnete dessen verlegerische Ausrichtung am Obersee in Replik auf Kündig als boulevardesk. Eine Konstanz sei in dieser Hinsicht nicht zu erwarten, er begreife die diesbezügliche Reserviertheit des Vorstands.
«Rives Publiques» abgelehnt
Neben Kündig und Hug hat der ZSL seit dem 17. Mai ein weiteres neues Mitglied, das für Diskussionen sorgt: «Rives Publiques», vertreten durch Präsident und Gründer Victor von Wartburg. Er beantragte, der ZSL solle sich dringend dafür einsetzen, dass Konzessionsland nicht mehr zur Verbauung veräussert, sondern nach Konzessionsablauf an die Bevölkerung zurückgegeben werde. Die Versammlung folgte dem Vorstand mit 17 zu 8 Stimmen und lehnte den Antrag ab. Isler bezeichnete das Vorgehen von «Rives Publiques» als militant. Die Fokussierung des ZSL auf ein Spezialthema sei falsch. Als Gesprächspartner von Kantonen, Gemeinden und privaten Gremien sei auch diese Instrumentalisierung nicht hinnehmbar. Gute Kontakte könnten zerstört werden. «Wir müssen unsere ganzheitliche Optik beibehalten!» Von Wartburg zeigte sich im Anschluss über den Entscheid nicht überrascht. Acht Stimmen seien ein guter Anfang, und die Zusammenarbeit werde weiter gesucht. (Markus Richter)
Seeaufschüttung Nuolen
Der Beitrag lief im Regionaljournal Zentralschweiz, am Donnerstagmorgen, 4. Juni (6.30, 7.30 Uhr). Produktion: Schweizer Radio DRS, Regionalstudio Luzern, © 2009.
Den Beitrag hören Sie hier.
«Rives Publiques» protestiert gegen Rotholz-Landverkauf
«Schleichender Diebstahl an Volksvermögen», titelt
«Rives Publiques».
Der Verein ärgert sich über den Kanton, der Privaten Uferland überlässt.
«Rives Publiques» platzt der Kragen: Der «Volksbetrug» mit
Konzessionsland im Wert von rund 10 Milliarden Franken allein rund um
den Zürichsee müsse endlich ein Ende haben und rückgängig gemacht
werden, teilt die Organisation mit. Der nationale Verein für den freien
Zugang zu den See- und Flussufern der Schweiz erhebe Einsprache gegen
den privaten Gestaltungsplan Rotholz II der CU Chemie Uetikon. Diese
will den Meilemer Teil ihres Fabrikareals an einen Investor verkaufen,
der eine Überbauung plant. Das Projekt hat die Aufmerksamkeit von
«Rives Publiques» erregt, weil es sich beim Rotholz-Grundstück um vor
100 und mehr Jahren aufgeschüttetes Konzessionsland handelt. Es sei
eines von fünf ins Visier genommenen Überbauungsprojekten am
Zürichseeufer. Der Verein hält diese alle für gesetzeswidrig.
Rund 95 Prozent des Zürichseeufers bestünden aus aufgeschüttetem
Konzessionsland. Gemäss Gesetz und Rechtsprechung sei das Land
öffentlicher Besitz. Da die meisten Konzessionen ohnehin ausgelaufen
sein dürften, müsse das Land unverzüglich der Öffentlichkeit zur
Verfügung gestellt werden. «Rives Publiques» ist gemäss Mitteilung
«entsetzt» über die Resultate seiner Recherchen. Der Verein ordnet die
«gesetzesverachtenden Zustände in der Verwaltung und das Verschenken
von Konzessionsland durch die Kantonsbehörden» in der Nähe eines
schwerwiegenden Vergehens ein.
«Rives Publiques» verlangt den Baurechtsentscheid zum Rotholz und will
wissen, was Konzessionsland an Seen und Gewässern eigentlich ist. Es
gebe kein privates Eigentum an Konzessionsland. Somit könne die CU
Uetikon dieses auch nicht an einen Investor verkaufen.
Im April hatte «Rives Publiques» bereits einen Rekurs bei der
Baudirektion des Kantons Zürich eingereicht. Er betraf eine Verfügung
des Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft. Der Verein war mit
seinem Gesuch um Informationszugang über Altlasten und
Eigentumsverhältnisse auf den Grundstücken der CU Chemie Uetikon
abgeblitzt. Nach Meinung von «Rives Publiques» verletzen die Behörden
damit ihre selbst erlassenen «öffentlich-rechtlichen Vorschriften», die
Zugang zu allen Informationen von öffentlichem Interesse garantiert.
Fragwürdige «ewige» Nutzung
«Die Gewässer gehören zum öffentlichen Gut und stehen unter der Hoheit
des Staats, in dessen Gebiet sie sich befinden», zitiert «Rives
Publiques» aus dem Zivilgesetzbuch. Dieses übergeordnete Grundrecht
könne kaum klarer ausdrücken, dass Gewässerflächen auf ewig, also auch
nach einer konzessionierten Aufschüttung, zum öffentlichen Gut gehörten
und bleiben müssten.
Der Wert des zum grössten Teil privat genutzten Uferlands um den
Zürichsee betrage rund 10 Milliarden. In Missachtung eidgenössischer
und kantonaler Gesetze vergäben Behörden das Konzessionsland immer
freizügiger an die Konzessionsnehmer, die eigentlich nur eine Art
«Mieter» seien. Und diese würden es teilweise weiter verkaufen. So
werde Volksvermögen von Volksvertretern an Private verschenkt.
Konzessionsland müsse aber im Staatseigentum bleiben. Die Behörden
könnten nur eine befristete Nutzung bewilligen.
Konzessionsbeleg von 1953
Als Beweis für seine Interpretation zitiert «Rives Publiques» aus einem
Konzessionsentscheid von 1953. Die Baudirektion des Kantons Zürich habe
damals das Grundbuchamt Meilen mit einer Verfügung angewiesen, «das
Grundstück Kataster Nr. 3341 im Ausmass von 3719 Quadratmetern als
Eigentum der Chemischen Fabrik Uetikon ins Grundbuch einzutragen». Es
handelte sich dabei um das Rotholz-Grundstück auf Meilemer Boden.
Gleichzeitig habe die Baudirektion Bedingungen für die Seebauten von
1929 vermerkt. Es sei als «kriminelle Unterschlagung» zu bezeichnen,
dass alle anderen Bedingungen der 33 Punkte umfassenden
öffentlich-rechtlichen «Vorschriften für Landanlagen und Seebauten in
den zürcherischen Seen» von 1929 unerwähnt blieben. Auch der wichtige
Punkt 8: «Die durch andere Einbauten beanspruchte Seefläche bleibt
öffentlicher Grund und wird nur für eine bestimmte Frist zur Verfügung
gestellt.»
Rekurrenten gesucht
Dieses Recht treffe auch auf alte Konzessionen zu, schreibt «Rives
Publiques» und beruft sich auf einen Bundesgerichtsentscheid. Dieser
betraf eine St. Galler Konzession für den Turbinenbetrieb durch einen
Bach. Das Urteil zeige klar, dass eine «ewige Konzessionsdauer»
unzulässig sei. Die Konzession sei nach 134 Jahren unter Gewährung
einer angemessenen Übergangsfrist aufzulösen.
Die Einsprache von «Rives Publiques» habe bewusst Rekurscharakter,
teilt der Verein mit. Dieser hat aber möglicherweise kein eigentliches
Rekursrecht und ist auf Unterstützung durch Berechtigte angewiesen. Ein
Kandidat ist der Zürcher Heimatschutz, der «je nach Entwicklung der
Dinge» von der Verbandsbeschwerde Gebrauch machen will. Die
Heimatschützer haben schon zur geplanten Umnutzung des Erlenbacher
Restaurants Schönau am See Rekurs eingereicht, das teilweise ebenfalls
von Konzessionsrechten profitiert. Auch die SP Meilen hat erwogen, im
Fall Rotholz aktiv zu werden. Von Heimatschutz, SP Meilen und der
Baudirektion war gestern Freitag niemand für eine Stellungnahme
erreichbar. (Erwin Haas)
Einwendungen zu «Rotholz II»
Die Auflage des privaten Gestaltungsplans Rotholz II
ist zu Ende.
Eine Handvoll
Einwendungen sind eingegangen – auch von «Rives Publiques».
Der private Gestaltungsplan Rotholz II der CU Chemie Uetikon AG ist
in Meilen zwei Monate lang öffentlich aufgelegen. Das Unternehmen will
einen Teil seines Areals an der Gemeindegrenze zu Meilen an einen
Investor verkaufen, der dort zwei Villen erstellen soll. Das Resultat
der Auflagefrist sind «weniger als fünf» schriftliche Einwendungen aus
der Bevölkerung, wie Michael Hämmerli von der Meilemer Bauabteilung
gestern auf Anfrage sagte. Als nächstes wird der Gemeinderat über den –
allenfalls von der CU im Sinne der Einwendungen angepassten –
Gestaltungsplan entscheiden müssen.
Eine der Einwendungen stammt vom Waadtländer Verein «Rives Publiques»,
der sich schweizweit für den freien Zugang zu Seen und Flüssen
einsetzt. Dessen Präsident Victor von Wartburg hatte sich schon in der
«ZSZ» vom 28. März kritisch zu den Plänen der CU geäussert. Die
unumstössliche Haltung von «Rives Publiques»: Aufgeschüttetes Land am
See, das von Konzessionsnehmern für einen bestimmten Zweck genutzt
wird, bleibe
immer im Eigentum des Kantons und damit der Öffentlichkeit.
Nicht wirklich eine «Einsprache»
Im aktuellen Fall fordert «Rives Publiques» vom Gemeinderat Meilen die
Feststellung, dass Konzessionsland wie jenes der CU kein privates
Eigentum sein könne und es die Firma «somit nicht an einen Investor
verkaufen kann». Das Schreiben ist mit «Einsprache» betitelt. Von
Seiten der Meilemer Bauabteilung wird betont, dass zum jetzigen
Zeitpunkt im planungsrechtlichen Verfahren noch keine Einsprache- oder
Rekursmöglichkeiten bestünden. Man werde sich aber nicht übertrieben
formalistisch verhalten und das Schreiben von «Rives Publiques» im
Sinne einer «Einwendung» entgegennehmen.
(Anna Moser)
Grundstücke am Seeufer: Bürger wollen Parks, nicht Wohnungen
Das Stadtzürcher Seebecken soll allen Leuten
zugänglich sein. So wollen es Stadt und Kanton (TA vom 7.4.).
Das ist nicht überall so: Die Nutzung von Parzellen am Seeufer ist
vielerorts
umstritten. Der TA stellt fünf Beispiele vor.
Stimmbürger erzwingen Park
Bietenholz-Areal, Pfäffikon: 25 Jahre stritten die Pfäffiker
um dieses 4500 Quadratmeter grosse Stück Land. Einst stand hier eine
Schreinerei. Die Besitzerfamilie hätte das Areal gern mit Wohnungen
überbaut. Der Gemeinderat unterstützte das Ansinnen: Er hoffte auf gute
Steuerzahler. Die Stimmbürger aber durchkreuzten diese Pläne. In
mehreren Abstimmungen zwangen sie die Gemeinde dazu, das Areal für 3,8
Millionen Franken zu kaufen und einen Teil in einen Park zu verwandeln
- obwohl der Gemeinderat stets betonte, das könne sich Pfäffikon nicht
leisten. Seit Oktober 2007 steht der Park nun der Bevölkerung offen.
Mittlerweile ist auch der Gemeinderat von den Vorzügen überzeugt. Zumal
der Park wesentlich günstiger kam als budgetiert, weil das übrige Land
zu einem viel
besseren Preis als erwartet verkauft werden konnte. (leu)

Bietenholz, Pfäffikon ZH: Glückliches Ende nach
25 Jahren Streit. (Bild Beat Marti)
Wem gehört das Land am See?
Chemische Fabrik, Uetikon: Wo im 19. Jahrhundert noch See war,
da steht heute auf aufgeschüttetem Land die chemische Fabrik. Sie wäre
durch eine Wohnsiedlung ersetzt worden, wäre es nach der Besitzerin CU
und der Gemeinde gegangen. Die Stimmbürger erteilten dem
Gestaltungsplan aber eine Abfuhr; sie wünschen sich einen Park. Doch
die CU plant nun Gewerbe- und Industriebauten. Dafür braucht es keine
Abstimmung, denn das Land ist entsprechend eingezont. Trotzdem regt
sich Widerstand. Damit die Fabrik damals gebaut werden durfte, brauchte
es eine Konzession. Laut dieser gehört das aufgeschüttete Land dem
Kanton und muss zurückgegeben werden, wenn es nicht mehr
bestimmungsgemäss genutzt wird. Der Kanton ist allerdings
der Ansicht, dass diese Klausel nicht mehr gilt. (leu)

Chemie Uetikon: Hier sollen neue Industriebauten
entstehen. (Bild Beat Marti)
Kanton will Areal nicht kaufen
Ziegelhof, Schmerikon SG: Im 19. Jahrhundert wurde die
Ziegelei gebaut, ab 1929 diente sie als Werk- und Hafenplatz für die
Baufirma JMS. Seit fünf Jahren ist nur noch der Hafen in Betrieb. Was
mit dem Areal nun passieren soll, darüber scheiden sich die Geister.
JMS wollte darauf Wohnungen und Einfamilienhäuser erstellen, scheiterte
mit einem Gestaltungsplan aber am 8. März an den Stimmbürgern. Seither
ist die Situation blockiert. Die Gruppierung Zukunft Schmerikon will
das Gelände für einen Park nutzen und pocht auf die Einhaltung einer
Klausel aus einem 1953 abgeschlossenen Vertrag. Darin sicherte sich der
Kanton St. Gallen ein Rückkaufsrecht für das Gelände zum Preis von
einem Franken pro Quadratmeter zu.
Die Kantonsregierung ist allerdings nicht bereit, das Areal zu kaufen.
(leu)

Ziegelhof Schmerikon: Diese Gebäude bleiben
vorerst stehen. (Bild Beat
Marti)
Ein See, der vielleicht Land ist
Buchten Nuolen, Wangen SZ: Obwohl die beiden Buchten nach
purer Natur aussehen, sind sie vom Menschen gemacht. Hier war einst
Land. Zwischen 1920 und 1933 baggerten die Firmen Kibag und Steinfabrik
das Uferland aus, um dort Kies zu waschen, das sie in der Nähe
abbauten. Jetzt will die Kibag das einstige Land wieder aufschütten und
eine riesige Wohnsiedlung errichten. 2004 hat die Gemeinde dafür einen
600 Meter breiten Streifen eingezont, der bis zu 60 Meter in den See
ragt. Derzeit liegt der Gestaltungsplan beim Kanton Schwyz. Ob er
bewilligt werden darf, ist unklar, denn Seeaufschüttungen sind in der
Schweiz verboten. Die Frage ist aber, ob das, was erst seit 66 Jahren
See ist, rechtlich noch als Land gilt. Sicher ist, dass es Einsprachen
gäbe, wenn der Gestaltungsplan bewilligt würde. (leu)

Buchten Nuolen: Sie sollen aufgeschüttet und
überbaut werden. (Bild
Nicola Pitaro)
Volk will Park, Gemeinde nicht
Steinfabrik, Freienbach SZ: Am 26. November 2006 erteilten die
Stimmbürger dem Freienbacher Gemeinderat und der Korporation Pfäffikon
eine schallende Ohrfeige. Sie hiessen eine Volksinitiative gut, die
verlangt, dass das 51 500 Quadratmeter grosse Steinfabrik-Areal im
Ortsteil Pfäffikon als Park genutzt werden muss. Die Korporation wollte
hier Wohnungen bauen; sie hatte das Areal zu dem Zweck 1995 für 40
Millionen Franken erworben. Nun müsste der Gemeinderat den Stimmbürgern
ein Projekt sowie einen Kredit für den Park vorlegen. Der Gemeinderat
aber ziert sich: Er hat eine Vorlage ausgearbeitet, die nur einen
kleinen Teil des Areals als Park vorsieht. Der Rest würde überbaut.
Dagegen ist eine Beschwerde hängig. Bis die Vorlage vors Volk kommt,
dürfte
es noch Monate dauern. (leu)

Steinfabrik Pfäffikon SZ: Gemeinderat favorisiert
Überbauung. (Bild
Beat Marti)
Der Kanton gibt das Giessen-Gesuch frei
Auf der Giessen-Halbinsel soll es vorwärtsgehen:
Der Kanton Zürich behandelt das Baugesuch aufgrund neuer Gutachten
weiter.
Der Kanton Zürich hat die Sistierung des Baugesuchs auf der
Giessen-Halbinsel aufgehoben. Der Entschied fiel aufgrund von Gutachten
der Natur- und Heimatschutzkommission des Kantons (NHK) und der
kantonalen Denkmalpflege-Kommission (KDK). Die KDK ist zum Schluss
gekommen, man könne die Überbauung des Baufelds B (siehe Grafik)
losgelöst vom Rest betrachten. Auf dem Baufeld B will die
Peach Property Group (PPG) zwei Wohngebäude mit 23 Wohnungen
realisieren.
Entscheidend ist: Das ganze Projekt umfasst neben Baufeld B auch das
Baufeld A gegen Wädenswil, das die PPG in einer zweiten Phase überbauen
will. Und hier befinden sich schutzwürdige Gebäude. Noch vor zwei
Wochen hatte sich der Wädenswiler Bauvorstand Christian J. Huber (SVP)
empört gezeigt, weil der Kanton das Baugesuch sistiert hatte (TA vom
28.3.). Man hole zusätzliche Gutachten ein, hiess es. Für Huber war die
Situation unverständlich, zumal für das Areal seit 1997 ein
Gestaltungsplan existiert, der von der Bevölkerung an der Urne
abgesegnet und vom Zürcher Regierungsrat genehmigt worden war. Das
Baugesuch stehe im Einklang mit dem
Gestaltungsplan, sagte Huber.
Unklarheiten bei Baufeld A
Ob es auf dem Baufeld A zu Einschränkungen kommen wird, ist noch nicht
klar. «Würde der Gestaltungsplan vollständig umgesetzt, würde dadurch
das Ortsbild Giessen beeinträchtigt», lässt die Baudirektion des
Kantons verlauten. Das wäre weder in ihrem Sinne noch im Sinne der
Bauherrin. Der Kanton stehe mit dem Unternehmen in engem Kontakt. «Der
Gestaltungsplan lässt für das Baufeld A zu viele Freiheiten», sagt
Manuel Fuchs, Sprecher der Baudirektion. Das Problem sei, dass der
Gestaltungsplan 1997 genehmigt worden sei, das Giessen-Areal aber erst
2002 ins Inventar der schutzwürdigen Ortsbilder von überkommunaler
Bedeutung aufgenommen
worden sei.
Absehbar sei, dass es für den Maillart- und den Kölla-Bau - die beiden wichtigsten Einzelbauten - aus denkmalpflegerischer Sicht neue Lösungen brauche, die vom Gestaltungsplan so nicht umrissen würden. Aus Sicht von Christian Huber, lässt sich ein gültiger Gestaltungsplan nicht ohne weiteres ändern. «Das Wichtigste ist für mich aber, dass der Kanton in konstruktivem Dialog mit allen Beteiligten steht und dadurch ein erster Teil des Bauprojektes mit dem Seeuferweg realisiert werden kann.» Bei der Peach Property Group zeigt man sich erfreut über den Entscheid des Kantons und erwartet die Baubewilligung für das Baufeld B im Frühsommer. Was das Baufeld A angeht, bestätigt Geschäftsführer Thomas Wolfensberger den Dialog mit dem Kanton. Und er sagt: «Wir werden ein Baugesuch einreichen, das Gestaltungsplan-konform ist und möglichst die Anliegen der beteiligten Parteien berücksichtigt.»
Abfuhr für «Rives Publiques»
Der Verein «Rives Publiques» fordert, dass der Seeuferweg auf der
Giessen-Halbinsel direkt am Seeufer geführt wird (TA vom 4.4.). Der
Gestaltungsplan sieht hingegen vor, dass der Seeweg nur im oberen Teil
der Halbinsel direkt am See entlangführt, im unteren Teil hingegen
hinter dem Baufeld A durchführt. Die kantonale Baudirektion sagt dazu:
«Im Gestaltungsplan wird verbindlich vorgegeben, wo der Seeuferweg
durchgeführt wird.» Der Kanton werde sich an den Gestaltungsplan
halten. Der Wädenswiler Stadtrat und Bauvorstand Christian J. Huber
(SVP) geht in dieser Frage mit dem Kanton einig. «Man kann nicht mitten
im Spiel die Spielregeln ändern», sagt Huber. Mit der jetzigen Lösung
würden die Interessen der Öffentlichkeit und der privaten Grundbesitzer
ausgewogen berücksichtigt. Gehts nach der Bauherrschaft, wird auf der
Wädenswiler Giessen-Halbinsel spätestens im Herbst gebaut. (Patrick Gut)
Zürichsee-Zeitung
11. April 2009
«Giessen-Ufer gehört dem Volk»
(Interview von Dorothea Gabelmann)
«Rives Publiques» verlangt, dass das Ufer auf dem Giessen-Areal öffentlich wird. Der Verein «Rives Publiques» kämpft um das Konzessionsland auf der Halbinsel Giessen und hat jetzt einen Baustopp erwirkt. Das Land soll der Bevölkerung zurückgegeben werden.
Victor von Wartburg*, wo sieht der Verein «Rives
Publiques»
Probleme oder Verstösse des geplanten Bauprojekts der
Peach Property Group auf der Halbinsel Giessen?
Bei der Überbauung handelt es sich um die Umnutzung von bestehenden Industriebauten sowie deren Ergänzung mit Neubauten für private Gewerbeflächen und 100 bis 250 Quadratmeter grosse Wohnungen zum Verkauf. Ein Teil dieser Umnutzung von bestehenden Industriebauten und Neubauten und der gesamte private Umschwung sind auf dem durchschnittlich zirka 25 Meter breiten Konzessionsland-Gürtel geplant, der die Halbinsel beinahe komplett umgibt. Dieses Land gehört jedoch der Bevölkerung.
Also sind Sie gegen die Bautätigkeit
auf dem Giessen-Areal?
Wir sind klar gegen jede Bautätigkeit auf Konzessionsland. Das gilt auch für Gebäude, die direkt hinter der Konzessionslinie geplant sind. Denn es ist gesetzlich festgehalten, dass der Kanton verlangen kann, dass das Konzessionsland entfernt wird. Dann würde das Wasser bis zur Hausfassade reichen. Das auf dem Baufeld B geplante Bauprojekt überschreitet die Konzessionslinie, und seine Seefront würde somit nach einer Überflutung im Wasser stehen. Zudem beinhaltet das Bauprojekt einen privaten Park auf dem Konzessionsland, das aber eigentlich der Bevölkerung gehört.
Was will der Verein auf dem
Giessen-Areal bewirken?
In Anbetracht, dass alle Bewilligungen für Konzessionsland befristet sein müssen, sogar nachträglich (auf Verlangen muss Konzessionsland jederzeit zurückgebaut und erneut überflutet werden können) verlangen wir generell, dass Baulinien im Uferbereich diese Bestimmungen berücksichtigen. Wir verlangen von den Behörden, dass das gesamte Konzessionsland sofort an die Öffentlichkeit zurückgegeben wird und dass das geplante Bauprojekt abgeblasen wird.
Der Verein hat laut «Tages-Anzeiger» auf dem Giessen-Areal
einen Baustopp des dort geplanten Luxus-Bauprojekts erwirkt.
Wie hat er dies geschafft?
Wir haben uns beim Grundbuchamt Konzessionsinformationen über die Halbinsel Giessen besorgt und bei der Gemeinde und der Baudirektion Informationen über das Areal eingeholt. Zudem haben wir beim Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (Awel) eine IDG-(Informations- und Datenschutzgesetz)Anfrage eingereicht. Darauf haben wir noch keine Antwort. Dann haben wir beim Bundesamt für Raumentwicklung appelliert, einen Baustopp auf der Giessen-Halbinsel zu bewirken. Was diesen letztendlich verursachte, wissen wir noch nicht. Für uns steht vorerst im Vordergrund, dass das Projekt gestoppt wurde.
War der Verein «Rives Publiques» an der Ausarbeitung
des Gestaltungsplans für das Giessen-Areal,
der 1997 in Kraft getreten ist, beteiligt?
Als man den Gestaltungsplan ausgearbeitet hat, war der Verein noch nicht gegründet. «Rives Publiques» gibt es erst seit 2003. Und als die Medien über das Bauprojekt auf der Giessen-Halbinsel informiert wurden, waren wir nicht eingeladen, weil wir eben keine Medienvertreter sind.
Wäre es sinnvoll, einen neuen Gestaltungsplan
für die Halbinsel zu erstellen?
Ohne die Privatisierung von Konzessionsland wird sich kaum ein Investor für die Halbinsel interessieren. Dann hätte die Bevölkerung einen schönen Seeuferpark.
Ist «Rives Publiques» bereit,
einen Kompromiss einzugehen?
Nein. Es gibt keinen Kompromiss. Die Gesetze sind ganz klar und eindeutig formuliert, so dass diese keine Interpretationsmöglichkeiten zulassen.
Wie geht es jetzt weiter?
Wir arbeiten an einer eidgenössischen Volksinitiative. Damit wollen wir unser Ziel, dass das gesamte Schweizer Konzessionsland an die Bevölkerung zurückgegeben wird und die Uferbereiche wieder öffentlich zugänglich werden, erreichen. Gemäss Umfrage können wir damit rechnen, dass uns 75 Prozent der Bevölkerung darin unterstützen werden. Im Fall «Giessen» sind wir froh über den Baustopp. Nun sind wir auf die Antwort des Justizdepartements gespannt. Wir zählen auf die Unterstützung der Politik und der Medien. Falls der Baustopp trotzdem aufgehoben wird, werden wir einen eingeschriebenen Brief an die Behörde schicken und sie darin für das Geschehen auf dem Giessen-Areal und alle Konsequenzen verantwortlich machen.
*Victor von Wartburg ist Präsident des Vereins «Rives Publiques»,
der sich für den freien Zugang zu den Ufern der Seen und Wasserläufe
der Schweiz einsetzt.
Das geplante Projekt auf dem Baufeld B überschreitet die
Konzessionslinie. Daran stört sich der Verein.
Zürichsee-Zeitung
7. April 2009
Zürcher Seebecken Stadt und Kanton präsentieren Grundsatzpapier
Leitbild zur künftigen Entwicklung
Eine Reihe von bereits gefällten Entscheiden ist in Leitbild und Strategie zur Entwicklung des Seebeckens eingeflossen. Themen wie der Standort des neuen Kongresshauses werden aber nicht behandelt. Der Begehrlichkeiten rund um das Zürcher Seebecken sind viele, und sie beflügeln die Fantasien von Städteplanern, Architekten oder Gewerbetreibenden – verstärkt noch seit der Euro 08 und dem Volksnein zu den Kongresshausplänen der Stadtregierung. Schwimmende Restaurants werden seither verlangt und entworfen, Land wird gedanklich aufgeschüttet und Baukünstler zeichnen serienweise Kongressbauten, die irgendwo zwischen General-Guisan-Quai und Roter Fabrik zu stehen kommen sollen.
«Eine Positiv-Planung»
In der Absicht, die verschiedenen Aufgaben als Naherholungsgebiet,
Trinkwasserreservoir, Wirtschaftsraum, Kulturerbe oder Festhütte zu
ordnen (siehe Kasten) und den Rahmen für die künftige Nutzung des
Seebeckens bis 2030 abzustecken, haben Stadt und Kanton Zürich ein
gemeinsames Leitbild entworfen. «Dies ist eine Positiv-Planung», sagte
Baudirektor Markus Kägi gestern anlässlich der Präsentation. «Sie sagt
nicht, was unmöglich ist, sondern umschreibt, welche Entwicklungen
möglich sein sollen.» Mit dem Leitbild wurde auch eine Strategie
zur Umsetzung entwickelt, und es werden erste Schlüsselprojekte
aufgeführt.
Mehr Ordnung am See
Erkennbar ist das Anliegen, im Mix verschiedenster Angebote zwischen
Wollishofen und Tiefenbrunnen mehr Ordnung zu schaffen. So ist im Raum
Tiefenbrunnen ein Wassersportzentrum mit Hafenanlage geplant, bei der
die vielen Bootsplätze, die heute das Seebecken verstellen,
konzentriert werden. Das Projekt wird im Sommer vorgestellt. Ein
bereits eingeleiteter Schritt zur Entflechtung der Angebote ist die
Reduktion der Bootsvermietungen von sechs auf vier. Zudem soll der Raum
Bürkli-terrasse-Quaibrücke aufgewertet werden. Die bestehenden Anlagen
und Bauten sowie der Anschluss an die Bahnhofstrasse seien zu
verbessern. Eine Verlegung des Verkehrs unter den Boden erachte der
Stadtrat zurzeit jedoch nicht als dringlich, sagte Stadträtin Kathrin
Martelli. Weitere Projekte sind die Umsetzung des Beleuchtungskonzepts
«Plan Lumière», eine Schiffsverbindung Wollishofen-Tiefenbrunnen, die
Erneuerung des Restaurants Fischerstube oder der Bau eines Parkhauses
im Raum Hafen Enge.
Offen lässt das Leitbild Fragen rund um ein Kongresszentrum, Landaufschüttungen oder ein schwimmendes Restaurant. «Da ist nichts geplant, aber auch nichts ausgeschlossen», sagte Markus Kägi. «Auch etwas Schwimmendes oder eine Aufschüttung ist möglich, falls es um qualitativ hochstehende Projekte von öffentlichem Interesse geht.» Eine Absage erteilten Kägi und Martelli dagegen einer weiteren Zunahme von Events rund um den See oder «juristischen Spitzfindigkeiten» wie der Aktion «Rives publiques», die sich für den durchgehend freien Zugang zu den Seeufern einsetzt. Bis Ende Jahr sollen die definitiven Pläne und Strategien vorliegen. (Martin Reichlin)
Was das Seebecken leistet
Der See sei eine imagebildende Visitenkarte der Stadt, die vielfältige
Möglichkeiten biete und darum einen verantwortungsvollen Umgang
bedinge, schreiben Stadträtin Kathrin Martelli und Regierungsrat Markus
Kägi in ihrem «Leitbild für die künftige Gestaltung, Nutzung und
Entwicklung des Seebeckens der Stadt Zürich». Als Rahmenbedingungen für
die zukünftige Entwicklung formulieren Stadt und Kanton deshalb acht
zentrale Funktionen, die es zu respektieren gilt. Die Vernehmlassung
dauert
bis zum Sommer.
Das Seebecken
· leistet einen zentralen Beitrag zur hohen Lebensqualität Zürichs.
· Ist allseits öffentlich zugänglich.
· Bietet eine hohe Erlebnisvielfalt.
· Stellt Angebote für alle Bevölkerungsschichten zur Verfügung.
· Ist kulturelles Erbe von herausragender Bedeutung.
· ist ein hochwertiger Frei- und Naherholungsraum in der Stadt.
· Ist eine wichtige Trinkwasserquelle.
· Ist Standort von qualitativ hochstehenden Bauten und Anlagen. (mre)
Stadt Zürich «im Sinne von Rives Publiques»
(Kommentar)
Die Kommunikationsabteilung des Regierungsrates des Kantons Zürich hat
am Montag 6. April 2009 Presse, Radio und Fernsehen anlässlich einer
Medienkonferenz über deren «Leitbild und Strategie für die künftige
Gestaltung, Nutzung und Entwicklung des Seebeckens
der Stadt Zürich» orientiert.
Darin formulierten Stadt und Kanton in Themenfeldern wie Erholung, Veranstaltungen, Ökologie, Gastronomie, Verkehr und Stadträume konkrete Ziele für die nächsten 20 Jahre. Da es eigentlich nur um das zur Stadt gehörende Zürcher Seebecken ging, muss man sich fragen, warum der Kanton eingeladen hat, der sich in Bezug auf die Zürichseeufer absolut gegenteilig verhält. Was für «Rives Publiques» vor allem interessant war, ist der Wortlaut, wie «der See und seine Ufer» glorifiziert wurden. Es fielen Statements, die dem Sinn und Geist nach den Statuten des Vereins «Rives Publiques» entnommen sein könnten. Da hiess es beispielsweise:
«Der See ist eine imagebildende Visitenkarte der Stadt, die
vielfältige Möglichkeiten bietet und darum einen verantwortungsvollen
Umgang bedingt».
Als Rahmenbedingungen formulieren Stadt (und Kanton?) acht zentrale
Funktionen, die es zu respektieren gelte:
Das Seebecken (Bemerkung Rives Publiques:
gemeint sind die Ufer)
· leistet einen zentralen Beitrag zur hohen
Lebensqualität Zürichs,
· ist allseits öffentlich zugänglich,
· bietet eine hohe Erlebnisvielfalt,
· stellt Angebote für alle Bevölkerungsschichten zur
Verfügung,
· ist kulturelles Erbe von herausragender Bedeutung,
· ist ein hochwertiger Frei- und Naherholungsraum in der
Stadt,
· ist eine wichtige Trinkwasserquelle,
· ist Standort von qualitativ hochstehenden Bauten und Anlagen.
«Rives Publiques» denkt sich dabei, dass das für das Gebiet der Stadt Zürich einigermassen zutreffend ist, dass der Kanton und einige Zürichsee-Gemeinden aber genau das Gegenteil davon anstreben. «Rives Publiques» wartet darauf, dass der Kanton den Medien gleich lautende «Rahmenbedingungen» für das übrige Gebiet des Zürichsees und den Seegemeinden präsentiert. (Kommentar «Rives Publiques»)
Er will nicht verhindern, sondern den See respektieren
Wer darf über Konzessionsland verfügen? Diese Frage
ist am Zürichsee oft ein Streitpunkt.
Auch auf der Halbinsel Giessen. Rives Publiques wehrt sich gegen die
dortige Seewegführung.
Ein Uferstreifen von durchschnittlich 25 Meter Breite auf der Halbinsel Giessen ist Konzessionsland (siehe Kasten und Grafik). Der Verein «Rives Publiques» kämpft gegen den Seeweg im Bauprojekt der neuen Besitzerin Peach Property Group (der TA berichtete), der dem gültigen Gestaltungsplan entspricht.
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«Rives Publiques» legt Wert darauf, diesen Artikel des «Tages Anzeigers» mit nebenstehender Grafik und der folgenden Legende zu ergänzen: Blaue Linie: |
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Der Verein hat deswegen an das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) in Bern einen Appell für den «sofortigen Baustopp» für fünf Projekte rund um den See gerichtet. Laut Gestaltungsplan wird der Seeweg auf dem südlichen Teil der Halbinsel vor dem Baufeld B direkt den See entlanggeführt, im nördlichen Teil jedoch ist er hinter dem Baufeld A angelegt. Nach Meinung von «Rives Publiques» müsste er jedoch über die ganze Halbinsel hinweg auf dem Konzessionsland direkt am Seeufer entlangführen. «Wir sind dagegen, dass das Konzessionsland einfach so an Private verschenkt wird», sagt Victor von Wartburg, Präsident von «Rives Publiques».
See ist Allgemeingut
Dass das aufgeschüttete Land an Private übergehe, widerspreche dem
Gesetz. Der See sei Allgemeingut, also soll es auch das Konzessionsland
sein. Anderer Meinung ist in dieser Frage der Kanton. Der Staat könne
kein Recht mehr geltend machen an diesem Land. In den Augen von «Rives
Publiques» sollte gar das ganze Seeufer öffentlich zugänglich sein. Das
hätte von Wartburg schon seit seiner Jugendzeit gerne. «Ich war damals
oft mit dem Boot auf dem Zürichsee unterwegs, und es störte mich, wenn
ich nicht einmal an den unverbauten und somit öffentlichen Ufern
anlegen konnte, ohne von den Uferanstössern weggeschickt zu werden.»
Und deshalb hat er sich als Pensionierter dem Kampf für den freien
Zugang
zum Seeufer verschrieben.
Unverständliches Engagement
Für die Stadt scheint es unverständlich, dass sich von Wartburg gerade
auf der Giessenhalbinsel derart stark engagiert. Dies liess Fredy
Fischli, Präsident der Natur- und Heimatschutzkommission Wädenswil, im
Gespräch mit dem TA vor Wochenfrist durchblicken. Die Opposition
erstaunt auch, weil kein Mitglied von «Rives Publiques» anwesend war,
als die Peach Property Group ihr Projekt den Medien vorstellte. Bei der
Erarbeitung des Gestaltungsplans, der nach langer Ausarbeitung 1997 vom
Wädenswiler Volk angenommen wurde, war der Verein nicht involviert -
«Rives Publiques» wurde erst 2003 gegründet. «Uns geht es darum, dass
Konzessionen, die der Staat einst erteilt hat, befristet werden, auch
nachträglich», sagt von Wartburg. Wo eine Befristung fehle, müsse diese
nachträglich erlassen werden, dies auf maximal 80 Jahre. Das sollte
seiner Meinung nach jetzt auch im Fall der Halbinsel Giessen geschehen,
bevor gebaut werde. Victor von Wartburg will aber kein Verhinderer
sein. «Ich bin nicht gegen das Bauen, sondern ich will, dass der
Respekt
vor dem See bewahrt wird», sagt er.
Bern verweist an den Kanton
Für das Bundesamt für Raumentwicklung spricht nichts gegen das von der
Peach Property Group geplante Projekt auf der Halbinsel Giessen. Das
Projekt entspreche voll und ganz den Grundsätzen des
Raumplanungsgesetzes. Was das Konzessionsland anbelange, sei das ARE
nicht zuständig, sagt Stephan Scheidegger vom ARE. Das regle das
kantonale Recht und liege im Kompetenzbereich der entsprechenden
Behörde. (Ev Manz)
Pläne fürs Rotholz als illegal gebrandmarkt
Aufgeschüttetes Land am See ist oft ein Grund für
Streit, denn die Besitzverhältnisse sind unklar.
Nun wehrt sich «Rives Publiques» auch gegen die Absichten der Chemie
Uetikon im Rotholz.
Die Uferlinie des Zürichsees haben nicht die Gletscher alleine geformt, der Mensch hat tüchtig mitgeholfen: Per Aufschüttung haben unsere Vorfahren dem See zu seinem heutigen Aussehen verholfen - und sich selber zu wertvollem Land. So haben es auch die Gründer der Chemischen Fabrik in Uetikon im 19. Jahrhundert gemacht. Weil der See aber ein öffentliches Gewässer ist und deshalb der Hoheit des Staates untersteht, ist bis heute nicht mit letzter Sicherheit geklärt, wem das ihm abgerungene Land eigentlich gehört. Kein Wunder, ist das immer wieder Anlass für Streit. Der neuste Zankapfel ist das Rotholz, der auf Meilemer Boden liegende Westteil des Areals der Chemie Uetikon. Das Unternehmen will einen Teil davon an einen privaten Bauherrn verkaufen, der Rest soll öffentlich zugängliche Uferzone werden (TA vom 20. 3.). Ein entsprechender Gestaltungsplan liegt noch bis am 19. Mai öffentlich auf. Der Segen der Meilemer Gemeindebehörden scheint der Chemischen sicher, anderswo aber hat der Plan die Warnlichter blinken lassen: Der Verein «Rives Publiques», der schweizweit die Seeufer fürs Volk zurückerobern will (so auch in Erlenbach, Wädenswil, Schmerikon und Nuolen), läuft Sturm dagegen.

Blick auf das Rotholz: Hier sollen nach dem
Willen der Chemie Uetikon dereinst luxuriöse Villen und eine
öffentliche Uferzone entstehen.
Bild: Daniel Kellenberger
Kein Besitz, kein Verkauf
Das Vorhaben der Chemie Uetikon sei widerrechtlich, ist
Vereinspräsident Victor von Wartburg überzeugt. Die Fabrik habe
seinerzeit vom Staat zwar eine Bewilligung zur Aufschüttung und Nutzung
der Seefläche erhalten - eine so genannte Konzession -, ihr Eigentum
sei es deshalb aber noch lange nicht. Und was einem nicht gehört, kann
man nicht verkaufen. Von Wartburg geht aber noch weiter: Die
Nutzungsbewilligung für das Rotholz sei längst verfallen, das Land
müsse deshalb «innert kürzester Frist» an
die Bevölkerung zurückgehen.
Bei der Geschäftsführung der Chemie Uetikon stösst er damit wenig überraschend auf taube Ohren. Das Unternehmen ist überzeugt, rechtmässige Eigentümerin des Areals zu sein. «Rives Publiques» hat deshalb einen dringenden Appell direkt nach Bern gerichtet. Das Bundesamt für Raumentwicklung in Bern (ARE) müsse einen «sofortigen Baustopp» erwirken. Dort ist der Verein allerdings an der falschen Adresse. «Wir sind für diesen Fall nicht zuständig», sagt Stephan Scheidegger, Leiter der Rechtsabteilung beim ARE. Sollten die Absichten der Chemischen Fabrik tatsächlich gegen kantonales Konzessionsrecht verstossen, wäre es an den kantonalen Behörden, einzugreifen.
Genau an diese mag sich von Wartburg aber nicht mehr wenden. Mit gutem Grund: «Rives Publiques» und die kantonale Baudirektion vertreten grundsätzlich unterschiedliche Auffassungen, was die Rechtslage im Hinblick auf aufgeschüttetes Land angeht (siehe Kasten). Aufgeben will von Wartburg deshalb aber nicht - im Gegenteil. Weil er überzeugt ist, dass die Zürcher Behörden gegen kantonales Recht verstossen, will er nun beim eidgenössischen Justizdepartement vorstellig werden, von dem er sich eine Intervention erhofft.
Rekursfähige Anwohner gesucht
Im Fall Rotholz sucht er zudem mit «Rives Publiques» direkte Anwohner,
die bereit sind, gegen die Baupläne der chemischen Rekurs einzulegen
und den Fall gegebenenfalls auch weiterzuziehen. Einen
Bundesgerichtsentscheid strebt er aber nicht direkt an, denn er ist
überzeugt, dass die Rechtslage durch die bestehenden Urteile der
Lausanner Richter bereits heute hinreichend geklärt ist. Auch eine
Rolle dürfte spielen, dass der Ausgang eines neuen Gerichtsprozesses
unsicher wäre. So oder so will «Rives Publiques» eine eidgenössische
Volkstinitiative lancieren, die das Land am See
dem Volk sichert. (Marius Huber und Lorenzo Petrò)
|
Im Kern geht es um eine
juristische Spitzfindigkeit Der Zürichsee ist ein öffentliches Gut, deshalb kann der
Kanton darüber verfügen. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts vergab er
Konzessionen an Private, welche es diesen erlaubten, dem See
abgetrotztes Land für ihre Zwecke zu nutzen. Victor von Wartburg und
die Juristen von «Rives Publiques» vertreten gestützt auf geltende
Zürcher Gesetze den Standpunkt, dass solche Konzessionen samt und
sonders zeitlich befristet sein müssen. Wo eine Befristung fehle, müsse
diese nachträglich erlassen werden, und zwar dürfe sie maximal 80 Jahre
betragen. Das hätte etwa für die Chemische in Uetikon zur Folge, dass
der Kanton sofort neu beurteilen könnte, ob er ihr das Land weiter
überlassen oder anderweitig verwenden will. Ein «wegweisendes Urteil» Wenn das Bundesgericht nun darauf poche, dass der Staat seine Hoheit über öffentliches Eigentum nicht abtreten dürfe und deshalb Konzessionen befristen müssen, tangiere das die alten Aufschüttungen nicht. Denn hier existiere der See längst nicht mehr - und mithin auch keine staatliche Hoheit, die eine Konzession rechtfertigen würde. Deshalb gäbe es hier auch nichts, was sich zeitlich befristen liesse. Von dieser Argumentation hält Victor von Wartburg gar nichts. Er ist der Ansicht, dass die Behörden auf diese Weise lediglich handfeste finanzielle Interessen verschleiern. Wo es ihnen zupass gekommen sei, hätten sie nämlich das zitierte Bundesgerichtsurteil auch schon ganz anders interpretiert. Deshalb will er auf rechtlichem Weg ein Umlenken des Kantons erwirken. Bei der Baudirektion dagegen befürchtet man, dass ein rechtliches Tauziehen um die alten Aufschüttungen kontraproduktiv sein könnte. Laut Christoph Noll, dem Sektionsleiter Gewässernutzung bei der Baudirektion, hat der Kanton dank Nebenbestimmungen zu weit zurückliegenden Konzessionsvergaben in vielen Fällen noch immer die Möglichkeit, etwa bei Bauprojekten Vorbehalte anzumelden. Solche Rechte, befürchtet Noll, könnten verloren gehen, wenn der Kanton die Befristung einer alten Konzession vor Gericht verfechten müsste und gegen den Landeigner unterliegen würde. See oder nicht mehr See? |
Kanton steht beim «Giessen» auf die Bremse
Auf der Giessenhalbinsel schien alles perfekt:
Ein Investor war gefunden, sein Projekt für Luxuswohnungen nachhaltig
und im Interesse der Stadt Wädenswil.
Nun stoppt der Kanton.
Noch Anfang Jahr begrüsste die Stadt Wädenswil den Verkauf der
Giessenhalbinsel an das Immobilienunternehmen Peach Property Group AG
(siehe Kasten), weil damit die verschiedenen öffentlichen Interessen
umgesetzt würden. Die neue Eigentümerin verkündete, im Herbst würde mit
den ersten Bauarbeiten für Luxuswohnungen (der TA berichtete) begonnen.
Nun kommt die Wende. Der Kanton verzögert mit der Einholung
zusätzlicher Gutachten zum Gestaltungsplan von 1997 vorläufig den
Realisierungsfahrplan der Umnutzung des Giessenareals. Die kantonalen
Kommissionen für Natur- und Heimatschutz sowie für die Denkmalpflege
sind eingeschaltet worden. Was sie genau prüfen, ist unklar, wann alle
Ergebnisse vorliegen, ebenfalls. Damit hat in Wädenswil keiner
gerechnet. Auch Bauvorstand Christian Huber (SVP) und Fredy Fischli,
Präsident der Natur- und Heimatschutzkommission Wädenswil, nicht. «Wir
sind etwas überrascht», sagt Huber. Ein Dialog der kantonalen
Fachkommission findet nicht statt. Die beiden hätten es bevorzugt, wenn
diese Gutachten früher in Auftrag gegeben worden wären. Fischli spricht
von einer «diffusen Situation». Christian Huber und Fredy Fischli sind
zwar etwas konsterniert, haben aber trotz allem den Glauben an das
Projekt und den Humor nicht verloren.
Baubewilligung muss warten
Die Gutachten verzögern die Realisierung. «Uns sind die Hände
gebunden», sagt Christian Huber. Das Baugesuch für die erste Etappe auf
dem Baufeld B ist gestoppt, obwohl keine inventarisierten und damit
schützenswerten Gebäude involviert seien. Genau um dies zu verhindern,
Transparenz zu schaffen und einen geordneten Ablauf der Planung
sicherzustellen, wurden vorgängig alle möglichen involvierten Stellen
zum «grossen Bahnhof» eingeladen, sagt Fredy Fischli. Den Grund für die
neuerliche Prüfung des Kantons kann Huber nur erahnen: «Wahrscheinlich
will man den Ensemblewert der Gebäude nochmals prüfen.» Jetzt komme das
etwas spät, da bereits ein Projekt existiere, das sich auf die
rechtliche Grundlage des Gestaltungsplans stütze. Wie der Regierungsrat
die Gutachten gewichten wird, wissen die beiden nicht.
Gestaltungsplan bewahren
Dass zwischen der Absegnung des Gestaltungsplanes und der Realisierung
zwölf Jahre liegen, habe möglicherweise auch zur Wende beigetragen.
«Verschiedene Interessengemeinschaften wie «Rives Publiques» beobachten
heute kritisch, wie Ufergelände überbaut werden sollen, oder verlangen
sogar einen Stopp entsprechender Überbauungsprojekte», sagt Fischli.
Der Stadt ist es ein Anliegen, die öffentlichen Interessen, wie sie im
vom Volk abgesegneten Gestaltungsplan festgesetzt sind, zu bewahren und
zu realisieren. Zum Beispiel, dass Wädenswil einen Seeuferweg erhält
und ein Teil des bisher privaten Areals öffentlich wird. «Das sind wir
dem Volk und der Eigentümerin gegenüber schuldig, denn diese hat das
Areal mit diesem Gestaltungsplan gekauft», sagt Christian Huber. Und
die Peach Property Group will nur eins: bauen. Da doppelt Huber nach:
«Investitionsprogramme werden lanciert, um die Wirtschaft anzukurbeln,
und bei uns wäre jemand da, der investieren will.»
Spannungsfeld
Dass das Giessenareal kein einfaches Pflaster ist, sind sich Fischli
und Huber bewusst. Das Spannungsfeld zwischen Erhalten und einer neuen
Nutzung zuführen sei auf der Halbinsel enorm, sagt Fredy Fischli.
Gerade der Passus im Gestaltungsplan, «Abbrüche und Ersatzbauten sind
nur zulässig, wenn ... die Gebäudesubstanz mit verhältnismässigem
Aufwand nicht saniert werden kann», gelte es abzuwägen. «Es ist eine
Herausforderung», sagt Fischli. Er will die von Landschaft, Natur und
Industriearchitektur interessante Halbinsel
Giessen erhalten und nachhaltig umnutzen. Sonst werde das Areal zur
Brache.«Wegen
des Spannungsfeldes hat es auch so lange gedauert, bis sich ein
Investor finden
liess», sagt Huber. Das nachhaltige Sanieren der alten Gebäude nach den
neusten Vorschriften, die Umsetzung der Auflage, mindestens die Hälfte
der Parkplätze unter den Boden zu verbannen, sprich an dieser Lage eine
Tiefgarage zu bauen, sowie alle anderen Vorlagen umzusetzen, sind
kostspielig. Deshalb sei auch völlig klar, dass Wohnungen im obersten
Preissegment entstünden.
Glücksfall Peach Property
Christian Huber bewertet das Engagement der Peach Property Group
positiv. Offene Kommunikation, gute Kooperation. Huber schätzt, dass
ihr CEO, Thomas Wolfensberger, aus der Region kommt und plant, auf die
Giessenhalbinsel zu ziehen. Zudem vertrete die Peach Property Group den
Gedanken der Nachhaltigkeit perfekt. Und deshalb ist eine Angst latent
vorhanden: Peachs Absprung. «Das wäre das Horrorszenario», sagt
Fischli. Für die Peach Property Group ist davon keine Rede. «Wir gehen
von unserem Zeitplan aus und rechnen mit
einer Baubewilligung im Sommer», sagt Thomas Wolfensberger. (Ev Manz)
Rives Publiques
Samstag, 28. März 2009
| «Rives Publiques» legt Wert darauf, den
obenstehenden Artikel des «Tages Anzeigers» mit dieser von «Rives
Publiques» ergänzten Illustration aus dem Gestaltungsplan zum
Überbauungsprojekt «Giessen» in Wädenswil zu interpretieren
und zu ergänzen, damit die ganze Tragweite des Projektes
deutlich sichtbar wird. Blaue Linie: Perimeter des Überbauungsprojektes «Giessen» in Wädenswil gemäss den Projektverfassern und dem Gestaltungsplan. Rote Flächen: Konzessionsland (aufgeschüttete Seefläche) das dem Kanton, respektive dem Volk gehört und nach Gesetz nicht veräussert werden darf und der Bevölkerung zur öffentlichen Nutzung zur Verfügung gestellt werden muss, da die ursprünglich bewilligte Nutzung dieser Konzessionslandanlagen längst eingestellt wurde. Grüne Linie: Baulinie des im Gestaltungsplan projektierten Seeuferweges. Das Bundesgericht entschied 1992 hingegen den Grundsatz der ufernahen Wegführung für öffentliche Seeuferwege. Der gleiche Grundsatz ist in der Vernehmlassung zum Eidgenössischen Raumplanungsgesetz enthalten, die bis zum 17. April 2009 im Umlauf ist. Die geplante Führung des Uferwegs, zum grössten Teil hinter Gebäuden und weit weg vom Gewässer verletzt diesen Grundsatz. Der gesetzlich zwingende Rückbau der auf dem Konzessionsland befindlichen Objekte würde eine durchgehend ufernahe Wegführung ohne weiteres und ohne grosse Kosten ermöglichen, so wie die in orange eingezeichnete Linie dies vorschlägt. Gelb schraffiert: Verbleibende winzig kleine Restfläche die für das Publikum öffentlich zugänglich wäre, wenn die (illegale) Handänderung zu Stande und der (illegale) Gestaltungsplan zur Ausführung käme. Bedenken Sie, dass die ganze rot eingefärbte Grundstückfläche nach Gesetz und Rechtsprechung öffentlicher Besitz ist, und nicht nur das kleine «Blumenbeet». Orange Linie: Eine mögliche Anlegung des Seeuferweges nach den Vorstellungen von «Rives Publiques» und gemäss den Bestimmungen mehrerer eidgenössicher und kantonaler Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen, sowie Rechtsprechung. |
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Rotholz-Pläne unter Beschuss – «Rives Publiques» sucht in Meilen Rekurrenten gegen Pläne der CU
Der Verein kritisiert die Absicht der Chemie
Uetikon, im Westteil ihres Areals Wohnbauten zu erstellen.
Das Land «gehöre gar nicht der CU».

Anstatt Güterwagen könnten im Meilemer Rotholz
künftig zwei Villen stehen. Ausserdem soll hier eine öffentliche
Erholungszone
am Seeufer
entstehen. (Bild Reto Schneider)
Am 19. März hat die CU Chemie Uetikon AG den Gestaltungsplan Rotholz II den Medien präsentiert. Demnach will das Unternehmen rund 2500 Quadratmeter seines Areals an der Gemeindegrenze zu Meilen einem privaten Investor verkaufen, der dort zwei Villen erstellen kann (vgl. «ZSZ» vom 20. März). Die Reaktion des nationalen Vereins für freien Zugang zu den Ufern der Seen und Flüsse in der Schweiz, «Rives Publiques», liess erwartungsgemäss nicht lange auf sich warten: Gestern hat Vereinspräsident Victor von Wartburg eine Medienmitteilung verbreitet, die den Bund um eine «sofortige Intervention zum Erlass eines Baustopps» bittet. Mit dem «Trick» des Landverkaufs wolle die CU ihre «Aufräumarbeiten», sprich die anstehende Altlastensanierung auf dem Areal, finanzieren, kritisiert von Wartburg. Dabei sei dieser Verkauf gar nicht rechtens, weil die CU nur Konzessionsnehmerin, nicht aber Eigentümerin des ursprünglich aufgeschütteten Seegebiets sei. Dieses gehöre weiterhin dem Kanton und somit der Öffentlichkeit - was unzählige Gesetze beweisen würden.
«Areal liegt in der Wohnzone»
CU-Geschäftsführer Moritz Braun sieht die Sachlage freilich anders.
Landverkauf und Altlastensanierung hätten nichts miteinander zu tun.
Die CU habe sich nach dem Nein der Uetiker Stimmbürger zum Projekt
«Uetikon West» im März 2007 überlegen müssen, wie es weitergehe. Man
habe sich für eine zonenkonforme Nutzung entschieden - «und der
fragliche Arealteil liegt nun einmal in der Wohnzone», sagt Braun. Dass
die Chemie Uetikon AG nicht rechtmässige Eigentümerin des Uferlandes
sei, «sieht ausser «Rives Publiques» niemand so». Victor von Wartburg
macht mit Bezug auf einen Bundesgerichtsentscheid geltend, dass alle
Konzessionen - also Nutzungsverfügungen - für aufgeschüttetes Seegebiet
befristet respektive für veränderte Nutzungen neu erteilt werden
müssten. Diesbezüglich kritisiert von Wartburg auch den Erlenbacher
«Fall Schönau»: Die neue Besitzerin will das Seerestaurant bekanntlich
als Wohnhaus umnutzen, wofür die Baudirektion die bisherige Konzession
verlängert hat. Dagegen hat der Zürcher Heimatschutz Rekurs erhoben. -
Indem der Kanton Zürich seine Landanlagen quasi verschenke, ignoriere
er seine eigenen Gesetze, sagt Victor von Wartburg. Moritz Braun hält
dieser Argumentation entgegen, dass eine Befristung nur für neu
erteilte Konzessionen vorgeschrieben sei. Für die zum Teil «uralten»
Konzessionen
der CU gelte hingegen eine Besitzstandsgarantie.
Psychologischen Druck aufbauen
Bis zum 19. Mai liegt der private Gestaltungsplan Rotholz II in der
Bauabteilung Meilen öffentlich auf. Einwohnerinnen und Einwohner können
sich dazu äussern und dem Gemeinderat einen Änderungsantrag stellen.
Lehnt die Behörde einen solchen ab, muss sie dies begründen. Der
Antragsteller hat dann wiederum die Möglichkeit, Rekurs zu erheben.
Genau aus diesem Grund sucht sich der im Waadtland ansässige Verein
«Rives Publiques» nun «Gewährsleute» in Meilen. «Wir wünschen uns, dass
es viele Einsprachen gibt», sagt dazu Victor
von Wartburg, «als Zeichen, dass es so nicht geht.» (Anna Moser)
| Datenschutzgesetz: CU will keinen
Rechtsstreit Seit 1. Oktober 2008 gilt im Kanton Zürich ein neues Informations- und Datenschutzgesetz (IDG). Damit wurde das sogenannte Öffentlichkeitsprinzip eingeführt - welches der Verein «Rives Publiques» sogleich mit einer Anfrage an den Kanton Zürich auf die Probe stellen wollte. Mit dem Ergebnis ist der Verein aber nicht zufrieden, wie aus seiner gestern verbreiteten Medienmitteilung hervorgeht: Die gewünschten Auskünfte über die Altlastendeponien am Seeufer würden verweigert, ebenso wie «alle anderen relevanten Berichte und Beschlüsse». Gegen diese «Auskunftsverweigerung» wolle man Einsprache erheben, kündigt «Rives Publiques» an. Von CU-Geschäftsführer Moritz Braun ist indes zu erfahren, dass das Unternehmen bereit ist, sämtliche Konzessionen und Baubewilligungen seit 1836 offenzulegen. Man wolle nicht riskieren, wegen Nichteinhaltens des IDG zu einem «Pilotfall» in der Gerichtspraxis zu werden, erklärt Braun. Verweigert werde die Einsicht bei laufenden Verfahren - zu denen auch die Altlastensituation gehöre– und betriebsinternen Abläufen. (amo) |
Villen sollen Altlastensanierung finanzieren
Die CU Chemie Uetikon plant auf Meilemer Boden eine
Altlastensanierung und zwei Villen.
Für die Bevölkerung schauen dabei ein Naturschutzgebiet und viel
öffentlicher Seezugang heraus.
Die CU Chemie Uetikon will eine Altlast loswerden: Seit sich das Unternehmen entschieden hat, ihr Land am Uetiker Seeufer weiterhin gewerblich zu nutzen, möchte es das Rotholz verkaufen. Es ist derjenige Zipfel des Firmengeländes, der über die Gemeindegrenze lappt, sich in der Meilemer Wohn- und Freihaltezone befindet und somit keine industrielle Nutzung zulässt. Die «Chemische» kann damit auch eine echte Altlast loswerden: Auf dem Gebiet befindet sich unter anderem eine ehemalige Deponie, welche das Unternehmen für einen hohen einstelligen Millionenbetrag sanieren muss. Finanzieren soll dies nun zu einem grossen Teil der Verkauf des bebaubaren Landes in der Wohnzone, man rechnet mit rund 7 Millionen Franken. Dazu hat die CU mit Kanton und Gemeinde einen Gestaltungsplan ausgehandelt, der noch bis am 19. Mai öffentlich aufliegt und vom Meilemer Gemeinderat und dem Zürcher Regierungsrat genehmigt werden muss.
«Ein Strauss von Vorgaben»
Der Gestaltungsplan sieht auf dem rund 6000 m2 grossen Grundstück eine
3300 m2 grosse Naturschutzfläche dem Seeufer entlang vor. Dazu kommen
400 m2 öffentlich zugängliche Flächen in Form eines Seeuferweges und
eines Platzes auf der Quaimauer. Gegen Uetikon hin, zwischen
Erholungsfläche und Seestrasse, sollen zwei villenähnliche Gebäude
gebaut werden dürfen, mit zusammen 38 000 m3 Gebäudevolumen. Für deren
Umschwung verzichtet die CU auf 1100 m2 der eigentlich vorgesehenen
Wohnzone und ordnet
diese im Gestaltungsplan stattdessen der Natur- und Erholungszone zu.
«Wir
haben einen ganzen Strauss von Auflagen erfüllen müssen», erklärt
Projektleiter Moritz Braun die vorliegende Lösung. So habe man für das
Gebiet zum Schutz von Reptilien vom kantonalen Amt für Landschaft und
Natur (ALN) die Auflage, 3300 m2 Naturschutzflächen zur Verfügung zu
stellen. Zudem sei das Gebiet im kantonalen Richtplan als
Erholungsgebiet gekennzeichnet. Gemäss eidgenössischem
Raumplanungsgesetz ist für öffentlichen Seeuferzugang zu sorgen, und
gleichzeitig soll gemäss regionalem Richtplan der Zürichseeweg
möglichst in Seenähe durch das Naturschutz- und Erholungsgebiet führen.
Zudem gibt es für das Konzessionsland Bestimmungen für Bebauungsdichte
und Uferabstände. Beim gesamten Gelände handelt es sich um
aufgeschüttetes ehemaliges Seegebiet. Um eine Gemeindeversammlung und
somit die weitere Mitsprache der Bevölkerung wie beim gescheiterten
Projekt «Uetikon West» zu umgehen, hält sich die CU beim vorliegenden
Projekt an die Meilemer Bau-
und Zonenordnung.
Keine vierte Badi für Meilen
Trotz der komplexen Vorgaben hofft Braun, die Bewilligung noch in
diesem Sommer zu erhalten, damit im Winter bei tiefem Seepegel die
Altlasten saniert werden können. Der Meilemer Hochbauvorstand Jürg
Herter begrüsst den Gestaltungsplan. «Es ist Ziel des Gemeinderates,
mehr öffentliche Erholungszonen zu schaffen», sagt er. Die Quaimauer
mit Kanzel im See, auch «Belvédère» genannt, biete sich als
Aussichtspunkt mit Bänkchen an, auch eine Grillstelle könne man sich
vorstellen. Was die Gemeinde aber nicht wolle, sei eine vierte Badi.
Weil das Rotholz etwas abgeschieden liege, sei schwer zu sagen, wer
sich dort erholen werde, bevor der «Stummel von einem Seeuferweg» auf
Uetiker Boden fortgesetzt und der Ort damit
besser erschlossen werde.
Das ganze Land dem Volk
Andreas Schneider vom ausführenden Planungsbüro Metron bezeichnete den
Gestaltungsplan als Win-win-Situation für CU und Öffentlichkeit: «Wir
kommen den Forderungen nach Seezugang entgegen, finanzieren selber
einen Seeuferweg und schaffen ein Naturschutz- und Erholungsgebiet.»
Dies seien Forderungen, wie sie der Verein «Rives Publique»s für das
Zürichseeufer immer wieder gefordert habe. Victor von Wartburg,
Präsident dieses Vereins, will es der CU aber nicht so leicht machen.
Er hat inzwischen vom Kanton Einsicht in die Konzessionsbestimmungen
für die aufgeschütteten Parzellen am Zürichsee erhalten, in denen
festgehalten ist, dass das Land im Besitz des Kantons bleiben muss.
«Dieser darf es nicht an Private verkaufen. Im Gegenteil, er kann, wenn
ein öffentliches Interesse besteht, dieses Land von der CU jederzeit
zurückfordern», erklärt er. Ein solches Interesse sei offensichtlich.
Er fordert deshalb den Kanton auf, seinen Anspruch geltend zu machen
und das gesamte Konzessionsland der Meilemer und Uetiker Bevölkerung
als Erholungszone zur Verfügung zu stellen. Seine Forderung will er mit
einem öffentlichen Appell ans
Bundesamt für Raumplanung (ARE) in den nächsten Tagen bekräftigen.
Ringen um Seeufer
An der Medieninformation zum Gestaltungsplan Rotholz waren auch Uetiker
Offizielle anwesend. Man wollte sich Klarheit verschaffen, was den
Uetiker Seeuferweg angeht. «Schliesslich besteht ein gewisser Druck der
Bevölkerung, dass der Weg gebaut wird», erklärte Gemeindepräsident Kurt
Hänggi. Tatsächlich ist in den Verhandlungen von Kanton und CU auch ein
durchgehendes Wegrecht auf Uetiker Grund ein Thema. Es ist heute nur
auf 60 Prozent der Uetiker Parzellen verbrieft. Der Kanton würde das
gesamte Recht gerne beanspruchen und dafür bei einem allfälligen Ausbau
der Seestrasse auf CU-Land verzichten. Die CU will mit dem Bau des
Seeuferweges aber bereits genug guten
Willen gezeigt haben. (Lorenzo Petrò)
Ein vorsichtiger Neuanlauf
Die CU Chemie Uetikon AG präsentiert einen neuen – stark redimensionierten – Gestaltungsplan
Die Abfuhr für den privaten Gestaltungsplan Uetikon West vor zwei Jahren ist der CU Chemie Uetikon AG noch gut in Erinnerung. Gestern präsentierte sie den Gestaltungsplan Rotholz II – für eine Fläche, die mit 6000 Quadratmetern nur gut ein Sechstel so gross ist wie beim letzten Projekt. Auf dieser sollen zwei grosszügige Einfamilienhäuser gebaut werden.
«So etwas wie Uetikon West wollen wir nicht noch einmal erleben», sagte Projektleiter Moritz Braun am Donnerstag an der Medienkonferenz der Chemie und Papier Holding (CPH) in Uetikon. Der neue Gestaltungsplan Rotholz II präsentiert sich dementsprechend zurückhaltend. 6000 Quadratmeter umfasst die Fläche im westlichen Zipfel des Fabrikareals der CPH-Tochter CU Chemie Uetikon AG auf Meilemer Boden; etwas mehr als ein Drittel davon soll verkauft und in absehbarer Zeit mit zwei grosszügigen Einfamilienhäusern überbaut werden. Das restliche Gelände soll teils zur Naturschutzfläche, teils zu einer der Öffentlichkeit zugänglichen Erholungsfläche umgestaltet werden. Heute besteht das Areal zu etwas mehr als der Hälfte aus einer Wohn- und zum restlichen Teil aus einer Freihaltezone. Da die Fläche zonenkonform genutzt wird, bedarf der Gestaltungsplan nur der Einwilligung des Gemeinde- und des Regierungsrates. Bevor das Areal verkauft werden kann, soll jedoch an einigen Stellen eine Altlastensanierung vorgenommen werden. Auf knapp 2000 Quadratmetern ist die CPH zu einer Sanierung verpflichtet, während der Rest des Geländes nur überwachungspflichtig ist, was bedeutet, dass regelmässige Messungen durchgeführt werden müssen. Wird der Gestaltungsplan, der bis am 20. Mai aufliegt, angenommen, kann im kommenden Winter mit der Sanierung begonnen werden. Neben dem sanierungspflichtigen Teil sollen dann auch jene Flächen von Altlasten befreit werden, auf denen die Wohnüberbauung entsteht. Moritz Braun rechnet mit Kosten im hohen einstelligen Millionenbereich.
Eine sehr lange Liste von Ansprüchen
Um zu vermeiden, dass Rotholz II zu einem zweiten Uetikon West wird,
habe man sich auf eine zonenkonforme Nutzung des Areals beschränkt, so
Braun. Trotzdem ist die Liste der Ansprüche von Behörden sowie der
planungsrechtlichen Vorgaben und Vorschriften lang. So beansprucht das
kantonale Amt für Landschaft und Natur 3300 Quadratmeter
Naturschutzfläche und ein Flachufer in der Bucht. Gemäss
eidgenössischem Raumplanungsgesetz ist ausserdem der Seeuferzugang zu
gewährleisten; der regionale Richtplan schreibt vor, dass der
Zürichseeweg in Seenähe sein muss, und gemäss kantonalem Richtplan
handelt es sich beim Rotholz um ein Erholungsgebiet. Dazu kommen die
Vorschriften der kommunalen Bau- und Zonenordnung sowie die kantonalen
Konzessionsrichtlinien. Letztere betreffen vor allem den Abstand und
den Durchblick zum See. «Ja», meinte Braun zu dieser Ausgangslage,
«auch wir haben uns gefragt, ob da ein Projekt überhaupt möglich ist.»
Aufgrund der Forderung des Amts für Landschaft und Natur nach einer
grossen Naturschutzfläche sollen nur 2400 der knapp 3500 Quadratmeter
Wohnzone für eine Überbauung genutzt werden. Die zonengemässe
Ausnutzung liegt laut Braun aber nach
wie vor bei 3800 Kubikmetern.
Ein Blick zurück auf Uetikon West
Vor zwei Jahren scheiterte die CU Chemie Uetikon AG mit dem privaten
Gestaltungsplan Uetikon West. Dieser sah eine Überbauung mit
Gewerberäumen und Wohnungen auf knapp 34 000 Quadratmetern vor, da das
Unternehmen seine Düngemittelproduktion auslagern wollte. Auf dem Areal
hätten Wohnungen für rund 500 Menschen und 100 neue Arbeitsplätze
entstehen sollen, dazu waren rund 4700 Quadratmeter öffentlicher
Freiraum sowie 4000 Quadratmeter Naturschutzfläche geplant. Die Uetiker
Stimmberechtigten lehnten das Projekt jedoch im März 2007 an der
Gemeindeversammlung ab. Als Grund für die ablehnende Haltung wurde
unter anderem die umstrittene Frage nach dem Eigentumsrecht angeführt,
da es sich beim betreffenden Grundstück um aufgeschüttetes Seeufer,
also Konzessionsland, handelt, welches das Unternehmen ursprünglich vom
Kanton erhalten hatte. Moniert hatten die Uetiker aber auch die
Dimensionen des Projekts und dessen mangelnde
Transparenz.
CU präsentiert Pläne für das Areal Rotholz
Die CU Chemie Uetikon AG hat bei der Gemeinde Meilen einen Gestaltungsplan für die künftige Nutzung des Areals Rotholz ganz im Westen ihres Fabrikgeländes direkt am See eingereicht. Ab 20. März wird der Plan öffentlich aufgelegt. Das kleine Areal, das auf Meilemer Boden liegt, war im Rahmen des abgelehnten Grossprojekts «Uetikon West» als Naturschutzgebiet vorgesehen. Nun will die CU im Rotholz bauen. Nächste Woche werden die Unternehmensführung und der Meilemer Bauvorstand genauer über die Pläne informieren. (dfr)
Protest gegen Giessen-Überbauung
Nicht nur die Anwohner der Halbinsel Giessen sind von der geplanten Luxus-Überbauung auf dem ehemaligen Industriegelände wenig begeistert. Nun meldet sich auch die nationale Uferschutzgruppe «Rives Publiques» zu Wort. Sie will das Bauprojekt der Peach Property Group verhindern, wie sie in einer Medienmitteilung bekannt gibt. Rund 100 Wohnungen in zwei verbundenen Mehrfamilienhäusern will das Immobilienunternehmen auf der geschichtsträchtigen Halbinsel Giessen bauen.
«Rives Publiques» fordert nun von den Bundesbehörden «den sofortigen Stopp von fünf gesetzeswidrigen Überbauungsprojekten am Zürichseeufer» - neben der Überbauung Giessen sind damit der Umbau des Restaurants Schönau in Erlenbach, die Aufschüttung von Uferland für private Wohnbauten in Nuolen sowie Bauvorhaben in Uetikon und Meilen gemeint. Der Protest von «Rives Publiques» gründet auf der Tatsache, dass die Projekte zum Teil oder ganz auf Ufer- und Konzessionsland gebaut werden sollen. Der Verein setzt sich dafür ein, dass sämtliches Konzessionsland an Schweizer Gewässern nach Ablauf der bewilligten Nutzung sofort an den Kanton zur Nutzung für die Öffentlichkeit zurückgeht. (zsz)
«Rives Publiques» will Giessen verhindern
Die nationale Uferschutzgruppe «Rives Publiques» stellt sich gegen das Bauprojekt der Peach Property Group auf der Wädenswiler Halbinsel Giessen. Auf der Halbinsel sollen zwei neue Baukörper mit rund 100 Wohnungen entstehen. Der Verein kritisiert, dass die Um- und Neubauten teilweise oder ganz auf Konzessionsland zu liegen kommen. «Rives Publiques» fordert in einem Schreiben vom Mittwoch Pierre-Alain Rumley, Direktor des Amtes für Raumentwicklung, dazu auf, neben dem Giessenbau die Ausführung von vier weiteren Projekten am Zürichsee zu verhindern: den Umbau des Restaurants Schönau in Erlenbach in ein privates Wohnhaus, die Aufschüttung von Seeland für private Wohnbauten in Nuolen sowie Bauvorhaben in Uetikon und Meilen. Der Verein «Rives Publiques» setzt sich schweizweit für ununterbrochene Wege entlang von Seeufern und Wasserläufen ein. (ema)
Zonenplanänderung Ziegelhof abgelehnt
Am heutigen Sonntag, 8. März, entschieden die
Schmerkner Stimmbürgerinnen und -bürger an der Urne über die Zukunft
des Ziegelhofareals. Die Zonenplanänderung wurde klar abgeleht, womit
das Areal eine Gewerbe-Industriezone
bleibt und die geplante Wohnnutzung nicht verwirklicht werden kann.

Die Schmerkner Stimmbevölkerung sprach sich heute
gegen eine Umzonung
des Ziegelhofareals aus. (Bild: Archiv/zvg)
Bei einer Stimmbeteiligung von knapp 52% sprachen sich insgesamt 415 Stimmberechtigte für die Zonenplanänderung und 688 dagegen aus. Damit bezog die Stimmbürgerschaft deutlich Stellung zugunsten der Gruppe «Zukunft Schmerikon», welche im September letzten Jahres das fakultative Referendum gegen die Umzonungsvorlage ergriffen hat. Das Umzonungsprojekt nahm Bezug auf den Teilzonenlan Ziegelhof, der 2006 von der Gemeinde erlassen wurde. Vorgesehen war, einen Teil des Areals in ein Wohnquartier mit einem Büroanteil umzuwandeln. Die JMS wollte hier als Bauherrschaft einen entsprechenden Gebäudekomplex errichten.
Seitens des Gemeinderates begrüsste man dieses Vorhaben, sah man hierin doch eine Aufwertung, die nicht zuletzt Steuergelder in die Gemeindekassen spülen sollte. Die Gruppe «Zukunft Schmerikon» wehrte sich grundlegend gegen das Projekt, da hiermit «auf der Basis von Ausnahmebewilligungen direkt am See mit verdichtetem Bauen das Landschaftsbild schwerwiegend beeinträchtigt» worden wäre. Im Vorfeld zur Abstimmung wurde allerdings eine Abstimmungsbeschwerde mit dem Vorwurf von Verfahrensmängeln im Zusammenhang mit dem Abstimmungsinformationen erhoben. Die Beschwerde ist beim Departement des Innern hängig. Demnach ist es nicht auszuschliessen, dass die Abstimmung wiederholt werden muss, obgleich dies nach Einschätzung des Gemeinepräsidenten Félix Brunschwiler eher unwahrscheinlich ist, wie er auf Anfrage erklärt. «Ich gehe davon aus, dass die Beschwerde angesichts des Ergebnisses zurückgezogen werden wird», spekuliert Brunschwiler, der sich bezüglich des Abstimmungsergebnisses gelassen zeigt. «Wir sind erstaunt über das Ergebnis, müssen und können aber damit leben», erklärt er.
Seitens des Gemeinderates hat man die Umzonung als Chance gesehen, etwas Sinnvolles mit dem Areal anfangen zu können, weshalb Brunschwiler die Ablehnung bedauert. «Es ist schade - vor allem, da seitens der Gegner keine Alternative zur derzeitigen Industriebrache geliefert wurde, die nun auf wahrscheinliche viele Jahre weiter Bestand haben wird.» Wie «Zukunft Schmerikon» in der Stellungsnahme zum Abstimmungsergebnis schreibt, sei nun die Regierung des Kantons St. Gallen gefordert. «Sie muss das kaufsberechtigte Seeland zurück erwerben und Landverträge offenlegen. Der Abbruch bestehender Anlagen ist zu fordern», schreibt die Gruppe. (Nadine Rydzyk)
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Die Kantonsregierung ist jetzt gefordert
Von «Zukunft Schmerikon» (eingesandt)
Nachdem die Umzonung Ziegelhof von den
Stimmbürgern in Schmerikon mit einem Mehr von 688 Stimmen abgelehnt
wurde, ist die Regierung des Kantons St. Gallen gefordert. Sie muss das
kaufsberechtigte Seeland zurück erwerben
und Landverträge offenlegen. Der Abbruch bestehender Anlagen ist zu
fordern.

2884 m2 Land im Osthafen Ziegelhof mit Kaufrecht
Kanton für Fr. 1.-/m2.
(Bild: zvg)
Die Stimmbürger von Schmerikon haben die Umzonung Ziegelhof mit 688
Nein- Stimmen zu 415 Ja-Stimmen abgelehnt. Jetzt ist die St. Galler
Regierung gefordert. Und dies gleich mehrfach: Durch die Eingabe der
Wohnüberbauung und den Auszug der Firma JMS vom Ziegelhof in die Grynau
ist belegt, dass das Ziegelhof-Gelände nicht mehr, wie in den
Landverkaufs-Verträgen festgeschriebenen, zum Zweck einer Schiffshaabe
mit Kiesumschlag genutzt wird. Das beweist auch die Projekteingabe, in
der der Osthafen vollständig umgenutzt wurde. Somit wird die St. Galler
Regierung zum Schutz der kantonalen Vermögenswerte einen Teil des
Ziegelhofs
zum Kauf von Fr. 1.– pro m2 einfordern müssen.
Kauft der Kanton den Hafen Ost, würde er mehr als die Hälfte des Seeanstosses im Ziegelhof erwerben und kann den Abbruch der darauf stehenden Anlagen verlangen. Die Verträge regeln dies klar: «Auf Verlangen des Kantons hat der Käufer die übrigen Installationen auf eigene Kosten wieder zu entfernen, wobei er entstandene Beschädigungen wieder auszubessern hat.» Das beinhaltet feste Ufermauern, Schuppen und eine ausgediente Tankstelle. Falls die Betreiberin JMS nun auf einmal wieder auf dem Hafen Ost beharren sollte, hat der Kanton in diesem Falle ein Recht darauf, den Hafen West zu kaufen, denn dann wird dieser nicht mehr für den ursprünglichen Zweck benötigt. Hier kann der Kanton 7'200 m2 Seeland für Fr. 1.- pro m2 zurückkaufen und sich dann für die Umsetzung eines sauberen Ziegelhofareals einsetzen.
Auslaufen der Konzessionen
Die Hafenkonzessionen im Ziegelhof laufen auf den 31. Dezember
2015 aus und können durch den Kanton jederzeit gekündigt werden. Damit
hat der Kanton die Möglichkeit, seine vertraglich vereinbarten
Forderungen durchzusetzen und nicht in ein «Katz- und Mausspiel»
hineingezogen zu werden. Mit der Neutralisierung der Hafenkonzessionen
erhält der Kanton eine echte Verhandlungsposition. Alles andere wäre
die bewusste Bevorzugung eines privaten Kantonspolitikers und das
augenfällige Inkaufnehmen einer geschwächten Position des Kantons.
Pendente Regierungs-Anfrage
«Zukunft Schmerikon' hat am 21. Januar 2009 an die St. Galler Regierung
die Eingabe gemacht, zur Sicherung allfälliger kantonaler
Vermögenswerte die Kaufverträge der restlichen Ziegelhof-Parzelle 522
in den Archiven und bei der Betreiberin einzufordern und zu
veröffentlichen. Die durch «Zukunft Schmerikon» im Staatsarchiv
gefundenen Verträge aus den Jahren 1949 und 1953 verweisen bei den
Kantons-Rechten auf die zentrale Parzelle 522. Es ist demnach im
Interesse der Regierung, diese Verträge einzusehen. Ausserdem könnten
diese Verträge die Rechtsgrundlage dafür sein, dass z.B. die grosse und
für den ursprünglichen Zweck nicht mehr benötigte
Halle abgebrochen werden muss.
Verpflichtung Landschaftsschutz
Im Abstimmungskampf hat die JMS mehrfach ausgesagt, wenn nicht umgezont
werde, bleibe alles beim Alten. Das liegt aber nicht im Interesse der
Anwohner des Obersees. Auch hier helfen die alten kantonalen
Verkaufsverträge weiter. Sie verpflichten die Firma JMS nämlich ,«dem
Landschaftsschutz möglichste Beachtung zu schenken und berechtigten
Begehren des Kantons zu entsprechen». Daraus ist für die St. Galler
Regierung zu Gunsten der Natur und Gewässer abzuleiten, dass
verschiedenen Anlagen, die nicht mehr gebraucht werden, abzubrechen
sind. Mit der Verpflichtung zum Landschaftschutz hat der Kanton auch
die Möglichkeit, dass der durch die Regierung selber eingesetzte
Richtplan Obersee eingehalten wird, laut dem die Uferlandschaft
geschützt ist und «das Landschaftsbild» und ein «intaktes, naturnahes
Seeufer» zu erhalten sind. Auch Bundesgerichtsurteile, wie dasjenige
über die «ufernahe Wegführung für öffentliche
Seewege» können zum Vorteil der Bürger befolgt werden.
Dank an die Mitbürger und Mitbürgerinnen
«Zukunft Schmerikon» dankt allen Schmerknerinnen und Schmerkner, die
sich weitsichtig gegen die Umzonung und das Projekt Ziegelhof gewehrt
haben. Die vielen unterstützenden Stimmen sind uns eine Verpflichtung,
unsere Arbeit für eine gesunde Dorfentwicklung fortzuführen, damit auf
dem einstigen See- und Uferland um den Ziegelhof ein erfreulicher Teil
unseres Dorfes wird.
Baustopp am See gefordert
Der Verein «Rives Publiques», der sich für öffentlich zugängliche See- und Flussufer einsetzt, will fünf Bauprojekte rund um den Zürichsee stoppen. Der Verein bittet das Eidgenössische Amt für Raumentwicklung um Unterstützung. Die Projekte seien illegal, macht er in seinem Schreiben geltend. Es sei unverständlich, weshalb Gemeinde- und Kantonsbehörden immer wieder Gesetze, Auflagen und Gerichtsurteile ignorierten.
Die Südostschweiz
6. März 2009
«Rives Publiques» will Ziegelhof verhindern
Schmerikon. - Der Verein «Rives Publiques», der sich für öffentlich
zugängliche See- und Flussufer einsetzt, will fünf Bauprojekte rund um
den Zürichsee stoppen.
Er wandte sich aus diesem Grund an die Bundesbehörden. Der Verein
bittet das eidgenössische Amt für Raumentwicklung um seine Meinung und
um Unterstützung, wie er gestern mitteilte. Es sei unverständlich,
weshalb Gemeinde- und Kantonsbehörden immer wieder Gesetze, Auflagen
und Gerichtsurteile ignorierten.
Bei den Projekten geht es um eine Wohnüberbauung auf dem
«Ziegelhof»-Areal in Schmerikon, eine Aufschüttung in Nuolen, einen
Liegenschaften-Umbau in Erlenbach sowie Wohnbauten in Uetikon, Meilen
und Wädenswil. (sda)
Einsatz für Schönau
Erlenbach. - Die Freunde des Erlenbacher Restaurants Schönau, das als Wohnraum genutzt werden soll, erhalten Unterstützung. Der Verein «Rives Publiques» fordert in einem Schreiben an die Bundesbehörden den sofortigen Stopp von fünf «gesetzeswidrigen» Projekten am Zürichsee, darunter die Schönau und das Bauvorhaben der Chemischen Fabrik in Uetikon/Meilen. «Rives Publiques» setzt sich für freien Zugang zu allen Seeufern ein und hält den Neubau von privaten Projekten auf kantonalem Konzessionsland für illegal. (TA)
Zürichsee-Zeitung
6. März 2009
«Rives Publiques» will Bauprojekte stoppen
Erlenbach/Uetikon- Der nationale Verein für Seeuferschutz, «Rives Publiques», will fünf Überbauungsprojekte am Zürichseeufer stoppen. Er hat sich mit dieser Forderung kürzlich an die Rechtsabteilung des Eidgenössischen Amtes für Raumentwicklung (ARE) gewandt; auch Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und Bundesrat Moritz Leuenberger wurden davon in Kenntnis gesetzt. Vereinspräsident Victor von Wartburg hält unter anderem den Umbau des Erlenbacher Restaurants Schönau in ein privates Wohnhaus für «illegal». Ebenso die Bauvorhaben der CU Chemie Uetikon AG auf Konzessionsland direkt am See. Die Projekte würden eidgenössische und kantonale Gesetzesartikel, Richtplanauflagen und Rechtsprechungen verletzen oder ignorieren, ist Victor von Wartburg überzeugt. (dfr)
Zürichsee-Zeitung
6. März 2009
«Rives Publiques» will Bauprojekte stoppen
Nuolen - Der Verein «Rives Publiques», der sich für öffentlich zugängliche See- und Flussufer einsetzt, will fünf Bauprojekte rund um den Zürichsee stoppen. Er wandte sich aus diesem Grund an die Bundesbehörden.
Der Verein bittet das eidgenössische Amt für Raumentwicklung um
seine Meinung und um Unterstützung, wie er gestern Donnerstag
mitteilte. Illegal seien die Projekte, macht er in seinem Schreiben
nach Bern geltend. Es sei unverständlich, weshalb Gemeinde- und
Kantonsbehörden immer wieder Gesetze, Auflagen und Gerichtsurteile
ignorierten.
Bei den Projekten geht es unter anderem um eine Aufschüttung in Nuolen.
Das Areal befindet sich im Besitz der Firma Kibag. Diese will die
Uferzone aufschütten und private Wohnhäuser erstellen. Weiter sind dem
Verein folgende Projekte ein Dorn im Auge: eine Wohnüberbauung auf dem
Ziegelhof-Areal in Schmerikon, ein Liegenschaftenumbau in Erlenbach,
sowie Wohnbauten in Uetikon, Meilen und Wädenswil. (zsz)
«Ziegelhof»-Projekt: weiterer Widerstand
Der Verein «Rives Publiques», der sich für öffentlich zugängliche See- und Flussufer einsetzt, will fünf Bauprojekte am Zürichsee stoppen - darunter die Wohnüberbauung auf dem «Ziegelhof»-Areal in Schmerikon. Der Verein bittet das Eidgenössische Amt für Raumentwicklung um seine Meinung und um Unterstützung, wie er am Donnerstag mitteilte. Es sei unverständlich, weshalb Gemeinde- und Kantonsbehörden immer wieder Gesetze, Auflagen und Gerichtsurteile ignorierten. Bei den Projekten geht es neben dem «Ziegelhof»-Projekt um eine Aufschüttung in Nuolen, einen Liegenschaften-Umbau in Erlenbach sowie um Wohnbauten in Uetikon, Meilen und Wädenswil. (sda)
Obersee Nachrichten
5. März 2009
Leserbrief
Ziegelhof verletzt Recht, Gesetze und Richtplan
Die nationale Uferschutzorganisation «Rives Publiques» wehrt sich gegen
die Umzonung Ziegelhof in Schmerikon, da das Projekt mit
verschiedensten Gesetzesartikeln, Rechtssprechungen und dem Richtplan
Obersee kollidiert. Aus den alten Seeplänen ist zu ersehen, dass das
Uferland Ziegelhof nachweisbar aufgeschüttetes Seegebiet und damit
sogenanntes Konzessionsland ist, das gemäss Gesetz nicht privatisiert
werden darf. Die St. Galler Behörden haben deshalb das Land seinerzeit
mit einer Rückkaufsklausel behaftet, die in Verkaufsverträgen
festgehalten ist. Dass trotz dieser klaren Gesetzeslage eine Abstimmung
zur Umzonung in eine Bauzone durchgeführt wird, ist unverständlich.
Dass sogar noch Seeland aufgefüllt werden würde, widerspricht allen
Gesetzen. Ebenso die Uferschutzüberschreitungen und andere Verstösse.
Die Uferschutzorganisation «Rives Publiques» reicht bei der St. Galler
Regierung eine Eingabe zum Ziegelhof ein. Es ist nicht zu begreifen,
warum der Kanton das Projekt bei seiner Vor-prüfung im Jahre 2005 in
Anbetracht der massiven Gesetzesübertretungen nicht verbot. Das Projekt
kollidiert mit 14 Eidgenössischen und Kantonalen Gesetzesartikeln,
sowie zehn Richtplanauflagen für das Seeufer Zürichsee/ Obersee und
ignoriert Eidgenössische
Rechtsprechungen. Die wichtigsten Gesetzesverletzungen sind:
- Zivilgesetzbuch Schweiz:
Art. 664: «Die Gewässer gehören
zum öffentlichen Gut und stehen unter der Hoheit des Staates.»
- Gesetz über die Gewässernutzung St. Gallen:
Art. 3.1: «Der Strandboden an den Seen ist Eigentum des Staates» und
Art. 4.2: «An öffentlichen Gewässern und am Strandboden können weder
durch Aneignung noch durch Ersitzung private Rechte erworben werden.»
- Vollzugsverordnung Gewässernutzung, Art. 4.: «Die Bewilligung (für
Konzessionen, See- und Seelandnutzung) ist in der Regel zu befristen.»
- Gesetz über die Raumplanung St. Gallen, Art. 59: «Für Bauten und
Anlagen gilt gegenüber Seen und Flüssen ein Mindestabstand von 25
Metern.»
Gegen den Richtplan des Kantons St. Gallen für den Obersee sind viele
Verstösse zu verzeichnen. Es heisst dort:
- Im Seeuferbereich können keine neuen Bauzonen ausgeschieden werden.
- Es sollen sowohl der Schutz der Naturgegenstände als auch die
Erholungsfunktionen von See und Uferlandschaft sichergestellt werden.
- Erhalten und Fördern einer möglichst breiten und flachen
Übergangszone vom Wasser zum Land.
- Erhalten des Landschaftsbildes.
- Verbessern des öffentlichen Zugangs zum Seeufer.
Das Projekt widerspricht auch Bundesgerichtsurteilen, so bezüglich
«Konzessionsdauer auf Seeland», die nur begrenzt möglich ist, und «der
ufernahen Wegführung für öffentliche Seeuferwege».
Nach Kenntnisnahme der gesetzlichen Grundlagen ist klar, dass
aufgefülltes See- und Uferland nicht zweckentfremdet werden darf und es
gemäss den vertraglichen Bedingungen nach Ablauf der Nutzung wieder an
den Kanton zurückgehen muss.
Victor von Wartburg, «Rives Publiques»
Volk sollte nicht über Ziegelhof abstimmen
Die geplante Ziegelhof-Überbauung sei klar rechtswidrig, teilte gestern die nationale Uferschutzorganisation «Rives Publiques» mit. «Und es darf einfach nicht sein, dass eine lokale Bevölkerung über ein rechtswidriges Projekt befinden soll», sagt der Gründer und Präsident von «Rives Publiques», Victor von Wartburg. Im Fall Schmerikon sei dies zusätzlich problematisch, weil der Gemeinderat das fragwürdige Bauvorhaben noch unterstützt habe. Ganze 14 Gesetzesartikel verletze die geplante Ziegelhof-Überbauung, sagt von Wartburg. Die Umzonung kollidiere zudem mit dem Richtplan Obersee. «Hier liegt eine dermassen klare Gesetzesübertretung vor, dass wir handeln müssen.» Die Uferschutzorganisation wird nun bei der Regierung sowie dem Baudepartement eine Eingabe einreichen.
Viktor von Wartburg hofft jetzt, dass die Schmerkner am Sonntag den Überbauungsplänen an der Urne eine Abfuhr erteilen. «Dann wäre das Problem aus der Welt.» Sollte dies nicht der Fall sein, verlangt «Rives Publiques», dass der Kanton detailliert zum Projekt und damit zu den Gesetzesübertretungen Stellung nimmt. Unter anderem bemängelt «Rives Publiques», dass nach geltendem Recht an Seeuferlagen keine neuen Bauzonen ausgeschieden werden dürfen. (mam)
«Rives Publiques» mit Ziegelhof-Eingabe
Die nationale Uferschutzorganisation «Rives Publiques» wehrt sich gegen die Überbauung Ziegelhof in Schmerikon mit einer Eingabe direkt ans Baudepartement und an den Regierungsrat des Kantons St. Gallen. «14 Gesetzesartikel, zehn Richtplanauflagen und drei Rechtssprechungen» verletze das Projekt, schreibt die Organisation. «Es ist kaum zu begreifen, warum der Kanton das Ziegelhofprojekt bei seiner Vorprüfung im Jahre 2005 in Anbetracht der massiven Gesetzesüberschreitungen nicht verbot.» Die Empfehlung des Gemeinderates Schmerikon, dem Teilzonenplan zuzustimmen, sei nach Kenntnisnahme der gesetzlichen Grundlagen «nur noch als unverständlich» einzustufen, schliesst die Mitteilung. (tin)
Neue Zürcher
Zeitung
5. Februar 2009
Exklusiver Wohnraum verdrängt Luxusrestaurants – neue Facetten im Kampf um die Seeufer
Wohnlagen mit Seeanstoss sind derart gefragt, dass an der Zürcher Goldküste gar hochpreisige Seerestaurants zusehends in Schwierigkeiten geraten. Die Besitzer der betreffenden Liegenschaften und Grundstücke können bei Verkäufen Phantasiepreise lösen. Auf der anderen Seite machen die Verfechter durchgehend frei zugänglicher Seeufer mobil.

Neue und alte Uferpartien «Ermitage» in Küsnacht.
Das Restaurant «Schönau» an bester Lage in Erlenbach. (Bilder: NZZ /
Karin Hofer)
Einsam schwadert die Stockente im bleiernen Zürichsee. Auf dessen Oberfläche zeichnet der winterliche Nieselregen eine wilde Geometrie in sich fliessender konzentrischer Kreise. Drinnen, im vom kühlen Winterlicht durchfluteten, einer Schiffsbrücke nachempfundenen Rundbau des Restaurants Schönau in Erlenbach, sind zur Mittagszeit nur drei Tische besetzt. Elevator-Musik berieselt die Gäste. Raymond Stark bestellt den Tagesteller: Penne an einer leichten Gemüsesauce. «Jede Woche könnte auch ich nicht hierher zum Essen kommen», meint der Berater für Baurecht mit gedämpfter Stimme, eine Frage des Budgets. Entsprechend betont der Urheber der «Schönau-Initiative», welche die Umzonung der Liegenschaft in die Erholungszone vorsah, er hege dabei keinerlei persönliche Interessen: «Ich mag jedem eine Liegenschaft am See gönnen.» Hintergrund seines Volksbegehrens ist der Verkauf der Schönau an eine Privatperson. Das Restaurant schliesst im nächsten August und wird zur Wohnstatt einer deutschen Tierärztin. Doch die Liegenschaft sei zu wichtig für Erlenbach, als dass man die Öffentlichkeit gänzlich aus ihr ausschliessen dürfe, sagt Stark: «Das Haus gibt der Gemeinde ein Gesicht.»
Soll sich die Gemeinde engagieren?
«Denken Sie nicht immer ans Geld. Entscheiden Sie mit Ihrem Herzen.»
Als Anfang Dezember die «Schönau-Initiative» vor die
Gemeindeversammlung in der gut gefüllten reformierten Kirche zur
Abstimmung kam, schürte mancher Redner die Emotionen. Schliesslich
gewichteten die Erlenbacher Stimmbürger ordnungspolitische Einwände
jedoch stärker. Erhalt und Betrieb eines Restaurants seien keine
öffentliche Aufgabe, und eine Auszonung käme einer Enteignung der
Eigentümer gleich. Die Gemeindebehörden warnten vor steigenden Steuern
– bei einem Steuerfuss von 82 Prozent – sowie vor «finanziellen
Konsequenzen» in der Höhe von 10 Millionen Franken. Die Initiative
wurde abgelehnt. Stark ist konsterniert: «Die Gemeinde will sich
einfach nicht engagieren.» Da ein Teil der Liegenschaft in der
Freihaltezone liegt, wusste der Gemeinderat frühzeitig, dass die
Schönau verkauft werden soll. «Er hätte sich also für den Kauf
einsetzen können», erklärt Stark. Zumal es private Kaufinteressenten
gebe, die bereit wären, die Liegenschaft für 7 Millionen Franken zu
kaufen – und den Restaurantbetrieb während 10 Jahren zu garantieren.
«Man lockt möglichst viele gute Steuerzahler an. Aber man macht nicht viel, damit sich die Leute wohl fühlen.» Der jetzige Pächter des Restaurants, Marc Wyss, zeigt sich ebenfalls enttäuscht über die Behörden. Mit einem Saisonbetrieb die Rendite eines Verkaufs zu erwirtschaften, sei jedoch unmöglich; obschon auch er innert 10 Jahren rund 3 Millionen Franken Miete bezahlt habe.
Wie der Erlenbacher «Schönau» erging es in den letzten Jahren einigen Luxusrestaurants mit Zürichsee-Anstoss. In der Nachbargemeinde Küsnacht schloss 2005 die «Ermitage». Dem Erdboden gleichgemacht, wurde das Anwesen durch zwei klobige Wohnbauten mit Giebeldach ersetzt. Die Residenz Ermitage verspricht ab diesem Herbst ihren solventen Bewohnern ein «einmaliges und exklusives Wohnerlebnis», wobei die Gebäude seltsamerweise mit ihrer Stirnseite auf den See ausgerichtet sind. Auf der Parzelle wurden sechs Luxuswohnungen placiert – Kostenpunkt: zwischen 5 und 8 Millionen Franken. Im schwyzerischen Altendorf wurde 2006 das Seehotel Hecht an einen Privatmann veräussert, der den seewärts gelegenen Anbau zur Wohnung umbauen liess – dies sei die «Erfüllung eines Lebenstraums», liess er sich damals in der Lokalzeitung zitieren. Und in Stäfa kann in Hurters «Seehuus», wo einst edel diniert wurde, ab diesem Frühling für 14 000 Franken im Monat eine 147 Quadratmeter grosse Parterrewohnung mit Seeanstoss gemietet werden.
«Werden für Boden und Immobilien Phantasiepreise geboten und stehen die Erträge im Vordergrund, haben es gastgewerbliche Betriebe schwer», kommentiert Gastrosuisse-Direktor Florian Hew diese Entwicklung. Je höher ein Betrieb im Preissegment angesiedelt sei, desto schwieriger werde es, bei den daraus resultierenden geringeren Frequenzen eine gute Rendite zu erzielen. An Seelagen spielten zusätzlich die Faktoren Wetter und Saison eine Rolle. Überleben könnten an derart gesuchten Lagen letztlich wohl nur Betriebe, die von einem investitionswilligen Immobilienbesitzer getragen werden, der sein Engagement auch als Versprechen gegenüber der Öffentlichkeit versteht – wie etwa der Milliardär und Dolder-Hotelier Urs E. Schwarzenbach, dem seit 1992 das Küsnachter Hotel Sonne gehört.
«Uferloser Volksbetrug»
Geharnischte Reaktionen löst die Umnutzung von öffentlichen Restaurants
zu privatem Wohnraum beim Verein «Rives Publiques» aus, der sich für
einen freien Zugang zu allen Seeufern stark macht. «Die Schweizer
Behörden machen alles, damit mehr Reiche in die Schweiz kommen und an
solchen Lagen wohnen können», klagt Vereinspräsident Victor von
Wartburg. Demgegenüber missachte man übergeordnete eidgenössische
Gesetze und Rechtsprechung: etwa den im Raumplanungsgesetz enthaltenen
Grundsatz, wonach See- und Flussufer freigehalten und öffentlicher
Zugang und Begehung erleichtert werden sollten. Darauf hingewiesen,
dass diese Politik von der Stimmbürgerschaft der betroffenen Kommunen
getragen werde, erwidert von Wartburg: «Das Seeufer gehört nicht nur
den Leuten, die in der Gemeinde wohnen, sondern allen Schweizern.» Aber
er müsse leider feststellen: Wenn es ums Zahlen gehe, machen viele
einen Rückzieher. Und er wettert: «Es fehlt an Zivilcourage,
persönlichem Engagement – und dies wird von betrügerischen Behörden und
Spekulanten ausgenutzt.» Zum Ärger von Wartburgs kamen nämlich vor
Jahresfrist das Bundesamt für Raumentwicklung sowie andere Fachstellen
der Bundesverwaltung zum Schluss, in der Schweiz lasse sich aus dem
Bundesrecht kein direkter Anspruch auf freien Zugang zu See- und
Flussufern ableiten. Deshalb plant der Verein die Lancierung einer
eidgenössischen Volksinitiative gegen diesen «uferlosen Volksbetrug»;
sein Präsident mit dem Hang zum Missionarischen zeigt sich bereits
heute siegessicher.
Beim Zürcher Heimatschutz ist die Schönau in Erlenbach auch ein Thema; man hat gegen die Baubewilligung rekurriert und wehrt sich gegen die zunehmende Bevorzugung der Privatinteressen von Hausbesitzern. Vereinspräsident Ulrich Ruoff fragt sich: «Wie ist es möglich, dass privater Wohnraum bis in die Seezone hinausreicht? Soll man das wirklich noch fördern?» Jenen, die in einer Umzonung solcher Grundstücke eine Enteignung sehen, gibt er zu bedenken, dass auch eine Privatliegenschaft und ihr Restaurationsbetrieb ein Stück Kulturlandschaft sein können.
Seeblick weckt Allmachtsphantasien
Die Emotionalität und Kapitalintensität, mit denen um die Seelagen
gekämpft wird, sind enorm – und verlangen nach Erklärungen. Während von
Wartburg wie Stark hinter der Behördenpolitik eine grosse Klüngelei
vermuten, die Lokalpresse die Betriebsschliessungen mit grossem
Wehklagen publizistisch begleitet, sind Gutbetuchte bereit, für eine
Wohnlage am Nass (beinahe) jeden Preis zu bezahlen.
Für die Psychoanalytikerin Ingrid Feigl, die sich regelmässig mit Wohnfragen beschäftigt, garantiert ein Grundstück mit Seeanstoss einen Logenplatz auf Lebzeiten im kostenlosen Naturschauspiel namens Wetter. Das Element Wasser versetze uns in verschiedene Stimmungen: «Es ist tiefgründig, erfrischend, beruhigend, geheimnisvoll…» Der See verkörpere Freiheit, Ruhe und Weite. «Da ist nichts und niemand, der mich stört.» Zumindest an einer Seite des Grundstücks habe man weder einen Zaun noch Nachbarn vor der Nase. Ein Gewässer bediene zudem Sehnsüchte. Etwa jene nach dem Hinausfahren oder Hinausschwimmen, immer weiter, immer weiter. Auch wer nur einen «zitronenschnitzgrossen» Ausblick auf den See habe, der wisse, dass dort draussen die Weite lockt. Gleichzeitig bewirkt der Blick über die grosse Freifläche, so Feigl, auch narzisstische Allmachtsphantasien: «Das ist mein See!» Damit verknüpft sei unweigerlich das soziale Prestige, die Aufwertung des eigenen Status. (dau.)
Tages Anzeiger
28. Januar 2009
Gesamtes Land am See für Uetiker
Die Uetiker können auf einen echten Seeuferweg hoffen. Die Antwort des Regierungsrats auf eine Anfrage der Grünen Kantonsrätin Maria Rohweder lässt diesen Schluss zu (TA vom 23. Januar 09). Nun meldet sich der Verein «Rives Publiques» zu Wort, der sich landesweit für den freien Zugang zu Gewässern einsetzt. Er erinnert in einer Medienmitteilung an seine seit dem 22. September 2008 beim Kanton hängige Anfrage. Diese hat zum Ziel, die Besitzverhältnisse am Uetiker Ufer zu klären. «Rives Publiques» unterstreicht, dass gemäss eidgenössischer Gesetzgebung aufgeschüttetes Seeland während der Konzessionsdauer im Eigentum der Bevölkerung bleibt und nach Ablauf wieder für öffentliche Zwecke genutzt werden muss. Der Verein fordert deshalb, dass das gesamte von der CU Chemie Uetikon genutzte Konzessionsland an die Öffentlichkeit zurückgegeben wird und nicht nur der schmale Streifen für einen Uferweg.
Kanton befürchtet Kontrollverlust
«Rives Publiques» vertritt die Meinung, dass alle kantonalen Bestimmungen, die Privateigentum an Konzessionsland zulassen wollen oder zugelassen haben, bundesrechtswidrig sind. Am 1. Oktober 2007 sei zudem eine Vorschrift des Bundes in Kraft getreten, die festlegt, dass bisher unbefristete Konzessionen nachträglich befristet werden müssen.
Der Kanton stellt sich hingegen auf den Standpunkt, dass die Aufschüttungen am Zürichsee nicht mehr zum Seegebiet gehören, und sieht deshalb auch von nachträglichen Konzessionsbefristungen ab. Man befürchtet, in einem juristischen Verfahren gegen die Quasieigentümer zu unterliegen. Der Konzessionsstatus ginge verloren, womit der Staat seinen Einfluss auf die Bautätigkeit am Ufer gänzlich verlöre. (Lorenzo Petro)
Zürichsee-Zeitung
26. Januar 2009
«Rives Publiques» unterstreicht erneut, dass Konzessionsland nach Ablauf der Konzession vollumfänglich öffentlich genutzt werden muss.
Konzessionsland muss zurück ans Volk
Der Regierungsrat hat in seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage festgehalten, dass dereinst auf dem Areal der CU Chemie Uetikon AG ein durchgehender Seeuferweg entstehen muss (Ausgabe vom 23. Januar). In einer Medienmitteilung unterstreicht «Rives Publiques» erneut, dass gemäss der eidgenössischen Gesetzgebung Konzessionsland während der Konzessionsdauer im Eigentum der Bevölkerung bleiben und nach Ablauf der Konzession wieder für öffentliche Zwecke genutzt werden muss. Die Erteilung oder «Zweck-Umwandlung» von Konzessionen für private Bauten wäre somit ein klarer Gesetzesbruch. «Rives Publiques» fordert, dass das gesamte von der CU in Uetikon und Meilen genutzte Konzessionsland an die Öffentlichkeit zurückgegeben werden muss, und nicht nur ein Teil für einen Uferweg. Mit dem Hinweis auf das ZGB und auf die am 1. Oktober 2007 in Kraft getretenen Befristungsvorschriften des Bundes, dass bisher unbefristete Konzessionen nachträglich befristet werden müssen, stellt sich «Rives Publiques» auf den Standpunkt, dass alle kantonalen Bestimmungen und Beschlüsse, welche Privateigentum an Konzessionsland zulassen wollen oder zugelassen haben, somit bundesrechtswidrig sind. «Rives Publiques» ist erstaunt, dass der Zürcher Regierungsrat Antworten gibt, bevor er die Bestimmungen der eidgenössischen Konzessionsverordnung – auch die der nachträglichen Befristung – gesetzeskonform umgesetzt hat. (pd)
Tages Anzeiger
26. Januar 2009
«Hervorragend an der Idee ist der Hochwasserschutz»
In der Initiative zur Absenkung des Seespiegels sieht der
Alt-Kantons- und Gemeinderat Franz Schumacher primär die Chance,
Missstände aus früheren Tagen neu anzudiskutieren.
Mit Franz Schumacher sprach Thomas Wyss
In seiner politischen Aktivzeit galt der SP-Mann Franz Schumacher sowohl als Kantonsrat (1971-79) wie auch als Gemeinderat (1980-92) als Störenfried, ebenso unbequem für die Exekutive wie für seine eigene Partei. Von seinen politischen Aktivitäten zeugen unter anderem diverse Einzelinitiativen, beispielsweise die Reichtumssteuer-Initiative oder die Initiative für preisgünstigen Wohn- und Gewerberaum, welche beide heute noch nachwirken. Es erstaunt denn nicht gross, dass sich Kämpfer Schumacher damals auch mit jenen Themen beschäftigte, die nun durch Till Linckes am 28. November lancierte «Mehr Ufer»-Initiative (siehe TA vom 20. November 08) wieder an Aktualität gewinnen. Themen wie die Schwankung des Zürichsee-Pegelstandes – oder die brisante Frage, wem die sogenannten «Landanlagen» (aufgeschüttete Grundstücke am Zürichsee) tatsächlich gehören.
Herr Schumacher, warum haben Sie ein Interesse daran, die
Regelung des Seespiegels
oder eine mögliche Abgeltung der «Landanlagen» wieder in den Fokus zu
rücken?
«Es geht nicht um persönliches Interesse, es geht um eine transparente Diskussion und Information der Öffentlichkeit.»
Weshalb ist die Regelung des Zürichsee-Pegels für die Öffentlichkeit relevant?
«Wir werden, davon gehen mindestens die Forscher aus, wegen des Klimawandels möglicherweise alle 10 bis 20 Jahre ein so- genanntes «Jahrhunderthochwasser» erleben. Würde man den Zürichseespiegel aktiver regulieren, ihm eine grössere Schwankungsbreite einräumen, könnte er bis zu 100 Millionen Tonnen mehr Wasser aufnehmen. In den wasserreichen Monaten müsste man den Pegelstand gegenüber heute mindestens 50 Zentimeter absenken, bei gefährlichen Wetterlagen vorsorglich bis zu einem Meter.»
Eine Absenkung allein würde aber kaum reiche, es würde
zusätzlich wohl
auch bauliche Massnahmen brauchen?
«Das ist richtig. Vom Sihltal wäre ein Entlastungsstollen in den See zu bauen.»
Wie hoch wären die Kosten dafür?
«Vielleicht rund 100 Millionen Franken, wenn man die Anpassungen von Schiffsstegen und Hafenanlagen mitrechnet.»
Sehr viel Geld also.
«Viel Geld, ja. Mit der Klimaerwärmung werden Hochwasser wie im August 2005 in den nächsten 20 Jahren aber viel häufiger und heftiger auftreten. Überschwemmungen im Gebiet Hauptbahnhof, die Evakuierung Zehntausender Menschen würden Schäden in Milliardenhöhe auslösen. Ein Hochwasserrückhalt von 100 Millionen Kubikmetern kostet also vergleichsweise eine kleine Versicherungsprämie.»
Und was ist mit der Natur? Umweltschützer monieren, ein tieferer
Seespiegel würde
Schilflandschaften schädigen und Tierarten bedrohen.
«Damit reagieren die Umweltschützer wohl auf die «Mehr Ufer»-Initiative, die eine dauernde Absenkung von zwei oder mehr Metern verlangt. Ich habe lediglich die Erhöhung der heutigen Schwankungsbreite von einem halben auf einen Meter gefordert, was die Artenvielfalt von Tieren und Pflanzen im Uferbereich sogar erhöhen würde, und deshalb von der Wissenschaft gefördert wird. Der Pegel schwankte im 19. Jahrhundert noch zwei Meter, am Bodensee ist es heute noch so. Eine dauernde Absenkung von mehreren Metern, wie es die Initiative zur Gewinnung eines durchgehenden Seeuferweges vorsieht, ist aber weder wünschbar noch nötig.»
Kommen wir zum anderen grossen Thema: Sie verlangen, dass
endlich geregelt wird,
wem das aufgeschüttete Land an den Seeufern gehört, beziehungsweise wie
die Gemeinden
oder der Staat an dessen Wertsteigerung partizipieren können.
«Hervorragend an der Idee von Till Lincke fand ich die Möglichkeit des Hochwasserschutzes und die Förderung der Biodiversität durch eine etwas höhere Schwankungsbreite des Seespiegels. Für den Seeuferweg dagegen müsste man dauerhaft mehrere Meter absenken, weil in den letzten zweihundert Jahren vier Fünftel der Seeufer, also des vorgelagerten Flachwassersockels, aufgefüllt wurden. Damit würden die verbliebenen Flachwassergebiete wie etwa das Naturschutzgebiet im Frauenwinkel erheblich beeinträchtigt, auch die Landschaft würde stark verändert, die Inseln Lützelau und Ufenau beispielsweise würden zusammenwachsen. Der Ausbau des Seeuferweges ist mir ein grosses Anliegen, ich sehe die Verwirklichung aber nur mittels Ausnützung der vielen Hundert Landaufschüttungskonzessionen.»
Wie genau stellen Sie sich das vor?
«Ich stiess auf diese Möglichkeit erstmals in den Siebzigerjahren, als die Stadt Zürich der Standard Telephon & Radio AG das Areal der Roten Fabrik abkaufte, weil diese ihre Fabrikationsanlagen vergrössern und in die Gegend der Halbinsel Au verlegen wollte. Ich kritisierte den Stadtrat, weil er für das Land über 20 Millionen Franken bezahlte, obwohl der Grossteil Aufschüttungsgebiet war und die Konzession festhielt, dass bei einer Verlegung der Fabrik das Land entschädigungslos an die Stadt falle, also eine Art Heimfallrecht. Interessant war, dass der Stadtrat nicht etwa einwendete, diese Konzessionsauflage sei nicht mehr gültig, sondern sich entschuldigte, er habe davon nichts gewusst.»
Und dagegen konnte man nichts unternehmen?
«Als ich davon erfuhr, waren die Verträge schon unterzeichnet. Es gibt aber viele ähnliche Landanlagen, die von der öffentlichen Hand der Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden könnten, ich erinnere an das kürzlich aktuell gewordene Beispiel der Chemiefabrik in Uetikon. Regierungsrat und Gemeinderat unterstützten in der Gemeindeabstimmung die Position der Fabrik, sie könne über das Konzessionsgebiet wie über privates Eigentum verfügen. Die Mehrheit der Stimmberechtigten stellte sich aber dagegen. Bezeichnenderweise wollten die Behörden die Konzessionsverträge bis heute nicht veröffentlichen, was bei der Bevölkerung berechtigtes Misstrauen hervorrief.»
Wahrscheinlich ist dieses Beispiel aus Uetikon kein Einzelfall?
«Ich gehe davon aus, dass im Staatsarchiv und in den Archiven der Notariate und der Gemeinden Hunderte von Konzessionsverträgen ruhen. Es wäre lohnend, diesen Schatz zu bergen und ihn durch Fachleute, etwa der Juristischen Fakultät der Universität Zürich, auswerten zu lassen. Die Regierung und einzelne Seegemeinden sperrten sich bisher dagegen, weil sie den Widerstand der Grundbesitzer mit Seeanstoss fürchten, welche sie, nicht immer zu Recht, auch für gute Steuerzahler halten. Damit sich etwas bewegt, braucht es die politische Unterstützung durch die Bevölkerung und die Medien, das heisst konkret: vermehrte Aufklärung. Dafür leistet die «Mehr Ufer»-Initiative einen Beitrag. Den Seeuferweg erreicht sie kaum, hilft aber indirekt doch seiner Verwirklichung.»
Musée des beaux-arts: pas d'avenir à Bellerive
Un sondage indique que les Lausannois ont dit majoritairement non au site retenu
Une pointe de mystère, quelques chiffres et c'est reparti! Réalisé par l'institut de sondage M.I.S. Trend pour un commanditaire qui souhaite rester anonyme, un sondage sur le «non» des Lausannois au Musée des beaux-arts relance le débat.
Publiés hier par 24 heures, les résultats tendent à montrer que les Lausannois ont voté majoritairement non au musée à cause du lieu choisi pour son implantation: Bellerive, au bord du lac. raspect architectural - contesté - vient en seconde position des raisons du refus. Suivent des motivations diverses commeie coût ou le désir de voir le futur musée des beaux-arts vaudois au centre-ville, voire dans le Palais dé Rumine. Le commanditaire du sondage étant inconnu, les rumeurs allaient bon train dans les milieux intéressés. Le Canton, le comité référendaire, la Fondation Leenaards en rejettent la paternité. Directrice de l'institut M.I.S. Trend, Marie-Hélène Miauton, qui l'a réalisé, dément également la rumeur qui dit qu'elle l'aurait réalisé pour elle-même - elle avait pris publiquement position contre le musée au bord du lac. <1e ne réalise pas de sondage pour moimême; celui-ci a été commandé et dûment payé», répond-elle.
«Gaspillage, perte de temps»
Toujours est-il qu'il n'en fallait pas plus pour que les désormais
ex-opposants au projet rejeté jubilent. «Notre comité s'était baptisé
«Pas au bord du lac», rappelle la députée d'Ecologie libérale Isabelle
Chevalley. Je crois que le Conseil d'Etat ne comprend pas que les gens
sont pleins de bon sens.» De son côté, la conseillère d'Etat
Anne-Catherine Lyon, responsable du dossier, a commandé une étude à un
institut pour analyser le refus du peuple vaudois par 52%. Du
«gaspillage» et de la «perte de temps», selon Isabelle Chevalley, qui a
été la coordinatrice du comité référendaire durant toute la campagne.
Histoire d'accélérer les choses, le comité référendaire a écrit au président du Conseil d'Etat, Pascal Broulis, pourlui demander une entrevue au début de l'année prochaine. «Nous regrettons que les responsables culturels vaudois et lausannois semblent refuser d'entendre le message simple et clair des opposants.»
Dans le camp des supporters de l'ancien musée, on avoue aussi son scepticisme face à un éventuel nouveau projet au bord du lac. «Dès les résultats connus, j'ai dit que ce serait une erreur de reproposer un projet au bord du lac», dit Gilles Meystre, secrétaire politique des radicaux vaudois.
Chez les ex-partisans du projet Ying-Yang, les critiques ne manquent pas non plus à l'encontre de la socialiste Anne-Catherine Lyon, critiquée pour ne pas avoir réussi à donner plus de souffle et d'enthousiasme à la campagne. Même l'ancienne syndique de Lausanne, Yvette Jaggi, dit désormais clairement qu'il faut quelqu'un de nouveau pour incarner un nouveau projet. Il y a une dizaine de jours, Anne-Catherine Lyon réaffirmait pourtant clairement dans nos colonnes vouloir garder la main sur le dossier, tout en rejetant les critiques (Le Temps du 09.12.2008).
Hier toujours, la Fondation Leenaards a, comme attendu, fait savoir qu'en raison du non des Vaudois, elle s'estimait déliée· de son engagement, qui s'élevait à 10 ou 15 millions de francs. (Laurent Caspary)
Das St. Galler Baudepartement nimmt Stellung zum Ziegelhof und zur Umzonungs-Abstimmung in Schmerikon
Regierungsrat Willi Haag: «Wir konnten gar nichts sagen»
Das Projekt Ziegelhof in Schmerikon erhitzt die Gemüter. Im März wird über die Umzonung abgestimmt. Die Gemeinde hat das Projekt bewilligt und das Baudepartement hat eine Vorprüfung vorgenommen. Regierungsrat Willi Haag und Generalsekretär Christof Gämperle erklären die Rolle des Departements und geben Antworten auf offene Fragen.

«Wir werden es nicht zulassen, dass auf Land, auf dem der Kanton ein
Rückkaufsrecht besitzt,
Wohnhäuser gebaut werden.» Regierungsrat Willi Haag (l.) und
Generalsekretär Christof Gämperle
wollen die Interessen des Kantons wahrnehmen. Foto: Andreas Knobel
Obersee Nachrichten:
Damit der Kanton St. Gallen die um 1950 an die damalige Firma Müller
& Co verkauften
Flächen wieder zurückkaufen kann, dürfen diese nicht mehr im Sinne der
alten Verträge
gewerblich genutzt sein. Der Gemeinderat von Schmerikon schrieb im
Amtsblatt, dies sei
der Fall. Die Regierung aber schrieb in ihrer Interpellationsantwort,
die beiden Häfen seien
nach wie vor gewerblich genutzt. Warum das?
Willi Haag: In beiden Häfen stehen heute Ledischiffe der Firma JMS. Alle Flächen, auf denen der Kanton Rückkaufsrechte hat, tangieren diese zwei Häfen. Auf diese Tatsache beruft sich die JMS.
Wird das Projekt Ziegelhof realisiert, ist nur noch
in einem Teil des Hafens West die
Stationierung von Ledischiffen vorgesehen. Der Hafen Ost dagegen wird
ganz zum
Yachthafen umgebaut. Damit können die Flächen beim Hafen Ost durch den
Kanton
doch gekauft werden?
Willi Haag: Jetzt können wir nichts kaufen, weil die JMS sagt – und das ist im Hafen auch zu sehen – sie brauche die Häfen noch. Wird aber nach einer Umzonung der Hafen Ost nicht mehr gewerblich genutzt, wird der Kanton die Lage neu beurteilen.
Und wie?
Willi Haag: In diesem Fall werden wir unsere Rückkaufsrechte ausüben.
Grossen Spielraum bei der Gestaltung dieser Fläche
hätte der Kanton aber nicht.
Denn die Fläche ist noch bis 2015 mit einer Sondernutzungskonzession
für Häfen belastet.
Danach kann der Kanton die Konzession wegen höherem Interesse auslaufen
lassen und
die gekauften Flächen ufergerecht gestalten.
Willi Haag: Ja, grundsätzlich können wir das machen. Sofern die sorgfältige Abwägung zwischen «Nutzen» und «Schützen» ein höheres Interesse zugunsten einer ufergerechten Gestaltung ergibt. Das wäre bei Auslauf der Konzession zu entscheiden.
Wenn der Hafen Ost nicht mehr gewerblich genutzt wird
und der Kanton die Rückkaufsrechte
ausübt, dürfte die Überbauung kaum mehr wie geplant realisierbar sein.
Das würde bedeuten,
dass die Bauherrschaft das Projekt zumindest überarbeiten und wieder
auf Gemeindestufe
bewilligen lassen müsste.
Willi Haag: Ob die geplante Überbauung bei einem Rückkauf der Flächen nicht mehr realisierbar wäre, das können wir erst beurteilen, wenn das heutige, von der Gemeinde bewilligte Projekt beim Kanton eingegeben wird.
Das ist verwirrend. Die Firma JMS reichte beim Kanton
das Projekt zur Vorprüfung ein, worin
gemäss der Gemeinde-Information im Amtsblatt eine «Bewilligung in
Aussicht gestellt» wurde.
Danach legte die Gemeinde das Projekt auf, bewilligte es und schrieb
die Umzonung aus.
Und jetzt sagt der Kanton, er kenne das Projekt nicht!
Christof Gämperle: Wir haben im Jahr 2005 nach einer Vorprüfung nur die «Genehmigung in Aussicht gestellt», das aber mit verschiedensten Auflagen. Insofern war die Information der Gemeinde nicht ganz richtig und nicht vollständig…
Moment, was heisst nicht vollständig?
Christof Gämperle: Wir haben unsere Vorbehalte in verschiedenen Bereichen wie in der Anzahl der Stockwerke, in der Ausgestaltung der Bauten oder bezüglich der Wasserabstände mitgeteilt. Was die Firma JMS aus diesen Vorbehalten gemacht hat und was sie beim Kanton einreichen wird, das wissen wir nicht. Das Projekt liegt bis heute bei der Gemeinde.
Dort wurde es bewilligt, vierstöckig in der
Zwei-Geschosszone, mit Bauten innerhalb
der 25-Meter-Uferlinie…
Willi Haag: Was die Gemeinde bewilligt, muss der Kanton noch lange
nicht bewilligen! Und was die Gemeinde seinen Bürgern schreibt, dazu
können wir rein gar nichts sagen. Das ist die vielgerühmte
Gemeindeautonomie. Zu den Dimensionen: In einem Gestaltungsplan sind
Abweichungen möglich. Aber ob wir solche zulassen, und in welchem
Masse, werden wir entscheiden, wenn das Projekt bei uns ankommt. Dabei
können Sie davon ausgehen, dass ich dieselben Interessen habe wie so
viele Schmerkner, nämlich Neues zu schaffen, Bewährtes zu erhalten
und Wertvolles zu schützen. Sie können das auch auf meiner Homepage
nachlesen. (Anmerkung der Red: www.willi-haag.ch).
Ihr Departement hat auf der Kantonsstrasse den
Abzweiger zum Ziegelhof geplant,
mit Kostenvoranschlag und -verteiler. Sie wollen doch nicht sagen, man
habe das gemacht,
ohne zu wissen, was im Ziegelhof gebaut würde?
Willi Haag: Wenn unser Tiefbauamt angefragt wird, eine Erschliessung zu planen, machen wir das. Die Planung wird ja hier von der JMS bezahlt. In solchen Fällen funktionieren wir wie ein Dienstleistungsunternehmen. Was und ob überhaupt einmal etwas erschlossen werden soll, darf uns in dieser Phase nicht interessieren, denn die Regie liegt bei der Gemeinde. So ist die Schweiz nun einmal organisiert.
Die Gruppe «Zukunft Schmerikon» hat Anfang September
die alten Landverkaufsverträge
publiziert. Sie sagen nun, diese Verträge würden die Überbauung
Ziegelhof nicht verhindern.
Obwohl der Kanton die Fläche im Hafen Ost kaufen kann, wenn sie nicht
mehr gewerblich genutzt wird.
Christof Gämperle: Ihre Auslegung unserer Aussage ist nicht richtig. Wir sagten nur, dass der Rückkauf einzelner Flächen eine grundsätzliche Überbauung des Ziegelhofs nicht verhindern kann. Ob der Rückkauf dann die heute geplante Überbauung wegen der Ausgestaltung verhindert, können wir erst sagen, wenn beim Kanton das definitive Projekt eingereicht wird.
Es scheint, als würden Sie den Bau des Ziegelhofes verteidigen.
Christof Gämperle: Glauben Sie mir, wir verteidigen niemanden und nichts! Wir vom Kanton haben die Aufgabe, die Umwelt zu schützen, aber genauso auch die Rechte der Grundeigentümer zu wahren. Das Areal Ziegelhof ist regelkonform eingezont. Es liegt im «Vorranggebiet Seeufer Siedlung Gewerbe» und nicht im Vorranggebiet «Natur». Ob diese Zone richtig oder falsch ist, liegt nicht an uns zu beurteilen. Diese Zone wurde bereits vor dem Amtsantritt von Willi Haag festgelegt. Nun haben wir die Pflicht, uns danach zu richten. Alles andere wäre Willkür. Wenn der Kanton die mit Rückkaufsrecht belasteten Flächen kauft, ist ziemlich sicher der östliche Wohnblock der Überbauung nicht mehr möglich, weil er zum Teil auf Kantonsland zu stehen käme. Dazu kämen neue Grenzabstände, die eingehalten werden müssten, und die Uferverbauungen könnten dort kaum erstellt werden. Die Überbauung wäre also vermutlich nicht wie geplant möglich.
Willi Haag: Ich sage hier, was ich am Informationsabend auch Ueli Jud persönlich sagte: «Wir werden es nicht zulassen, dass auf Land, auf dem der Kanton ein Rückkaufsrecht besitzt, Wohnhäuser gebaut werden.»
Nochmals zu den gefundenen Verträgen: Warum hat der
Kanton diese bei der Vorprüfung
nicht konsultiert? Hier stellt sich die Frage, wie seriös gearbeitet
wurde?
Willi Haag: Nein, diese Frage stellt sich nicht und ich wehre mich
für meine Mitarbeiter. Wir prüfen im Jahr hunderte von Projekten und
können
nicht bei jedem Fall im Archiv nach alten Verträgen suchen, im
Speziellen, wenn es sich um eine Vorprüfung handelt. Wir hatten nur das
eingereichte Projekt auf seine Machbarkeit innerhalb der vorgegebenen
Zone zu prüfen.
Sie gaben 2005 einen positiven Vorbericht ab. Danach
bewilligte die Gemeinde das Projekt,
und stemmte ihren Vorbericht in eine «in Aussicht gestellte
Bewilligung» hoch. Dann tauchen
die alten Verträge auf, die ihr Amt nicht kannte. Und zugleich sagt das
Departement,
es kenne das definitive Projekt nicht. Das riecht nach Verschleierung
und Bevorzugung.
Willi Haag: Ist es aber nicht! Wir als kantonale Behörde können
jetzt einfach nichts zum Projekt sagen, weil es erst auf Gemeindestufe
ist. Und: Wir prüfen immer das Projekt und nicht den Bauherrn. Dass ich
mit Herrn Jud verbandelt sei, ist eine Unterstellung, gegen die ich
mich verwahre. Dass die JMS zur Vorprüfung des Projektes die alten
Verträge nicht mitreichte, bedaure ich. So hätten viele Verdächtigungen
vermieden
werden können.
Was wäre, wenn die alten Verträge nicht durch
«Zukunft Schmerikon» publiziert worden wären?
Hätte Ihr Departement diese bei der definitiven Prüfung selber gefunden?
Willi Haag: Im Prinzip wird am rechtmässigen Eigentum gemäss Grundbuch nicht gezweifelt und keine weiteren Recherchen angestellt. Wenn bei der definitiven Prüfung aufgrund bautechnischer Abklärungen oder Hinweisen die Existenz dieser privatrechtlichen Vereinbarungen relevant geworden wäre, hätten wir sie in die Beurteilung einbezogen. Nun wird die Abstimmung zur Umzonung erfolgen. Will ein Bürger, dass das Projekt gebaut wird, stimmt er naturgemäss für die Umzonung. Ist aber umgezont und der Hafen Ost wird nicht mehr gewerblich betrieben, wird der Kanton seine Landrechte geltend machen und das heutige Projekt kann mit höchster Wahrscheinlichkeit so nicht gebaut werden.
Somit müssten ja auch jene, die das Projekt
verhindern wollen, Ja zur Umzonung sagen.
Das kann doch keine Grundlage für eine Abstimmung sein?
Willi Haag: Die Konsequenz einer Abstimmung ist nie nur klar. Wenn Sie beispielsweise heute für die Revision der AHV stimmen, wissen Sie trotzdem nicht, ob die AHV in 50 Jahren Ihre Rente noch bezahlen kann. Ich gebe aber zu, dass beim Ziegelhof in Schmerikon eine sehr verzwickte Lage vorherrscht. Diese aber können wir vom Kanton nicht ausräumen. Das müssen der Bauherr und die Gemeinde lösen. Der Kanton kann sich zum Projekt erst dann äussern, wenn das ganze Verfahren auf Stufe Gemeinde abgeschlossen ist. Und dann prüfen wir es auf seine Machbarkeit. Wir tun das, indem wir in unsere Beurteilung die kantonalen Rechte, die übergeordneten Gesetze, die Natur und das Landschaftsbild einbeziehen. Zugleich ist es aber auch die Aufgabe des Kantons, den Grundeigentümer in seinen Rechten zu schützen. Es wird also niemals Willkür aufkommen, auf keiner Seite. Das versprechen wir den Bürgern von Schmerikon. (Andreas Knobel/Bruno Hug)
Communiqué de presse
30 novembre 2008
Satisfaction du comité référendaire «Pas au bord du lac!»
Le comité référendaire « Pas au bord du lac » a pris acte avec une très grande satisfaction du résultat du scrutin relatif au crédit d’études qui visait en finalité à installer le Musée des Beaux-arts à Bellerive. Il se réjouit de voir que ses arguments ont trouvé le soutien d’une majorité d’électeurs.
Il tient avant tout à saluer l’engagement sans faille des personnalités de tout bord et tout niveau, mais surtout des citoyens qui se sont investis avec énergie et détermination dans leur entourage proche ou éloigné, et par des actes civiques et personnels parfois risqués pour eux. De plus, au moment où les associations environnementales voient confirmé, aux plans suisse et vaudois, leur rôle d’avocat de la nature, il faut également relever, dans la collecte des signatures et dans la campagne de votation, le rôle joué par le Mouvement pour la Défense de Lausanne (MDL), RIVES PUBLIQUES et Helvetia Nostra dans l’engagement pour la sauvegarde de rives ouvertes sur des paysages naturels illustrés par des peintres éminents.
Le résultat montre que le Conseil d’Etat a maintenant toute latitude pour favoriser la cohérence entre la loi et son application sur le terrain : celle-ci implique la sauvegarde des rives et de leur vocation d’ouverture sur les paysages, ainsi que le maintien d’un tissu urbain vivant par une implantation rationnelle du MBA au centre-ville.
Le comité référendaire réaffirme sa volonté de voir les collections du Musée des Beaux-arts exposées dans les espaces déjà disponibles sur le site de Rumine et attend avec intérêt la présentation de possibilités d’extension plus vastes et moins coûteuses que le défunt projet de Bellerive.
Comité référendaire
«Pas au bord du lac!»

Communiqué
de presse
30 novembre 2008
Le peuple vaudois refuse le projet de Musée cantonal des Beaux-Arts à Bellerive
Le Conseil d'Etat, ainsi que la Municipalité de Lausanne, prennent acte de la volonté populaire, avec regret au vu de l'importance de l'enjeu culturel ainsi que des contributions aux domaines touristique et économique que ce projet aurait pu apporter au Canton.
Les citoyennes et citoyens ont refusé le crédit d'étude de 390'000 francs destiné à finaliser le projet de Musée cantonal des Beaux-Arts à Bellerive. Le Conseil d'Etat et la Municipalité de Lausanne prennent acte avec regret de cette décision. Différents motifs se sont sans doute accumulés pour aboutir au refus du projet, sans que l'on puisse pour autant parler d'un rejet massif. Le Conseil d'Etat relève par ailleurs le climat très émotionnel qui a marqué la campagne.
En revanche, celle-ci a permis de mettre en évidence que la nécessité de nouveaux espaces pour le Musée cantonal des Beaux-Arts n'était pas contestée.
Après avoir analysé en détail les causes de ce refus, le Conseil d'Etat et la Municipalité de Lausanne indiqueront les démarches préalables nécessaires à la relance d'un nouveau projet, inscrit dans le Programme de Législature du Conseil d'Etat comme objectif prioritaire. A cet effet, une réunion de travail à laquelle seront conviés les différents acteurs de ce dossier se tiendra en début d'année 2009.
Le Gouvernement et la Municipalité de Lausanne remercient par ailleurs tous les milieux et toutes les personnes qui se sont engagés en faveur du projet, notamment la Fondation de soutien, ainsi que les donateurs.
Bureau d'information et de communication de l'Etat de
Vaud
Service de l'information de la Ville de Lausanne
Zürichsee-Zeitung
28. November 2008
«Rives Publiques» beruft sich auf geänderte Verordnung
Alle Ufer-Konzessionen befristen
Der Verein RIVES PUBLIQUES wirft den Behörden einmal mehr vor, sie würden Seegebiet illegal an Private abtreten – auch in Uetikon.
Der «Fall Uetikon am See» dient dem Verein RIVES PUBLIQUES immer wieder als Beispiel, um landesweit auf seinen Kampf für frei zugängliche See- und Flussufer hinzuweisen. Gestützt auf das seit 1. Oktober geltende neue Informations- und Datenschutzgesetz verlangt der Verein vom Kanton Zürich detaillierte Akten über das Areal der CU Chemie Uetikon AG, das sich auf aufgeschüttetem Konzessionsland befindet.
In einer gestern verbreiteten Medienmitteilung verweist RIVES PUBLIQUES-Präsident Victor von Wartburg auf eine erst kürzlich erfolgte Änderung der Konzessionsverordnung zum Wasserwirtschaftsgesetz: Neu müssen bestehende, noch unbefristete Konzessionen nachträglich befristet werden. Das ist selbstredend ganz im Sinn des Vereins - «denn sonst käme die Konzessionierung einer Schenkung gleich». Genau das dürfe aber nicht passieren, weil alle Schweizer Gewässer und ihre Ufer von Gesetzes wegen öffentliches Gut seien.
Uferkarten erstellen
RIVES PUBLIQUES wirft Kantons- und Gemeindebehörden vor, mit seenahen
Überbauungen - wie derzeit eine in Schmerikon am Obersee geplant ist –
die Ufer zu «kommerzialisieren», um finanzkräftige Steuerzahler ins
Land zu locken. Von Wartburg spricht von «uferlosem Volksbetrug». Der
Verein fordert nun, dass die erwähnte Konzessionsverordnung strikte
respektiert wird und dass per sofort genaue Uferkarten von
aufgeschüttetem Land erstellt und öffentlich zugänglich gemacht werden.
(Anna Moser)
Obersee Nachrichten
27. November 2008
Berufsfischerverband vom oberen Zürichsee gegen Ziegelhofprojekt Schmerikon
Der Berufsfischerverband vom oberen Zürichsee wendet sich gegen die Uferüberbauung Ziegelhof in Schmerikon.

Foto: ReportAir
Es würde öffentliches Seeland für private Bedürfnisse geopfert und
die Ufer verbaut. Die flache Seehalde vor Schmerikon ist für die
Fischerei wichtig. Die Berufsfischer teilen mit, dass sich das Projekt
der Überbauung Ziegelhof in Schmerikon gegen den See, die Natur und die
Fischerei wendet und einen richtigen Umgang mit dem See und seinem Ufer
vermissen lässt. Die Fischer monieren folgende
Umstände:
– Der Überbauung vorgelagert ist im heute offenen See eine
Renaturalisierung geplant. Dafür soll der See mit Aushubmaterial
aufgefüllt werden. Es ist unverständlich, dass eine sogenannte
Renaturalisierung mit einem künstlichen Schilfgürtel zu Lasten des
heute offenen Sees geschehen soll.
– Unter dem Titel des Hochwasserschutzes hätte die Überbauung auf der
ganzen Seeanstosslänge feste Ufermauern und -verbauungen. Zusammen mit
den Häfen addieren sich diese auf rund 500 Meter. Feste
Uferüberbauungen behindern eine natürliche Entfaltung des
Fischbestandes.
– Das Bauprojekt sieht eine Badeplattform, einen privaten Badestrand
und Seeaufschüttungen vor, was für den See eine grosse Belastung ist.
– Die bestehenden Häfen sollen vergrössert werden. Der Obersee besitzt
die höchste Bootsdichte der Schweiz. Die beiden Häfen würden über 3000
m2 Seeland als Verkehrs- und Belegfläche benötigen. Das ist viel zu
viel für den natürlichen und begrenzten Obersee. Die flache Seehalde
vor Schmerikon stellt für die Fischerei und die Natur wertvolle
Laichgründe für Sandfelchen, Hecht, Egli und alle karpfenartigen Fische
dar. Mit gezielten Fängen auf Laichtiere kann im betroffenen Seegebiet
ein grosser Anteil des für die Erhaltung von Felchen und Hechten im
Zürich- und Obersee nötigen Eimaterials gewonnen werden, welches
alljährlich in der Fischbrutanlage Stäfa künstlich ausgebrütet wird.
Durch das geplante Bauvorhaben würden wichtige Netzplätze verloren
gehen, was niemals im Sinne der Fischereigesetze ist.
Der Berufsfischerverband fordert den Kanton auf, das Projekt zu stoppen und den See zu schützen.
Andreas Braschler, Hurden,
Präsident Berufsfischerverband
vom oberen Zürichsee
Tages Anzeiger
22. November 2008
Gläserne Staumauer wäre die Lösung
Ein Initiant will den Spiegel des Zürichsees
senken, damit das Volk sich überall am Ufer tummeln kann.
Man könnte noch weitergehen - ein nicht ganz ernst gemeinter Vorschlag.
Den Spiegel des Zürichsees senken und dafür Land für Uferweg, Strände,
Parkanlagen und Beachvolleyball-Felder gewinnen: Die Initiative, die
der Zürcher Till Lincke lancieren will (TA vom 20. 11., Bund «Zürich
und Region»), hat die TA-Redaktion in Stäfa inspiriert. Doch statt ein
paar Zentimeter am Wasserspiegel zu schräubeln, sind für eine neue
Nutzung des Sees ganz andere Massnahmen gefragt.

Zentrum des Projekts ist eine transparente Staumauer zwischen
Herrliberg und Oberrieden. Das untere Seebecken würde trockengelegt. So
gäbe es nicht nur einen schmalen Uferstreifen, vielmehr stünden rund 25
Quadratkilometer Land zur Verfügung. Es würden Flächen für Sport und
Kultur frei, etwa für ein Fussballstadion oder ein Kongresshaus. Mit
einem Rückstau des Seewassers wäre auch auf einen Schlag das Problem
der zu dichten Bebauung gelöst. Mit dem hinzugewonnen Boden wäre der
Wirtschaftsstandort Zürich gewappnet, um die Heerscharen von Deutschen
und - sollte die Ausweitung der Personenfreizügigkeit angenommen werden
- Rumänen und Bulgaren anzusiedeln. An bester Lage, wohlverstanden. Für
die Befürworter eines Atomausstiegs der Stadt wäre die Staumauer ein
Joker im Abstimmungskampf für den 30. November. Ein Wasserkraftwerk
unterhalb der Staumauer würde die Energieprobleme der
Wirtschaftsmetropole und der Agglomeration auf ökologisch elegante
Weise und CO2-neutral lösen.
Auch die Vertreter des motorisierten Individualverkehrs kämen auf ihre
Rechnung. Dank der Seebrücke auf der Staumauer wäre ein Anschluss der
Forchautobahn an die A 3 am linken Ufer problemlos möglich. Die
Wartezeiten in der Rushhour an den Fährstegen in Meilen und Horgen
wären passé und die Umfahrung der Stadt Zürich ohne Seetunnel gelöst.
Für Zürich Tourismus wäre die Mauer ein Argument mehr, um Leute aus
aller Welt anzulocken. Mit einer Höhe von gut 100 Metern wäre sie zwar
deutlich weniger hoch als die Grande Dixence (285 m). Dank ihrer
durchsichtigen Bauweise böte sie allerdings einen fantastischen
Einblick in die Unterwasserwelt der Zürichsees. Fische, die zwischen
den Wracks der wegen Nichtgebrauchs versenkten Fähren durchschwimmen,
wären eine einmalige Attraktion.
Neben den vielen Vorteilen würde eine Staumauer im Zürichsee natürlich
auch ein paar kleinere Probleme aufwerfen. Aber diese sind mit wenig
Aufwand lösbar. Damit Zürich sich auch in Zukunft Limmatstadt nennen
kann, muss eine Restwassermenge festgelegt werden, die über einen
breiten Aquädukt von der Staumauer via Quaibrücke in die Limmat
geleitet wird. Selbstverständlich könnte der Kanal auch für das
jährliche Marathonschwimmen Rapperswil-Zürich und von der
Zürichsee-Schifffahrtgesellschaft genutzt werden, welche die
Anlegestelle am Bürkliplatz weiterhin betreiben kann. Eine technische
Herausforderung wäre auch das Ableiten des Wassers im Kraftwerk, das
deutlich tiefer als die Limmat liegt. Ein unterirdischer Kanal bis vor
Basel könnte das Problem lösen. Allein fürs Wasser würde dieser nicht
gebaut. Der Kanal wäre auch der erste Ast der geplanten Swissmetro und
würde Zürich endlich ans europäische Hochgeschwindigkeitsnetz anbinden.
Ein Problem mit der grossen Zürichsee-Staumauer hätten noch die
Geografielehrer und -lehrerinnen an den Schulen des Kantons sowie der
Zürcher Lehrmittelverlag, der die Schulbücher nach Realisierung des
Grossprojekts wegen eines nicht unwichtigen Details umschreiben müsste:
Der tiefste Punkt im Kanton wäre nicht mehr der Rhein bei Eglisau (355
m ü. M.), sondern Herrliberg Downtown auf 270 Meter über Meer.
(Matthias Herren)
NACHGEFRAGT
«Die Initiative von Till Lincke ist nicht durchdacht»
Der Kämpfer für Seeuferwege, Victor von Wartburg, hat die Idee, den
Zürichseespiegel zu senken, auch schon geprüft.
Mit Victor von Wartburg* sprach Matthias Herren
Herr von Wartburg, der Zürcher Till Lincke will per Initiative den
Spiegel des Zürichsees absenken. Was halten Sie von dieser Idee?
Für Rives Publiques kommt die Initiative total überraschend. Wir hätten
erwartet, dass Herr Lincke mit uns Kontakt aufnimmt und sein Anliegen
diskutiert, damit wir im Interesse der Bevölkerung gemeinsam vorgehen
können. Die Idee, den Seespiegel zu senken, haben auch wir schon
ernsthaft geprüft und gesehen, dass dies eine ganze Reihe von
Schwierigkeiten auslösen würde.
Welche?
Zunächst einmal sehen die Ufer nach einer Absenkung sehr hässlich aus.
Hafenmauern und andere Bauten sind für den offiziell festgelegten
Seespiegel gebaut. Hinzu kommen Naturschutz, hydrologische Probleme von
internationalem Ausmass und rechtliche Probleme mit Eigentümern, die
für ihre Anlagen Konzessionen haben. Schliesslich gewinnt man überall
dort, wo es am Ufer eine Mauer hat, mit einer Senkung des Seespiegels
gar kein Land. Die Initiative scheint uns auf den ersten Blick wenig
durchdacht. Gut hingegen ist, dass das Thema öffentliche Ufer, oder
eben RIVES PUBLIQUES, dadurch ins Gespräch kommt.
Den Einsatz von RIVES PUBLIQUES braucht es also
weiterhin?
Auf jeden Fall. In Bälde werden auch wir eine Initiative lancieren, die
verlangt, dass in der ganzen Schweiz eine gewisse Uferbreite an
Gewässern öffentlich zugänglich ist.
Tages Anzeiger
21. November 2008
Seespiegel lässt sich absenken
Mittels Volksinitiative will Till Lincke den
Seespiegel absenken, um einen Uferweg zu ermöglichen.
Die Aussicht auf Erfolg ist gering – doch es gibt brisante
«Nebenschauplätze».

Der Abfluss des Zürichsees ist reguliert: Das Wehr am Letten beim Platzspitz fördert oder drosselt die Menge der Wassermassen, welche ins Limmattal fliessen. Eine Absenkung des Seespiegels ist gemäss Auskunft von kantonalen Gewässerfachleuten daher «theoretisch möglich». Dazu müssten die Schleusen geöffnet werden. Je nach dem, in welchem Ausmass dies geschähe, wäre es jedoch schwierig, den Seespiegel auf tiefem Niveau zu halten – etwa dann, wenn starke Regenfälle den Zürichsee plötzlich anschwellen liessen. Eine Absenkung hätte zudem zur Folge, dass das Elektrizitätswerk am Letten seine Turbinen für die Stromproduktion nicht mehr voll auslasten könnte.
Gegen die Idee einer Seespiegelabsenkung formiert sich Widerstand. Alarmiert zeigt sich nebst den Zürcher Sektionen des WWF und von Pro Natura der Verband Zürichsee Landschaftsschutz. «Dies würde unseren Anstrengungen für den Schutz des ufernahen Pflanzen- und Tierlebens schaden», sagt Präsident und FDP-Alt-Kantonsrat Thomas Isler. Betroffen wäre etwa das Naturschutzgebiet Frauenwinkel (Freienbach) mit dem grössten Schilfgebiet des Zürichsees.
Der Regierungsrat hält sich mit Wertungen vorderhand zurück. Wolfgang Bollack von der Kommunikationsabteilung der Baudirektion sagt aber, der Landgewinn dürfte sich bei einer Seespiegelabsenkung «relativ bescheiden» ausnehmen, weil ein guter Teil der Uferzonen steil abfallend sei. Dieser Tatsache stünden hohe Kosten gegenüber, etwa für den Bau von neuen Schiffsstegen und Anlegeplätzen.
Ist er ein Anarchist?
Oder ein blauäugiger Weltverbesserer? Till Lincke muss schmunzeln. «Ich
denke, «Agent provocateur» passt am besten.» Stimmt, das passt.
Schliesslich ist der politische Vorstoss des Weltenbummlers,
Tauchlehrers und Journalisten primär eine Provokation, deren Ziel es
ist, eine von Zürichs heiligsten Kühen zur Schlachtbank zu führen.
Konkret: Lincke und sein fünfköpfiges Komitee wollen – um das Projekt
vereinfacht darzustellen – mit der Volksinitiative «Mehr Ufer» den Bund
verpflichten, den Pegelstand des Zürichsees um mindestens einen Meter
abzusenken. Auf dem gewonnenen Neuland kann gemäss Lincke alles
Mögliche entstehen, «sei es ein Seeuferweg, Parkanlagen,
Beachvolleyball-Felder . . . Wir setzen voll auf
die Fantasie der Zürcher.» Am Schluss aber bleibt ein Ziel: «Die
Arbeiterfamilie aus Schwamendingen soll am Strand vor der
Goldküstenvilla baden und picknicken!»
Erst ein Laie, nun ein Forscher
Smarter Schabernack? Man könnte es vermuten, wenn man weiss, dass die
Kunstplattform agent-provocateur.ch. am Ursprung der Sache steht: Sie
nämlich war es, die mit dem Wettbewerb «20’000 Franken für jene
provokative Idee, die landesweit für Aufsehen sorgt», den Zürcher zur
Eingabe animierte. Inzwischen aber ist Lincke seiner eigenen Idee
wortwörtlich auf den Grund gegangen; sprich: Er ist in der Causa
Zürichsee vom naiven Laien zum leidenschaftlichen Forscher geworden.
«Ich habe herausgefunden, dass die jähr- liche Schwankungsbreite des
Sees selbst beim städtischen Wasserwerk ein heisses Thema ist», so
Lincke. «Gerade in Zusammenhang mit der Klimaerwärmung könnten bei der
heutigen Regelung Überschwemmungen drohen, die Schäden zur Folge
hätten, welche in die Milliarden gehen würden.» Und die Aufklärung der
Frage, wem die Wertsteigerung jenes Landes zustehe, auf dem die in
teure Lofts umgewandelten alten Fabrikhallen am Goldküstenufer stehen,
fügt der 56-Jährige hinzu, sei kaum weniger brisant. Zuerst aber will
Till Lincke seine Volksinitiative erfolgreich starten; los gehts am 28.
November (Unterschriftenbögen: www.mehr-ufer.ch), in bloss vier Monaten
müssen 6000 Unterschriften zusammenkommen.
Glaubt der Visionär an den Erfolg seiner Vision von einem Zürcher
Strandparadies? «Wenn ich ehrlich bin: eher nicht, nein. Aber auf den
erwähnten «Nebenschauplätzen», da könnte etwas ins Rollen geraten, da
muss man dranbleiben.» (Tages-Anzeiger)
Die Antwort der St. Galler Regierung zum Ziegelhof in Schmerikon widerspricht den Tatsachen
Die Überbauung kann bei Einforderung der kantonalen
Rechte nicht realisiert werden.
Das Baudepartement kommt immer mehr in den Geruch, private statt
kantonale Interessen zu vertreten.

Die JMS braucht das Land nach eigener Mitteilung gewerblich nicht mehr:
Der Kanton kann die blaue Fläche Hafen Ost (994 m2) und die roten
Flächen (622 m2 und 1168 m2) zurückkaufen - die Überbauung Ziegelhof
ist damit nicht mehr realisierbar.
Die Regierung des Kantons St. Gallen hat letzte Woche auf die Interpellation zur Uferüberbauung Ziegelhof in Schmerikon der Kantonsrätinnen Silvia Kündig und Daniela Colombo geantwortet. Der Kanton bestätigte darin die Gültigkeit der Rückkaufsrechte für das Uferland. Bedingung dazu ist, dass die JMS das Land nicht mehr zu den vereinbarten Zwecken gewerblich nutzt. Trotzdem will das Baudepartement das Land nicht zurückkaufen und schreibt: «Sowohl der Hafen Ost als auch der Hafen West werden nach der Beurteilung der Regierung noch heute im Sinn der Kaufverträge gewerblich genutzt, sodass die Voraussetzungen für einen Rückkauf zurzeit nicht erfüllt sind.»
Amt verschliesst die Augen
Regierungsrat Willi Haags Amt scheint alle Augen zu verschliessen. Denn
die Gemeinde Schmerikon teilte am 3. September anlässlich des
Umzonungsbegehrens amtlich mit: «Ende 2003 konnte die JMS AG ein gros
ses Industrieareal an der Allmeindstrasse 11 erwerben, welches die
veränderten Bedürfnisse des Unternehmens in idealer Weise abdeckt. Der
gesamte Kiesumschlag und Verlad mit Ledischiffen wurde in das Gebiet
Grynau verlegt.» Weiter heisst es, auf dem Ziegelhof würden nur noch
die Ledischiffe parkiert und «die übrigen gewerblichen Nutzungen wurden
im August 2004 an die neuen Standorte ausgelagert». Somit ist das
Areal, mit Ausnahme der Parkierung der Ledischiffe im Hafen West, im
Sinne der alten Verträge stillgelegt. Damit tritt das Kaufsrecht für
den Kanton ohne Wenn und Aber für den mittleren Uferbereich mit rund
100 Metern Seeanstoss und den Hafen Ost in Kraft.
Der Kanton hat auch ein Kaufrecht für den Hafen West für 7200 Franken,
für den er 2015 die Hafen-Konzession auslaufen lassen könnte. Damit
erhielte der Kanton die Hoheit über diesen Landteil und könnte für eine
weitergehende Konzession verlangen, dass die nicht mehr gebrauchten,
unansehnlichen Gewerbebauten abgebrochen werden.
Überbauung sowieso unmöglich
Kauft der Kanton also das berechtigte Land, weil die JMS selber sagt,
es werde gewerblich nicht mehr genutzt, ist die geplante Überbauung
wegen der Grenzabstände nicht mehr realisierbar. Auch die
Uferverbauungen wären über weite Teile nicht mehr möglich. Und auch das
östliche lO-Familien-Haus, denn es käme gar auf künftigem Kantonsland
zu stehen. Die Regierungsmitteilung «Rückkaufsrechte verhindern
Überbauung nicht» widerspricht also in krasser Weise den Tatsachen.
Zudem bestätigte Regierungsrat Haag an der Infoveranstaltung, was er
den ON schon auf Tonband sagte, nämlich, dass für Bauten im
25-Meter-Uferschutz «keine Baubewilligung erteilt würde». Auch ein
Gestaltungsplan hilft da nicht weiter, denn Abstände dürfen nach Gesetz
nur verringert werden, «wenn es die örtlichen Verhältnisse
rechtfertigen». Das aber ist an dieser Seelage nicht gegeben, ansonsten
macht sich der Kanton mit seinen See- und Fischereigesetzen
unglaubwürdig.

Kopie des originalen Baueingabeplanes der JMS vom 21. Juni 2007. Darauf
eingezeichnet die gesetzlich vorgeschriebene 25-Meter-Uferzone (rot
schraffiert).
Alle Wohnblöcke stehen zum Teil innerhalb dieser Zone, die drei
Einfamilienhäuser (rechts) vollends.
Von grossem Interesse bei der undurchsichtigen Sache ist auch, dass Haag in Schmerikon sagte, sein Amt habe die alten Verträge vor deren Publikation im September 2008 nicht gekannt. JMSChef Jud dagegen sagte am selben Abend, seine Firma habe die Verträge immer gekannt. Somit steht fest. Das Baudepartement hat im Jahr 2005 seine «in Aussicht gestellte Baubewilligung» auf der Basis falscher Tatsachen ausgesprochen (und müsste sie folglich sofort rückgängig machen). Die Erkenntnis, dass relevante Verträge bewusst unter Verschluss gehalten werden, ist auch für den mittigen Teil des Ziegelhofs relevant. Dafür gebe es keine kantonalen Kaufsrechte, sagte Departementssekretär Christof Gämperle, weil der Kanton keine Verträge besitze. Doch auch das ist zum Teil aufgefülltes Kantons-Seeland. Verträge müssten also im Grundbuch zu finden sein, oder bei der JMS. Werden diese wieder verdeckt gehalten?
Auch bei den im Jahr 2015 auslaufenden Hafen-Konzessionen will sich der Kanton kurios verhalten und diese weiterlaufen lassen. Obwohl der Kanton solche bei «überwiegendem öffentli chem Interesse» auslaufen lassen kann. Und das ist hier mit Sicherheit der Fall, liegt es doch eindeutig im kantonalen Interesse, das Volksvermögen (Landrechte) und zugleich Ufer und See gemäss eigenem Richtplan zu schützen.
Unvorstellbare Abstimmung
Trotz aller kaum zu glaubenden Fakten will die Regierung auf Anraten
des Baudepartements in Schmerikon die Umzonungs-Abstimmung im März
durchführen lassen. Man will offensichtlich die Verantwortung auf die
Schmerkner Bürger abschieben. Wohl, um die «in Aussicht gestellte
Bewilligung» und andere Zusagen nicht zurücknehmen zu müssen, denn dies
würde möglicherweise zu Gegenklagen der JMS führen, was für den Bauchef
und sein Amt endgültig zur Katastrophe werden würde.
Eine Bürgerabstimmung in diesem Umfeld geschehen zu lassen, ist staatspolitisch untragbar. Es kann vom Bürger doch nicht verlangt werden, dass er über eine Landeinzonung für eine Überbauung abstimmt, die nicht realisierbar ist. Gänzlich unvorstellbar wird es, wo die Regierung mitteilt, dass «der Kanton den Kauf des Landes erneut prüfe», wenn dieses dereinst umgezont sei: «Sind die Voraussetzungen erfüllt, ist die Regierung schon aus finanziellen Überlegungen gehalten und auch bereit, das Land zurückzukaufen.» Das hiesse also, dass Bürger, die die überbordende Überbauung verhindern wollen, Ja zur Umzonung sagen müssten. Denn der Kanton verspricht ja, das kaufs berechtigte Land in diesem Fall zu erwerben, was die geplante Überbauung wieder verunmöglichen würde. Ein Wahl manöver, das wohl vor jedem Gericht in sich zusammenbricht. Und obendrein: Wer garantiert zum Schluss dem Bürger, dass Regierungsrat Haag nach der Umzonung nicht wieder sagt, er verzichte auf den Rückkauf. Dann hätte er die Bürger endgültig auf den Rücken gelegt.
Es ist zu bezweifeln, ob die Regierung ein solches Geschäft weiter so laufen lässt. Und es stellt sich je länger je mehr die Frage, ob der Ziegelhof mit all seinen personellen Verstrickungen, fragwürdigen Mitteilungen und Vorbewilligungen bald vom Justizdepartement statt vom Baudepartement weiter bearbeitet werden muss. (Bruno Hug / Andreas Knobel)
Wie seriös arbeitet das Baudepartement?
Regierungsrat Willi Haag hat am 12. November in Schmerikon auf
Nachfrage gesagt, dass sein Amt die Verträge zum Seeland vor der
Veröffentlichung durch "Zukunft Schmerikon» nicht kannte. Solche
Verträge sind aber einfach in den Grundbüchern zu finden. Oder im
Staatsarchiv. Dass es sich beim Ziegel hof um aufgefülltes Seeland
handel~ wo der Kanton zuerst seine Rechte zu prüfen hat, wäre
Basiswissen. Dafür, dass des Departement die Verträge bei der
Vorprüfung nicht konsultierte, gibt es nur zwei Erklärungen: Entweder
wurde schlampig gearbeitet - und damitder Kanton in Nachteil versetzt.
Oder die Verträge wurden absichtlich unter dem Deckel gehalten - was
noch viel schlimmer wäre.
«Non au Musée cantonal des Beaux-Arts à Bellerive»
«Dans un Etat de droit, les électrices et électeurs qui se respectent ne peuvent que voter«non» au crédit pour le projet du Musée des Beaux Arts, construit sur de graves abus de la part de nos élus. Lors du débat dans le TJ de 19h le 12.9.2008, la conseillère d'Etat Mme Lyon a prétendu: «Ce bâtiment est parfaitement légal – a été légalisé par le PAC. L'article auquel M. Santschi se réfère ... permet des exceptions selon les procédures qui ont été suivies, et nous avons mieux qu'un avis de droit, nous avons une décision du Tribunal Administratif qui a confirmé le plan d'affectation cantonal (PAC).»
L'arrêt du TC du 21.04.2008, auquel se réfère Mme Lyon, précise dans son pt. 6: « ...Ies frais seront réduits pourtenir compte du fait que seule la question de la recevabilité a été examinée par le tribunal.» Le 3 janvier 2008, le juge instructeur de ce Tribunal avait déjà clairement communiqué aux parties (dont l'Autorité intimée, le canton): «La Cour s'apprête à rendre un arrêt statuant sur la seule recevabilité du recours.» Le Tribunal n'a donc pas «légalisé le bâtiment», ce dernier«n'a pas été légalisé par le PAC» et le canton «n'a pas une décision du Tribunal qui confirme le PAC», comme prétend Mme Lyon. Elle devrait savoir qu'un tribunal ne peut, en aucun cas, légaliser une chose qui est illégale.
A ceci s'ajoute: a) la décision du Canton de ne pas fournir les règlements de construction à respecter pour ce lieu sensible aux 250 architectes participant au concours «pour ne pas restreindre leur créativité»...; b) la sélection par le jury du projet qui viole sans doute le plus sévèrement les lois critiques envigueur; c) l'absence du droit de recours de Rives Publiques; d) l'absence de recours d'autres Associations et surtout de celles étant qualifiées de recourir, e) l'acceptation par la majorité des membres du Grand Conseil d'un projet illicite, malgré leur serment prêté lors de leur entrée en fonction. Une des réactions parue dans cette page «Forum» le 11.2008 mentionne à ce sujet «l'Espagne qui ose des projets fous, qui assume ses audaces dans des réalisations extraordinaires ... ». Ce qu'elle ne dit pas, est qu'aucune des trois réalisations citées ne se trouve au bord des eaux, mais en plein centre ville et que le gouvernement du même pays veut maintenant dépenser cinq milliards d'euros pour reprendre 776 km de côtes illicitement bétonnées/ privatisées pour les rendre au public. C'est justement parce que le lac Léman et ses rives appartiennent au patrimoine de tous que la loi interdit de construire sur les premiers 20 m de la rive.
«La conservation et la diffusion des œuvres d'artistes de renom», mentionnées dans le Forum susmentionné, n'est pas une activité liée au lac et, selon la loi, elle n'a rien à faire dans ce lieu fragile et peut-être tout aussi bien accomplie à un endroit moins controversé - entouré d'un bassin artificiel, comme le musée Guggenheim à Bilbao, si les «pieds dans l'eau» est vraiment une nécessité pour un musée d'œuvres d'art... Il faut vraiment se demander pour quelle raison, autre que leur fierté, nos autorités investissent autant de leur précieux temps et de notre argent pour«justifier» ce projet illicite au bénéfice d'une faible minorité, mais ne s'engagent pour ainsi dire en rien pour la réalisation d'un cheminement riverain continu que leur propre étude, lors de l'élaboration du plan directeur des rives, a confirmé être le souhait de 74% de la population.
Non au bétonnage illicite des rives etau mépris de nos lois et serments prêtés par nos élus lors de leur entrée en fonction! Non à l'initiative radicale attaquant le droit de recours du souverain!»
Victor von Wartburg, Président et Fondateur,
RIVES PUBLIQUES
***
«Ce qui est mauvais pour Lausanne est aussi mauvais pour le Canton»
«Après le M2 qui constitue une nouvelle fierté légitime des Lausannois et des Vaudois, on nous propose aujourd'hui l'édification d'un hideux bunker, sur un site mal choisi, qui fait honte absolue à notre belle architecture contemporaine. Décentré et décalé, ce projet non écologique constitue une atteinte irrémédiable à l'un de nos plus beaux paysages, véritable carte de visite touristique bien préservée pendant des siècles.
Faire croire aux citoyens que cette future verrue en béton, très mal desservie par les transports publics, est de nature à stimuler le tourisme et l'économie, revient à occulter la réalité et le potentiel du centre-ville historique de Lausanne, avec ses commerces et établissements publics desservis par le M2, du Palais de Rumine avec enfin un réaménagement nécessaire de la Place de la Riponne et pourquoi pas un parc de verdure en remplacement du goudron etdes pavés?
Au contraire, laissons le loisir à nos futurs Bocion et Hodler de peindre nos rives lémaniques et lausannoises dans ce qu'il leur reste de beauté naturelle sans la présence d'un gros cube de béton gris démesuré. Pour le surplus, l'Art ne quittera ni Lausanne, ni le canton si ce mauvais projet est refusé. Le cœur historique de notre capitale mérite un vrai et beau Musée des Beaux-Arts qu'il est possible de développer au Palais de Rumine, dans sa colline et autourde la Place de la Riponne. Le déménagement proposé est donc sans queue ni tête, sauf à favoriser un nouveau et mauvais concept de transhumance artistique sans avenir! Sauvegardez en conséquence cette belle rive préservée et votez «non» à Bellerive.»
Albert Graf, Conseiller Communal, Nyon
***
«La vision est pire que ce que je pouvais imaginer»
«Les gabarits sont posés et la vision est pire que ce que je pouvais imaginer. La construction sera énorme et se prolongera jusque dans le lac! Même le Laténium à Neuchâtel comporte une grande étendue d'herbe, d'eau et de roseaux entre le bâtiment et le lac.
A Bellerive, pour ne pas avoir à creuser dans un sol avec «remblais, goudron, citernes enterrées et déchets toxiques» (selon la plaquette de présentation du MCBA), le site sera recouvert d'une chape de béton. Les 800 m2 réservés au dépôt des œuvres se trouveront au niveau du sol, les quatre étages: administration, deux étages d'exposition, toit-promenade et toit devront être aménagés pardessus ... et la hauteur atteindra ainsi environ 30m. On peut rêver – mieux comme «espace public de qualité»! Va-t-on au musée pour contempler un beau panorama extérieur? Surtout que là, au vu des gabarits et de l'emplacement, l'ombre recouvrira souvent les alentours et le panorama, depuis l'extérieur, ne sera visible que depuis la façade sud! Il faut «sauver des œuvres d'art», pourquoi ne pas sauver à la fois un panorama qui serait détruit pour toujours et des œuvres d'art? Par exemple, comme l'ont aussi voulu les référendaires, en développant le projet du «Grand Rumine» afin d'en faire un beau lieu d'exposition pour les nombreux touristes qui apprécient déjà notre ville. C'est possible avec un «non» au crédit d'études pour Bellerive le 30 novembre.
Claudine Dind, Députée, Morges
Zürichsee-Zeitung
Linth-Zeitung
4. November 2008
Nuolen Schmale, mäandrierende Baukörper
könnten dereinst das Seeufer prägen
Die Sicht auf den See zulassen
Statt auf eine geschlossene Gesamtüberbauung setzt
man im Richtprojekt
zum Gestaltungsplan Nuolen See auf eine lockere Struktur.
Entsprechend der heutigen Nuoler Dorfstruktur mit den giebelständigen
Häusern sollen die Bauvolumen gemäss Richtprojekt mit der schmalen
Fassade zur Strasse gerichtet werden. «Die Wirkung des Grundkonzepts
ist so, dass strassenseitig keine Häuserfronten entstehen, um
Durchlässigkeit und Sichtbezüge von der Seestrasse zu See und Bucht
zuzulassen», erklärt Beat Waeber vom Architekturbüro Waeber/Dickenmann
in Lachen. Auf der Grundlage des Konzepts sollen dann Bereiche
ausgeschieden werden, die von der Baulinie der Seestrasse bis zur
Seeabstandslinie reichen. «Jede Parzelle lässt unterschiedliche
Gebäudevolumen zu», so Waeber.
Im Sinne eines einheitlichen Erscheinungsbildes sind bis zu zehn
Bebauungstypen zulässig, welche den verschiedenen Ansprüchen der
zukünftigen Bewohner entsprechen sollen. Das Spektrum reicht dabei vom
grosszügigen Einfamilienhaus bis zur Wohnanlage mit vier Wohneinheiten.
Und die Ost-West-Orientierung der Baukörper ermöglicht allen
Wohneinheiten den Blick auf den See und die Berge. Zudem kann durch die
Gebäudeabstände von 20 Metern eine optimale Besonnung auch während den
Wintermonaten garantiert werden. Durch das Modulieren der einzelnen
Volumen sollen schmale, mäandrierende Baukörper entstehen.
Natur wird geschützt
Dort, wo Schüttungen notwendig sind, werden diese nur ausserhalb der
Laichzeiten der vorkommenden Fische vorgenommen, heisst es im Bericht
zur Umweltverträglichkeitsprüfung. In den Monaten April bis Juli finden
gar keine Seeschüttungen statt. Und wegen möglicher Felchenverlaichung
werden auch in den Monaten Dezember und Januar in den betreffenden
Gebieten solche Arbeiten unterlassen. Dort, wo Malermuscheln und
Teichmuscheln vorkommen, sollen diese vorgängig durch einen Taucher
eingesammelt und an Stellen, wo keine Schüttungen nötig sind,
ausgesetzt werden. Zudem wird darauf geachtet, dass Fische immer die
Möglichkeit haben, in den See entweichen zu können. Falls isolierte
Wasserstellen mit Fischen entstehen, werden diese vor der Auffüllung
ausgefischt. Das Vorhaben soll bei der Ausführung durch einen
Fischereibiologen und in Zusammenarbeit mit der Fischereiverwaltung
begleitet werden.
Die Oberflächen an den neuen Ufern sollen danach mit kiesigem Material
gestaltet werden. Dabei können sich kleine Kiesbänke als neue
Lebensräume für Muscheln und kieslaichende Fische bilden. Nach
bisherigen Erfahrungen rechnen die Experten damit, dass auf derartigen
Flächen eine rasche Besiedelung durch Pflanzen und Tiere stattfindet.
Auf eine Ansaat oder Anpflanzung wird deshalb verzichtet. Wenn nach
zwei Jahren kein genügender Schilfbewuchs herangewachsen ist, soll
künstlich nachgeholfen werden. (Daniel Koch)
Eine Interessengruppe ist bereits in Planung
Ein Dorn im Auge ist die geplante Überbauung in Nuolen der politischen
Partei UGS (Unabhängig, Grün, Sozial) Linth. Sie hat sich an ihrer
Hauptversammlung Ende vergangener Woche des Themas angenommen. «Wir
werden uns, was die Überbauung in Nuolen anbelangt, als Nächstes sicher
mit dem WWF des Kantons Schwyz kurzschliessen», kündigt die Grüne St.
Galler Kantonsrätin Silvia Kündig-Schlumpf an. Die UGS stört sind
insbesondere an den geplanten Aufschüttungen im See. Und: «Land gehört
dem Kanton und nicht Privaten», erklärt Silvia Kündig-Schlumpf. Zudem
sei das Ufer als solches ohnehin schützenswert. Welche konkreten
Schritte gegen das Bauvorhaben unternommen werden, ist derzeit offen.
Das Bauvorhaben in Nuolen hat die UGS auf eine Idee gebracht: Um über
die Kantonsgrenzen hinweg agieren zu können und mehr Gewicht zu haben,
will die politische Partei eine Interessen- oder Arbeitsgruppe Obersee
ins Leben rufen, um sich besser um den Uferschutz rund um den Obersee
kümmern zu können. Als Partner stellt sich die UGS die Organisationen
RIVES PUBLIQUES (Verein gegen die Privatisierung der Seeufer), den WWF,
den Linthrat, allenfalls auch den Fischereiverband oder den
Zürichsee-Landschaftsschutz («Schilfröhrliclub») vor. Um keine Zeit zu
verlieren, sollen Kontakte bereits in den nächsten Wochen hergestellt
werden, sodass die Gruppe bald gegründet werden kann. (spa)
Zürichsee-Zeitung
Linth-Zeitung
30. Oktober 2008
Die Gegner der geplanten Ziegelhofüberbauung
wünschen einen Rückkauf des Areals
«Seepark»-Petition eingereicht
Die Mitglieder von Zukunft Schmerikon wollen der
Regierung eine Petition überreichen. Sie wollen die Abstimmung über die
Umzonung des Ziegelhofareals in die Wohnzone gar nicht durchführen.
Das Referendum gegen die umstrittene Überbauung «Seepark» im
Schmerkner Ziegelhofareal kam mit 532 Stimmen zustande. Nötig gewesen
wären 200. Nun möchte die Gruppe Zukunft Schmerikon, die das Referendum
ergriff, die Abstimmung nicht durchführen. Dazu reicht sie eine
Petition an die Regierung ein, wie sie gestern in einer
Medienmitteilung verlauten liess. «Den Stimmbürgern fehlt eine
wesentliche Entscheidungsgrundlage», heisst es darin. Schliesslich sei
die Rechtslage um das Rückkaufsrecht des Kantons nicht geklärt. Es sei
daher widersinnig, die Referendumsabstimmung über die Umzonung des
Geländes durchzuführen (siehe Kasten).
Verträge unter Verschluss?
Im Spätsommer wurde bekannt, dass dem Kanton St. Gallen, der das
Ziegelhof-Areal in den Jahren 1947 bis 1953 der damaligen Firma Müller
& Co. für 80 Rappen bis 1 Franken pro Quadratmeter zu gewerblicher
Nutzung für den Kiesumschlag verkauft hatte, das Recht zusteht, dieses
Land zum selben Preis zurückzukaufen und den Abbruch der Gebäude zu
verlangen, wenn dieses Gelände nicht mehr zum Kiesumschlag gewerblich
genutzt wird. «Die interessierten Bürger und verschiedene Stellen haben
dies aber trotz mehrfachen Nachfragens nicht durch die Behörden
erfahren, sondern durch eigene Recherchen», schreibt Zukunft
Schmerikon. Das Departement habe die alten Verträge zu den
Kantonsrechten am Seeland über Monate unter Verschluss gehalten. «Die
Verträge lagen im Staatsarchiv», sagt Tony Rüegg, Mitglied von Zukunft
Schmerikon. Der Generalsekretär des Baudepartements, Christof Gämperle,
habe am 10. September verlauten lassen, dass der Kanton die Rechtslage
jetzt abkläre. Seither sei hierzu nicht mehr informiert worden. «Die
Frage zu einem allfälligen Rückkaufsrecht ist Gegenstand der
Interpellation der Kantonsrätinnen Daniela Colombo und Silvia
Kündig-Schlumpf», erklärte Christof Gämperle gestern. «Es ist nicht
üblich, dass die Verwaltung oder ein Mitglied der Regierung Stellung zu
Interpellationen nimmt, bevor diese von der Regierung beantwortet
sind.» Lange müssten die Bürger aber auf den Bescheid nicht mehr
warten: Die Antwort werde die Interpellantinnen aus Rapperswil-Jona
schon nächste Woche erreichen.
Bewilligungen bereits erteilt?
FDP-Regierungsrat Willi Haag habe als Vorsteher des Baudepartements für
die 33-Wohneinheiten-Überbauung direkt am Wasser im Jahr 2005 «die
Baubewilligung in Aussicht gestellt», zitiert Zukunft Schmerikon den
Gemeinderat. Christof Gämperle relativiert: «Der Teilzonen- und
Gestaltungsplan wurde damals von der Gemeinde dem Kanton zur Vorprüfung
vorgelegt. Man stellte eine Genehmigung dieser Pläne in Aussicht, nicht
einzelner Projekte.» Und er fügt hinzu: «Auch die Bewilligung der Pläne
wurde nur unter diversen Bedingungen in Aussicht gestellt.» Tony Rüegg
ärgert sich: «Die Gemeinde hat bereits ein Baubewilligungsverfahren für
den Ziegelhof abgeschlossen - unter dem Vorbehalt, dass die Umzonung
zustande kommt.» Sie habe sich dabei auf grünes Licht seitens des
Kantons berufen.
Bauchef Willi Haag selber äusserte sich in der letzten
Kantonsratssession zum Thema. Er erklärte, solange der Kanton kein
Projekt auf dem Tisch habe, könne er auch keine Bewilligungen in
Aussicht stellen. Zurzeit liege das Verfahren - nämlich damals die
öffentliche Auflage der Pläne - bei der Gemeinde. Rüegg kontert: «Man
kann doch als Baudepartementsvorsteher nicht einfach sagen, das geht
mich jetzt nichts an.»
Christof Gämperle führt aus: «Eine solche Umzonung erfolgt nach
vorgegebenem Verfahren. Der Kanton hat bisher keine Anhaltspuntke
gesehen, dass in Schmerikon etwas falsch abliefe.» Ausserdem handle es
sich hier um ein Rechtsmittel- beziehungsweise Referendumsverfahren:
Bürger, die einen Verfahrensmangel feststellen, können zu bestimmten
Rechtsmitteln greifen. Doch weil die Gruppe Zukunft Schmerikon weder
Verband noch Verein sei, könne sie nicht ans Verwaltungsgericht
gelangen, erklärt Tony Rüegg. Daher habe man die Petition eingereicht.
(Sarah Gaffuri)
<Kasten> Die Petition an die Regierung
· Der Kanton St. Gallen soll die einmalige Chance
nutzen, in dem höchst empfindlichen Uferbereich am Obersee vor
Schmerikon die rund eine Hektare grosse Landfläche zu einem nahezu
vernachlässigbaren Betrag im Interesse der Allgemeinheit zu erwerben.
· Das Rückkaufsrecht stellt für den Kanton einen
wirtschaftlichen Wert dar. Die Regierung trägt von Amtes wegen die
Verantwortung für die wirtschaftlichen Interessen der Öffentlichkeit
und hat diese zu wahren. Es darf nicht sein, dass Land, an dem der
Staat ein Rückkaufsrecht besitzt, im ausschliesslichen Privatinteresse
genutzt wird.
· Wenn der Staat das Rückkaufsrecht ausübt, ist das
Projekt Ziegelhof nicht mehr zu realisieren. Wenn er es nicht ausübt,
wird er diesen Entscheid zu begründen haben. Solange die Rechtslage um
dieses Rückkaufsrecht nicht geklärt ist, ist es widersinnig, über die
Umzonung des Geländes in Schmerikon eine Abstimmung durchzuführen, denn
den Stimmbürgern fehlt die Entscheidungsgrundlage. Das ist im Interesse
des verfassungsrechtlich geschützten Stimmrechts zu vermeiden. Das
Departement des Innern wird ersucht, aufsichtsrechtlich darauf
hinzuwirken, dass in der Gemeinde Schmerikon nicht über die Umzonung
abgestimmt wird, bevor die Regierung und/oder die zuständigen
Departemente über die Ausübung des Rückkaufsrechts entschieden haben.
Tages Anzeiger
29. Oktober 2008
Der Kanton soll sich den Uetikern erklären
Naturschutzgebiet oder Badeplatz: Die grüne Kantonsrätin Maria
Rohweder möchte vom Kanton wissen,
wie er sich in Uetikon für die Öffentlichkeit einsetzt.
Kantonsrätin Maria Rohweder (Grüne, Uetikon) will mit einer Anfrage
an den Regierungsrat Klarheit schaffen, was die Pläne für die
Entwicklung des Gebietes Uetikon-West angeht. Zusammen mit Kantonsrat
Peter Schulthess (SP, Stäfa) und Mitunterzeichnerin Françoise Okopnik
(Grüne, Zürich) hat sie am Montag ein entsprechendes Papier eingereicht.
Rohweder geht davon aus, dass die Chemie+Papier Holding (CPH) auf ihrem
Areal am See den Bau von Büro- und Industriegebäuden plant. «Wir
möchten sicherstellen, dass die Uetiker wissen, welche öffentlichen
Interessen der Kanton bei der Bewilligung solcher Bauten gegenüber der
CPH vertritt», sagt die Kantonsrätin. Bei der Diskussion um den vor
eineinhalb Jahren abgelehnten Gestaltungsplan des Unternehmens sei
vielen Uetikern nicht bewusst gewesen, dass der Kanton diese Interessen
in Form eines öffentlichen Platzes am See, mit dem Bau des Seeuferweges
und eines Naturschutzgebietes wahrgenommen habe.
Nun, da das Planungsbüro Metron AG im Auftrag der «Chemischen» an einem
«Masterplan 2020» tüftelt, wünscht sich Rohweder diese Transparenz. Der
Masterplan sieht die Ansiedlung von Gewerbe und Dienstleistungen im
Rahmen der bestehenden Bau- und Zonenordnung und unter Berücksichtigung
der Vorgaben die der Kanton für aufgeschüttetes Land am See vorsieht.
In ihrer Anfrage an den Regierungsrat interessiert sich die Uetikerin
einerseits für die Vergangenheit: Sie will erfahren, welche baulichen
Bedingungen, Uferabstandsvorschriften, Bauverbote usw. einst an die
Bewilligung für das Aufschütten des Landes geknüpft worden sind. Weiter
möchte sie wissen, ob und zu welchem Preis dem Kanton das Recht eines
Rückkaufs des Landes eingeräumt worden ist.
Antworten frühestens im Januar
Auch die aktuelle Haltung des Kantons interessiert Rohweder. Sie möchte
vom Regierungsrat wissen, welche öffentlichen Interessen er bei der
vorgesehenen Überbauung vertritt. Sei es der Bau des Zürichseewegs
entlang dem Ufer oder der Bau von öffentlichen Seeuferanlagen, seien es
Massnahmen zum Landschafts- und Naturschutz oder Ideen zum Ortsbild-
oder Gewässerschutz. Weitere Fragen im neun Punkte umfassenden Papier
drehen sich um die erlaubten Gewässerabstände für neue Gebäude auf dem
Gebiet. Rohweder stellt die Frage, ob eine Erweiterung des Flachufers
im Rotholz und seine Aufwertung zum Naturschutzgebiet im Sinn des
Regierungsrat sei - als Ausgleichsmassnahme für allfällige beim Bau
eines Seeuferweges zerstörte Ufervegetation. Sie will zudem wissen, wie
sichergestellt wird, dass eine Zunahme der Anzahl Arbeitsplätze wegen
der knappen Reserven der Seestrasse und der S-Bahn nicht zum
Verkehrskollaps führt.
Im April 2006 wurde der westliche Teil des Industriegebietes aus dem
regionalen Richtplan Pfannenstiel entlassen, weshalb die Gemeinden
Uetikon und Meilen auf dem Gebiet nun grösstmöglichen
Handlungsspielraum haben: Es gilt nicht mehr als Industriegebiet von
regionaler Bedeutung, sondern ist als Siedlungsgebiet mit industrieller
und gewerblicher Nutzung deklariert. Rohweder fragt nun, ob nicht auch
der östliche Teil entlassen werden sollte, um der Standortgemeinde
grösstmögliche Autonomie bei der Planung zu gewähren. Antworten auf
ihre Fragen erwartet Rohweder frühestens im Januar, zwölf Wochen hat
der Regierungsrat mindestens Zeit zur Abklärung einer Anfrage.
Alle wollen Antworten zu Uetikon West
Nicht nur die grüne Kantonsrätin Maria Rohweder stellt Fragen zur
Zukunft von Uetikon West. Zurzeit ist auch beim kantonalen Amt für
Abfall, Wasser, Energie und Luft (Awel) eine Anfrage des Vereines RIVES
PUBLIQUES hängig (TA vom 25. 9.). Es geht dem Verein darum - analog zu
den ersten Punkten von Rohweders Anfrage an den Regierungsrat -, in
Erfahrung zu bringen, zu welchen Bedingungen die Chemie Uetikon das
dort aufgeschüttete Land vom Kanton einst geliehen bekam und ob die
Landanlagen nicht an die Bevölkerung zurückfallen müssten.
Zudem hat die Offene Arbeitsgruppe Uetikon West (Ofag) die
Gemeindebehörde und die «Chemische» dazu aufgerufen, allfällige
Umnutzungen des Gebiets öffentlich zu diskutieren und in die laufende
Planung für den kommunalen Richtplan mit einzubeziehen (TA vom 18.
10.). Die Chemie Uetikon aber vertritt den Standpunkt, dass sich eine
öffentliche Diskussion erübrigt, weil man auf dem Gelände am See nur
zonenkonforme Änderungen plane - unter spezieller Berücksichtigung der
Vorgaben des Awel für aufgeschüttetes Land.
Gemeinderat: Keine Diskussion
Auch der Gemeinderat Uetikon hält eine öffentliche Diskussion derzeit
für verfehlt. Präsident Kurt Hänggi: «Als Behörde werden wir jedoch im
Fall eines konkreten Baugesuchs aktiv.» (Lorenzo Petro)
Carton plein pour l’accès public aux rives du lac
Succès: L’initiative a déjà été signée par 1600 personnes, alors que 1250 étaient nécessaires.
La zone que devrait couvrir ce projet de cheminement piétonnier sur les rives du lac, entre le Bain des Dames et la Plage de la Maladaire. Si ce projet passe, il permettra de longer le bord du lac de Corseaux à Montreux.
A mi octobre, plus de 1600 électeurs avaient déjà signé l’initiative communale «Pour un accès public aux rives du lac» à La Tour-de-Peilz. «C’est un grand succès», soulignent les initiants dans un communiqué. Ils relèvent avec satisfaction que le nombre des signatures requises pour une votation populaire, soit quelque 1250 signatures, est déjà nettement dépassé en un seul mois de récolte. Cependant, celle-ci se poursuivra puisque le dépôt légal des signatures n’est fixé qu’à fin novembre.
Soutien d'autres communes
Dès lors et selon toute vraisemblance, les électeurs de La
Tour-de-Peilz devraient prochainement voter sur la création d’un
cheminement piétonnier sur les rives du lac, dans le respect des lieux
existants, entre le Bain des Dames et la Plage de la Maladaire. Cas
échéant, il permettra de longer le bord du lac de Corseaux à Montreux.
Si la plupart des signataires ayant montré leur engouement pour la
concrétisation d’un tel projet proviennent de La Tour-de-Peilz, des
habitants d’autres communes de la Riviera et d’ailleurs, qui ne peuvent
signer l’initiative, ont tenu aussi à manifester leur soutien à l’accès
public aux rives du lac.
Particuliers privilégiés?
Lancée par un comité formé de conseillers communaux représentant tous
les partis locaux, cette initiative milite pour la création d’un chemin
de 1,2 km sur les rives du lac Léman. Un projet devisé à 3,5 millions,
mais qui pourrait bénéficier de subventions cantonales. Cette
initiative fait suite au rejet par le législatif boéland le 25 juin, à
une courte majorité de 37 voix contre 34, d’un postulat demandant la
création d’un chemin riverain. Les élus avaient alors suivi l’avis de
la Municipalité, qui préfère faire passer les piétons au bord de la
route cantonale. Une Municipalité critiquée par les initiants, qui
estiment que, ce faisant, elle fait passer l’intérêt de particuliers
devant l’intérêt public. Selon les militants, l’exécutif boéland aurait
peur de froisser les propriétaires privés avec la création d’un chemin
riverain de leurs demeures, en raison de la manne fiscale qu’ils
représentent.
Tages Anzeiger
18. Oktober 2008
Keine Diskussion um Uetikon West
Eine Gruppe von Uetikern möchte die Diskussion um das Areal der
Chemischen am See
wieder aufnehmen. Das Unternehmen findet das unnötig.
Die Offene Arbeitsgruppe Uetikon West (Ofag), die sich im Abstimmungskampf um den Gestaltungsplan «Uetikon West» für eine alternative Nutzung des Uetiker Seegeländes mit mehr Grün eingesetzt hatte (und an der Gemeindeversammlung deutlich scheiterte, deutlicher noch als der Gestaltungsplan selber), tritt wieder auf den Plan. Sie will auf der Homepage des Planungsbüros Metron AG Hinweise darauf gefunden haben, «dass die Chemie und Papier Holding (CPH) seit mehreren Monaten an einem neuen Gesamtprojekt für das Fabrikareal arbeitet».
Die Arbeitsgruppe wünscht sich eine offene und konstruktive Diskussion um das Gelände und fordert die CPH und die Gemeinderäte von Uetikon und Meilen auf, die Gespräche über die Nutzung neu aufzunehmen. «Wir sind überzeugt, dass eine Umnutzung in die laufende Diskussion zur Richtplanung in Uetikon gehört», sagt Sprecher Andreas Natsch.
Zonenkonforme Änderungen geplant
Bei der CPH ist man da anderer Meinung. Der
Projektverantwortliche Moritz Braun bestätigt zwar, dass ein
«Masterplan 2020» zusammen mit Metron entwickelt werde. Dies habe man
schon vor eineinhalb Jahren, direkt nach der verlorenen Abstimmung,
kommuniziert. Es gehe dabei aber explizit darum, auszuloten, welche
Möglichkeiten zur Umnutzung auf dem Gelände bestünden, ohne einen
politischen Prozess in Gang zu bringen.
Zu diesen Möglichkeiten gehört gemäss Braun auch die Ansiedlung von Dienstleistungsbetrieben oder der Bau von Bürogebäuden, «solange sie zonenkonform sind und den Vorgaben des Awel, also den Konzessionsbestimmungen entsprechen». Diese Absicht der CPH sei auch der Grund, weshalb das Industriegelände am See in der laufenden Richtplandiskussion explizit ausgeklammert worden ist. Eine Diskussion, wie sie sich die Ofag wünscht, ist deshalb gemäss Braun nicht nötig. Der Uetiker Gemeinderat hat das Anliegen der Ofag gemäss Auskunft der Gemeindeschreiberin zur Kenntnis genommen. Es war für eine Stellungnahme gestern aber niemand zu erreichen. (lop)
Tages Anzeiger
16. Oktober 2008
Transparenz gibt es nur gegen Bezahlung
Die «gläserne Verwaltung» – dank dem neuen Informations- und Datenschutzgesetz seit dem 1. Oktober in Kraft – ist Victor von Wartburg nicht transparent genug. Der streitbare Präsident des Vereins «Rives Publiques», der sich für den freien Zugang zu den Ufern von Seen und Wasserläufen der Schweiz einsetzt, empfindet die Kosten von 900 Franken, die mit seiner Anfrage ans Kantonale Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (Awel) verbunden sind, als «Strafe oder Busse».
Von Wartburg hatte ein Gesuch um Informationen zum Areal der CU Chemie Uetikon AG gestellt. Dabei geht es ihm darum, in Erfahrung zu bringen, zu welchen Bedingungen die CU das dort aufgeschüttete Land vom Kanton einst geliehen bekam und ob die Landanlagen nicht an die Bevölkerung zurückfallen müssten. Vom Rechtsdienst des Awel erhielt er nun aber erst die Information, dass die Bearbeitung seiner Anfrage «aufgrund der Menge der angeforderten Informationen mehrere Stunden in Anspruch nehme». Verrechnet würden 5 Stunden à 100 Franken zur Prüfung und Vorbereitung der Dokumente sowie 3 Stunden à 120 Franken zur materiellen Prüfung des Gesuchs sowie Kosten zur Reproduktion der Dokumente.
Nicht nur diese Kosten stören von Wartburg: Im Schreiben des Awel ist auch von privaten Interessenträgern die Rede, deren Stellungnahme erst eingeholt werden müsse, weshalb das Amt seine Anfrage erst Ende November beantworten könne. «Welche Art von privaten Interessen verunmöglicht es Ihnen, Informationen an uns weiterzuleiten?», fragt von Wartburg nun an das Awel zurück. Und weiter: «Welche privaten Interessen gehen vor öffentlichen Interessen?» (lop)
Obersee Nachrichten
16. Oktober 2008
So sollte der Ziegelhof durch die Instanzen gegondelt werden
Heute ist klar ersichtlich: Der Kanton half der überbordenen Uferüberbauung Ziegelhof aktiv auf den Weg. Die Verträge mit Kantonsrechten, die realisiert werden müssten, wurden verschwiegen. Trotzdem droht Schmerikon eine Abstimmung. Der Departementschef schweigt.
Im Jahr 2005 hat das Baudepartement des Kantons St. Gallen das Projekt Ziegelhof in Schmerikon in einer Vorprüfung positiv beurteilt und «eine Baubewilligung in Aussicht gestellt». Bei diesen Dimensionen auf der Basis von Ausnahmebewilligungen ist das nur schwer zu erklären. Doch beinahe wäre alles rund gelaufen. Dann passierte dem Kanton und der Bauherrschaft ein Supergau: Auf einmal wurden - für die Akteure überraschend - die alten Verkaufsverträge des Seelandes publiziert, aufgrund derer der Kanton das Land wieder zurückkaufen kann. Doch das scheint den zuständigen Regierungsrat Willi Haag kaum zu freuen; er macht sich zuerst Gedanken über die Bauherrschaft, statt die Chancen für den Kanton zu sehen.
Er will in Schmerikon die Umzonungsabstimmung geschehen lassen und zum Landrückkauf nichts sagen. Grund genug, sich den Ablauf des Geschäfts einmal genau anzusehen.
Obersee Nachrichten
16. Oktober 2008
Ziegelhof Schmerikon: Welche Rolle spielt das Baudepartement nun genau?
Das Projekt Ziegelhof wurde vom kantonalen Baudepartement auf mehr als fragliche Weise gefördert - nun schweigt es.
Ziegelhof Schmerikon: Welche Rolle spielt das Baudepartement nun genau?
Die Seeufer-Überbauung Ziegelhof in Schmerikon wird immer mehr auch zum Fall des Baudepartements. Geheimniskrämerei um Dokumente, Auskunftsverweigerung, Abwiegelung, Abschiebung von Verantwortung, Spielen auf Zeit. Es fragt sich, inwieweit das Departement die Interessen des Kantons vertritt.
Eines ist klar: Die geplante Uferüberbauung Ziegelhof auf dem ehemaligen JMS-Areal in Schmerikon wäre ausserhalb jeder Vorstellung: Es würde ein Schilfgürtel vernichtet, gegen 1000 m2 Seeland aufgefüllt, bis drei Meter an die Wasserlinie gebaut und vierstöckige Wohnblöcke in der zweigeschossigen Zone erstellt. Und das Unverständlichste: Überall würde der 20-Meter-Seeabstand missachtet.
Trotzdem hat das Baudepartement am 9. November 2005 die Baubewilligung für diese Überbauung «in Aussicht gestellt», wie die Gemeinde Schmerikon kürzlich schrieb. Nach diesem positiven Bescheid im Jahr 2005 nahm das Projekt seinen Lauf durch die Instanzen: Im Juni 2006 wurde es in Schmerikon öffentlich aufgelegt und später vom Gemeinderat bewilligt. Am 8. September 2008 wurde auf der Gemeinde das Umzonungsbegehren des Areals in eine Wohnzone aufgelegt, das die Überbauung ermöglichen würde. Ohne Einsprache hätte das Monster-Projekt am Seeufer danach durch den Kanton nur noch definitiv bewilligt werden müssen. Und das wäre wohl auch passiert. Ulrich Strauss, Leiter der St. Galler Raumentwicklung, schrieb den ON auf Anfrage am 30. März 2007: «Wenn die Vorprüfungsergebnisse vollumfänglich umgesetzt sind, müssen wir das Projekt genehmigen.» Dass die bauwillige Firma JMS die Vorprüfungsergebnisse exakt umsetzt, dürfte ja klar sein. Und damit wäre die Realisation des Projektes in der schützenswerten Zone am See wohl Tatsache geworden - wenn nicht «Zukunft Schmerikon» die alten Verträge aus den 50er-Jahren im Staatsarchiv gefunden hätte.
Supergau für Kanton und JMS
Diese Verträge hat «Zukunft Schmerikon» vor einem Monat öffentlich
gemacht. Mit diesem Supergau haben weder die Bauherrschaft, noch die
Gemeinde, noch der Kanton gerechnet. Und sie alle taten im Vorfeld
alles, um diesen Unfall zu verhindern: Die Uferschutzorganisation Rives
Publiques versuchte über Monate bei Gemeinde und Kanton Genaueres zu
den Seelandrechten zu erfahren. Doch überall wurde gemauert. So schrieb
Raphael Hartmann vom kantonalen Rechtsdienst am 12. Juni 2008 an Rives
Publiques: «Nach Rücksprache mit der Departementsleitung (Anmerkung
Red: Regierungsrat Willi Haag) können wir Ihnen leider keine Auskunft
geben ... ».
Auch Kantonsrätin Silvia Kündig und die ON bemühten sich vergebens um Informationen zu den Land- und Konzessionsrechten. Immer hiess es, die Verträge zum ehemaligen Kantons-Seeland seien Privatsache. Seit nun klar ist, was in diesen Verträgen steht, ist auch klar, warum zumindest die Bauherrschaft diese geheim hielt. Die Verträge enthalten nämlich das Recht des Kantons, das Seeland für einen Franken pro Quadratmeter zurück zu kaufen, sobald die JMS das Gelände nicht mehr gewerblich zum Kiesumschlag benötigt. Und das ist heute der Fall. Die JMS muss laut Vertrag auch die alten, unansehnlichen Gebäude auf dem aufgefülltem Seeland wieder abreissen.

Das Ziegelhof-Areal an schutzwürdiger Lage
zwischen See und Wald: Mit gütiger Hilfe des Baudepartements wurde das
geplante Grossprojekt
ausserhalb Schmerikons Richtung Baubewilligung geschickt. Foto:
reportair.ch
Kanton: Warum so geheimnisvoll?
Warum umgekehrt der Kanton so geheimnisvoll tat, ist weniger
einzusehen. Denn die vereidigten Kantonsvertreter müssten sich an den
Rechten zu Gunsten des Kantons ja eigentlich uneingeschränkt freuen,
kann doch deswegen für rund 10 000 Franken wichtiges Uferland
zurückgekauft und so Landschaft und See geschützt werden.
Doch der Baudepartementchef, Regierungsrat Willi Haag, zeigt wenig Freude am grossen Fund. Im Gegenteil: Haag mag auf Anfrage lieber zuerst an die Firma JMS denken, als an den Kanton. Gegenüber Kantonsrätin Silvia Kündig sagte er in einem protokollierten Gespräch, der Kanton könne seine Rechte nur dann realisieren, «sofern das Areal durch die JMS tatsächlich nicht mehr gebraucht wird». Nachdem die JMS den Werkhof schon vor Jahren vom Ziegelhof weg verlagert hat und das Areal jetzt mit 33 Wohneinheiten überbauen will, zweifelt der Regierungsrat offensichtlich immer noch, dass die JMS das Land im vertraglichen Sinne nicht mehr nutzt. Gegenüber den ON gab er noch eine Idee drauf: «Die JMS kann doch nächste Woche auf dem Werkhof wieder anfangen», sagte er allen Ernstes. Das würde heissen, dass der Regierungsrat jedes Spiel der JMS einfach so mitmachen würde. Warum eigentlich, fragt man sich?
Alte Verträge liegen gelassen
Als das Baudepartement im Jahre 2005 das Projekt prüfte, wurde ein
fünfseitiger Bericht erstellt, der wiederum geheim ist. Was aber
trotzdem klar wurde, ist, dass darin die wichtigen Land- und
Konzessionsverträge kein Thema waren. Departementssekretär Christof
Gämperle sagte nämlich am 10. September 2008 nach der überraschenden
Veröffentlichung der alten Landverträge gegenüber der Presse: «Wir
klären die Bodenrechte sofort ab. Wir brauchen dafür zwei bis drei
Wochen.» Der Kanton hat also im Jahr 2005 das Projekt positiv
beurteilt, ohne die kantonalen Rechte am Seeboden abzuklären, was
nichts anderes als fahrlässig war. Oder aber, der Kanton hat sie doch
gekannt, aber nicht zu Gunsten des Kantons gehandelt. Das wäre dann
eine schwere Amtsverletzung. Gegenüber der Öffentlichkeit will
Regierungsrat Haag zur ganzen Sache einmal mehr keine Stellung beziehen
(siehe Kasten). Zu den alten Verträgen sagte er am Telefon: «Das hat
Zeit, das eilt doch nicht.» Dafür will Haag zuerst in Schmerikon die
Abstimmung über die Einzonung des Seelandes durchführen lassen, was
eigentlich sinnlos ist, denn der Kanton kann das Land ja zurückkaufen.
Im Gespräch beschwört Haag zudem permanent, dass er das jetzt aufgelegte Ziegelhof-Projekt erst beurteile, wenn es nach der Abstimmung bei ihm ankomme. Auch sagt Haag, dass der Kanton im Jahre 2005 keine «Baubewilligung in Aussicht» gestellt habe. Derweil die Gemeinde Schmerikon seinen Bürgern genau das wörtlich mitteilte. Und die Gemeinde muss es ja wissen. Dort sitzt bekanntlich der bau willige JMS-Chef Beat Jud als Vizepräsident selber im Gemeinderat. Dazu sagt Haag genervt nur noch: <<Ich kann ja nicht wissen, was die Gemeinde publiziert.» Ob sich der Regierungsrat zur Sache nicht klar äussern mag, weil er mit JMS-Chef Beat Jud bestens verbunden ist, steht in den Sternen. Willi Haag sitzt mit diesem jedenfalls im Verwaltungsrat der St. Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke und in der Linth-Melioration. Als Baudirektor hat Haag mit Kantonsrat Jud, der auch Präsident des St. Galler Baumeisterverbandes ist, dauernd zu tun. Oder er überbringt mit Jud am Tag der Bauwirtschaft die Grussbotschaften und ist Gast an Juds Firmenjubiläum. Alles vielleicht berufliche Berührungspunkte, aber die werden eben speziell, wenn ein Geschäft so abläuft wie der Ziegelhof.
Nur eines scheint klar zu sein
Nur eins steht in dieser Sache klar fest: Am Freitag, 10. Oktober 2008,
sagte Regierungsrat Willi Haag den ON auf Tonband: «Wenn es stimmt,
dass die drei geplanten Einfamilienhäuser auf dem Ziegelhof zu 100%
innerhalb der Seeufer-Schutzzone (Anmerkung der Red: 20 Meter) stehen,
wird keine Bewilligung erteilt.» Falls der Regierungsrat dann macht,
was er den ON sagte, wird sein Departement nicht nur für die drei
Einfamilienhäuser keine Baubewilligung erteilen, sondern auch nicht für
die drei Blöcke mit 30 Wohnungen am Seeufer. Auch sie stehen zu grossen
Teilen innerhalb der Seeufer-Schutzzone. Hält Haag also Wort, kann er
den Schmerknern die angedrohte Abstimmung über die Umzonung ersparen
und sich stattdessen im Interesse des Kantons an seine Aufgabe machen,
nämlich, das ehemalige Seeland Ziegelhof zurückzukaufen. (Bruno Hug /
Andreas Knobel)
Fragen an Regierungsrat Willi Haag
Die Obersee Nachrichten luden Regierungsrat Willi Haag zum ersten
Mal Mitte Juli zu einem Interview zum Ziegelhof ein. Er sagte
telefonisch ab. Die zweite Anfrage sagte er am 12. August ab. Als
Hauptgrund gab er beide Male an, er dürfe keine Stellung nehmen, bevor
das Projekt nicht bei ihm liege. Er kenne das Eingabeprojekt nicht, das
liege auf der Gemeinde. Die dritte Anfrage sagte Haag am 3. September
ab, mit der Aussage, die ON wollen «ihn ins Messer laufen lassen». Er
könne deshalb nichts sagen. Die vierte Absage zu den untenstehend
schriftlich eingereichten Fragen kam am Freitag, 10. Oktober 2008,
wieder telefonisch. Die Fragen seien tendenziös und er, Haag, dürfe
jetzt gar nichts sagen. Der Leser möge selber entscheiden, warum der
Regierungsrat zu diesen logischen Fragen nicht Stellung beziehen kann.
Frage 1:
Der Generalsekretär ihres Baudepartements sagte der Presse am 10.
September: «Gegenwärtig klären wir die Besitzverhältnisse beim
Ziegelhof ab. Erste Ergebnisse sind in zwei bis drei Wochen zu
erwarten.» Wann darf man die Veröffentlichung der Besitzverhältnisse
und Konzessionsverträge erwarten?
Frage 2:
Nachdem die Verkaufsverträge des Seelandes für den ehemaligen Werkhof
der JMS öffentlich sind, ist bekannt, dass der Kanton an diesem Land
weit reichende Rechte hat. Weil das Land zum Kiesumschlag nicht mehr
gebraucht wird, kann der Kanton es zu Fr.1.-/m2 zurückkaufen. Welche
Schlüsse ziehen Sie daraus?
Frage 3:
Der Kanton hat auf dem Ziegelhof aus den damaligen Verkaufsverträgen
wesentliche Landschaftsschutz-Rechte. Die Firma JMS müsste die auf dem
Land erstellten Bauten auf eigene Kosten abbrechen. Die Einforderung
solcher Rechte würde grosse Vorteile für den See und die Landschaft
bringen. Wie stellen Sie sich dazu?

All diese Fragen will Regierungsrat Willi Haag
nicht beantworten.
Frage 4:
Ist der Kanton bereit, die aus den alten Verkaufsverträgen entstehenden
Rechte mit dem Vorsatz zu prüfen, dass diese zu Gunsten des Kantons
ausgelegt werden?
Frage 5:
Welches Departement ist für die Prüfung und Einforderung der Rechte an
diesem Seeland zuständig?
Frage 6:
Ihr Departement hat zum Projekt Ziegelhof im Jahre 2005 «die
Baubewilligung in Aussicht gesteilt», wie die Gemeinde mitteilte. Warum
tat Ihr Departement dies bei einem Projekt, das direkt am See nur mit
vielen Ausnahmebewilligungen, Seeauffüllungen,
Seeabstandunterschreitung und dergleichen realisiert werden könnte?
Frage 7:
Ihr Departement hat der Firma JMS die erwähnte Baubewilligung in
Aussicht gestellt, aber dabei offensichtlich nicht geprüft, weiche
Rechte der Kanton an diesem Seeland hat. Was sagen Sie dazu?
Frage 8:
Beim Grossprojekt Ziegelhof ist heute rechtlich vieles unklar. Wird der
Kanton nun verhindern, dass in Schmerikon in dieser Situation eine
Volksabstimmung zur Umzonung des Ziegelhof in Bauland durchgeführt wird?
Obersee Nachrichten
9. Oktober 2008
Architekturforum Obersee lehnt Überbauung Seepark in Schmerikon klar ab
Das Architekturforum Obersee hat das Projekt für die geplante Überbauung Ziegelhof in Schmerikon direkt am Obersee studiert und lehnt es ab. In seiner jetzigen Form verstösst das Projekt gegen die Grundsätze der Seeuferplanung Obersee und stört das Landschaftsbild erheblich.
Interview:
Das Grundstück Ziegelhof am Obersee ist eine begehrte Wohnlage.
Was also spricht dagegen, hier attraktive Wohnungen zu bauen?
Da unser Lebensraum schon heute arg zerstückelt ist, werden die zusammenhängenden Naturräume für uns alle immer wichtiger. Das ETH-Studio Basel, welches in «Die Schweiz; ein städtebauliches Porträt» eine Bestandesaufnahme gemacht hat, schreibt: «Die heute noch verbliebenen Naturräume sind die einzigen Gebiete mit noch einigermassen intakten Landschaften in relativer Nähe zu den Zentren. Diese grünen Inseln sind als urbane Räume zu interpretieren, denen innerhalb der Schweiz eine wichtige Bedeutung zukommt.»
Das trifft auf die Landschaft am Obersee genau zu. Dieses Gebiet erfüllt als Erholungsraum für die Menschen eine wichtige Rolle, weshalb er als Naturraum für die nachfolgenden Generationen möglichst zusammenhängend erhalten bleiben sollte.
Das wurde auch in der kantonalen Seeuferplanung Zürich-/Obersee von 1995/1997 festgehalten: «Die Seeufer mit den Strandbereichen gehören zu den reichhaltigsten und wertvollsten, aber auch verletzlichsten Landschaftsteilen... Das gilt auch für das sanktgallische Ufer des Zürich- und des Obersees, welches als Lebens- und Landschaftsraum einen überdurchschnittlich hohen Wert aufweist.»
Um den See zu schützen hat die Seeuferplanung die folgenden fünf Ziele für den Obersee formuliert:- Fördern einer möglichst breiten und flachen Übergangszone vom Wasser zum Land.
- Erhalten der biologischen Aktivität der Uferzone und der Lebensräume von Tieren und Pflanzen.
- Schützen eines harmonischen, intakten naturnah strukturierten Seeufers.
- Verbessern des öffentlichen Zugangs zum Seeufer.
- Aufwerten geeigneter Uferbereiche zu attraktiven Erholungsgebieten.Das Projekt Seepark verstösst klar gegen die Festlegungen aus der Seeuferplanung Obersee:
- Der Gewässerabstand von 25 Meter wird massiv unterschritten.
- Die in WG 2 (nach der allfälligen Umzonung) erlaubte Zweigeschossigkeit wird nicht eingehalten.Die Mehrfamilienhäuser sind praktisch viergeschossig (drei Vollgeschosse und maximale Attikagrösse). Die Änderung der Geschossigkeit ist mit einem Gestaltungsplan möglich, muss aber begründet sein. In diesem Fall ist die Erhöhung falsch, da das Gestaltungsziel, eine gute Einordnung ins Seeufer, damit grob verpasst wird und kein öffentliches Interesse berücksichtigt wird.
- Eine bauliche Verdichtung ist ein anerkanntes Ziel, um Land zu schonen. Unter den gegebenen Umständen ist eine höhere Ausnutzung aber nur mit der Übertretung diverser Vorschriften möglich, was an dieser Natur- und Seen-Lage mehr als unerwünscht ist.
Das Projekt Ziegelhof, Schmerikon, verstösst grob gegen die in der Seeuferplanung formulierten Grundsätze. Es wendet sich in seiner momentanen Ausgestaltung gegen die Menschen, das Landschaftsbild und die Natur und ist deshalb klar abzulehnen.
Tages Anzeiger
7. Oktober 2008
Anwohner sind gegen Wohnungen mit Seeblick
Unmittelbar am Ufer des Obersees, auf dem sogenannten Ziegelhofareal, sollen drei Mehr- und drei Einfamilienhäuser entstehen. Das Gelände gehört heute einer Baufirma. Um die Überbauung zu realisieren, hätte der Ziegelhof umgezont werden müssen.
Gestern hat die Gruppe Zukunft Schmerikon dagegen das Referendum eingereicht. Unterschrieben haben 507 Einwohner - 180 Unterschriften wären nötig gewesen. Das zeige, wie gross das Interesse der Bevölkerung an einem intakten Seeufer sei, schreibt die Interessengruppe in einer Medienmitteilung. Schmerikon hat rund 3300 Einwohner, davon sind etwa 2800 Schweizer.
Die geplante Überbauung widerspreche dem geltenden Baurecht,
argumentieren die Gegner; zudem werde der vorgeschriebene Abstand zum
Seeufer massiv unterschritten. Die Gemeinde hält dem entgegen, dass die
Bauherren nicht an die Bauvorschriften gebunden seien, wenn ein
Gestaltungsplan ausgearbeitet werde.
Auch auf kantonaler Ebene machen die Gegner Druck. Sie haben Verträge
gefunden, die dem Kanton offenbar ein Vorkaufsrecht für das mehr als
7000 Quadratmeter grosse Gelände für nur einen Franken pro Quadratmeter
einräumen. Ob diese Verträge gültig sind, klärt der Kanton St. Gallen
derzeit ab. (leu)
Die Südostschweiz
7. Oktober 2008
Ziegelhof-Referendum mit 507 Unterschriften eingereicht
Der Gemeinde Schmerikon sind gestern 507 Unterschriften zum Referendum gegen die Umzonung von Uferland im Ziegelhof übergeben worden.
Mit der Abgabe von 507 Unterschriften zum Referendum Umzonung Ziegelhof wurde die erforderliche Zahl von 180 Unterschriften bei weitem übertroffen. Das zeigt nach den Worten der Gruppe «Zukunft Schmerikon», wie gross das Interesse der Bevölkerung am Erhalt des Landschaftsbildes ist und dass direkt am See nicht mit Ausnahmebewilligungen gebaut werden soll.
Die genannte Gruppe fordert den Kanton auf, zum Ziegelhof keine öffentliche Abstimmung mehr zuzulassen, bevor die Fakten zum Land klar sind. Wörtlich schreibt sie: «Das Baudepartement des Kantons St. Gallen unter Regierungsrat Willi Haag soll die in den Verkaufsverträgen des Seelandes fixierten kantonalen Rechte prüfen und einfordern. In den alten Verkaufsverträgen zwischen dem Kanton und der bauwilligen Firma JMS von Kantonsrat und Vize-Gemeindepräsident Beat Jud steht geschrieben, dass der Kanton das Seeland zu 1 Franken pro Quadratmeter zurückkaufen kann, wenn es für den gewerblichen Zweck (Kiesumschlag) nicht mehr gebraucht wird. Das ist heute der Fall, da die Firma JMS das Land für eine Wohnüberbauung nutzen will. Die St. Galler Bürger dürfen erwarten, dass die kantonalen Rechte im Interesse des Kantons interpretiert werden.»
Des Weiteren habe der Generalsekretär des Baudepartements, Christof Gämperle, nach der Publikation der alten Verkaufsverträge durch «Zukunft Schmerikon» am 10. September 2008 öffentlich erklärt, dass der Kanton seine Rechte am aufgefüllten Seeland sofort prüfe und sie in «zwei bis drei Wochen» vorlege, schreibt die Gruppe weiter. «Der Kanton ist nun gefordert, Wort zu halten.»
«Verstoss gegen die Seeuferplanung»
Zu ihrer grundsätzlichen Stossrichtung schreibt die Gruppe «Zukunft
Schmerikon»: «Generell soll das Land auf dem Ziegelhof nicht in eine
Wohnzone umgezont werden. Die geplante Überbauung verstösst gegen die
Festlegungen der bundesrätlich festgelegten Seeuferplanung Obersee,
gegen das Baugesetz und widerspricht dem Leitbild der Gemeinde. Es ist
unter keinem rechtlichten Aspekt einzusehen, warum direkt am See
verdichtetes, viergeschossiges Bauen in einer 2-Geschoss-Zone,
Seeauffüllungen und die permanente Unterschreitung des
25-Meter-Seeabstandes möglich sein soll.»
«Wir wollen mehr Transparenz»
Schmerikon. - Die gestrige Unterschriftenübergabe für das Referendum
der Ziegelhofüberbauung im Gemeindehaus Schmerikon verlief nicht gerade
friedlich. Die Mitglieder der «Zukunft Schmerikon» sowie die
Kantonsrätinnen Daniela Colombo (SP) und Silvia Kündig (UGS) dürften
den Missmut des Gemeindepräsidenten Richard Koller verspürt haben. «Sie
hätten sich erkundigen können, wie dieses Vorhaben entstanden ist,
bevor Sie eine solche Aktion starten», warf Koller den Anwesenden vor.
Oder: «Wir haben die Faktoren, die Sie bemängeln, bereits in Betracht
gezogen». Bevor Koller den Raum verliess, liess er verlauten, der
Kanton habe bereits eine Entscheidung gefällt.
«Dies wäre eine nicht Transparentmachung von Fakten und Verträgen»,
sagt Silvia Kündig-Schlumpf, die von einer solchen Entscheidung nichts
weiss. Die Kantonsrätin bezweifelt, dass die Gemeinde mehr wisse, als
was im Parlament publik gemacht worden sei. Zur Klärung hat
Kündig-Schlumpf das Gespräch mit dem Gemeindepräsidenten gesucht.
Damit der Kanton nun handelt, muss diesem vorerst ein konkretes
Bauprojekt von der Gemeinde unterbreitet werden. Die Regierungsrätin
hofft nun «auf ein mündiges Handeln». «Das Ziegelhofareal ist im
Richtplan des Kantons als wertvolle Naturlandschaft ausgewiesen. So
soll es auch bleiben.»
«Der Kanton soll jetzt vorwärts machen»
Interview von Olivia Brunner mit Tony Rüegg,
Mitglied der Gruppe «Zukunft Schmerikon»,
Weshalb setzen Sie, Tony Rüegg, und Ihre Kollegen
von der IG «Zukunft Schmerikon»
sich gegen die Überbauung des Ziegelhof-Areals ein?
Rüegg: Das schöne Seeufer liegt uns sehr am Herzen. Es soll daher weiterhin der Öffentlichkeit zugänglich sein. Zudem handelt es sich dabei um ein Naturschutzgebiet, dessen Zerstörung gravierende Folgen haben könnte.
Sie haben nun das Referendum ergriffen und dem
Gemeindepräsidenten - nicht sehr zu seiner Freude -
509 Unterschriften überreicht. Sind Sie zufrieden mit dem Ergebnis?
Rüegg: Absolut. Wir sind den Schmerknerinnen und Schmerknern sehr dankbar für ihre Unterstützung. Die vielen Unterschriften bestätigen zudem, dass diese Umzonung von der Bevölkerung nicht akzeptiert wird.
180 Unterschriften wären nötig gewesen; diese Zahl haben Sie
bei weitem übertroffen. Wie sind Sie bei der
Unterschriftensammlung vorgegangen?
Rüegg: Wir haben Unterschriftenkarten an alle Haushalte verschickt und an öffentlichen Orten aufgelegt. Zudem haben wir direkt auf den Strassen Unterschriften gesammelt.
Lassen sich aufgrund der Unterschriften Rückschlüsse auf
spezifische Gruppen oder Interessengemeinschaften ziehen?
Rüegg: Nein. Personen aus allen Gesellschafts- und Berufsschichten haben sich für uns stark gemacht.
Wie sehen Sie die Chancen, dass die Forderungen von
«Zukunft Schmerikon» Gehör finden und es zu keiner öffentlichen
Abstimmung kommt, bevor die Fakten zum Land klar sind?
Rüegg: Wir sind zuversichtlich. Jedoch sind wir uns auch bewusst, dass es ein langwieriger Prozess werden kann. Es liegt nun am Kanton, seine Rechte am Seeland zu prüfen und zu entscheiden, ob er das Land zurückkauft.
Sollte dies nicht schon längst geschehen sein?
Rüegg: Doch. Bereits Ende September hätte der Kanton den Entschluss gefällt haben müssen. Wir sind enttäuscht, dass dort nicht vorwärts gemacht wird.
St. Galler Tagblatt
7. Oktober 2008
Überbauung Ziegelhof – Das Referendum steht
Das Interesse der Bevölkerung, dass das Seeufer am Obersee erhalten bleibt und nicht mit Ausnahmebewilligungen überbaut wird, scheint gross zu sein: Der Gemeinde Schmerikon wurden gestern 507 Unterschriften zum Referendum gegen die Umzonung von Uferland auf dem Areal Ziegelhof übergeben, 180 Unterschriften hätten genügt.
Damit wird der Kanton von der politisch unabhängigen Gruppe «Zukunft Schmerikon» auch aufgefordert, keine weiteren Abstimmungen zum Ziegelhof durchzuführen und die in den Verkaufsverträgen des Seelandes fixierten kantonalen Rechte zu prüfen und einzufordern.
Gemäss den Verkaufsverträgen zwischen dem Kanton und der Firma JMS von Vize-Gemeindepräsident Beat Jud kann der Kanton das Seeland für 1 Franken pro Quadratmeter zurückkaufen, wenn es für den gewerblichen Zweck (Kiesumschlag) nicht mehr gebraucht wird. Das ist heute der Fall: Die Firma JMS will das Land für eine Wohnüberbauung. Nun kommt es zu einer Volksabstimmung über die Umzonung. (red.)
Zürichsee-Zeitung
Linth-Zeitung
7. Oktober 2008
Schmerikon Die Unterschriften für ein Referendum gegen die Ziegelhof-Umzonung sind eingereicht
509 Unterschriften und dicke Luft

Neben Unterschriften für ein Referendum gegen die Umzonung im
«Ziegelhof» wurden gestern im Gemeindehaus auch Vorwürfe ausgetauscht.
Eigentlich hätte es ein rein formaler Akt werden sollen: eine einfache Übergabe von 509 Unterschriften. Doch es kam anders. Die anfangs von gegenseitiger Distanz geprägte Stimmung im Sitzungszimmer des Gemeinderates wandelte sich zusehends. Bald kam es zu Gehässigkeiten zwischen Mitgliedern der Gruppe «Zukunft Schmerikon» und dem abtretenden Gemeindepräsidenten Richard Koller. Man warf sich Verschleierung und Sachunkenntnis vor.
«Die Bevölkerung muss wissen, auf welchen Grundlagen die Überbauung zu Stande kommen soll. Wie soll die Gegnerschaft das Projekt beurteilen, wenn es vielleicht Verträge gibt, von denen wir keine Kenntnis haben? Wir verlangen, dass alle Akten offengelegt werden», meinte UGS-Kantonsrätin Silvia Kündig. Richard Koller, der die Unterschriften entgegennahm, hatte kein Verständnis für den Vorwurf. Sämtliche Fakten lägen offen auf dem Tisch. Jeder, der wollte, habe Akteneinsicht nehmen können während der Auflagefrist. «Nur ist niemand von den Damen und Herren bei uns aufgetaucht.»
Keine Auskunft erhalten
Ungehalten reagierte Koller auf den Vorwurf, beim St. Galler
Baudepartement halte man sich trotz mehrfacher Nachfrage mit Auskünften
zur rechtlichen Situation respektive mit Angaben zu den
Besitzverhältnissen beim «Ziegelhof» zurück. Es handle sich um ein
laufendes Verfahren. Da mische man sich nicht ein, mahnt er.
«Zukunft Schmerikon» berief sich zuvor auf gültige Verträge zwischen der JMS AG und dem Kanton St. Gallen aus dem Jahr 1953, wonach der Kanton bis heute das Recht hat, das Seeland für einen Franken pro Quadratmeter zurückzukaufen, wenn es für den gewerblichen Zweck, den Kiesumschlag, nicht mehr gebraucht wird. Letzteres ist seit vier Jahren der Fall. «Zukunft Schmerikon» fordert deshalb den Kanton auf, seine Rechte geltend zu machen, den Boden zu kaufen und das Gelände am Ufer zu schützen.
Abstimmung im nächsten Jahr
Mit der stattlichen Anzahl von 509 Unterschriften ist das Referendum so
gut wie sicher, und die Schmerkner Stimmberechtigten entscheiden an der
Urne über die Umzonung des Seelands am Ziegelhof. Die geplanten – bis
viergeschossigen – Gebäude mit 33 Luxuswohnungen direkt am See müssen
also noch eine hohe Hürde nehmen, ehe sie gebaut werden können. Dass
die Gruppe «Zukunft Schmerikon» innert kürzester Zeit fast drei Mal so
viele Unterstützende fand, wie für ein Referendum nötig sind, zeigt,
wie sehr die Überbauung beim Ziegelhof die Gemüter erregt. Entsprechend
fühlten sich die Initianten bestärkt: Das Interesse der Bevölkerung am
Erhalt des Landschaftsbildes sei riesig. Man wolle nicht, dass direkt
am See mit Ausnahmebewilligungen gebaut werde, hiess es.
In vierzehn Tagen werden die eingereichten Unterschriften auf ihre Gültigkeit geprüft sein. Laut Gemeindepräsident Koller kommt es aber erst im nächsten Jahr zu einer Abstimmung. (Michael Grimm)
Obersee Nachrichten
6. Oktober 2008
Kuriose Eile bei Kiesabbauvertrag
In Nuolen soll der Kiesabbauvertrag zwischen Wangen, Tuggen und der bauwilligen Kibag den Weg frei machen für über 60 Wohneinheiten am Oberseeufer. Dazu verhalf ein Einspracherückzug mit anonymer Spende für die Anwaltskosten der Gegnerschaft.
Ende September dieses Jahres gab Wangens neuer Gemeindepräsident Adrian Oberlin, zusammen mit Vertretern der Gemeinde Tuggen und der Kibag, vor der Presse die Unterzeichnung des seit Jahren pendenten Kiesabbauvertrages bekannt. Dieser bildet die Grundlage dafür, dass die Kibag in Nuolen ihre Kiesanlagen abbauen und danach das Ufer mit über 60 Wohneinheiten überbauen kann. Dafür würden zirka 10’000 Quadratmeter Seeland aufgeschüttet. Der Überbauungsplan soll bereits in Schwyz zur Bewilligung liegen. Die Kibag will möglichst bald mit den Vorbereitungsarbeiten für die Seeüberbauung beginnen. Derweil ist aber noch nicht einmal klar, wo in Nuolen das abgebaute Kies künftig auf den Seeweg geschickt wird.
Dass es mit dem Vertragsabschluss nach fast zehnjährigen Verhandlungen nun derart eilte, ist äusserst erstaunlich. Es pressierte auf jeden Fall derart, dass der Anwalt der Einsprechergruppe, Linus Bruhin, für die Kiesabbauregelung seine Klienten über den Rückzug ihrer Einsprache erst einen Tag vor der Medieninformation brieflich informierte. Und ganz seltsam obenauf ist, dass sich der Anwalt für seine Bemühungen in diesem Fall von einem anonymen Spender bezahlen liess. Eine solche kann kaum von den Gemeinden Wangen oder Tuggen gekommen sein. Also müsste sie aus dem Umfeld des dritten Beteiligten kommen, von der Kibag. Klar ist, dass den anonymen Spender niemand nennen will. Als Einsprecher und direkte Anstösser der Nuolener Bucht sowie des Kibag-Kieswerks fühlt sich die Familie Rothlin von der Gemeinde und dem Anwalt total übergangen.
Obersee Nachrichten
6. Oktober 2008
Verdächtige Eile beim Kiesabbauvertrag zwischen Wangen-Nuolen, Tuggen und der Kibag
Fragwürdiger Umgang mit Einsprechern lässt Verbindungen zu geplanten Uferüberbauungen in Nuolens Buchten erahnen

Führen die mysteriösen Umstände, unter denen der
Kiesabbauvertrag zustande kam, das Seeüberbauungs-Projekt in Nuolens
Bucht in eine Sackgasse?
Fotos: Dominic Duss
Verdächtig schnell haben Wangen und Tuggen mit der Kibag den Kiesabbauvertrag unterzeichnet. Grund dafür dürfte das SeeüberbauungsProjekt Nuolen sein. Dass der Anwalt der Vertrags-Gegner deren Einsprache ohne ihr Wissen zurückzog und für seine Aufwendungen von einem anonymen Spender bezahlt wurde, macht stutzig.
Schon wieder steht am Obersee ein grosses Seeüberbauungsprojekt an und wie beim Schmerkner Ziegelhof wäre dieses beinahe widerstandslos durchgewunken worden! Diesmal geht es um das Seeprojekt Nuolen. In den Seebuchten von Nuolen sollen rund 10 000 m2 See aufgeschüttet werden, wodurch die Kibag über 60 Wohneinheiten am Ufer erstellen könnte. Das in zum Teil heute gänzlich naturbelassenen Buchten. Auch ein neuer Bootshafen soll geschaffen werden, obwohl der bundesrätliche Richtplan Obersee vorschreibt, dass am Obersee keine zusätzlichen Bootsplätze entstehen dürfen. Bei alledem haben es die Bauherren, wie es scheint, sehr eilig.
Anwalt überging seine Klienten
Das millionenschwere Bauvorhaben in der Nuoler Bucht kann die Kibag nur
vorantreiben, wenn sie mit den Gemeinden Wangen und Tuggen die
Kiesabbaupläne für die Zukunft geregelt hat und zugleich das Kieswerk
in der Nuoler Bucht verschwunden ist. Dafür brauchte es Bewilligungen,
die von der Kibag schon 1999 beantragt wurden. Damals machte aber die
Gruppe «Mir Nuoler» mit 30 Unterzeichnenden gegen die geforderte
Verlängerung des Kiesabbaus Einsprache und verlangte eine reduzierte
Kiesabbau- Regelung mit diversen Bedingungen. Nach langem Hin und Her
ging jetzt auf einmal alles sehr schnell. Im vergangenen August wurde
ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen Wangen, Tuggen und der
Kibag abgeschlossen, der grünes Licht für die Bewilligungsbeschlüsse
der Gemeinderäte geben sollte.
Auf den 15. September luden die Gemeinden Wangen, Tuggen und die Kibag die Lokalpresse zu einer Information ein und verkündeten, der Vertrag über den künftigen Kiesabbau sei nun perfekt. Doch davon wussten die meisten der damaligen Einsprecher nichts. Sie bekamen erst einen Tag vor der Pressekonferenz von ihrem Anwalt, Linus Bruhin, brieflich mitgeteilt, er habe am 12. September «nach Absprache mit den Vertretern des Gemeinderates Wangen» ihre Klage zurückgezogen. Kurioserweise unterliess es der Anwalt, diesen Rückzug vorher mit all seinen Klienten zu besprechen und diese offiziell darüber zu informieren.
Dies aber liessen sich die damaligen Einsprecher und Kibag-Nachbarn Daniel und Ursula Rothlin nicht gefallen und schrieben sofort per eingeschriebenem Brief an den Anwalt, sie seien mit dem Einspracherückzug nicht einverstanden und entzogen ihm das Mandat. Sie teilten dies gleichentags der Gemeinde Wangen mit und schrieben, dass sie die Einsprache aufrecht erhalten wollten. Doch der Gemeinderat Wangen hatte es ebenfalls eilig. Ohne darauf einzugehen, bewilligte er das Gesuch der Kibag acht Tage später.
Anonyme Spende nach Rückzug
Die Rothlins waren nicht nur über den Rückzug der Einsprache erstaunt.
Doppelt stutzig machte sie, weil ihnen ihr Anwalt gleichzeitig die
höchst ungewohnte Mitteilung machte, dass seine Anwaltsrechnung von
einem anonymen Spender bezahlt worden sei. Er teilte seinen Klienten
schriftlich mit, dass er «ein Arrangement betreffend meiner Aufwände
treffen konnte, so dass die Einsprecher nicht mit weiteren Kosten
belastet werden». Darüber, wer der Spender sei, habe man Stillschweigen
vereinbart. Rothlins sind empört: «Unser Anwalt nimmt eine anonyme
Spende von über 10’000 Franken entgegen, um unsere Einsprache
zurückzuziehen, und das, ohne uns anzufragen - das ist doch
unglaublich!»
Rothlins schrieben deshalb nicht nur der Gemeinde und dem Anwalt, sondern sie reichten auch bei der Anwaltskommission in Schwyz und Bern eine Anzeige gegen Anwalt Bruhin ein: «Sein Verhalten bei der Entgegennahme von Geldern für anwaltliche Leistungen weist möglicherweise auf eine schwerwiegende Verletzung unserer Parteien-Interessen hin.»
Geheimnis nicht nur um Spender
Rothlins haben die eingeleiteten Schritte mit neu herbeigezogenen
Rechtsvertretern abgesprochen. «Der Fall ist klar, wir wurden komplett
übergangen!» Anwalt Linus Bruhin aber wähnt sich in Sicherheit:
«Rothlins haben nicht reagiert, als ich sie vor zwei Jahren schriftlich
anfragte, ob ich in der Sache weitermachen soll. Für mich war der Fall
somit erledigt.» Ob diese Sichtweise auch die Anwaltskommission teilt,
muss nun juristisch geklärt werden. Mit Sicherheit aber wird es Bruhin
mit der entgegengenommenen anonymen Spende kaum einfach haben. Wie viel
Geld er erhielt, will er auf Anfrage der ON ebenso wenig sagen, wie,
wer denn der noble Sponsor sei. Da die beiden Gemeinden Wangen und
Tuggen aber als anonymer Spender nicht in Frage kommen, ist die
Wahrscheinlichkeit gross, dass die flotte Geste vom dritten
Vertragspartner, also der Kibag, kommen dürfte. Dass ein solches
Geschäft bei einem derart wichtigen Vertrag mit einer anonymen Spende
weder moralisch noch sachlich geht, müsste jedem einleuchten.
Wangens Gemeindepräsident Adrian Oberlin sagte gegenüber den ON, er wisse weder etwas über eine anonyme Spende noch kenne er den Spender. Zugleich pocht er auf das Geschäft und sagt: «Der Kiesabbauvertrag kann nicht mehr angefochten werden, denn Anwalt Bruhin hatte ja eine anwaltschaftliche Vollmacht.» Oberlin meint, dass ausser Rothlins alle mit dem erarbeiteten Vertrag glücklich und zufrieden scheinen, «denn sonst hat sich ja niemand gemeldet».

Der Eindruck täuscht, denn Daniel und Ursula
Rothlin haben, nachdem sie von ihrem Anwalt
übergangen wurden, wenig zu lachen.
Rothlins wollen weiterkämpfen
Darob können Rothlins nur den Kopf schütteln. «Wie soll die Bevölkerung
denn zufrieden sein, wenn der Vertrag zwischen den Gemeinden und der
Kibag gar nicht bekannt ist. Nicht einmal Anwalt Bruhin hat diesen vor
dessen Abschluss gesehen!» Und wahrlich, die Gemeinde will den Vertrag
weder öffentlich machen, noch den Rothlins aushändigen. Sie dürfen ihn
nur gerade auf der Gemeinde einsehen, wie ihnen mitgeteilt wurde. Das
genügt ihnen aber nicht, sie verlangen eine Vertragskopie und fragen
sich, warum der öffentlich-rechtliche Vertrag so geheim gehalten wird.
Die Familie Rothlin ist bereit, für ihr Anliegen und den Schutz der
Nuoler Bucht zu kämpfen und wird den Beschluss des Gemeinderates Wangen
anfechten.
Die ON haben in diesem brisanten Fall vertiefte Recherchen aufgenommen. Für die über 60 Wohneinheiten in der Nuoler Bucht, die mitunter auf rund 10 ha noch aufzufüllender Seefläche gebaut würden, wollte bis jetzt noch niemand einen druckreifen Plan zur Verfügung stellen. Wieviel See aufgefüllt wird, ist vorerst noch unklar: Im Papier «Beurteilung und Anträge durch Amt für Umweltschutz» vom 18. Dezember 2006 steht, für die neue Überbauung würden 8500 Quadratmeter Seefläche aufgefüllt. Im «Erläuterungsbericht zum Teilzonenplan» heisst es jedoch, es würden netto 11 800 Quadratmeter See aufgefüllt. So oder so Zahlen, die erstaunen. Das Bewilligungsgesuch für den Überbauungsplan für die über 60 Wohneinheiten am Nuoler Ufer soll jedenfalls schon in Schwyz liegen. Die ON bleiben dran. (Dominic Duss)
Zürichsee-Zeitung
Linth-Zeitung
3. Oktober 2008
Das Architekturforum Obersee nimmt zur geplanten Überbauung Ziegelhof Stellung
Architekturforum Obersee lehnt das Ziegelhof-Projekt ab
Die Wohnüberbauung am See verstosse gegen die
Grundsätze der Seeuferplanung.
Zu diesem Fazit kommt das Architekturforum Obersee.
«Das Projekt wendet sich in seiner momentanen Ausgestaltung gegen die Menschen, gegen das Landschaftsbild und die Natur», sagt Frank Roskothen, Präsident des Architekturforums Obersee. Deshalb sei es klar abzulehnen. Mit der Stellungnahme will das Forum die Interessengemeinschaft «Zukunft Schmerikon» sowie die beiden Kantonsrätinnen Silvia Kündig (UGS) und Daniela Colombo (SP) unterstützen. Diese wollen das Projekt am Seeufer verhindern und das Referendum ergreifen. Bis zum 7. Oktober benötigen sie 200 Unterschriften, damit dieses zustande kommt. Danach hätte das Schmerkner Stimmvolk das letzte Wort. Das Architekturforum fühle sich zudem verantwortlich für diese Angelegenheit, weil das Areal in ihrem Tätigkeitsgebiet liege, erklärt Roskothen. «Wir haben das Projekt lange studiert und geprüft. Die Zeit ist nun reif für diese Stellungnahme zur Unterstützung der Interessengemeinschaft.»
Erholungsraum für Bevölkerung
Wie die IG und die zwei Kantonsrätinnen führt auch das Architekturforum
eine Liste von Gründen auf, die gegen das Projekt sprechen. «Das Gebiet
erfüllt als Erholungsraum für die Menschen eine wichtige Rolle, weshalb
es als Naturraum für die nachfolgenden Generationen möglichst
zusammenhängend erhalten bleiben sollte», erklärt Frank Roskothen.
Diese Grünflächen seien als urbane Räume zu interpretieren, denen in
der Schweiz eine wichtige Bedeutung zukomme. Als wichtigsten Grund
nennt das Architekturforum Obersee den Verstoss gegen die Festlegungen
aus der Seeuferplanung Obersee von 1995/1997. Dort wurden unter anderem
folgende Ziele festgehalten: «Erhalten der biologischen Aktivität der
Uferzone und der Lebensräume von Tieren und Pflanzen. Schützen eines
harmonischen, intakten und naturnah strukturierten Seeufers.» Dies
würde laut Architekturforum nicht erfüllt.
Land kann geschont werden
Paul Rickli, Vizepräsident des Architekturforums Obersee, ergänzt: «Der
vorgeschriebene Mindest-Gewässerabstand von 25 Metern würde massiv
unterschritten.» Zudem werde die erlaubte Zweigeschossigkeit der
Gebäude nicht eingehalten. «Die Mehrfamilienhäuser wären
viergeschossig», erläutert Rickli. Obwohl entsprechende Gebäude mit
einer Begründung möglich wären, wäre es gemäss Rickli in diesem Fall
falsch, weil das öffentliche Interesse nicht berücksichtigt werde.
Präsident Roskothen erwähnt auch, dass das Grundstück natürlich eine begehrte Wohnlage sei. «Aber das Weiterbestehen dieses reichhaltigen und wertvollen Landschaftsteils hat klar Priorität.» So könne das Land geschont werden, und das Landschaftsbild bliebe erhalten. Die Überbauung würde zudem ausserhalb des Dorfes Schmerikon realisiert werden. «Ziel ist es, Schmerikon nach innen zu verdichten, sprich, die Freiräume im Dorf zu nutzen», erklärt Roskothen. Es entspreche keiner modernen Zonenplanung, das Dorf nach aussen zu erweitern. (Marc Ulrich)
Zürichsee-Zeitung
26. September 2008
Kanton zahlt nicht für Altlasten
Regierungsrat sieht keine Verantwortung für Altlastendeponie auf Fabrikareal
Der Kanton Zürich wird sich entgegen einer Behauptung des
Vereins RIVES PUBLIQUES
nicht an den Kosten für eine Altlastensanierung auf dem Areal der
Chemie Uetikon beteiligen.
Der Verein RIVES PUBLIQUES hat diese Woche eine Mitteilung verbreitet, wonach die CU Chemie Uetikon AG für die bevorstehende Sanierung von Altlasten eine Finanzspritze vom Kanton erhalten soll (vgl. Ausgabe vom Donnerstag). CU-Geschäftsleiter Moritz Braun widerspricht dieser Behauptung: Das Konzept für die Altlastensanierung in der Landanlage Rotholz sehe eine solche Beteiligung nicht vor, sagte er gestern auf Anfrage. Der Kanton trete nur dann auf den Plan, wenn der Verursacher von Altlasten nicht ausfindig gemacht werden könne oder nicht mehr existiere. Das sei im Fall der CU Chemie Uetikon offenkundig nicht der Fall, sagte Braun.
Ebenfalls gestern hat der Zürcher Regierungsrat die Antwort auf eine Anfrage der Kantonsrätinnen Maria Rohweder (Uetikon), Katharina Prelicz- Huber und Françoise Okopnik (beide Zürich) von Ende Juni veröffentlicht. Die drei Vertreterinnen der Grünen Partei wollten wissen, wie der Kanton seine Verantwortlichkeit für die seinerzeitige Bewilligung der Aufschüttung mit belastenden Stoffen beurteile. Ausserdem fragten sie, zu welchem Anteil der Kanton Zürich für die Sanierung zahlungspflichtig sei.
Kanton will nicht haften
Der Regierungsrat lässt in seiner Antwort keinen Zweifel dar an, dass
er sich betreffend der Altlasten im «Rotholz» nicht in der Pflicht
sieht. Die CU Chemie Uetikon AG trage als Eigentümerin des Standorts
«die alleinige Verantwortung und damit die gesamten Sanierungskosten».
Aus der Tatsache, dass der Kanton 1934 eine Landanlage im Seegebiet
bewilligt habe, könne keine Haftung des Gemeinwesens als Verursacher
von Altlasten abgeleitet werden.
Das heisst: Das Uetiker Unternehmen geht mit dem Kanton in dieser Frage einig. Für die Altlastensanierung hat die CU Anfang Juni ein Baugesuch eingereicht. Derzeit diskutiert sie mit den beteiligten kantonalen Ämtern über einen Entwurf für das Sanierungskonzept. Die Beseitigung der Altlasten wird erst im Winter 2009/10 erfolgen. Ursprünglich war sie bereits für den kommenden Winter geplant gewesen. «Wir mussten die Bremse ziehell», erklärt Geschäftsleiter Moritz Braun, «weil die Prüfung der Angebote von verschiedenen Spezialfirmen mehr Zeit benötigt als erwartet.» Die CU rechnet damit, einen hohen einstelligen Millionenbetrag für das Projekt aufwenden zu müssen.
Investor gesucht
Den auf Meilemer Boden gelegenen Teil ihres Areals - davon
rund 3500 Quadratmeter in der Wohnbauzone - will die CU nach erfolgter
Altlastensanierung an einen Investor verkaufen, der dort Wohnungen
bauen soll. In diesem Zusammenhang ist ein erster Entwurf für einen
privaten Gestaltungsplan beim Kanton eingereicht worden. «Wir müssen
einem späteren Investor eine gewisse Rechtssicherheit bieten können»,
erklärt Moritz Braun dieses Vorgehen. Wer als solcher in Frage komme,
sei aber noch völlig offen.
Auf einen späteren Besitzerwechsel bezogen sich auch die drei Kantonsrätinnen in ihrer Anfrage: Sie erwähnen darin einen 20 Meter breiten Streifen entlang des Seeufers, der in der Freihaltezone liegt. Für diesen Streifen besitzen Kanton und Gemeinde im Fall einer Handänderung ein Vorkaufsrecht. Maria Rohweder und ihre Mitstreiterinnen wollten wissen, ob nun von diesem Recht Gebrauch gemacht würde. Auch diese Frage beantwortet der Regierungsrat abschlägig. Weil für das betroffene Konzessionsland eine Gestaltungsplanpflicht bestehe, würden die öffentlichen Interessen im Rahmen des Planungs verfahrens eingebracht. Es sei davon auszugehen, «dass der Kanton das ihm zustehende Vorkaufsrecht in absehbarer Zukunft nicht ausüben wird». (Anna Moser)
Zürichsee-Zeitung
25. September 2008
«Wir erwarten, endlich Klarheit zu erhalten»
Öffentlichkeitsprinzip soll Licht in Besitzverhältnisse von Konzessionsland bringen
Am 1. Oktober tritt ein neues Datenschutzgesetz in
Kraft.
Der Verein «Rives Publiques» erhofft sich davon Einsicht in Akten zur
Chemie Uetikon.
Der Verein RIVES PUBLIQUES und sein umtriebiger Präsident Victor von Wartburg haben bisher keine Gelegenheit ausgelassen, zu betonen, dass das Gelände der CU Chemie Uetikon AG zu Unrecht einer privaten Firma gehöre: Sämtliche Ufer der Seen und Wasserläufe in der Schweiz seien von Gesetzes wegen als Erholungszone Eigentum der Bevölkerung. Nun sieht sich der Verein dank einer bevorstehenden Gesetzesänderung im Kanton Zürich im Aufwind. «Wir erwarten, dass wir jetzt endlich Klarheit über die Besitzverhältnisse des aufgeschütteten Konzessionslands der CU erhalten», sagt von Wartburg. Grund für die Euphorie ist das sogenannte Öffentlichkeitsprinzip. Es tritt am 1. Oktober mit dem Informations- und Datenschutzgesetz IDG in Kraft. Bisher ist das staatliche Handeln grundsätzlich geheim; der Einzelne hat kein generelles Recht, Informationen über die Verwaltungstätigkeit zu erhalten. Wer heute amtliche Akten einsehen will, muss ein besonderes Interesse geltend machen können. Neu gewährleistet das Öffentlichkeitsprinzip den freien Zugang zu amtlichen Dokumenten und zumeist gegen Gebühr - das Recht jeder Person auf Akteneinsicht, solange keine Geheimhaltungspflicht besteht.
Beschwerde lief ins Leere
RIVES PUBLIQUES hatte im Frühjahr 2007 zusammen mit vier Uetikern eine
Stimmrechtsbeschwerde gegen die Abstimmung zum CU-Bauprojekt «Uetikon
West» erhoben. Das Bundesgericht erklärte sie später allerdings für
gegenstandslos, weil die Gemeindeversammlung in der Zwischenzeit den
Gestaltungsplan abgelehnt hatte. Die Frage nach dem Eigentum der
KonzessionsLandanlagen blieb somit ungeklärt. Auf dem Areal sollen in
naher Zukunft Altlasten saniert werden. Erst vor wenigen Wochen hat die
CU bekanntgegeben, dass die Arbeiten um ein Jahr auf den Winter 2009
verschoben werden müssten. RIVES PUBLIQUES behauptet in seiner
gestrigen Medienmitteilung, dass der Kanton der CU finanzielle
Unterstützung für die umfangreiche Dekontaminierung zugesprochen habe.
CU-Geschäftsleiter Moritz Braun war nicht für eine Stellungnahme
erreichbar.
Im Zusammenhang mit «Uetikon West» und den Altlasten sind Voruntersuchungsberichte erstellt worden. In diese fordert nun RIVES PUBLIQUES Einsicht. Denn jede weitere Nutzung des Areals wird von der Altlastensanierung abhängig sein. Die CU plant dort eine Wohnüberbauung. «Wir wollen selbstverständlich nicht, dass diese gebaut wird», sagt von Wartburg. Der Kanton solle «endlich zugeben», dass die Konzession - also das Nutzungsrecht - für das aufgeschüttete Land an Bedingungen geknüpft sei: Victor von Wartburg verweist auf Bestimmungen, die besagten, dass der Kanton das Land für Nutzungen im öffentlichen Interesse, etwa öffentliche Anlagen mit einem Seeuferweg, jederzeit zurückkaufen könne. «Offenbar will das die Zürcher Regierung nicht», folgert er - «deshalb muss die Bevölkerung Druck machen.»
Initiative in Planung
Zu diesem Zweck zieht RIVES PUBLIQUES die Lancierung einer
Volksinitiative mit dem klingenden Namen «InitiaRive» in Betracht. An
seiner Generalversammlung vom 20. Oktober will der Verein darüber
entscheiden. Mit dem Volksbegehren will man laut Victor von Wartburg
auch darauf hinwirken, dass Vereinen das Einspracherecht nicht
abgesprochen werden kann. Der Präsident glaubt: «Die Chancen sind sehr
gross, dass eine solche Initiative kommt.» (Anna Moser)
Tages-Anzeiger
25. September 2008
«Rives Publiques» verlangt Transparenz
Am 1. Oktober tritt das Informations- und Datenschutzgesetz in Kraft (TA vom 23. 9.) - und «Rives Publiques» will es gleich auf dem Gebiet der Chemie Uetikon austesten. Der Verein verlangt unter anderem den Voruntersuchungsbericht zu den Altlasten «sowie alle relevanten Berichte, Beschlüsse und Anordnungen, egal ob diese bis jetzt für die Öffentlichkeit zugänglich waren oder nicht». Dazu gehöre auch ein detaillierter Situationsplan der beiden betroffenen Gemeindegebiete und Informationsmaterial betreffend Entscheidungen der Behörden für eine konzessionskonforme Rückgabe dieser See-Landanlagen an die rechtmässigen Besitzer, die Bevölkerung, wie der Verein weiter mitteilt. (TA)
Gross-Uberbauung direkt am Obersee – Landschaft leidet
Die Überbauung Ziegelhof in Schmerikon in direkter Uferzone überschreitet alle Grenzen
In Schmerikon plant die Firma JMS eine Gross-Überbauung mit 33 Wohneinheiten direkt am Obersee. Die Wohnblöcke und -häuser kämen auf aufgeschüttetes Seeland zu stehen, das der Kanton einst für Fr. 1.-/m2 verkaufte. Die Überbauung stünde innerhalb der geschützten 25-Meter-Uferzone. Wie ist das alles möglich?

Neue Seesicht vor Schmerikons Naturlandschaft?
Die Gross-Überbauung Ziegelhof sprengt alle Dimensionen
und tangiert mit seinen zahlreichen Ausnahmebewilligungen eine ganze
Reihe von Gesetzen.
Die geplante Überbauung Ziegelhof direkt am Obersee wäre für das
Landschaftsbild eine traurige Tat. Auf dem ehemaligen Werkhof der Firma
JMS soll innerhalb der sonst gesetzlich geschützten Uferzone eine 200
Meter lange Überbauung entstehen. Geplant sind in einer 2-Geschosszone
drei 4-stöckige Mehrfamilienhäuser mit 30 Wohnungen und drei 3-stöckige
Einfamilienhäuser und Gewerberäume. Auch der heutige Bootshafen würde
vergrössert. Es sind für die Überbauung 108 Parkplätze nötig -
Dimensionen kleinerer Einkaufszentren. Die Überbauung erfordert
verschiedenste Ausnahmebewilligungen und schrammt wichtige Gesetze.
Nirgend ist ersichtlich, warum in dieser geschützten Zone
Ausnahmebewilligungen gesprochen werden sollen. Der Kanton hat das Land
früher für 1 Fr./m2 verkauft und hatte ein Rückkaufsrecht. Neue
Verträge will das Baudepartement nicht öffentlich machen. Die Umzonung
liegt auf, es wird das Referendum ergriffen.
Obersee Nachrichten
11. September 2008
Der Ziegelhof ist ein an einem See nicht mehr vorstellbares Bauvorhaben
Die Überbauung Ziegelhof in Schmerikon ist nahe an der Ziellinie und bedroht das Landschaftsbild am Obersee.
Die Gross-Überbauung Ziegelhof direkt am Obersee hat Dimensionen ohnegleichen. Für das Projekt in der geschützten Uferzone müssten verschiedenste Ausnahmebewilligungen erteilt werden. Gründe dazu gibt es keine. Ohnehin ist fraglich, wie die Verträge über das vom Kanton verkaufte Seeland lauten.
Wer sich über das Projekt Ziegelhof informieren will, führt sich am Besten die Fakten in der untenstehenden Box «Der Ziegelhof und seine Dimensionen» vor Augen. Die geplante Überbauung würde durch die Firma JMS des Schmerkner Vize-Gemeindeammanns und Kantonsrats Beat Jud und seines Bruders Ueli Jud gebaut werden. Wenn die jetzt aufgelegte Umzonung Realität wird, würde das überseeufer vor Schmerikon von überbollingen bis zum Dorf verbaut sein. Dass die Gemeinde das Projekt unter Vizeammann Jud durchwinkte, ist klar. Doch auch der Kanton wollte das Vorhaben bis jetzt nicht stoppen.
Der «»Ziegelhof könnte nur mit verschiedensten Ausnahmebewilligungen
gebaut werden:
– Obwohl die jetzt aufgelegte Umzonung 2-geschossig vorgeschlagen
ist, sollen 4-stöckige Blöcke und 3-stöckige Mehrfamilienhäuser gebaut
werden. - Der 25-Meter-Mindestabstand für Bauten am See wird auf der
ganzen Länge massiv unterschritten.
– Auch die Ausnützungsziffer wird drastisch überspannt. Während normal
in Schmerikon eine Ausnützung von maximal 0,6 gilt, und an Seeufern an
anderen Schweizer Seen 0,2 bis 0,4 zugelassen werden, würde im
Ziegelhof eine ansonsten undenkbare Ausnützung von 0,67 erlaubt.
– Zum Teil würde die heutige Seelinie gegen den See geschoben und es
würde Seeland aufgefüllt werden. Es kämen Bauten zum Teil bis fast 3
Meter an die heutige Wassergrenze zu stehen.
– Die Firma JMS erhielte vom Kanton zusätzliches Seeland, um den Hafen
zu vergrössern. Und das, obwohl der übersee die höchste Schiffsdichte
der Schweiz vorweist und der Kanton sie eigentlich reduzieren möchte.
– Die Überbauung wird gegen den Strandweg « ... nahezu geschlossen
gestaltet», und man fragt sich, wo darf sonst eine 200 Meter lange,
geschlossene Front an einen öffentlichen Strandweg gebaut werden?
– Auch das vom Bundesrat genehmigte Gesetz über den Schutz des übersees
würde vielfach tangiert. Das Gesetz verlangt neben dem Schutz «der
wertvollen Naturlandschaft» Obersee, dass keine neuen Bauzonen
ausgeschieden werden und die Nutzung am See nicht intensiviert werden
darf.
Trotzdem soll die heutige Industriezone des alten JMS- Werkhofs umgezont werden, womit die Gross-Überbauung realisiert werden könnte. Und natürlich würde damit auch die Seeufernutzung intensiviert, was bei der heutigen Industriezone nicht möglich wäre. Für den Ziegelhof müssten also verschiedenste Spezialbewilligungen wie verdichtetes Bauen, Unterschreitung der Seeuferabstände usw. ermöglicht werden. Alles kaum mehr denkbare Taten an einem Schweizer See - und vor allem ohne ersichtlichen Grund.
Wem gehört das See-Land?
Ganz heikel wird es bezüglich der Verkaufsverträge des Landes. Denn
nach Schweizer Recht darf Seeland gar nicht verkauft werden. Im ZGB
steht nämlich, dass an öffentlichen Gewässern kein Privateigentum
bestehen kann. Der Ziegelhof aber steht fast vollumfänglich auf
öffentlichem Gewässer, das durch die Firma JMS aufgeschüttet wurde.
Dies wurde möglich durch Seelandverkäufe, die der Kanton an die Firma
JMS tätigte. Die Verträge sind auf den 2l. Juni 1947, den 16. Mai 1949
und den 18. Juli 1953 datiert. Das Seeland wurde darin der JMS für 80
Rappen, respektive für 1 Franken pro Quadratmeter verkauft. Weil dies
aber Seeland betraf, wurde der Seeboden unter der Bedingung verkauft,
dass das Land nur für gewerbliche Zwecke und als Schiffshabe (für Kies-
und Sandumschlag) benutzt werden dürfe. In allen Verkaufsverträgen
wurde zudem fixiert, dass das Land vom Kanton wieder für 80 Rappen,
beziehungsweise für 1 Franken pro Quadratmeter zurückgekauft werden
könne, falls es nicht mehr für Kiesumschlag genutzt werde. Die Firma
JMS müsste sogar die erstellten Bauten kostenlos abbrechen.
Das Baudepartement weigerte sich bis anhin, die obigen Verträge öffentlich zu machen - sie konnten aber im Staatsarchiv ausfindig gemacht werden. ob, wann und warum später allenfalls die für den Kanton guten Verträge zum Nachteil des übersees und des Kantons abgeändert wurden, darüber schweigt sich der Kanton noch aus.
Referendum gegen Umzonung
Die Gestaltungs- und Umzonungspläne für das Projekt Ziegelhof wurden
dem Kanton im Jahre 2005 vorgelegt. Wie es in der jüngsten
Gemeindemitteilung heisst, hat der Kanton die «Baubewilligung in
Aussicht gestellt». Die Gemeinde Schmerikon hat im Sommer 2006 das
öffentliche Auflageverfahren durchgeführt. Für das Projekt ist nun noch
die Umzonung notwendig und dann eine definitive Kantons-Bewilligung.
Gegen die Umzonung ergreifen «Zukunft Schmerikon» und die beiden überseer Kantonsrätinnen Silvia Kündig und Daniela Colombo das Referendum. Kündig und Colombo haben im Kantonsrat im Sommer schon eine Interpellation zum Ziegelhof eingereicht. So ist davon auszugehen, dass über den Ziegelhof in Schmerikon noch eine Volksabstimmung erfolgen muss. Würde diese dann verloren gehen, steigt die Chance, dass dieser Teil des übersees mit verschiedensten Spezialbewilligungen überbaut werden würde. Mit Ausnahme, das Baudepartement oder der Kantonsrat ziehen doch noch die Bremse - weil es in dieser See-Schutzzone einfach keine Gründe für Ausnahmebewilligungen gibt.
Möglichkeiten für Ziegelhof
Die beiden Politikerinnen und «Zukunft Schmerikon» äussern sich in
ihrer Information auch dazu, was im Ziegelhof statt der geplanten
Überbauung sonst geschehen könnte: Es wäre einmal der Rückkauf des
Seelandes durch den Kanton zu prüfen. Denn solange der Kanton keine
neuen Verträge vorlegt, kann das Land vom Kanton für 1 Franken pro
Quadratmeter zurückgekauft werden. Vor allem aber schlagen die
Einsprecher vor, mit den natürlichen Gegebenheiten am übersee sorgsam
umzugehen, was auch die Anliegen der letzten beiden Referenden waren.
Man ist bei den Referendumsparteien überzeugt, dass für das Gebiet im
Falle einer Ziegelhof-Bebauung auf jeden Fall eine viel moderatere Form
gesucht werden müsste, welche die See-, Zonen- und Baugesetze
respektiert. Und auch die öffentlichen Interessen des Dorfes
einbezieht. (Bruno Hug / Andreas Knobel )
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Der Ziegelhof und seine Dimensionen - 3 viergeschossige Mehrfamilienhäuser mit total 30 Wohnungen |
Kampf gegen Luxuswohnungen
Wem gehört das Ziegelhofareal? Mit dieser Frage beschäftigen sich die «Seepark»-Gegner. Sie behaupten: Der Kanton kann das Land wieder zurückkaufen.
Happige Vorwürfe von Kantonsrätin Silvia Kündig (UGS): «Das
Bauprojekt «Seepark» ist überdimensioniert, widerspricht der Forderung
nach Uferschutz und schädigt das Landschaftsbild. Zudem besitzt der
Kanton für den ausgedienten Kiesumschlagsplatz ein Rückkaufsrecht.» Die
Politikerin aus Rapperswil-Jona will darum das Referendum gegen die
Zonenplanänderung ergreifen. «Das Seeufer soll der Öffentlichkeit
zugänglich gemacht werden», meint sie.
Stein des Anstosses ist ein Bauprojekt an exklusiver Lage, das über
direkten Seeanstoss verfügen soll. 30 Wohnungen und drei
Doppeleinfamilienhäuser will die einheimische Firma JMS am Oberseeufer
erstellen. Daher soll das alte Fabrikareal von der Industrie- in die
Wohnzone überführt werden. Doch Silvia Kündig zweifelt an den
Besitzverhältnissen: «Im Staatsarchiv St. Gallen hatte ich Einsicht in
den
Kaufvertrag von 1953. Dort steht: Wird das Land nicht mehr
industriell genutzt, dann kann es der Kanton für einen Franken pro
Quadratmeter zurückkaufen.» Inzwischen sind die kantonalen Instanzen
aktiv geworden. Christof Gämperle, Generalsekretär des Baudepartements,
erklärte gestern: «Gegenwärtig klären wir die Besitzverhältnisse ab.
Erste Ergebnisse sind in zwei bis drei Wochen zu erwarten.» Bestünde
die Möglichkeit für einen Rückkauf, dann müsste die Politik
entscheiden, sagte Gämperle. Ein Fall, der in seiner 20-jährigen
Tätigkeit ein Novum darstellen würde.
«Das ist Sache der Regierung», meint auch Bauherr Beat Jud. Er ist sich
sicher, dass lediglich der westliche Hafenteil Konzessionsland sei.
«Jenes Land, auf dem die Überbauung zu stehen käme, gehört der Firma
JMS», sagt Beat Jud, der den massiven Widerstand gegen sein Bauprojekt
erwartet hat. (Ruedi Fäh)

Ziegelhof-Areal in Schmerikon: An diesem Standort
sollen sechs Bauten erstellt werden.
Der St. Galler Kantonsrätin Silvia Kündig sind sie ein Dorn im Auge.
«Seepark»-Projekt wirft Wellen
Zu gross und schlicht fehl am Platz sei die geplante Überbauung «Seepark», meinen die Kritiker. Nun sammeln sie Unterschriften. Für das Referendum gegen die Zonenplanänderung sind 200 Unterschriften nötig.
Die beiden Kantonsrätinnen Silvia Kündig (UGS), Daniela Colombo (SP) sowie die Interessensgemeinschaft «Zukunft Schmerikon» haben ein erklärtes Ziel: Der «Seepark» muss verhindert werden. Warum? «Heute ist in Rapperswil die «Giessi» ein beliebter Treffpunkt für Jung und Alt. Wenige wissen, dass dort einmal eine Überbauung mit Seeanstoss geplant war», erklärte Silvia Kündig. Glücklicherweise sei dieses Projekt verhindert worden. «Ähnliches muss in Schmerikon vermieden werden. Das Seeufer auf dem Ziegelhofareal soll der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.» Darum will Silvia Kündig zusammen mit Daniela Colombo und der Interessengemeinschaft «Zukunft Schmerikon» das Referendum gegen die geplante Zonenplanänderung ergreifen. Bis 7. Oktober benötigen sie rund 200 Unterschriften, damit es zustande kommt. Danach hätte das Schmerkner Stimmvolk das letzte Wort.
Kritik an baurechtlichen Aspekten
Die «Seepark»-Gegner hielten an der Medienorientierung nicht mit Kritik
zurück: «Der im Baugesetz des Kantons vorgeschriebene
Mindest-Seeabstand von 25 Metern würde auf der ganzen Länge massiv
unterschritten werden.» Auch die Ausnützungsziffer sei auf 0,67
hochgeschraubt worden, obwohl sie an anderen Seen in der Schweiz gerade
etwa die Hälfte betrage. Angesichts dem Bauvorhaben sprach Daniela
Colombo von einem Koloss: «Die verdichtete Bauweise am Seeufer
Schmerikons widerspricht dem bundesrätlich erlassenen Gesetz zum Schutz
des Obersees.» Dieses verlange exakt das Gegenteil von dem, was die
Überbauung vorsehe, nämlich dass das Landschaftsbild geschützt werden
soll und die Nutzung der Seeufer reduziert wird. Die Überbauung würde
zudem ausserhalb des Dorfes Schmerikon realisiert werden, was jeder
modernen Zonenplanung widerspreche. Mit den natürlichen Gegebenheiten
am Obersee sei sorgsam umzugehen und diese, dort, wo möglich, wieder
herzustellen, betonte Urs Graf als Vertreter von «Zukunft Schmerikon».
Diese Interessengemeinschaft hatte bereits gegen die beiden letzten
Teilzonenplanänderungen in Schmerikon das Referendum ergriffen.
Nachgefragt…«Das stimmt einfach nicht»
Beat Jud, sind Sie nun Besitzer des Ziegelhofareals, oder ist es Konzessionsland? Nur der westliche Hafen ist Konzessionsland. Dafür bezahlt die Firma JMS seit Jahren eine Wassernutzungsgebühr und wird es auch weiterhin tun. Seepark hin oder her. Und das Land, worauf der Seepark zu stehen käme?
Diese Fläche gehört der Firma JMS. Lediglich das westlichste Haus der geplanten Überbauung wird vom Konzessionsland tangiert. Sollte der Kanton aktiv werden, dann könnte es dort zu Änderungen kommen.
Weiter wird kritisiert, dass die Ausnutzungsziffer mit 0,67 über den in Schmerikon üblichen Werten liegt (bis max. 0,6). Gerade aus solchen Gründen wurde ein Gestaltungsplan erstellt, der das verdichtete Bauen möglich machen soll.
Diesbezüglich steht die Gegnerschaft im Widerspruch. Gerade das verdichtete Bauen wird von grünen Kreisen propagiert. Das Projekt sei überdimensioniert. Das Landschaftsbild werde verunstaltet, meinen Gegner.
Blödsinn. Man muss die neue Situation immer mit dem Ist-Zustand vergleichen. Das alte Fabrikareal würde durch Häuser mit einer Umgebungsgestaltung ersetzt. Zudem wird das Ufer mit einer Flachwasserzone aufgewertet, ähnlich wie es im Stampf in Jona gemacht worden ist.
Spaziergänger auf dem Strandweg würden durch eine mannshohe Mauer abgeschirmt, behaupten die Gegner. Ist dem so?
Das stimmt schlicht und einfach nicht. Der Bau einer Mauer ist nicht vorgesehen.
Dass das Referendum zu Stande kommt, ist anzunehmen. Dann hat das Stimmvolk das letzte Wort.
Das Glück der Firma JMS hängt nicht von diesem Bauprojekt ab. Wir können mit jedem Entscheid leben. Die Schmerkner müssen einfach entscheiden, ob die heutige Nutzung richtig ist. Mit dem Seepark würde es gelingen, attraktiven Wohnraum für attraktive Steuerzahler zur Verfügung zu stellen. Davon könnten alle Steuerzahler profitieren.
Alte Verträge zum Ziegelhof gefunden
Die Grossüberbauung auf dem Ziegelhofareal in Schmerikon hat Gegner auf den Plan gerufen. Das Projekt verstosse gegen Gesetze und beziehe die Öffentlichkeit zu wenig mit ein.
Die Überbauung Ziegelhof, die Beat Jud auf dem JMS-Areal in Schmerikon plant, ist Kritikern zu wenig durchschaubar. Die Gegner wünschen, «dass transparent gemacht wird, aufgrund welcher rechtlicher Grundlagen im Ziegelhof gebaut werden soll». Mit dem Referendum zum Teilzonenplan Ziegelhof wollen sie mehr Diskussionszeit gewinnen. Christof Gämperle, Generalsekretär des kantonalen Baudepartementes, kann zur rechtlichen Lage noch nichts sagen. Dies, weil dem Vorhaben Verträge zwischen dem Kanton und der JMS aus den 40er- und 50er-Jahren zu Grunde liegen. Zudem wurden für das Ziegelhofareal in den 60er-Jahren und danach Umnutzungen bewilligt. Gämperle muss die Papiere zuerst aus den Archiven holen und studieren.
Am Dienstagabend luden nun die Gegner, die beiden Kantonsrätinnen Silvia Kündig-Schlumpf und Daniela Colombo zusammen mit dem Verein Zukunft Schmerikon, vertreten durch Urs Graf und Ernst Picmous, zu einer Pressekonferenz ins Restaurant «Seehof» nach Schmerikon. Sie glauben, dass beim Projekt zwischen Bollingen und Schmerikon diverse Gesetze missachtet würden. (tin)
St. Galler Tagblatt
12. September 2008
Gegner und Befürworter sehen sich im Recht
Hört man sich Bauherrschaft und Gegner der geplanten Überbauung Ziegelhof in Schmerikon an, dürfte die Diskussion darüber noch lange dauern. Jetzt müssen zuerst 60 Jahre alte Verträge gesucht und begutachtet werden.
Gemäss der versammelten Gegnerschaft des Bauprojektes auf dem Ziegelhofareal der JMS in Schmerikon darf gar nicht darüber diskutiert werden, was in welcher Form auf dem Areal gebaut werden kann oder ob es umgezont werden soll. «Der Kanton muss das Land zurückkaufen», erklärt Kündig-Schlumpf. Denn im Vertrag vom 18. Juli 1953, der den Verkauf von 7200 Quadratmetern Seeland des Kantons St. Gallen an die damalige Müller & Co. (später JMS) regelte, hatte sich der Kanton ein Rückkaufsrecht gesichert. Sobald der Nutzungszweck (Kies und Sand deponieren, waschen und baggern) nicht mehr gegeben sei, steht im Vertrag, könne der Kanton vom Rückkaufsrecht Gebrauch machen, und zwar zu einem Franken pro Quadratmeter. Soviel bezahlte damals auch die Müller & Co.
Beat Jud dagegen sagt, dass nur ein kleiner Teil dieser Fläche für das Bauvorhaben gebraucht werde. Den Rest nutze die JMS weiter. «Den grössten Teil der 7200 Quadratmeter des Landes für das Projekt, das rund 10 000 Quadratmeter umfasst, hat mein Grossvater nicht vom Kanton gekauft», so Jud. Auch hierzu konnten gestern weder bei der Gemeinde noch beim Kanton aufschlussreiche Papiere gefunden werden.
Werden Gesetze verletzt?
Aktueller ist die Situation betreffend der Baugrösse und der
Ausnützungsziffer. Gemäss Teilzonenplan, der noch bis zum 7. Oktober
auf der Gemeinde Schmerikon zum Referendum aufliegt, soll das Gebiet in
Wohnzone WG2 und W2B umgezont werden. Danach dürften zweigeschossige
Gebäude gebaut werden. Jud plant aber drei vierstöckige und zwei
dreistöckige Häuser, was die Gegner als nicht gesetzeskonform sehen.
Weshalb eine Ausnahmebewilligung gesprochen werden soll, sehen sie
nicht ein. Jud entgegnet, dass es normal sei, einen Gestaltungsplan
auszuarbeiten. «Wenn wir genügend Freifläche schaffen, zum Beispiel mit
Tiefgaragenplätzen, liegt es an den Behörden zu beurteilen, ob
Ausnahmen möglich sind», erklärt der Bauherr. Deshalb könne je nach
Gestaltungsplan die Höhe der Gebäude oder die Ausnützungsziffer höher
liegen als in der Zone üblich.
Mehr See-Abstand gefordert
Dass die Häuser nach Bauende bis drei Meter an den See zu stehen
kommen, können die Gegner ebenfalls nicht verstehen. «Das kantonale
Recht verlangt einen Gürtel von 25 Metern, der nicht bebaut werden
darf», erklärt Colombo. Hier führt Jud wiederum den Gestaltungsplan an.
Zudem werde die Seelinie nicht verschoben, wie die Gegner es behaupten
würden. «Die bleibt, wo sie heute ist», sagt Jud. Mit Aufschüttungen,
die beim Bau gemacht würden, würde nämlich nicht mehr Land gewonnen,
sondern ein ökologisch sinnvoller Flachwasserbereich geschaffen. «Über
dem Wasser sieht man davon gar nichts», erklärt Jud.
Dass das Bauvorhaben zum Teil auf früher aufgeschüttetem Land verwirklicht werde, das vormals See gewesen sei, bestreitet Jud gar nicht. «Aber bei den beiden grossen Zonenplanrevisionen wurde das aufgeschüttete Land übernommen.» Somit gehöre dieses heute zum Festland, nicht mehr zum See.
Interpellation im April 2008
Kündig-Schlumpf und Colombo hatten im April beim Kantonsrat eine
Interpellation zum Thema eingereicht und sind mit der «ausweichenden»
Antwort der Regierung nicht zufrieden. Deshalb wollen sie nun das
Referendum zum Teilzonenplan Ziegelhof durchsetzen, «damit nochmals
alle richtig informiert werden können». Unterdessen will Beat Jud das
auch, aus demselben Grund. Denn die Gegner hätten ihn nie kontaktiert,
womit er die zum Teil falschen Vorwürfe nie habe entkräften können.
Wann und ob das Projekt realisiert werden kann, steht in den Sternen.
Was ist das Projekt Ziegelhof?
Beat Jud, Geschäftsführer der Johann Müller AG (JMS), will das Areal
Ziegelhof in Schmerikon mit fünf Häusern bebauen. Drei davon sind
vierstöckig als Wohnblocks mit 30 Wohnungen, zwei dreistöckig als
Einfamilienhäuser geplant. Insgesamt sollen bei der rund 200 Meter
langen, direkt am See liegenden Überbauung 108 Parkplätze entstehen,
dazu eine private Badeplattform. Die Häuser wären vom bestehenden
Strandweg her mit einem Sichtschutz versehen. Das kantonale Amt für
Raumplanung und Geoinformation hat gemäss Medienmitteilung der Gemeinde
Schmerikon vom 3. September die «Baubewilligung für den Gestaltungsplan
in Aussicht gestellt». Der Ziegelhof ist momentan Gewerbe- und
Industriezone und muss deshalb für das Projekt in Wohnzone WG2 und W2B
umgezont werden. Seit Montag und bis am 7. Oktober liegt der
Teilzonenplan bei der Gemeinde Schmerikon zum fakultativen Referendum
auf. (Martin Kempf)
Die Südostschweiz
12. September 2008
Umstrittenes Bauprojekt am See
Protest gegen Luxuswohnungen am See – Ufer soll der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden finden die Projektgegner.
Die geplante Wohnüberbauung auf dem Ziegelhof-Areal direkt am Seeufer von Schmerikon SG stösst auf Opposition. Der Kanton könnte das Land zurückkaufen und so das Projekt vereiteln, halten sie fest.
Die Vorwürfe von Kantonsrätin Silvia Kündig (UGS) sind happig: «Das Bauprojekt Seepark ist überdimensioniert. Es widerspricht der Forderung nach Uferschutz und schädigt das Landschaftsbild.» Der Kanton allerdings, so die Politikerin, besitze ein Rückkaufsrecht für den ausgedienten Kiesumschlagplatz.
Silvia Kündig und ihre Kantonsratskollegin Daniela Colombo (SP) sowie die Interessengemeinschaft «Zukunft Schmerikon» haben ein Ziel: Die Überbauung Seepark soll verhindert werden. «Die Giessi in Rapperswil ist heute ein beliebter Treffpunkt für Jung und Alt. Dort war ebenfalls eine Überbauung mit Seeanstoss geplant gewesen», erzählt Silvia Kündig. Das Projekt sei jedoch verhindert worden – glücklicherweise». In Schmerikon soll das Verbauen des Seeufers ebenfalls vermieden werden. «Das Seeufer auf dem Ziegelhof-Areal soll der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden», sagt Silvia Kündig. Darum wollen die Opponenten des Projekts das Referendum gegen die geplante Zonenplanänderung ergreifen. Bis 7. Oktober benötigen sie rund 200 Unterschriften. Danach hätte das Schmerkner Stimmvolk das letzte Wort.
Kanton klärt Besitzverhältnisse
30 Wohnungen und drei Doppeleinfamilienhäuser will die einheimische
Firma Johann Müller AG, ein Kiesabbau- und Tiefbauunternehmen, an
exklusiver Lage mit direkten Seeanstoss erstellen. Daher soll das alte
Fabrikareal von der Industrie- in die Wohnzone überführt werden. Silvia
Kündig allerdings zweifelt an den Besitzverhältnissen: «Ich hatte im
Staatsarchiv St. Gallen Einsicht in den Kaufvertrag
von 1953. Darin steht: Wird das Land nicht mehr industriell genutzt,
kann es der Kanton für einen Franken pro Quadratmeter zurückkaufen.»
Inzwischen sind die kantonalen Instanzen aktiv geworden. Christof Gämperle, Generalsekretär des Baudepartements, sagt: «Wir klären gegenwärtig die Besitzverhältnisse ab. Erste Ergebnisse sind in zwei bis drei Wochen zu erwarten.» Bestünde die Möglichkeit für einen Rückkauf durch den Kanton, dann müsste die Politik entscheiden, sagt Gämperle. Ein Fall, der in seiner 20-jährigen Tätigkeit ein Novum darstellte.
Seeabstand nicht eingehalten?
«Das ist Sache der Regierung», meint auch Bauherr Beat Jud. Er ist sich
sicher, dass lediglich der westliche Hafenteil Konzessionsland sei.
«Jenes Land, auf dem die Überbauung zu stehen käme, gehört der Firma»,
sagt Jud. Der massive Widerstand gegen das Bauvorhaben überrascht ihn
nicht: Er hatte damit gerechnet.
Die Seepark-Gegner hielten an einer Medienorientierung diese Woche nicht mit Kritik zurück. Der im kantonalen Baugesetz vorgeschriebene Mindest-Seeabstand von 25 Metern werde auf der ganzen Länge unterschritten. Auch die Ausnützungsziffer sei auf 0,67 hochgeschraubt worden, obwohl sie an anderen Seen in der Schweiz gerade etwa die Hälfte betrage. Angesichts des Bauvorhabens sprach Daniela Colombo von einem «Koloss»: «Diese verdichtete Bauweise am Seeufer von Schmerikon widerspricht dem bundesrätlich erlassenen Gesetz zum Schutz des Obersees.» Dieses verlange exakt das Gegenteil von der geplanten Überbauung – nämlich, dass das Landschaftsbild geschützt und die Nutzung der Seeufer reduziert werden soll. (rf)
Des citoyens militent pour l'ouverture des rives du lac au public
La Tour-de-Peilz - Une initiative communale visant à créer un chemin au bord du lac vient d'être lancée.
« Dans le mot Riviera, il y a rive » rappelle Jacques Vallotton. Avec Gilbert Vernez et Nicole Freers Singer, tous trois conseillers communaux à La Tour-de-Peilz, Jacques Vallotton est l'un des piliers du comité d'initiative visant à rendre les rives du lac accessibles au public, sur un tracé allant du Bains des Dames aux frontières de la commune de Montreux. Ce comité réunit des politiciens de toutes tendances, mais aussi des soutiens extérieurs de renom, comme l'ancien Conseiller d'Etat Daniel Schmutz ou l'ancien Conseiller national Victor Ruffy.
Sa création fait suite au rejet par le législatif boéland le 25
juin, à une courte majorité de 37 voix contre 34, d'un postulat
demandant la création d'un chemin riverain. Les élus avaient alors
suivi l'avis de la Municipalité, qui préfère faire passer les piétons
au bord… de la route cantonle ! Motif : « Les Municipaux ont peur
d'annoncer à leurs riches riverains qu'elles vont ouvrir un chemin
devant leur porte », estime Victor von Wartburg, président de
l'association suisse RIVES PUBLIQUES, qui milite depuis longtemps pour
rendre accessiblles les rives lémaniques au public et qui, à ce titre,
soutient l'initiative boélande.
Or, s'agissant du respect de la propriété privée, « ce chemin
concernerait 30 propriétaires sur les 11'000 habitants à La
Tour-de-Peilz, soit 0,04 % de la population, souligne Jacques
Vallotton, sans compter qu'un tel chemin profiterait à l'ensemble des
70'000 habitants de la Riviera, sans oublier les touristes et autres
amateurs de ballades au bord du lac venant de plus loin que la
Riviera». Seul hic, ces 30 propriétaires comptent parmi les plus riches
contribuables de La Tour-de-Peilz.
Un dossier sensible
Mais l'argument principal invoqué par la Municipalité, lors du débat
sur le postulat, tenait au coût d'une telle réalisation. Or, selon les
initiants, l'investissement pour aménager ce chemin oscillerait entre 3
et 4 millions, un coût comparable à celui d'un giratoire, et dont la
moitié pourrait être subventionnée par le canton.
L'ouverture des rives au public est un dossier sensible qui ne date pas
de hier. « Cela fait 100 ans qu'on en parle, et rien ne se passe »
s'emporte Victor von Wartburg. Seuls 50% des 85 kilomètres des rives
vaudoises sont ouverts, mais par petits bouts, très loin d'un chemin
continu. Ce en dépit du plan directeur cantonal, avalisé par le Grand
Conseil en 2000, dont la création d'un tel chemin est une composante
importante. Le problème est que « ce sont les communes qui ont récupéré
ce dossier, non pas pour le faire, mais pour le bloquer », accuse
Victor Ruffy. Les autorités semblent vouloir protéger des intérêts
particuliers. Reste à savoir si la volonté populaire permettra
d'inverser cette tendance. Les initiants ont jusqu'au 30 novembre pour
récolter 1200 signatures. Pour appuyer leur campagne, ils distribueront
un tous ménages présentant leurs arguments, qui sont aussi lisibles sur
leur site internet. (Serge Noyer)
Le combat continue pour donner accès à tous aux rives du Léman
Deux mois après un court refus du Conseil communal, une initiative
populaire communale a été lancée hier dans le but de créer un
cheminement public au bord du lac, entre le Bain des Dames et la
Maladaire. La récolte des 1'200 signatures nécessaires démarre ce matin.
Sera-t-il possible un jour de relier à pied et sans interruption
Corseaux à Montreux? Pourquoi pas, si la population de La Tour-de-Peilz
se prononce pour la création d'un cheminement sur 1,2 km des berges de
la commune. C'est en tout cas le voeu d'un groupe de citoyens, dont
certains siègent au Conseil communal tous partis confondus. Ils lancent
une initiative populaire à l'échelon communal, pour pousser la
Municipalité à entreprendre des travaux, devisés à 3,5 millions de
francs et dont la moitié pourrait être subventionnée par l'Etat. «Pour
permettre aux 70'000 habitants de la Riviera, aux promeneurs et aux
touristes d'emprunter les rives du lac», déclare Jacques Vallotton,
l'un des initiants.
Se basant sur le Plan directeur cantonal, qui prévoit la réalisation d'un cheminement riverain le long du Léman ainsi que sur la volonté de centaines d'habitants de la commune et d'ailleurs (une pétition avait notamment recueilli 1'300 signatures), un postulat avait été déposé en ce sens. Contrairement à la volonté de la Municipalité boélande, compétente en la matière. Les édiles avançaient notamment le coût d'une telle entreprise. Pour Jacques Vallotton, «la facture ne serait pas plus élevée que celle d'un rond-point routier».
Le vote du Conseil communal avait finalement rejeté le postulat, par 34 voix contre 31. Quand bien même, selon les initiants, la création d'un secteur piétonnier, par remblaiement en certains points, «est tout à fait faisable sur les plans techniques, environnemental et législatif.
D'où l'idée de lancer une initiative et laisser choisir la population. Avec en ligne de mire, l'ouverture des rives entre le Bain des Dames et la Maladaire. Soit plus que prévu initialement. Et contrairement à l'avis de la Municipalité, qui privilégie le passage des piétons le long de la route cantonale. Des voix s'élèvent mais pas du côté du comité qui lance l'initiative pour dire en fait que les édiles ne veulent pas troubler la quiétude de la trentaine de riverains boélands du lac. Dont certains sont très connus. Jointe hier soir, la syndic Nicole Rimella «ne souhaite pas commenter les arguments des initiants», préférant se référer au refus du postulat en juin dernier.
La récolte des signatures environ 1'200 paraphes (soit un peu plus de 10% de la population de La Tour-de-Peilz) va démarrer ce matin au centre-ville. Pour s'achever le 30 novembre. Si le quorum est atteint, «un nouveau préavis municipal sera proposé», annonce la syndique.
A noter que sur les quelque 85 km de rives du Léman, côté vaudois,
la moitié (par tronçons) est d'accès libre au cheminement piétonnier.
Ces sept dernières années, 700 m seulement ont été ouverts ou rouverts
au public.
Mais pas un seul petit mètre depuis trois ans.
Une bataille s'engage à La Tour-de-Peilz
Les habitants de La Tour-de-Peilz, les Boélands, seront-ils à l'origine d'un tournant dans la sinueuse et presque désespérée réappropriation publique des rives du Léman ? C'est l'intérêt cantonal que représente une initiative populaire en vue d'un chemin piétonnier sur la rive du lac, dont la récolte de signature commence dans cette commune. De quoi rouvrir, grâce au levier de la démocratie de proximité, le lourd dossier des rives publiques. On sait que le dispositif législatif adopté en 2000 n'a pas permis de corriger l'occupation, par des privés, de la moitié des 80 km de rives vaudoise avec, fait aggravant, de fréquente ruptures d'itinéraires. « En 2000. les communes ont récupéré au Grand Conseil la compétence d'aménager ces rives, mais ce n'était pas pour le faire, c'était pour ne pas le faire ! » Tels sont les propos de Victor Ruffy : ancien Député au Conseil national et au Grand Conseil, ancien président de la Commission des rives, il avait de bonnes raisons de participer à la conférence de presse que deux journalistes, citoynes de La Tour-de-Peilz, Michel Panchaud et Jacques Valotton, ont organisée hier en vue de présenter la situation boélande.
L'événement déclencheur est un refus communal d'une proposition d'aménager une promenade piétonnière sur la partie inaccessible de la rive. Elle permettait la jonction entre deux cheminements existants. Arguant entre autre du coût de l'investissement. La municipalité propose à la place un chemin en bordure de la route cantonale, séparé du lac par un chapelet de résidences.
Le Conseil communal a suivi son exécutif le 25 juin, mais à une
courte majorité. Suite logique, un comité d'initiative (président
Gilbert Vernez, conseiller communal) demande le vote des citoyens sur
la construction de ce chemin. Ces gens ont affûté leurs arguments. Le
coût, entre trois et quatre millions, est de l'ordre de grandeur d'un
giratoire, et l'impact écologique peut être maîtrisé - en est tenté
d'en voir une preuve dans l'adhésion au comité de l'écologiste Olivier
Epars, député Vert.
L'initiative communale, cette nouveauté de la Constitution vaudoise,
est pour la première fois utilisée dans le dossier de l'accès du public
aux rives du lac. S'il est un homme que cette démarche ravit et qui
espère que ce ne soit pas la dernière, c'est Victor von Wartburg,
président de l'association suisse Rives publiques. Il sait et répète à
l'envi que la législation reconnaît au public un accès libre aux rives
des lacs et cours d'eau, mais que de frustres considérations
financières empêchent le respect de ces dispositions, du fait de
l'occupation des rives par de gros contribuables : « Toutes les
municipalités ont peur d'annoncer à leurs riverains qu'on va ouvrir un
chemin au bord de l'eau ».
Il ne reste alors qu'à recourir à la vox populi, raison pour laquelle, dans le Canton de Vaud, le lancement d0'initiatives communales est de nature à changer la donne. Car la situation est aujourd'hui bloquée. La loi de 2000 n'a permis, les quatre années suivantes, que la réalisation de 700 mètres piétonniers, et rien du tout n'a été fait ces trois dernières années.
Dans la balance, quelques intérêts particuliers contre un intérêt général dont Victor Ruffy incite à ne pas négliger l'importance dans le contexte du développement : « Comment imaginer que l'on attire des gens sur les bords du Léman, sans leur offrir la possibilité d'en profiter?»
Les citoyens de la Tour-de-Peilz signent une initiative
Les citoyens de la Tour-de-Peilz auront dès demain la possibilité de signer une initiative pour un accès total aux rives du lac. Des chemins existent déjà entre le Bain des Dames et la Plage de la Maladaire, mais des parcelles privées bloquent la totalité de ce tronçon. Pour l'heure, seule la route cantonale permet de faire la jonction entre le Tour-de-Peilz et Clarens. Le Comité d'initiative entend donc permettre la création d'une voix d'accès. La récolte de signature se terminera en novembre.
Gibt es im Rotholz einen Seezugang?
Die Chemische Fabrik Uetikon will die westlichste Ecke ihres Industriegeländes an der Grenze zu Meilen für eine Überbauung nutzen, muss dafür aber 2000 Quadratmeter Boden mit Altlasten sanieren. In der Antwort auf eine Anfrage des Stäfner SP-Kantonsrats Peter Schulthess schreibt der Regierungsrat, ein erster Entwurf eines privaten Gestaltungsplans liege vor. Dieser müsste im Einklang mit Naturschutzinteressen die öffentliche Zugänglichkeit zum See sicherstellen. Ein entsprechendes Baugesuch bestehe in der westlichen Ecke des Areals mit einer Ausdehnung von 12 auf 20 Meter. Einem allfälligen Verkauf des Konzessionsland-Areals könne sich der Kanton aber nicht widersetzen und auch keinen Einfluss auf die Nutzung nehmen. (has)
Altlasten separat sanieren
Der Regierungsrat hat sich zu kritischen Fragen zweier SP-Kantonsräte geäussert.
Der SP-Kantonsrat Peter Schulthess (Stäfa) und die SP-Kantonsrätin Julia Gerber Rüegg (Wädenswil) haben am 2. Juni eine Anfrage an den Regierungsrat eingereicht. Gegenstand ist die geplante Altlastensanierung auf der Landanlage Rotholz in Meilen. Auf diesem Grundstück hatte die Chemische Fabrik Uetikon in früheren Jahren belastende Stoffe wie Schwermetalle oder Kohlewasserstoffe deponiert.
Die Altlastensanierung erfolge im Zusammenhang mit einem geplanten Bauprojekt, behaupten die beiden Kantonsräte. Konkret will die Chemie und Papier Holding (CPH), die Muttergesellschaft der Chemie Uetikon AG, im Rotholz Wohnungen bauen. Die Parzellen liegen auf sogenanntem Konzessionsland: Ihre Eigentumsverhältnisse sind nicht restlos geklärt. Die beiden Parlamentarier wollten wissen, wie der Regierungsrat die Verknüpfung der Altlastensanierung mit einem Bauvorhaben beurteilt. Hätten Einsprachen gegen das Bauprojekt eine aufschiebende Wirkung auf die Altlastensanierung? Oder muss diese auf Grund der Umweltgesetzgebung ohnehin im geplanten Zeitraum unabhängig vom Bauprojekt durchgeführt werden?
Keine Vorentscheidung
Die Antwort des Regierungsrats ist gestern publik geworden: Er
hält fest, dass die Chemie Uetikon AG die Sanierung auf eigene
Initiative plant - losgelöst von einem Bauprojekt. Deshalb habe sie ein
separates Baugesuch für die Altlastensanierung eingereicht. Bei diesem
Baugesuch gehe es ausschliesslich um die Altlastensanierung, ohne dass
mit dem Bewilligungsverfahren eine Vorentscheidung für eine spätere
Umnutzung geschaffen werde. Wäre ein Baugesuch für eine Umnutzung
hingegen mit einer Altlastensanierung verbunden, hätten Einsprachen
gegen das Bauprojekt auch aufschiebende Wirkung auf die
Altlastensanierung, dies die Antwort des Regierungsrats.
Zudem wollten Schulthess und Gerber wissen, wie sich der Regierungsrat dazu stellt, dass in Ufernähe ein dem Raum- und Planungsgesetz (RPG) zuwiderlaufendes Bauprojekt geplant sei. Der Regierungsrat bestätigt, dass die Chemie Uetikon AG eine Überbauung des Areals ins Auge gefasst hat. Ein erster Entwurf eines privaten Gestaltungsplans sei für eine erste Beurteilung eingereicht worden. Ein konkretes Bauprojekt liege aber noch nicht vor. Dieses müsste laut Regierungsrat den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Weiter fragten Schulthess und Gerber, was der Regierungsrat unternehmen werde, um seine in den Konzessionen vermerkten Rechte bezüglich des Baus eines Seeuferwegs wahrzunehmen. Der Gestaltungsplan, so die Antwort, müsste die öffentliche Zugänglichkeit zum See sicherstellen. Eine Baubewilligung würde daher mit einer entsprechenden Auflage versehen. (fsp)
Kampf um Seeanstoss in Schmerikon
In Schmerikon ist eine Grossüberbauung direkt am See geplant, wie die «Südostschweiz» schreibt. Dagegen opponiert die schweizweit tätige Organisation RIVES PUBLIQUES, die schon andernorts den Zugang zum See für die Öffentlichkeit erhalten hat. (red.)
Yvette Jaggi revient aux affaires et elle n’est pas du tout contente
Pour le Musée cantonal des beaux-arts, Yvette Jaggi s’engage avec conviction et le fait savoir. Tandis que les opposants récoltent des signatures en vue d’un référendum, les partisans du projet se regroupent autour d’un Manifeste citoyen, soutenu par l’ancienne syndique de Lausanne.
«La récolte de signatures est une des grandes habitudes de notre
démocratie semi-directe», lâche Yvette Jaggi. Pour l’ancienne syndique
de Lausanne, «il n’est pas question de le faire avec n’importe quel
argument, puis avec n’importe quelle image». Faut-il construire un
nouveau Musée cantonal des beaux-arts à Bellerive? Le débat public est
entré dans une phase décisive. Deux groupes de citoyens ont engagé la
bataille. Un référendum est en vue, lancé, entre autres, par le
Mouvement pour la défense de Lausanne, l’association Rives publiques et
Helvetia Nostra, de Franz Weber.
C’est le moment choisi par l’ancienne syndique de Lausanne pour entrer
dans l’arène. Elle aussi a participé récemment au lancement du
Manifeste citoyen, initié par quatre artistes vaudois, vite rejoints
par des centaines d’autres personnes. «On a souvent reproché aux
artistes d’ici de ne pas s’engager publiquement. Le fait qu’ils
réagissent spontanément a stimulé l’envie de les rejoindre, puis de
structurer la démarche. Notre motivation tient à l’importance et à la
qualité du projet lui-même, mais aussi au fait qu’il se raconte trop de
mensonges là autour. »
Pour les partisans du projet, l’épreuve est de longue haleine, un peu à la manière du Tour de France. Avec de longues étapes de plat, de gros cols à escalader et des contre-la-montre qui font parfois l’ultime différence. La qualité de la communication et l’impact des images devraient jouer un rôle essentiel. Les choses sont claires chez les opposants. Mais plutôt floues, pour l’instant, du côté des partisans. A qui le leadership? Yvette Jaggi se retrouve porte-drapeau, «plutôt par défaut! Je vois mon rôle comme celui d’un aiguillon. » En clair: ce n’est définitivement pas le moment de mollir ou de bannir les émotions, «une affaire de tempérament».
Que dit-elle des deux exécutifs lausannois et cantonal, qui soutiennent officiellement ce projet, mais dont l’enthousiasme manque singulièrement de chaleur? Par exemple, le silence du président des Vaudois, Pascal Broulis, laissant Anne-Catherine Lyon en première ligne. Ou celui de Daniel Brélaz, syndic de Lausanne. «Ce dossier n’est pas dans son dicastère, note Yvette Jaggi. Et les contacts avec le canton sur ce sujet sont continuels. » Donc, no comment pour l’instant. «L’Etat, lui, estime que son tour d’entrer dans l’arène grand public interviendra dans la campagne, et ça l’arrange que d’autres entretiennent la flamme en attendant. »
Keller en première ligne?
Qui d’autre pour incarner cette campagne du oui? Bernard
Fibicher, le patron actuel du Musée des beaux-arts? «Il a une force
tranquille et souriante», se réjouit Yvette Jaggi. Mais ce n’est pas
suffisant. Pierre Keller, le bouillonnant patron de l’ECAL et membre de
la Fondation vaudoise en faveur du nouveau musée? Réponse de
l’intéressé: «Nous avons une séance lundi et nous avons décidé de ne
pas communiquer avant. » Il se dit néanmoins que Pierre Keller pourrait
s’engager complètement, si on le poussait un peu plus; si on lui
laissait, surtout, une place de choix pour apporter ses idées.
Qu’en est-il des milieux économiques et touristiques? «Les premiers ont
montré des appuis clairs; les seconds, eux, ont la tête dans l’Euro;
c’est bien sûr leur préoccupation du moment, mais ils vont venir au
front, c’est sûr. C’est une force de réserve. » La bataille va être
longue. «Il faut durer et donc diversifier les arguments, toujours avec
la même conviction.» (Michel Caspary)
Note:www. musee-bellerive. ch
Pagaille dans les partis
Rarement un grand dossier aura mis autant sens dessus dessous la classe
politique vaudoise. Le nouveau Musée des beaux-arts compte des
opposants dans tous les partis. L’union affichée par les socialistes
derrière ce projet reste de façade. Le syndic de Vevey, Laurent Ballif,
a publiquement fait part de ses réticences au Grand Conseil.
D’ailleurs, aucun poids lourd du parti ne s’est encore précipité pour
donner un coup de pouce à la conseillère d’Etat Anne-Catherine Lyon.
Même attentisme du côté des radicaux, convertis au projet lors de la présentation de nouvelles images de synthèse au début de l’année. Mais l’aspect «bunker» des premières ébauches du projet hante toujours les esprits. Même les libéraux, les plus enthousiastes au Grand Conseil, peinent à prendre la défense de l’architecture du bâtiment. Un aspect qui déplaît fortement d’ailleurs à la section lausannoise de ce parti, qui compte parmi ses membres plusieurs opposants au projet de Bellerive. L’UDC vit une situation totalement inverse. Au niveau cantonal, l’opposition au crédit d’étude est farouche, alors que les élus lausannois plaident avec des trémolos dans la voix pour la construction d’un musée au bord du lac.
La situation se complique encore plus du côté des Verts, totalement divisés sur le sujet. La controverse fait tanguer le navire écologiste, changeant de cap au gré de l’apparition de nouveaux arguments de chaque camp. La coalition A gauche toute! avance aussi en rangs dispersés, avec cependant une forte tendance contre le nouveau musée.
Cette pagaille politique n’a cependant rien d’étonnant sur un différend avant tout urbanistique et lausannois. Jusqu’à présent, le dossier étant en main cantonale, la Municipalité a fait le service minimal pour défendre le nouveau musée. Le syndic Daniel Brélaz a d’ailleurs à plusieurs reprises dit qu’il fallait «au minimum revoir les façades». Pas de quoi mobiliser les foules, ni de mettre en ordre de marche son propre parti derrière le projet. Mais, après tout, le Musée cantonal des beaux-arts a déjà le mérite d’exposer les relations difficiles entre le Conseil d’Etat et l’exécutif lausannois. (Mehdi-Stéphane Prin)
«Ce référendum va se gagner dans la rue»
«Yvette Jaggi? Elle ne m’impressionne pas plus que ça. » Isabelle
Chevalley, d’Ecologie libérale et membre du comité référendaire, ne
cache pas sa confiance, alors que la collecte de signatures vient de
démarrer. Les opposants ont jusqu’au 9 juillet pour en obtenir
12’000 dans le canton.
«Je pense que nous les aurons. Mais je ne vous dirai pas où nous en sommes. S’il y en a peu, c’est la panique. S’il y en a beaucoup, cela démotive. Je peux dire, par contre, que les 95% des gens qui s’arrêtent signent la demande de référendum. Et surtout à Lausanne. Le reste du canton semble un peu moins informé, voire concerné. » L’action des opposants s’est pour l’instant concentrée sur les villes du bord du Léman, de Morges à Vevey. Yverdon-les-Bains devrait être la prochaine étape.
«Ce référendum va se gagner dans la rue, poursuit Isabelle Chevalley. Nous n’allons pas envoyer des flyers par courrier à tous les habitants, mais nous mettrons des annonces dans les journaux. Nous avons suffisamment d’argent pour entamer cette première partie de la campagne. » Que pense-t-elle des centaines de signatures récoltées par les initiateurs du Manifeste citoyen? «La plupart des signataires sont subventionnés. On les tient comme ça. Ce sont aussi des intellectuels qui y croient ou des gens qui font bloc autour du Parti socialiste. Nous ne sommes pas contre la culture, mais nous trouvons cet emplacement inadéquat. Il n’y a qu’à entendre les réactions des habitants d’Ouchy, des forains ou des promeneurs. Le Conseil d’Etat avait donné un petit oui au deuxième crédit d’études ce printemps. J’ai l’impression que la majorité des Lausannois sont contre ce projet, mais il se peut aussi qu’au final ce soit le reste du canton qui l’impose.»
Note:www. pas-au-bord-du-lac. ch
Schmerikoner Projekt steht unter Beschuss
In Schmerikon bahnt sich ein Zwist um die geplante Grossüberbauung Ziegelhof an. Die nationale Organisation RIVES PUBLIQUES, die schon andere Projekte verhindert hat, protestiert heftig gegen den Bau.
Auf dem ehemaligen Ziegelhofareal der Johann Müller AG (JMS) sollen Wohnungen an schönster Lage, mit Seeanstoss, entstehen. Der Gemeinde Schmerikon könnte das finanzkräftige Steuerzahler bringen. «Aus Geldgier missachten heute viele Behörden die wichtigsten Gesetze der Raumplanung», empört sich Victor von Wartburg, Präsident und Gründer von RIVES PUBLIQUES.
Die Organisation setzt sich in der ganzen Schweiz dafür ein, dass Ufer von Seen und Wasserläufen der Bevölkerung frei zugänglich gemacht werden und die Natur erhalten bleibt. In Uetikon am See half sie letztes Jahr mit, ein «dubioses» Projekt bachab zu schicken. In der Gemeinde Meilen ist sie bei einem ähnlich umstrittenen Projekt ebenfalls am Ball.
Bei dem Überbauungsprojekt der JMS in Schmerikon bezweifelt RIVES PUBLIQUES vor allem, ob alles rechtens ist. Zurzeit trifft die Organisation diesbezügliche Abklärungen. Für von Wartburg ist klar: «Wird im Ziegelhof gebaut, werden 75 Prozent der Bevölkerung um ihr schönstes Naturerbe gebracht.» (Sibylle Speiser)
«Was sie wollen, ist eine Frechheit»
Die Johann Müller AG (JMS) plant in Schmerikon eine Überbauung direkt am See. Das stösst der Organisation RIVES PUBLIQUES bitter auf. Sie fordert freien Zugang zum See für die Bevölkerung.
«Zu nah am See»: Im Ziegelhof sollen 30 bis 33
Wohnungen mit Seeanstoss realisiert werden. (Bild Sibylle Speiser)
Laut Beat Jud, Verwaltungsratspräsident und CEO der JMS, plant das Unternehmen auf dem Ziegelhofareal, dessen Besitzerin die JMS ist, drei Mehrfamilien- und drei Einfamilienhäuser mit rund 30 bis 33 Wohnungen. Eventuell wird ein Teil auch als Gewerbefläche gestaltet. Unter der Überbauung ist eine Tiefgarage geplant. Genaue Investitionszahlen stehen noch nicht fest, doch bewegt sich das Projekt gemäss Jud zwischen 20 und 30 Millionen Franken. Die Wohnungen wären schön gelegen: direkt am Obersee. Dahinter würde weiterhin – wie heute – der Strandweg von Schmerikon nach Rapperswil-Jona verlaufen.
«Kein Seeuferweg»
Die Organisation RIVES PUBLIQUES ist mit dem Geplanten gar nicht
einverstanden. Sie kritisiert, dass kein Seeuferweg vorgesehen sei.
«Die Gemeindebehörden und der Bauherr haben die Frechheit, die
'Ersatzvariante' entlang der Kantonsstrasse und dem SBB-Geleise
'Strandweg' zu nennen», sagt Victor von Wartburg, Präsident von RIVES
PUBLIQUES, auf Anfrage unumwunden.
RIVES PUBLIQUES engagiere sich gegen dieses Projekt im Interesse von 75 Prozent der Bevölkerung, die ihr Ufer und ihr schönstes Naturerbe zurückhaben wollten, so von Wartburg. Er zitiert die eidgenössische Rechtsprechung. Diese besage, dass Gewässer und ihre Ufer eine unzertrennliche Einheit bildeten, zum öffentlichen Grund gehörten und der Bevölkerung frei zugänglich sein müssten. «Sie besagt ebenfalls, dass Uferwege direkt am Wasser verlaufen müssen.» Aus «Geldgier» missachteten heute viele Behörden wichtigste Gesetze der Raumplanung. RIVES PUBLIQUES untersucht zurzeit, ob bei der geplanten Überbauung in Schmerikon Verstösse gegen das Gesetz vorliegen. In Uetikon am See half die Organisation letztes Jahr, eine Überbauung zu verhindern. «Die Bürgerschaft wurde davon überzeugt, dass es sich um ein dubioses Projekt handelte», so von Wartburg.
Interpellation noch ohne Antwort
Nicht nur RIVES PUBLIQUES wehrt sich gegen das Schmerikoner
Projekt. Bereits in der April-Session reichte Silvia Kündig-Schlumpf,
Rapperswil-Joner Kantonsrätin der Grünen, unterstützt von weiteren
Parlamentarierinnen und Parlamentariern, eine Interpellation zur
geplanten Überbauung ein. Ihr Vorwurf: Das Projekt würde dem Verbot
neuer Bauzonen im Seeuferbereich ins Gesicht schlagen. Natur und
Erholungslandschaft am See sollten möglichst unversehrt bleiben. Die
Antwort der Regierung steht noch aus.
«Seeufer zugänglich»
Beat Jud kann den Vorwurf von RIVES PUBLIQUES nicht
nachvollziehen: «Nach wie vor wird der Bevölkerung das Seeufer im
Ziegelhof zugänglich sein, auf dem Damm des Westhafens.»
Bereits Ende letzten Jahres, anlässlich der Orientierungsversammlung zur Steuererhöhung, erwähnte der Schmerikoner Gemeindepräsident Richard Koller den Ziegelhof als Hoffnungsträger: Die bauliche Entwicklung auf diesem Areal sei, neben jener an der Haldenstrasse und in der Sonnenhalde, eine gute Voraussetzung, um mittelfristig starke Steuerzahler nach Schmerikon zu bringen. Momentan sagt Koller zu den Planungen für den Ziegelhof nichts, «weil es sich um ein laufendes Rechtsverfahren handelt». Die Einzonung muss noch dem Referendum unterstellt werden. Das geht aber nur, wenn die Erschliessung geregelt ist. Letztere hat die St. Galler Regierung bereits für das nächste Strassenbauprogramm vorgeschlagen, über das der Kantonsrat im Herbst befindet. Wer die Erschliessung zahlen soll, ist noch offen.
«Die Ufer der Seen gehören allen»
RIVES PUBLIQUES ist ein nationaler Verein, der im Februar 2003
gegründet wurde. Er setzt sich für den freien Zugang zu den Ufern der
Seen und Wasserläufe in der Schweiz ein. Für die Öffentlichkeit soll
ein ununterbrochener Weg entlang der Gewässer geschaffen werden, der
sportliche und erholsame Tätigkeiten erlaubt. Dabei steht für den
Verein das Gebot der Rücksicht auf die natürliche Pflanzen- und
Tierwelt zuoberst. (Sibylle Speiser)
Um sein Ziel zu erreichen, kann RIVES PUBLIQUES bei Behörden nötige Schritte unternehmen und alle auf dem Rechtsweg verfügbaren Berufungen nutzen. Der Verein ist bestrebt,Verbindungen mit natürlichen oder juristischen Personen zu schaffen, die ähnliche Ziele verfolgen und bereit sind, RIVES PUBLIQUES zu fördern und seine Mitglieder bei der grenzüberschreitenden Kooperation zu unterstützen (www.rivespubliques.ch).
CU-Bauprojekt stösst auf Skepsis
Einsprachen gegen Wohnungen bei der CU Uetikon dürfen die Altlastensanierung nicht verzögern, fordern Politiker.
Die CU Chemie Uetikon will im Herbst den westlichen Teil ihres Areals, das Rotholz, von Altlasten befreien. Das Grundstück befindet sich auf Meilemer Boden und ist mit schwer abbaubaren Stoffen verseucht (TA vom 27. Mai). Was nach einem guten Vorhaben tönt, ruft jetzt Skepsis hervor. So haben die beiden SP-Kantonsräte Peter Schulthess (Stäfa) und Julia Gerber Rüegg (Wädenswil) beim Regierungsrat eine Anfrage eingereicht. Nicht die Altlastensanierung als solche stellen sie in Frage, sondern die Umstände, unter denen diese durchgeführt wird: Die CU will die Parzellen an einen Investor verkaufen, denn für das rund 6000 Quadratmeter grosse Gelände gibt es ein Bauprojekt für Wohnungen.
Genau das hat die beiden Kantonsräte hellhörig gemacht - vor allem, weil es sich beim Rotholz um so genanntes Konzessionsland handelt. So werden Landflächen genannt, die durch Aufschüttung einem öffentlichen Gewässer, also dem Zürichsee, abgerungen worden sind. Baubewilligungen auf Konzessionsland werden nur erteilt, wenn öffentliche Interessen wie der Seezugang nicht beeinträchtigt werden.
Seeufer soll zugänglich bleiben
Schulthess und Gerber Rüegg wollen nun vom Regierungsrat wissen,
was dieser mit Blick auf den Seezugang unternehmen wird. Gemäss
Raumplanungsgesetz sei das Seeufer freizuhalten, unabhängig davon, ob
es in öffentlichem oder rechtlichem Besitz sei, argumentieren sie.
Zudem seien die Eigentumsverhältnisse nicht restlos geklärt, schreiben
die Politiker in ihrer Anfrage. Der Regierungsrat soll auch
beantworten, ob sich der Kanton dem Verkauf des Grundstücks widersetzen
könne.
«Es geht uns aber vor allem darum, dass die Altlastensanierung im vorgesehenen Zeitrahmen durchgeführt wird», sagt Schulthess. Die beiden Kantonsräte wollen deshalb vom Regierungsrat wissen, ob allfällige Einsprachen gegen das Bauprojekt aufschiebende Wirkung auf die Altlastensanierung hätten. Die Verknüpfung der Altlastensanierung mit dem Bauvorhaben stösst den beiden Kantonsräten auch aus einem anderen Grund auf: «Dass man die Sanierung über den Bau von Wohnungen und nicht über das Unternehmen finanzieren will, finde ich stossend», sagt Schulthess.
La Côte
2 juin 2008
Tannay: des habitants s’opposent
Le plan général d’affectation et son règlement a suscité remarques et
oppositions de la part des habitants. «Nous avons reçu quatre remarques
et onze oppositions, dont une collective de 26 personnes», explique
Bertrand Bory, municipal responsable. La majorité des opposants
viennent de la zone village et concerne des ajustements de périmètres
de constructions.
L’opposition collective émane de l’Association RIVES PUBLIQUES. «Nous
sommes opposés à ce plan général d’affectation (PGA) fortement
lacunaire dans le domaine de l’accessibilité de la rive par le public»,
relève son président Victor von Wartburg. Ainsi, les articles
concernant la zone riveraine du lac devraient prendre en considération
les objectifs du plan directeur des rives du Léman. La loi sur le
marchepied est mentionnée de manière erronée et le cheminement
piétonnier public doit y figurer.
«Nous allons en parler demain en séance de Municipalité», confie
Bertrand Bory. «Nous souhaitons trouver des solutions acceptables.»
Le non au musée à Bellerive se dévoile à Lausanne
Le comité opposé à l'emplacement du nouveau musée cantonal des beaux-arts a lancé officiellement le référendum contre le crédit d'étude voté par le parlement.
Les référendaires contre le crédit d'étude destiné au nouveau musée
cantonal des beaux-arts de Lausanne se bousculent sur la piste des
autos tamponneuses du Luna Park installé à Bellerive. A quelques pas du
site controversé où campent ces jours les forains et où devrait surgir
le bâtiment promis aux collections d'art qui cherchent un logis digne
de leur renommée.

Des membres du comité référendaire «Pas au bord
du lac!» (de g. à dr.): Pierre Santschi, conseiller communal vert;
Franz Weber; Victor von Wartburg, fondateur de RIVES PUBLIQUES;
Gabriel Poncet, député UDC; Michel Thévoz,
ancien conservateur de la Collection de l'art brut; Evelyne Knecht,
conseillère communale «A gauche toute!»; Graziella Schaller,
conseillère communale libérale; Julien Goumaz, architecte; Chantal
Wetzel, Association foraine de Suisse romande; Isabelle Chevalley,
présidente d'Ecologie libérale, et Roland Wetter,
Mouvement pour la défense de Lausanne. (Photo: EDDY MOTTAZ)
Le comité référendaire «Pas au bord du lac», aux ordres de Pierre Santschi, conseiller communal vert à Lausanne, rassemble des personnalités aussi hétéroclites que Franz Weber, Michel Thévoz - ancien conservateur de la Collection de l'art brut, le député d'Ecologie libérale Jacques-André Haury, lUDC Gabriel Poncet - auteur du rapport de minorité battu mardi dernier au Grand Conseil, Victor von Wartburg - fondateur de RIVES PUBLIQUES, Julien Goumaz - architecte et instigateur du Collectif pour un Grand Rumine, Chantal Wetzel - présidente de l’Association foraine de Suisse romande, Isabelle Chevalley - égérie d'Ecologie libérale, ou encore Roland Wetter, du Mouvement pour la défense de Lausanne. Sans parler de Freddy Buache, absent pour cause de Festival de Cannes.
Tous se battent contre l'emplacement retenu, loin du centre-ville, mais pas contre un nouveau musée, jurent-ils sous le regard de Bernard Fibicher, actuel directeur des Beauxarts, qui s'est invité à la conférence de presse. Histoire de «connaître les adversaires du projet», a-t-il avoué. Il s'est réjoui du vote populaire. Même s'il craint l'impatience des donateurs privés. Alors qu'il devine déjà le travail à accomplir pour convaincre les Vaudois et résister à la force de frappe des opposants.
En effet, avec Franz Weber - scandalisé par «cette verrue au bord du lac», les référendaires gagnent non seulement l'appui d'une figure charismatique, mais également le réseau de l'association «Helvetia Nostra», fort de 10’000 adresses. Indispensables pour récolter 12’000 signatures en quarante jours.
«Transversal», selon le mot de son président, le comité va profiter de son enracinement dans des milieux très différents. Même si le soutien des partis lui fait défaut, tant le sujet divise les formations politiques incapables de rallier tous leurs élus, membres ou sympathisants pour ou contre le musée. La bataille s'annonce d'ailleurs véhémente. Et les discussions improvisées sur place laissent entrevoir la dureté du face-àface futur. Les accusations de mauvaise foi réciproques circulant déjà au sujet des images utilisées et des informations diffusées par un camp comme par l'autre.
Outre la sauvegarde des lois négligées par le projet, de l'intérêt public sur les visées des collectionneurs privés, du paysage lacustre et du plus gTand Luna Park de Suisse, sans oublier le Cirque I<nie, que d'aucuns voudraient associer au référendum, le comité «Pas au bord du lac» veut surtout un musée au centre de Lausanne. A la Riponne, au pied de la cathédrale. «C'est l’objectif à atteindre, une fois remporté le référendum», assure Julien Goumaz, contre les pressions des collectionneurs et contre l'idée selon laquelle il n'y aura pas de musée en dehors de Bellerive. (Marco Danesi)
Un peu du lac de Morat rendu aux promeneurs
Sûr de son bon droit, un propriétaire a clôturé sa propriété jusqu'au bord du lac, barrant un sentier pour promeneurs. Le canton lui laisse jusqu'à la fin du mois pour reculer sa palissade. Elle est illégale.
Entre cette clôture illégale et une fosse d'écoulement creusée dans la roselière, le passage sur les berges de Morat était devenu impossible près de Bellerive. Le canton vient de faire ordonner le retrait des treillis, ce qui réhabilitera l'accès aux rives.

A l'endroit pile de sa clôture actuelle.
Sauvages, farouches, splendides. Les roselières du lac de Morat n'ont rien à envier à celles de la Grande Cariçaie du lac de Neuchâtel. Depuis des années, Eva et Willy Graf viennent y promener leur chien. Ils suivent un sentier historique courant entre Bellerive et Salavaux, dans un paysage superbe. Un beau matin de février, le couple est stoppé net. Devant leurs yeux médusés, ils constatent qu'un propriétaire vient de faire clôturer sa parcelle de jardin jusqu'à la rive. Barrières, treillis, panneaux d'interdiction. Au bout de la propriété transformée en camp retranché, une fosse vite pleine d'eau a été creusée dans le marais. Impossible pour les promeneurs de continuer à suivre les berges du lac. Le propriétaire clame son bon droit: il est sur ses terres. Une situation inacceptable aux yeux de RIVES PUBLIQUES, une association qui défend le droit pour tout un chacun de déambuler autour des lacs du pays.
Dénoncé, le propriétaire vient d'être rappelé à l'ordre par le canton de Vaud. «Il devra reculer sa clôture d'au moins 10 à 15 mètres, explique Philippe Gmür, du Centre de conservation de la faune et de la nature, à Saint-Sulpice. En outre, il devra aussi replanter les buissons enlevés.»
Il avait «clôturé une forêt»
Président et fondateur de RIVES PUBLIQUES, Victor von Wartburg
saute au plafond de joie: «Cela crée un précédent, le canton reconnaît
ainsi la loi du marchepied, et admet qu'il y a une obligation de
laisser cheminer le public autour des lacs!» Mais Philippe Gmür tempère
cet enthousiasme: «Dans le cas de Bellerive, c'est la nature du
terrain, en partie en forêt, inscrit au cadastre, qui a été
déterminant. Même s'il n'y a que des buissons, le secteur est assimilé
à une forêt. En Suisse, on n'a pas le droit de clôturer une forêt.»
Le propriétaire a jusqu'à la fin du mois pour reculer son treillis et rétablir le passage dans un secteur très sensible entre promeneurs et propriétaires. Depuis des années, un projet de sentier pédestre entre Bellerive et Môtier (FR) est discuté par les communes et les cantons.
Enquête publique, recours, tribunaux: ce sentier de 5 km aura mis dix ans pour être admis dans son principe. Mais il reste à le définir précisément sur le terrain. Ce tracé fera l'objet d'une mise à l'enquête avec recours possible. Puis il faudra se pencher sur les questions d'expropriation ou de droit de passage. Là aussi, il y a possibilité de recours. Cela peut durer encore des années. Selon l'un des projets, le sentier officiel devrait passer au bout de la parcelle du propriétaire de Bellerive. (Michel Duperrex)
Musée des beaux-arts: recours rejeté
Un écueil de moins pour le futur musée de Bellerive
«Irrecevable.» C'est la conclusion de la Cour de droit administratif et public du Tribunal cantonal (anciennement Tribunal administratif) concernant le recours d'un collectif d'opposants au projet de Musée des beaux-arts projeté à Bellerive, à Lausanne.
Le recours en question visait la décision du Département de l'économie (DEC), qui a levé les oppositions au nouveau plan d'affectation cantonal (PAC) permettant l'implantation du musée. En réalité, le Tribunal n'a pas jugé les arguments des opposants, mais leur qualité à recourir. Plusieurs recourants ont agi à titre individuel, mais, comme ils ne sont pas voisins directs du futur musée, le tribunal a considéré qu'ils n'avaient pas la possibilité de recourir.
Opposants «outrés»
Quant à l'association RIVES PUBLIQUES, également recourante,
elle n'a pas non plus trouvé grâce devant les yeux des juges du
Tribunal cantonal. «Une association doit d'abord être active un certain
nombre d'années dans un domaine précis pour pouvoir recourir», explique
Victor von Wartburg, président de l'association, qui se dit «outré» par
la «tendance actuelle du Tribunal d'écarter de plus en plus les
interventions du souverain». Frustré aussi car RIVES PUBLIQUES estime
que le plan cantonal viole plusieurs lois, notamment dans le domaine de
la protection des eaux et de l'aménagement du territoire. Le plus
important, pour RIVES PUBLIQUES, étant la distance minimum de 20 mètres
inconstructibles depuis la rive. Or les juges ne se sont pas prononcés
sur ces aspects de fond. Malgré sa déception, Victor von Wartburg a dit
hier au Temps qu'il ne songeait pas à recourir devant le Tribunal
fédéral: «Ayant déjà été écarté par le TF pour des mêmes raisons.»
De son côté, la conseillère d'Etat Anne-Catherine Lyon avouait hier sa satisfaction. «Cela permet à ce projet de continuer», note, prudente, la cheffe du Département de la formation, de la jeunesse et de la culture (DFJC). La magistrate socialiste sait en effet que le chemin est encore long. La prochaine étape doit normalement se dérouler devant le Grand Conseil, appelé à se prononcer sur la part cantonale du crédit d'étude pour réaliser le musée. Cette étape donne la possibilité à d'éventuels opposants de lancer un référendum. Le Grand Conseil devrait se prononcer dans les prochaines semaines. (Laurent Caspary)
Cheminer le long des berges du lac n'est toujours pas possible
Permettre d’effectuer le tour du lac de Morat à pied, hors circulation, voilà un vœu pieux. Le projet peine à se concrétiser sur la rive ouest. Barrières, clôtures, panneaux d’interdiction dissuadent les promeneurs d’arpenter les berges du lac, entre Bellerive et Môtier.
Pire, depuis février, une fosse pleine d’eau, creusée dans le marais, barre le chemin qui serpentait au bord des roseaux de Bellerive, à Salavaux. Infranchissable, pour Eva et Willy Graf. Ils venaient souvent promener leurs chiens dans le secteur. A l’instar de plusieurs habitants de Bellerive, les Graf ont saisi Rives publiques, une association qui défend la Loi du marchepied. Cette loi dit qu’autour de tous les lacs le public peut légalement longer les grèves naturelles ou rives transformées. Dans la pratique, on en est loin.
Les promeneurs ne sont pas les bienvenus au bout des jardins et plages privatives de privilégiés. Deux tiers du tour du lac sont réalisés. Le maillon manquant de sentier entre Salavaux (VD) et Praz (FR) patauge depuis plus dix ans. «Le principe de sentier pédestre est admis, explique Michel Cosendai, ingénieur responsable de la gestion du domaine public des eaux du canton de Vaud. Mais il reste à le définir précisément sur le terrain. De plus, renchérit-il, ce tracé fera l’objet d’une mise à l’enquête avec recours possible. Puis il faudra se pencher sur les questions d’expropriation ou de droit de passage. Là aussi, il y a possibilité de recours. Cela peut durer encore des années», conclut le représentant de l’Etat.
Pour ce qui est de la nouvelle fosse apparue au bout d’une propriété, que personne n’a creusée… Et après l’intervention de l’association RIVES PUBLIQUES, une séance vient d’être agendée… A suivre donc. (ca)
«La réserve naturelle n’ouvrira pas ses rives aux marcheurs»
Le nouveau plan d’affectation du hameau des Grangettes a suscité plusieurs remarques de la part d’habitants. Ils craignent de voir les promeneurs défiler sur les berges du Léman.
Le projet de l’association RIVES PUBLIQUES, qui souhaite ouvrir
l’entier des berges du Léman aux promeneurs, ne fait pas que des
heureux.
«Plusieurs résidents du hameau des Grangettes ont fait part de leur
inquiétude à l’idée de voir les marcheurs défiler près de leur
propriété», confirme le syndic de Noville, Pierre-Alain Karlen. Ces
craintes ont été formulées à l’occasion de l’enquête publique du plan
partiel d’affectation (PPA) «Hameau des Grangettes», qui prenait fin
cette semaine. «Au total, il y a eu entre cinq et six oppositions et
remarques, signale le syndic. Les habitants demandent surtout des
garanties par rapport au règlement de construction et de démolition,
ainsi qu’au projet de RIVES PUBLIQUES.»
Vues convergentes
Qu’ils se rassurent! Les 4800 mètres de côte situés entre
l’Eau-Froide et le Vieux-Rhône devraient rester fermés aux marcheurs et
aux cyclistes. «Vu les mesures de protection dont fait l’objet la
réserve des Grangettes, il est hors de question de créer un cheminement
le long du lac, assure l’homme fort de Noville. Sur ce point, nous
rejoignons totalement les défenseurs de la nature.»
Quant aux milieux écologistes, ils ont pris part à l’élaboration du PPA. «Il ne devrait pas y avoir d’opposition de leur part», ajoute Pierre-Alain Karlen. Le nouveau règlement a notamment pour but de remettre de l’ordre dans les droits de construction, dans ce secteur de 15’000 m2. (D.G.)
Erfolg für RIVES PUBLIQUES
Eine eisernes Portal am Ufer eines Privatgrundstückes am Genfersee könnte ein juristisches Erdbeben auslösen, das bis an den Obersee zu spüren sein wird.

Gegen dieses Portal hatte die Organisation RIVES PUBLIQUES
Einsprache erhoben.
Grund: Die Ufer der Schweizer Gewässer müssten nach Gesetz öffentlich
zugänglich sein.
Nun gab der Waadtländer Regierungsrat RIVES PUBLIQUES Recht und verpflichtete den Besitzer des Grundstückes, das Portal offen zu halten respektive es zu entfernen. «Die Seen, die Ufer und die Strände gehören zum öffentlichen Gut. Jedermann kann diese auf freie Weise nutzen», schreibt die waadtländer Regierung in ihrem Entscheid. Mit diesem Präzedenzfall im Rücken will RIVES PUBLIQUES nun auch in der Ostschweiz für frei zugängliche Ufer kämpfen.
Jacqueline de Quattro défend l'accès aux rives en exigeant qu’un portail soit retiré

La conseillère d’Etat estime illicite une barrière empêchant le passage piétonnier le long du lac à Gland. La berge doit rester accessible. Un argument qui a fait mouche au sein de l’association RIVES PUBLIQUES.
Ce n’est qu’un portail. Mais il ouvre la porte à tous les espoirs de l’Association RIVES PUBLIQUES qui se bat pour un accès généralisé aux berges des lacs et aux cours d’eau suisses. Au début du mois de mars, Jacqueline de Quattro a décidé qu’une barrière entravant le cheminement piétonnier sur la commune de Gland devait être retirée dans un délai de deux mois.
La décision tombe suite à la mise à l’enquête du portail métallique
et grillagé qui existait déjà. «Il est contraire au principe régissant
l’aménagement du territoire qui vise à tenir libre les bords des lacs
et des cours d’eau et à faciliter au public l’accès aux rives et le
passage le long de celles-ci», peut-on lire dans le jugement rendu par
la conseillère d’Etat.
L’argument a ainsi fait mouche au sein de l’Association RIVES PUBLIQUES
basée à Mies, qui a lancé un ultimatum à la Confédération pour qu’elle
ordonne aux cantons d’enlever tous les obstacles empêchant la promenade
sur les berges des lacs suisses. «La volonté politique des autorités
vaudoises a complètement changé», s’enflamme le président fondateur de
RIVES PUBLIQUES, Victor von Wartburg.
Une autre interprétation
Une interprétation que réfute l’avocat Pierre-Yves Bétrix,
adjoint du chef du Service des eaux, sol et assainissement. «Cette
décision n’est pas symbolique. Au contraire, elle ne marque pas un
changement politique», insiste-t-il en rappelant que parfois, la
configuration des lieux ou des aspects environnementaux empêchent une
ouverture des berges au public. Pour la réalisation de cheminements
piétonniers, qui est au bon vouloir des communes, le canton octroie une
aide financière. C’est d’ailleurs le cas à Gland où la Municipalité
étudie la possibilité de l’aménagement d’un sentier.
Il n’empêche, RIVES PUBLIQUES entend utiliser la décision de Jacqueline de Quattro pour arriver à ses fins. «Pour continuer à exercer notre tâche de surveillance, nous demanderons aux préfets vaudois concernés de faire respecter les exigences de la loi réaffirmées avec clarté par la conseillère d’Etat», précise Victor von Wartburg. (R.E.)
SP Horgen macht sich für einen durchgehenden Seeuferweg stark
Eine «breite Koalition», unter anderem mit RIVES PUBLIQUES, soll den Seeuferweg ermöglichen. Dies fordert die SP-Ortspartei von ihrer Bezirkspartei.
Die Horgener SP hat sich mit einem Antrag an die SP des Bezirks gewandt. Diese solle der Zielsetzung «freier Zugang zum Zürichseeufer» hohe Priorität beimessen, fordert sie. Diese Grundsatzforderung sei schon Anfang der Siebziger in die Wahlprogramme der Partei aufgenommen worden, schreibt Präsident Hans Walder. Sie dürfe «nicht wieder auf den St. Nimmerleinstag verschoben werden».
SP muss sich besser vernetzen
Einige Einschränkungen seien allerdings zu respektieren, meint
Walder in seinem Schreiben - zum Beispiel müsse man Rücksicht auf
Natur- und Denkmalschutz nehmen. «Nicht überall kann auf bestehendem
Uferland ein Weg erstellt werden», heisst es weiter. An manchen Orten
würden neue Aufschüttungen nötig oder gar - wie zum Beispiel in Thalwil
vor dem Hotel Alexander - ein Fussgängersteg.
Die SP Horgen schlägt auch vor, mit dem nationalen Verein RIVES PUBLIQUES und dem kürzlich gegründeten Kompetenzzentrum am Zürichsee zusammenzuarbeiten. Eine «breite Koalition» aller an freiem Seezugang interessierten Kreise sei unerlässlich. Gemeinsam mit RIVES PUBLIQUES solle die SP eine öffentliche Veranstaltung planen, zum Beispiel in der Thalwiler Seeanlage.
Verträge sollen veröffentlicht werden
Als dritte Forderung nennt der Horgener Antrag, die Bezirkspartei solle
sich dafür einsetzen, dass die Verträge des «Konzessionslandes»
öffentlich gemacht würden.
Dieses Land wurde zwischen 1850 und 1930 aufgeschüttet. Der Kanton, der
die Wasserhoheit innehat, vergab für die private Nutzung dieses Landes
Konzessionen - fast immer mit dem Vorbehalt, das aufgeschüttete Land
später für öffentliche Zwecke in Anspruch nehmen zu können. Rund 60
Prozent der Grundstücke am Ufer sind zudem im Grundbuch mit einem
Weg-Servitut belastet. Bisher hat sich der Kanton geweigert, diese
Konzessionen offen zu legen. (Andreas Jäggi)
Les rives du lac sont-elles publiques?
Contrairement aux idées reçues, la situation juridique de l'accès aux rives du lac est claire comme de l'eau de roche: le principe du libre accès général aux rives du lac, notamment en passant par les propriétés privées qui le bordent, reste une vue de l'esprit, qui ne trouve sa justification dans aucune base légale directement opposable aux propriétaires riverains du lac. En effet, ni le code civil suisse, ni la législation fédérale sur la protection des eaux ou sur l'aménagement des cours d'eau ne contiennent une quelconque disposition octroyant un tel droit.
Seule la loi fédérale sur l'aménagement du territoire évoque un principe en vertu duquel il conviendrait de tenir libres les bords des lacs et des cours d'eau et de faciliter au public l'accès aux rives. Mais ce principe en côtoie un bon nombre d'autres comme l'aménagement dans le milieu bâti de nombreuses aires de verdure et espaces plantés d'arbres ou la préservation des lieux d'habitation contre la pollution de l'air, le bruit et les trépidations (sic!). Comme on peut le constater ces principes généraux ne sont pas appliqués à la lettre sur l'ensemble du territoire helvétique.
Et pour cause, puisqu'il ne s'agit en effet que de principes généraux, dont l'application dépend d'abord des cantons qui doivent les intégrer dans leur propre législation sur l'aménagement du territoire en fonction de leurs spécificités locales. A relever que si l'on voulait pousser le principe jusqu'à l'absurde, il conviendrait de commencer par démanteler une grande partie des voies CFF qui longent sur des dizaines de kilomètres les bords de plusieurs lacs suisses!
Pour leur part, les cantons romands ne sont pas en reste puisque les rives de leurs lacs sont en fait déjà largement accessibles au public, ce qui est en particulier le cas du canton de Genève où près de 40% des rives du lac sont publiques. Sur la Riviera vaudoise de nombreuses communes ont également adopté des plans directeurs communaux prévoyant expressément l'aménagement de chemins piétonniers riverains, lesquels sont en bonne partie réalisés.
En tout état, les propriétaires de parcelles privées bordant le lac n'ont aucune obligation légale de quelque nature que ce soit de permettre aux piétons de longer le lac en passant par leur propriété dans la mesure où aucune servitude de passage le prévoyant expressément ne l'impose. Et ceux qui voudraient forcer le passage de ces propriétés privées commettraient indubitablement l'infraction pénale de violation de la propriété en sus de, le cas échéant, celle de dommage à la propriété. (Patrick Blaser, Avocat et associé de l'Etude Borel & Barbey)
La bisbille se prolonge autour du lac de Morat
Barrières, clôtures et fosse pleine d’eau dissuadent les promeneurs d’arpenter les berges, entre Bellerive et Môtier (FR). Ce qui n’est pas courtois, ni légal.
Le tour du lac de Morat à pied, sac au dos et jumelles autour du cou. En voilà un programme! Ce vœu pieux, formulé il y a des lustres par les communes riveraines peine à se concrétiser sur la rive ouest. Barrières, clôtures, panneaux d’interdiction dissuadent les promeneurs d’arpenter les berges du lac, entre Bellerive et Môtier (FR). Depuis février, une fosse pleine d’eau, creusée dans le marais, barre le chemin qui serpentait au bord des roseaux de Bellerive, à Salavaux. Infranchissable, pour Eva et Willy Graf. Ils venaient souvent promener leurs chiens dans le secteur.
A l’instar de plusieurs habitants de Bellerive, les Graf ont saisi
RIVES PUBLIQUES, une association qui défend la Loi du marchepied. Cette
loi dit qu’autour de tous les lacs le public peut légalement longer les
grèves naturelles ou rives transformées. Dans la pratique, on en est
loin. Les promeneurs ne sont pas les bienvenus au bout des jardins et
plages privatives de privilégiés. Deux tiers du tour du lac est
réalisé. Le maillon manquant de sentier entre Salavaux (VD) et Praz
(FR) patauge depuis plus dix ans. «Le principe de sentier pédestre est
admis, explique Michel Cosendai, ingénieur responsable de la gestion du
domaine public des eaux du canton de Vaud. Mais il reste à le définir
précisément sur le terrain. Ce tracé fera l’objet d’une mise à
l’enquête avec recours possible. Puis il faudra se pencher sur les
questions d’expropriation ou de droit de passage. Là aussi, il y a
possibilité de recours. Cela peut durer encore des années.» Ce n’est
pas les propriétaires qui s’en plaindront. (Aebi)
Le sentier pédestre autour du lac de Morat patauge toujours
Barrières, clôtures, panneaux d'interdiction dissuadent les promeneurs d'arpenter les berges, entre Bellerive et Môtier (FR). Ce qui n'est pas courtois, ni légal. La réalisation d'un sentier pédestre pour régler le problème s'enlise.

Impossible de poursuivre son chemin entre Bellerive et Salavaux sans tomber dans l’eau. Ce cas, qui embarrasse la commune, est emblématique de la situation que connaissent les promeneurs sur la rive ouest du lac de Morat. A quand un changement?
Le tour du lac de Morat à pied, sac au dos et jumelles autour du cou. En voilà un programme! Ce voeu pieux, formulé il y a des lustres par les communes riveraines, pour valoriser le paysage lacustre, peine à se concrétiser sur la rive ouest. Barrières, clôtures, panneaux d'interdiction dissuadent les promeneurs d'arpenter les berges du lac, entre Bellerive et Môtier (FR).
Depuis février, une fosse pleine d'eau, creusée dans le marais, barre le chemin qui serpentait au bord des roseaux de Bellerive, à Salavaux. Infranchissable, pour Eva et Willy Graf. Ils venaient souvent promener leurs chiens dans le secteur. Ce n'est plus possible. A l'instar de plusieurs habitants de Bellerive, les Graf ont saisi RIVES PUBLIQUES, une association qui défend la loi du marchepied. «En substance, explique Victor von Wartburg, son président et fondateur, la loi dit qu'autour de tous les lacs le public peut légalement longer les grèves naturelles ou rives transformées. En outre, un passage de 2 mètres doit être laissé sans aucune construction au bord des berges.» Dans la pratique, on en est loin.
Rien n'a bougé
Les promeneurs ont beau avoir la loi pour eux, ils ne sont pas
les bienvenus au bout des jardins et plages privatives de privilégiés,
qui multiplient les démarches juridiques. Enquête publique, recours,
tribunaux, le maillon manquant de 5 km entre Salavaux (VD) et Praz (FR)
patauge depuis plus dix ans. Rien n'a bougé depuis 2005, quand le
Tribunal fédéral a tranché en faveur du sentier. Depuis, plus rien.
L'entrée en scène de RIVES PUBLIQUES au début du mois relance l'affaire.

Depuis plus de deux ans, les communes de Bellerive et Vallamand auraient dû mandater un architecte pour définir un tracé le long des rives. Rien n'a été entrepris. Qu'ont fait les autorités locales? Comment se fait-il que des propriétaires barrent des accès publics? Syndic de Bellerive, Claude Bessard, «ne veut pas faire de foin avec cette histoire». Il balbutie, se retranche derrière le canton. Et quid de la fosse creusée à Bellerive, qui empêche tout cheminement? «Je ne sais pas.»
Encore des années...
Une séance extraordinaire avec divers services vient subitement
d'être agendée, pour fin avril. Le point avec Michel Cosendai,
ingénieur responsable de la gestion du domaine public des eaux du
canton de Vaud: «Le principe de sentier pédestre est admis. Mais il
reste à le définir précisément sur le terrain. Ce tracé fera l'objet
d'une mise à l'enquête avec recours possible. Puis il faudra se pencher
sur les questions d'expropriation ou de droit de passage. Là aussi, il
y a possibilité de recours. Cela peut durer encore des années.» Et ce
n'est pas les propriétaires qui s'en plaindront.
Wie der Kanton die Zürcher Seeufer aufwerten will
Der Kanton strebt keinen Seezugang für alle an. Er setzt stattdessen auf eine Aufwertung der Ufer und Erholungsräume.
Der Zugang zu den Ufern des Zürichsees ist heftig umstritten. Die Organisation RIVES PUBLIQUES will sogar vor den Europäischen Gerichtshof gehen, um freie Ufer für alle zu erzwingen. Juristisch und politisch sind die Hürden aber hoch (siehe Kasten unten rechts), wenn es darum geht, privates Land für einen freien Seezugang zu enteignen.
Auch die Baudirektion unter ihrem neuen Chef Regierungsrat Markus Kägi (SVP) will den Seezugang verbessern. Sie legt ihren Fokus aber nicht auf einen durchgehenden Uferweg durch Privateigentum. Im Projekt «Vision Zürichsee 2050» zeigt die Direktion vielmehr Grundlagen zur mittel- und langfristigen Aufwertung der Erholungs- und Naturräume auf.
Uferzonen sind erforscht
Mit der Bestandesaufnahme der Uferzonen wurde vor vier Jahren
begonnen. Sie liegt in Gestalt einer riesigen Schachtel aufbewahrt bei
Margrith Göldi, der Sektionsleiterin Planung in der Abteilung Wasserbau
der Baudirektion. Basierend darauf muss nun eine geeignete Strategie
definiert werden.
Die Autoren des Projekts fragen, welches Aufwertungspotenzial das Zürcher Seeufer hat. Sie untersuchten dies anhand von vergleichenden Kriterien (Parametern). Dort wo beispielsweise der Seegrund flach vom Ufer wegführt, ist das Ufer für Naturzwecke besser geeignet als anderswo. Weitere Überlegungen kommen hinzu: Wie viel ist schon überbaut? Stehen private Häuser am Ufer, Fabriken, öffentliche Bauten? Wie wird das Gelände landseitig genutzt? Je nachdem werden die Chancen für Veränderungen unterschiedlich bewertet. Natürlich spielt die Frage mit hinein, wem das Land gehört. Die Rolle des Eigentums ist dort, wo es um aufgeschüttetes Konzessionsland geht, umstritten, seit der Auseinandersetzung ums Uetiker Fabrikgelände gar Gegenstand eines heftigen juristischen Streits.
Die Kombination der verschiedenen Kriterien zeigt, wie stark ein Uferstreifen ökologisch aufgewertet werden kann. Die Studie kommt zum Schluss, dass nur 6 Prozent des Zürichseeufers in der heutigen Form schützenswert sind. 45 Prozent dagegen sind gut aufwertbar, 7 Prozent sogar sehr gut. Etwa 40 Prozent sind aus der Sicht der Autoren mässig oder schlecht aufwertbar. Allerdings spielt hier die Frage mit hinein, wie mit Konzessionsland an Seen künftig umgegangen wird. 95 Prozent der Uferlinie des Zürichsees sind künstlich aufgeschüttet und mit kantonalen Auflagen verbunden.
Vision Zürichsee 2050 untersucht auch das Erholungspotenzial der Ufer. Auf bestem Stand sind nur knapp 3 Prozent. Sie sollen so geschützt werden, wie sie sind. Fast die Hälfte der ganzen Uferstrecke könnte als Erholungsraum aufgewertet werden.
Margrith Göldi möchte weiteren Themen mehr Gewicht geben als bisher: Der Zürichsee ist Teil des Wassersystems im Raum Linth-Sihl-Limmat und wirkt als Hochwasserrückhaltebecken. Eine koordinierte Steuerung von Sihl- und Zürichsee kann Schäden im Limmattal minimieren. Der See ist zudem ein riesiger Trinkwasserspender. Über 800 000 Zürcherinnen und Zürcher trinken Wasser daraus. Wenn über Seeufer im Kanton entschieden wird, müssen solche Überlegungen mehr beachtet werden, findet Göldi. Die diplomierte Landschaftsarchitektin weist darauf hin, dass die Zürcher Seen unterschiedlich einzuschätzen sind (siehe Grafiken). Der Pfäffikersee etwa hat kaum Bedeutung als Trinkwasserspender, dafür umso mehr als Erholungsgebiet.
Ökologie höher gewichtet
Das Land, das dem Zürichsee im 19. Jahrhundert abgerungen wurde,
diente speziellen Zwecken: der aufkommenden Industrie, der neuen
Eisenbahn, als Ersatz für Land, das der Strassenbau beanspruchte. Heute
wird das Ufer anders bewertet. Ökologie und Erholung werden höher
gewichtet.
Göldi strebt eine Synthese der Erkenntnisse an, die zu den Ufern der Zürcher Seen vorliegen. Ziel ist ein strategisches Grundlagenpapier. Intern wird sie unterstützt vom Kreisplaner und von der Fachstelle für Naturschutz. Seit Januar verstärkt zudem ein Sachbearbeiter ihre Sektion. Nächstens will sie mit den regionalen Planungsgruppen intensiver ins Gespräch kommen. Göldi ist sich bewusst, dass unvereinbare Ansprüche aufeinanderprallen. Wo der eine den attraktiven und erholsamen Rasenplatz sieht, stört sich der andere am Lärm der Menschen. Da die verschiedenen Gruppen ins Projekt einbezogen werden, gibt Göldi dem Projekt dennoch gute Chancen. (Rolf Käppeli)
Le Léman, une Beauté intouchable

A part le non respect de la distance minimum
réglementaire à la rive (la face du musée est projeté «pieds dans
l’eau») les photomontages
doivent être visionnés avec grande concentration pour pouvoir constater
les dimensions monstrueuses de ce projet. Regardez bien sa proportion
par rapport à la taille des promeneurs. La hauteur depuis le niveau
moyen du lac sera d’environ 31.7 mètres, donc 11 étages! (RIVES
PUBLIQUES)
Photos du site: www.vd.ch/fr/themes/culture/musees-cantonaux/
Passage interdit
(…) Victor von Wartburg, président de l'Association «Rives Publiques»,
mène campagne pour la reconquête totale des bords du lac contre
l'emprise des propriétés privées. Le lac est un bien public,
s'exclame-t-il. Il accuse l'Etat de ne pas respecter les règles
d'aménagement du territoire qu'il a fixées lui-même. Droit de passage,
distance depuis le rivage, l'homme dénonce les écarts du plan
d'affectation cantonal. Eric Perrette invoque aussi l'intérêt public du
musée. Il remarque que la piscine de Bellerive interdit chaque été
depuis septante ans le passage sur son établissement. Finalement, le
musée n'entrave que peu les piétons, dans une zone déjà bouchée par les
chantiers de la CGN (Compagnie générale de navigation) et de la
Sagrave, qui gratte du gravier au fond du lac.
L'acharnement de Victor von Wartburg traduit toutefois une frustration plus large. Le lac échappe aux gens. Il se privatise, les terrains renchérissent, observe Carinne Bertola. Multinationales et fortunés avec piscine s'enferment dans leurs propriétés.
Or le Léman évoque toujours une liberté fabuleuse dans la brume d'une croisière ou enfumé par un barbecue dominical. Le musée, à tort ou à raison, menace cette liberté. Aux yeux de certains, il exploite la beauté du lac au seul profit d'un petit nombre d'élus.
Des tours à l'eau
Mais le lac, c'est aussi une affaire de vue. Voir le lac se paie cher.
Contempler l'eau qui apaise l'esprit survit dans l'obsession de la vue,
imprenable si possible. Et le musée gêne la vue de ses voisins. C'est
insupportable.
On veut l'horizon à portée de main, le coucher de soleil dans le viseur. Eric Perrette note à quel point on s'est efforcé de construire à l'horizontale pour garantir la vue, en obtenant parfois le résultat contraire. Ecublens et Chavannes, aux portes de Lausanne, ont voulu empêcher l'EPFL de pousser en hauteur. Il observe que vingt ans plus tard, à force de densification, une muraille de bâtiments entrave tout de même l'œil.
L'architecte cantonal plaide en faveur de la «verticalité». En un mot, des tours. Elles organisent l'espace, elles découpent des ouvertures. Même au bord de l'eau. Bien sûr, il faudra planifier leur jaillissement sur l'ensemble du territoire. Aux ordres d'un plan d'ensemble. La verticale, d'ailleurs, enchantera à merveille l'horizontal liquide du Léman.
Gehören die Schweizer See- und Flussufer nicht uns allen?
Nur wenige kleine Schweizer Seen lassen sich auf einem Uferweg vollständig umwandern. Müssten aber nicht alle Seen und Flüsse überall freien Zugang bieten?
PRO (Victor von Wartburg, Präsident des Vereins
RIVES PUBLIQUES)
Der Artikel 664 ZGB und die darauf gründende Rechtsprechung
bestimmen, dass die Schweizer Gewässer seit je öffentlich sind und
daran kein Privateigentum bestehen kann.
Rives Publiques setzt sich dafür ein, dass die jahrzehntelang um ihre schönsten Erholungszonen betrogene Bevölkerung endlich in' den Genuss ihres Rechts auf freien Uferzugang gelangt. Privatgrundstücke reichen nämlich gesetzlich nur bis zum Ufergebiet, das öffentlich begehbar sein muss. Behauptungen von kostspieligen «Enteignungen» widersprechen dem Wortlaut des ZGB. Man muss niemandem etwas enteignen, was ihm nicht gehört und was dieser dem Volk enteignet hat. Sogar Bundesrat Moritz Leuenberger bestätigte uns am 21. Dezember 2007 schriftlich: «Ich gehe mit Ihnen einig, dass die Freihaltung von See- und Flussufern ein wichtiges Anliegen ist und seriös geprüft werden muss, ob und inwieweit es sich lückenlos erfüllen lässt.»
Die Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden wird zu einem Hauptziel unseres Vereins, um unser Ultimatum vom 30. Oktober 2007 zur Freischaffung der Gewässerufer für Trampelpfade bis zum l. November 2009 einzuhalten. Gemäss jüngsten Umfragen von Behörden und Medien will die grosse Mehrheit der Bevölkerung (74 bis 87 Prozent) durchgehend begehbare Uferwege. Von diesen rund 6 Millionen Einwohnern sind nur knapp 300 Mitglieder oder Gönner unseres Vereins. Der Erfolg von Rives Publiques hängt von unseren finanziellen Mitteln ab. Ohne rasch steigende Mitglieder- und Gönnerzahl hat Rives Publiques wenig Chancen im bislang erfolgreich geführten, aber immer härter werdenden Machtkampf gegen die Betuchten.
KONTRA (Dr. Rudolf Steiner, Präsident des Hauseigentümer-Verbandes)Der Entzug von Land im Uferbereich eines Privatgrundstücks oder dessen Belastung mit einem Wegrecht für die Öffentlichkeit hat eine massive Wertminderung seines Grundstücks zur Folge und kommt einer Enteignung gleich. Eine solche erfordert eine gesetzliche Grundlage, ein übergeordnetes öffentliches Interesse und muss die Verhältnismässigkeit wahren. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist der private Grundeigentümer für die Wertminderung seines Grundstücks vollumfänglich zu entschädigen.
Jedes öffentliche Gewässer ist anders erschlossen. Gewisse Gemeinden
oder Regionen lassen schon seit Längerem kaum mehr Verbauungen in
Ufernähe zu, während anderswo die Seeufer für die Öffentlichkeit kaum
zugänglich sind. Die Beurteilung der öffentlichen Interessen und die
Verhältnismässigkeit der Uferzugänglichkeit hat im Einzelfall aufgrund
der konkreten lokalen Umstände zu erfolgen. Dazu gehört auch, dass die
Belastung von privaten Grundstücken im Uferbereich nicht nur zu
Wertminderungen der Betroffenen führt, sondern damit auch das Risiko
der Abwanderung zahlungskräftiger Grundeigentümer als Steuerzahler
verbunden ist.
Zürichsee-Zeitung
22. Februar 2008
Kampf um Ufer soll weitergehen
«Rives Publiques» kritisiert eine Stellungnahme des Bundes,
wonach die Seeufer nicht dem Volk gehörten - und kündigt neue Aktionen
an.
Grosse Hoffnungen hatte der Verein «Rives Publiques» ins Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) gesetzt: Es sollte die Frage klären, ob die Schweizer Bevölkerung ein Anrecht auf ungehinderten Zugang zu allen See- und Flussufern besitze. Nach Meinung von «Rives Publiques» gehören alle Gewässerufer dem Volk. Er stützt sich dabei hauptsächlich auf einen Artikel aus dem ZGB. Doch falls der Verein auf Schützenhilfe aus dem ARE gehofft hatte, wurde er enttäuscht: Ein derartiges Recht lasse sich weder aus dem ZGB noch aus anderen Gesetzessammlungen ableiten, schrieb das Bundesamt letzte Woche (vgl. Ausgabe vom 15. Februar). Nun hat der umtriebige Gründer und Vorsitzende von «Rives Publiques», Victor von Wartburg, auf die Antwort des ARE reagiert. In einer Pressemitteilung zerpflückt er die Stellungnahme des Bundes, die ihn «keineswegs überrascht» habe und bestätigte, wie heikel das Thema sei. Die Interpretation des ARE, wonach kein allgemeines Recht auf öffentlichen Zugang zu Gewässerufern bestehe, könne den «Wunsch des Gesetzgebers nicht reflektieren», kritisiert der Chef von «Rives Publiques». Er führt dabei eine Feststellung des Bundesgerichts ins Feld, wonach das Seebett zu den öffentlichen Sachen gehöre. Daraus leitet von Wartburg ab, dass auch das Ufer Teil des Seebetts und damit öffentlich zugänglich sei.
Interventionen angekündigt
Dass das ARE diese Aspekte nicht berücksichtigt hat, wertet Victor von
Wartburg als Bequemlichkeit und Ignoranz. Untermalt wird seine Kritik
mit betont klassenkämpferischen Tönen: Die Bevölkerung, berichtet von
Wartburg, sei über die Antwort des BAG «erbost» - entlarve diese doch
die «Vorzugsbehandlung», welche die Bundesbehörden den Uferanstössern
einräume. Und das nur, weil Letztere «wohlhabend und einflussreich»
seien. Doch der selbst ernannte Anwalt der Uferlosen will sich von den
Millionären und ihren Komplizen im BAG offenbar nicht entmutigen
lassen: Kündigt er doch an, dass sein Verein schon bald «politische
Interventionen auf kantonaler sowie nationaler Ebene» lancieren werde.
In der Region hat der Verein vor allem in Zusammenhang mit der
geplanten Überbauung «Uetikon West» von sich reden gemacht: Er
behauptete, dass das Areal der Chemie Uetikon AG der Bevölkerung
gehöre, und ging dabei bis vors Bundesgericht. Dieses hat die Klage im
Dezember allerdings aus formalen Gründen abgewiesen. Wie die
angekündigten Vorstösse aussehen werden, ist noch nicht bekannt. Man
darf aber sicher gespannt sein auf den nächsten Coup des Victor von
Wartburg. (Lucien Scherrer)
Tages-Anzeiger
16. Februar 2008
Vor der Ermitage gibt es Seezugang für alle
Während sich das Bundesamt für Raumentwicklung gegen Seezugang für
alle ausspricht, verbuchen die Verfechter des Seeuferwegs in Küsnacht
einen Teilerfolg.
Pech für die Verfechter des Seeuferwegs: Das Bundesamt für
Raumentwicklung (ARE) ist der Ansicht, dass die Bevölkerung kein
Anrecht auf ungehinderten Zugang zu allen See- und Flussufern gibt. (TA
vom 15.2.). Damit nimmt das Bundesamt Stellung zu Eingaben des Vereins
RIVES PUBLIQUES, der sich auch im Kampf um die Uferzone bei der Chemie
Uetikon stark gemacht hatte. In den Eingaben an den Bundesrat wies der
Verein darauf hin, dass gemäss Zivilgesetzbuch alle Gewässerufer seit
100 Jahren öffentlicher Besitz seien.
In der Region setzt sich die Zürcher Planungsgruppe Pfannenstiel (ZPP)
mit dem Projekt «Zürichseeweg Rechtes Ufer» für dieses Recht ein. Die
ZPP handelte den Weg mit dem Tiefbauamt des Kantons aus, bis der
Regierungsrat das Konzept «Zürichseeweg Rechtes Ufer» 2001 zur Kenntnis
nahm. Seither liegt für die Behörden eine Grundlage zur Umsetzung des
Weges vor. Wesentlich daran beteiligt war das damalige
Vorstandsmitglied der ZPP, Hellmut Ringli. Ihn überraschte der
Entscheid des Bundesamtes für Raumentwicklung nicht: «Es ist klar, dass
das Anliegen für einen öffentlichen Zugang zum See gegen andere
Anliegen wie Naturschutz oder die Nutzung bestehender Bauten abgewogen
werden muss», sagt er. Der vehemente Verfechter eines zusammenhängenden
Seeuferweges lässt sich aber nicht aus der Ruhe bringen: «Für den
Zürichseeweg bleibe ich zuversichtlich.»
Gemeindebehörden im Clinch
Allerdings brauche die Sache Zeit. «Der Uferweg ist ein
Jahrhundertwerk.» Das liege daran, dass es dagegen viel Widerstand gebe
und dass die Erstellung eines Uferwegs mit massiven Kosten verbunden
sei. Die Gemeindebehörden stünden im Clinch: «Sie wollen gute
Steuerzahler nicht vergraulen», sagt Ringli. Das war wohl auch der
Grund, weshalb die Gemeinde die Chance auf dem Terlinden-Areal in
Küsnacht nicht nutzte, als das Goldbachcenter gebaut wurde. Ins Gebäude
seeseits der Strasse zog die Bellevue Bank: «Die Gemeinde wollte denen
nicht zumuten, das Areal öffentlich zugänglich zu machen.» Der Kanton
als Bewilligungsinstanz habe sich gegen die Gemeinde nicht
durchgesetzt. Ringli ist darum froh um den Hinweis im Bericht des ARE,
dass die Kantone der Freihaltung, der Zugänglichkeit und der
Begehbarkeit von Ufern «einen höheren Stellenwert beimessen» sollten.
«Der Kanton hat kein Geld, um den Weg zu finanzieren. Er sollte
wenigstens dafür sorgen, dass Gelegenheiten wie im Goldbach genutzt
werden.»
Der ehemalige Raumplaner begnügt sich aber nicht damit, nur Forderungen
aufzustellen. Als das Hotel Ermitage abgerissen wurde, um
Luxuswohnungen Platz zu machen, vergewisserte er sich beim
Gemeindeingenieur, dass die Gemeindebehörden gewillt waren, den
öffentlichen Zugang am Ufer durchzusetzen. Am bewilligte Projekt zeigt
sich, dass an dieser Stelle zu Gunsten des Zürichseewegs entschieden
wurde. Die Gemeinde Küsnacht bestätigt das.
«Es ist wichtig, dass Behörden und interessierte Stimmbürger bei neuen
Bauvorhaben oder Umbauten am See wachsam bleiben», sagt Ringli. Wenn
sich etwa auf dem Areal der «Zürichsee-Zeitung» in Stäfa etwas tue,
müsse man sofort handeln. Konkrete Pläne gebe es zurzeit zwar nicht,
allerdings habe eine Umnutzung vor Jahren zur Debatte gestanden. Die
Hürden wären dort noch höher als beim Terlinden-Areal: «Dort gibt es
keine Uferweg-Servitute.» Diese Servitute sind im Kampf um Ufer für die
Öffentlichkeit von grosser Bedeutung. «Wer vor 100 Jahren mit
Servituten belastetes Bauland kaufte, erklärte sich damit
einverstanden, dass es später öffentlich zugänglich gemacht werden
kann.» Eine Bewilligung für einen Neubau könne an die Auflage gebunden
werden, das Ufer der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. In Zollikon
etwa seien viele Grundstücke mit Servituten belastet. Dort biete sich
die Möglichkeit, ein Stück des Seeuferweges zu verwirklichen, wenn die
heutigen Wohn- zu Dienstleistungszonen gemacht werden und statt Villen
Botschaften, Firmensitze oder Restaurants angesiedelt werden.
Dass der Weg je durchgehend direkt am Ufer verläuft ist laut Konzept
ZPP gar nicht beabsichtigt. Entscheidend sei, dass der Seeuferweg von
Zürich bis Rapperswil zusammenhängend werde und die Pärke am See und
die Schiffsstationen miteinander verbinde. «Wenn man dann auch mal ein
Stück auf dem Trottoir der Seestrasse gehen muss, ist das nicht
tragisch.» (Patrik Berger und Nadja Belviso)
Tages-Anzeiger
Neue Zürcher Zeitung
Der Landbote
Aargauer Zeitung
15. Februar 2008
Kein Anspruch auf freien Seezugang
In der Schweiz lässt sich aus dem Bundesrecht kein direkter Anspruch
auf freien Zugang zu See- und Flussufern ableiten. Hingegen sollten die
Kantone aus der Sicht des Bundesamtes für Raumentwicklung (Are) dem
erleichterten öffentlichen Zugang und der Begehung einen höheren
Stellenwert beimessen.
Der Verein RIVES PUBLIQUES hatte in Eingaben an den Bundesrat geltend
gemacht, dass alle Gewässerufer in der Schweiz gemäss Zivilgesetzbuch
und weiteren Gesetzen seit 100 Jahren öffentlicher und nicht privater
Besitz sind. Das Are und die betroffenen Fachstellen des Bundes sind
aber bei einer Überprüfung zu einem anderen Schluss gekommen, wie das
Bundesamt am Donnerstag